Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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3.1 Industrieerzeugnisse und technische<br />
Strahlenquellen<br />
Bestimmte Industrieerzeugnisse wie z.B. wissenschaftliche<br />
Instrumente, elektronische Bauteile, Leuchtstoffröhren,<br />
Ionisationsrauchmelder, Gasglühstrümpfe, Schweißelektroden<br />
und keramische Gegenstände enthalten radioaktive<br />
Stoffe verschiedener Art und Aktivität. Der<br />
Umgang mit diesen Erzeugnissen wird durch ein differenziertes<br />
Anzeige- und Genehmigungssystem geregelt, das<br />
auch einen genehmigungsfreien Umgang, z.B. nach einer<br />
Bauartzulassung oder bei Unterschreiten festgelegter Aktivitätswerte,<br />
vorsieht.<br />
Bei einigen technischen Prozessen werden Strahlenquellen<br />
zur Messung und Steuerung (z.B. Füllstand-, Dickeund<br />
Dichtemessung) oder zur Qualitätskontrolle bei der<br />
zerstörungsfreien Materialprüfung eingesetzt. Der Umgang<br />
mit diesen technischen Strahlenquellen bedarf in der<br />
Regel der Genehmigung oder einer Bauartzulassung.<br />
Die StrlSchV regelt den Umgang mit diesen Industrieerzeugnissen<br />
und die RöV den Einsatz von Röntgengeräten,<br />
um – neben den Arbeitnehmern – die Bevölkerung vor<br />
unnötiger Strahlenexposition zu schützen. Die mittlere effektive<br />
Dosis der Bevölkerung, die aus der Anwendung<br />
der entsprechenden radioaktiven Stoffe resultiert, liegt<br />
unter 0,01 mSv pro Jahr.<br />
3.2 Hochradioaktive umschlossene<br />
Strahlenquellen<br />
Seit 18./19. August 2005 ist in Deutschland das Gesetz<br />
zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen in Kraft<br />
(BGBl I S. 2365). Das Gesetz setzt die Richtlinie<br />
2003/122/EURATOM um, in der <strong>für</strong> die Mitgliedstaaten<br />
der EU einheitliche Vorgaben zur Kontrolle dieser Strahlenquellen<br />
verbindlich festgelegt sind. Kern des deutschen<br />
Gesetzes ist die Einrichtung eines bundesweiten<br />
Zentralregisters <strong>für</strong> hochradioaktive, umschlossene<br />
Strahlenquellen. Durch die zentrale Erfassung dieser<br />
Quellen wird sichergestellt, dass zuständige Aufsichtssowie<br />
Sicherheitsbehörden jederzeit Informationen über<br />
Art, Aktivität, Besitzherrschaft, Einsatzort, etc. aller in<br />
Deutschland eingesetzten hochradioaktiven Strahlenquellen<br />
erhalten können.<br />
Das Register <strong>für</strong> hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-<br />
Register) wird im <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> betrieben.<br />
In diesem Register werden alle Strahlenquellen, die<br />
in Deutschland in Verkehr sind und deren Aktivität zum<br />
Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens eine gesetzlich vorgegebene,<br />
nuklidspezifische Aktivität überschreitet (Aktivität<br />
größer als 1/100 des A1-Wertes: z. B. Ir-192 > 10<br />
GBq, Co-60 > 4 GBq) zentral erfasst. Inhalt und Struktur<br />
der zu erfassenden Daten sind innerhalb der EU einheitlich<br />
festgelegt.<br />
In Deutschland gibt es bis zu zehntausend hochradioaktive<br />
umschlossene Strahlenquellen. Sie haben ein breites<br />
Anwendungsfeld; in der Medizin werden sie überwiegend<br />
in der Strahlentherapie eingesetzt. Die Industrie verwendet<br />
hochradioaktive Quellen häufig <strong>für</strong> die zerstörungsfreie<br />
