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Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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die Atemluft, nicht ausgeschlossen werden kann, werden<br />

in der Regel Radioaktivitätsmessungen in Ganzund<br />

Teilkörperzählern bzw. Analysen ihrer Körperausscheidungen<br />

durchgeführt (Kapitel 2.2).<br />

– Mit der neuen <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung wurden 2001<br />

die Anforderungen der EU-Richtlinie 96/29 EURA-<br />

TOM in nationales Recht umgesetzt. Überwachungspflichtig<br />

ist damit auch Luftfahrtpersonal, das in<br />

einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem<br />

Arbeitsrecht steht und während des Fluges durch kosmische<br />

Strahlung eine effektive Dosis von mindestens<br />

1 mSv im Kalenderjahr erhalten kann. Entsprechende<br />

Regelungen finden sich in § 103 StrlSchV (Kapitel<br />

1.1).<br />

– Mit der neuen <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung wurde außerdem<br />

in Betrieben mit erheblich erhöhter Exposition<br />

durch natürliche terrestrische Strahlenquellen die<br />

Überwachung von Personen eingeführt, die bei Arbeiten<br />

eine jährliche effektive Dosis von 6 mSv überschreiten<br />

können. Dies betrifft z.B. die Beschäftigten<br />

in Schauhöhlen, Wasserwerken oder Heilbädern. Einzelheiten<br />

sind in § 95 StrlSchV geregelt (Kapitel 1.2).<br />

– Berufliche Strahlenexpositionen infolge von Arbeiten<br />

zur Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und<br />

Betriebsstätten des Uranerzbergbaues durch Beschäftigte<br />

der Wismut GmbH werden nach § 118 StrlSchV<br />

erfasst (Kapitel 1.3).<br />

Die Dosisfeststellung erfolgt in der Regel durch die von<br />

Landesbehörden bestimmten Messstellen. Diese melden<br />

ihre Dosisfeststellungen zentral an das <strong>Strahlenschutz</strong>register<br />

des <strong>Bundesamt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>. Dort werden<br />

die Meldungen aus den o.g. fünf Bereichen personenbezogen<br />

zusammengeführt und unter anderem auf Einhaltung<br />

der Dosisgrenzwerte ausgewertet. Der Grenzwert<br />

der Jahresdosis beträgt einheitlich <strong>für</strong> die Summe aus allen<br />

Bereichen 20 mSv.<br />

1. Natürliche Strahlenquellen<br />

1.1 Flugpersonal<br />

Luftfahrtgesellschaften ermitteln seit 1. August 2003 mit<br />

amtlich zugelassenen Rechenprogrammen die Dosis <strong>für</strong><br />

das fliegende Personal und melden diese Werte über das<br />

aufsichtführende Luftfahrtbundesamt an das <strong>Strahlenschutz</strong>register<br />

des BfS. In Deutschland wurden im Jahr<br />

2005 ca. 31.000 Personen überwacht, die Kollektivdosis<br />

betrug 60 Personen-Sv. Die mittlere Jahresdosis beträgt<br />

1,96 mSv. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich kein Unterschied<br />

