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Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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3.1 Industrieerzeugnisse und technische<br />

Strahlenquellen<br />

Bestimmte Industrieerzeugnisse wie z.B. wissenschaftliche<br />

Instrumente, elektronische Bauteile, Leuchtstoffröhren,<br />

Ionisationsrauchmelder, Gasglühstrümpfe, Schweißelektroden<br />

und keramische Gegenstände enthalten radioaktive<br />

Stoffe verschiedener Art und Aktivität. Der<br />

Umgang mit diesen Erzeugnissen wird durch ein differenziertes<br />

Anzeige- und Genehmigungssystem geregelt, das<br />

auch einen genehmigungsfreien Umgang, z.B. nach einer<br />

Bauartzulassung oder bei Unterschreiten festgelegter Aktivitätswerte,<br />

vorsieht.<br />

Bei einigen technischen Prozessen werden Strahlenquellen<br />

zur Messung und Steuerung (z.B. Füllstand-, Dickeund<br />

Dichtemessung) oder zur Qualitätskontrolle bei der<br />

zerstörungsfreien Materialprüfung eingesetzt. Der Umgang<br />

mit diesen technischen Strahlenquellen bedarf in der<br />

Regel der Genehmigung oder einer Bauartzulassung.<br />

Die StrlSchV regelt den Umgang mit diesen Industrieerzeugnissen<br />

und die RöV den Einsatz von Röntgengeräten,<br />

um – neben den Arbeitnehmern – die Bevölkerung vor<br />

unnötiger Strahlenexposition zu schützen. Die mittlere effektive<br />

Dosis der Bevölkerung, die aus der Anwendung<br />

der entsprechenden radioaktiven Stoffe resultiert, liegt<br />

unter 0,01 mSv pro Jahr.<br />

3.2 Hochradioaktive umschlossene<br />

Strahlenquellen<br />

Seit 18./19. August 2005 ist in Deutschland das Gesetz<br />

zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen in Kraft<br />

(BGBl I S. 2365). Das Gesetz setzt die Richtlinie<br />

2003/122/EURATOM um, in der <strong>für</strong> die Mitgliedstaaten<br />

der EU einheitliche Vorgaben zur Kontrolle dieser Strahlenquellen<br />

verbindlich festgelegt sind. Kern des deutschen<br />

Gesetzes ist die Einrichtung eines bundesweiten<br />

Zentralregisters <strong>für</strong> hochradioaktive, umschlossene<br />

Strahlenquellen. Durch die zentrale Erfassung dieser<br />

Quellen wird sichergestellt, dass zuständige Aufsichtssowie<br />

Sicherheitsbehörden jederzeit Informationen über<br />

Art, Aktivität, Besitzherrschaft, Einsatzort, etc. aller in<br />

Deutschland eingesetzten hochradioaktiven Strahlenquellen<br />

erhalten können.<br />

Das Register <strong>für</strong> hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-<br />

Register) wird im <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> betrieben.<br />

In diesem Register werden alle Strahlenquellen, die<br />

in Deutschland in Verkehr sind und deren Aktivität zum<br />

Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens eine gesetzlich vorgegebene,<br />

nuklidspezifische Aktivität überschreitet (Aktivität<br />

größer als 1/100 des A1-Wertes: z. B. Ir-192 > 10<br />

GBq, Co-60 > 4 GBq) zentral erfasst. Inhalt und Struktur<br />

der zu erfassenden Daten sind innerhalb der EU einheitlich<br />

festgelegt.<br />

In Deutschland gibt es bis zu zehntausend hochradioaktive<br />

umschlossene Strahlenquellen. Sie haben ein breites<br />

Anwendungsfeld; in der Medizin werden sie überwiegend<br />

in der Strahlentherapie eingesetzt. Die Industrie verwendet<br />

hochradioaktive Quellen häufig <strong>für</strong> die zerstörungsfreie<br />

Materialprüfung, wo z.B. mittels mobiler<br />

Strahlenquellen der Nuklide Cs-137 oder Ir-192<br />

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Schweißnahtprüfungen an Rohrleitungen vorgenommen<br />