Materialprüfung, wo z.B. mittels mobiler<br />
Strahlenquellen der Nuklide Cs-137 oder Ir-192<br />
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Schweißnahtprüfungen an Rohrleitungen vorgenommen<br />
werden. Andere Einsatzbereiche liegen in der Forschung:<br />
z.B. verwendet man Co-60-Quellen <strong>für</strong> die Simulation<br />
von Strahlungsfeldern oder Cf-252 als Neutronenquelle.<br />
3.3 Störstrahler<br />
Störstrahler sind Geräte oder Einrichtungen, die Röntgenstrahlen<br />
erzeugen, ohne dass sie zu diesem Zweck betrieben<br />
werden (z.B. Elektronenmikroskope und Hochspannungsgleichrichter).<br />
Sie unterliegen einer Genehmigungspflicht,<br />
sofern eine Bauartzulassung nicht vorliegt.<br />
Zu den Störstrahlern gehören auch Kathodenstrahlröhren<br />
in Bildschirmgeräten, wie z.B. in Fernsehgeräten. Die<br />
Höchstwerte der Ortsdosisleistung der Störstrahler sind in<br />
der RöV § 5, Abs.2, Satz 1 geregelt.<br />
Der Beitrag von Störstrahlern zur Strahlenexposition der<br />
Bevölkerung führt zu einer effektiven Dosis von weniger<br />
als 0,01 mSv pro Jahr.<br />
3.4 Freigaberegelungen<br />
Die Freigabewerte in Tabelle 1 der Anlage III zu § 29<br />
StrlSchV basieren auf einer Individualdosis im Bereich<br />
von 10 µSv in einem Jahr. Zusätzlich besteht eine Notwendigkeit<br />
zur Berücksichtigung der Kollektivdosis, die<br />
aus der Freigabe resultiert. Diese Notwendigkeit ergibt<br />
sich aus den grundlegenden Kriterien <strong>für</strong> die Anwendung<br />
des Artikel 3 der <strong>Strahlenschutz</strong>grundnormen der Europäischen<br />
Union, auf die auch in Artikel 5, der die grundsätzlichen<br />
Aspekte der Freigabe regelt, Bezug genommen<br />
wird. Als Schutzziel wurde 1 Personen-Sv in einem Jahr<br />
festgelegt. Zur Abschätzung der Höhe der Kollektivdosis<br />
wurden probabilistische Modelle entwickelt.<br />
Die Freigabe nach § 29 StrlSchV erstreckt sich auf Stoffe<br />
aus der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender<br />
Strahlen in Forschung, Technik und Haushalt, sowie auf<br />
entsprechende Anwendungen in der Medizin. Es kann gezeigt<br />
werden, dass die höchsten Beiträge zur Kollektivdosis<br />
aus dem Abriss kerntechnischer Anlagen resultieren<br />
werden. Selbst unter konservativen Annahmen zu Mengen<br />
und Aktivitäten freigegebener Stoffe ergeben sich<br />
aber <strong>für</strong> künftige Freigaben Personendosen deutlich unterhalb<br />
1 Personen-Sv in einem Jahr.<br />
III. Berufliche Strahlenexposition<br />
Die Überwachung der beruflichen Strahlenexposition in<br />
Deutschland gliedert sich im Wesentlichen in fünf Bereiche:<br />
– Bei Personen, die genehmigungs- und anzeigebedürftige<br />
Tätigkeiten in <strong>Strahlenschutz</strong>bereichen durchführen<br />
und eine effektive Jahresdosis von mehr als<br />
1 mSv/a erhalten können, ist die Personendosis zu ermitteln.<br />
Dies geschieht in der Regel durch monatlich<br />
ausgegebene Dosimeter. Sowohl bezüglich der Anzahl<br />
der überwachten Personen als auch auf Grund der seit<br />
vier Jahrzehnten praktizierten Überwachung kann dies<br />
als der traditionelle Bereich der beruflichen <strong>Strahlenschutz</strong>überwachung<br />
angesehen werden (Kapitel 2.1).<br />
– Bei Personen, bei denen am Arbeitsplatz die Aufnahme<br />
von radioaktiven Stoffen in den Körper, z.B. über