(2004: mittlere Jahresdosis 1,95 mSv). Die Verteilung<br />

der Jahresdosen auf verschiedene Dosisintervalle<br />

zeigt Abbildung III.2-3. In Bezug auf die Kollektivdosis,<br />

die mittlere Jahresdosis und die Form der Dosisverteilung<br />

zählt das fliegende Personal zu den am höchsten strahlenexponierten<br />

Berufsgruppen in Deutschland (siehe auch<br />

Kapitel 2.1). Der höchste Wert der Jahresdosis 2005 betrug<br />

6,5 mSv, es kam also zu keiner Überschreitung des<br />

Jahresgrenzwertes von 20 mSv.<br />

- 26 -<br />

1.2 Wasserwerke, Schauhöhlen, Heilbäder<br />

Nach § 95 der StrlSchV hat derjenige, der in eigener Verantwortung<br />

eine Arbeit ausübt oder ausüben lässt, die einem<br />

der in der Anlage XI dieser Verordnung genannten<br />

Arbeitsfelder zuzuordnen ist, eine auf den Arbeitsplatz<br />

bezogene Abschätzung der Strahlenexposition durchzuführen<br />

(§ 95 Abs. 1). Wird dabei eine erhöhte Strahlenexposition<br />

festgestellt, so ist die Arbeit bei der zuständigen<br />

Behörde anzeigebedürftig (§ 95 Abs. 2) und <strong>für</strong> die betroffenen<br />

Personen ist die Körperdosis zu ermitteln. Dazu<br />

werden repräsentative Messungen an Arbeitsplätzen<br />

durchgeführt. Für jeden Arbeitsplatz werden aus den<br />

Messergebnissen die Expositionsdaten abgeleitet, aus denen<br />

unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufenthaltszeiten<br />

die Körperdosen der Beschäftigten berechnet werden<br />

können.<br />

Die folgende Aufstellung wird durch Daten von Personen<br />

ergänzt, die in Betrieben mit erhöhter natürlicher Radioaktivität<br />

und in Heilbädern tätig sind und mit Dosimetern<br />

überwacht werden oder der Inkorporationsüberwachung<br />

unterliegen.<br />

Im Jahr 2005 wurde die durch natürliche Strahlenquellen<br />

verursachte Strahlenexposition in Wasserwerken, Schauhöhlen<br />

und Heilbädern <strong>für</strong> 116 Personen an das <strong>Strahlenschutz</strong>register<br />

übermittelt (2004: 105 Personen). 33 Überwachte<br />

hatten keine messbare berufsbedingte Strahlenexposition.<br />

Die mittlere Jahresdosis aller 116 Überwachten<br />

betrug 4,34 mSv. Für die 83 exponierten Personen betrug<br />

der Mittelwert 6,07 mSv (2004: 32 exponierte Personen,<br />

Mittelwert = 4,78 mSv). Die Kollektivdosis betrug 0,5<br />

Personen-Sv.<br />

Im Jahr 2005 gab es zwei Überschreitungen des Grenzwertes<br />

von 20 mSv, jeweils in Betrieben der Wasserversorgung;<br />

die höchste effektive Jahresdosis betrug<br />

35,5 mSv. Bei 27 Beschäftigten wurde eine jährliche effektive<br />

Dosis von mehr als 6 mSv festgestellt (2004: 15<br />

Beschäftigte).<br />

2. Zivilisatorische Strahlenquellen<br />

2.1 Personendosisüberwachung<br />

Alle beruflich strahlenexponierten Personen, bei denen<br />

die Möglichkeit einer erhöhten Strahlenexposition von<br />

außen besteht, werden mit Personendosimetern überwacht,<br />

die von sechs behördlich bestimmten Messstellen<br />

ausgegeben und ausgewertet werden. Die Daten werden<br />

zentral an das <strong>Strahlenschutz</strong>register des <strong>Bundesamt</strong>es<br />

<strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> übermittelt. Die Zahl dieser überwachten<br />

Personen betrug im Jahr 2005 insgesamt ca. 311.000,<br />

davon waren ca. 239.000 im Bereich der Medizin beschäftigt.<br />

Abbildung III.2-1 zeigt die Anzahl der Überwachten<br />

seit 1980 <strong>für</strong> die alten und ab 1990 einschließlich<br />

der neuen Bundesländer. Die Anzahl des fliegenden Personals<br />

ist seit 2004 in dieser Abbildung enthalten. Da Personen,<br />

die die Messtelle wechselten, bis einschließlich<br />

1998 bisweilen doppelt erfasst wurden, kam es zu Mehrfachzählungen.<br />

Seit dem Überwachungsjahr 1999 treten<br />

infolge der zentralen, personenbezogenen Auswertung im

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