werden. Andere Einsatzbereiche liegen in der Forschung:<br />

z.B. verwendet man Co-60-Quellen <strong>für</strong> die Simulation<br />

von Strahlungsfeldern oder Cf-252 als Neutronenquelle.<br />

3.3 Störstrahler<br />

Störstrahler sind Geräte oder Einrichtungen, die Röntgenstrahlen<br />

erzeugen, ohne dass sie zu diesem Zweck betrieben<br />

werden (z.B. Elektronenmikroskope und Hochspannungsgleichrichter).<br />

Sie unterliegen einer Genehmigungspflicht,<br />

sofern eine Bauartzulassung nicht vorliegt.<br />

Zu den Störstrahlern gehören auch Kathodenstrahlröhren<br />

in Bildschirmgeräten, wie z.B. in Fernsehgeräten. Die<br />

Höchstwerte der Ortsdosisleistung der Störstrahler sind in<br />

der RöV § 5, Abs.2, Satz 1 geregelt.<br />

Der Beitrag von Störstrahlern zur Strahlenexposition der<br />

Bevölkerung führt zu einer effektiven Dosis von weniger<br />

als 0,01 mSv pro Jahr.<br />

3.4 Freigaberegelungen<br />

Die Freigabewerte in Tabelle 1 der Anlage III zu § 29<br />

StrlSchV basieren auf einer Individualdosis im Bereich<br />

von 10 µSv in einem Jahr. Zusätzlich besteht eine Notwendigkeit<br />

zur Berücksichtigung der Kollektivdosis, die<br />

aus der Freigabe resultiert. Diese Notwendigkeit ergibt<br />

sich aus den grundlegenden Kriterien <strong>für</strong> die Anwendung<br />

des Artikel 3 der <strong>Strahlenschutz</strong>grundnormen der Europäischen<br />

Union, auf die auch in Artikel 5, der die grundsätzlichen<br />

Aspekte der Freigabe regelt, Bezug genommen<br />

wird. Als Schutzziel wurde 1 Personen-Sv in einem Jahr<br />

festgelegt. Zur Abschätzung der Höhe der Kollektivdosis<br />

wurden probabilistische Modelle entwickelt.<br />

Die Freigabe nach § 29 StrlSchV erstreckt sich auf Stoffe<br />

aus der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender<br />

Strahlen in Forschung, Technik und Haushalt, sowie auf<br />

entsprechende Anwendungen in der Medizin. Es kann gezeigt<br />

werden, dass die höchsten Beiträge zur Kollektivdosis<br />

aus dem Abriss kerntechnischer Anlagen resultieren<br />

werden. Selbst unter konservativen Annahmen zu Mengen<br />

und Aktivitäten freigegebener Stoffe ergeben sich<br />

aber <strong>für</strong> künftige Freigaben Personendosen deutlich unterhalb<br />

1 Personen-Sv in einem Jahr.<br />

III. Berufliche Strahlenexposition<br />

Die Überwachung der beruflichen Strahlenexposition in<br />

Deutschland gliedert sich im Wesentlichen in fünf Bereiche:<br />

– Bei Personen, die genehmigungs- und anzeigebedürftige<br />

Tätigkeiten in <strong>Strahlenschutz</strong>bereichen durchführen<br />

und eine effektive Jahresdosis von mehr als<br />

1 mSv/a erhalten können, ist die Personendosis zu ermitteln.<br />

Dies geschieht in der Regel durch monatlich<br />

ausgegebene Dosimeter. Sowohl bezüglich der Anzahl<br />

der überwachten Personen als auch auf Grund der seit<br />

vier Jahrzehnten praktizierten Überwachung kann dies<br />

als der traditionelle Bereich der beruflichen <strong>Strahlenschutz</strong>überwachung<br />

angesehen werden (Kapitel 2.1).<br />

– Bei Personen, bei denen am Arbeitsplatz die Aufnahme<br />

von radioaktiven Stoffen in den Körper, z.B. über

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