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Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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<strong>Strahlenschutz</strong>register diese Mehrfachzählungen nicht<br />

mehr auf.<br />

Die nachstehenden Dosisangaben beziehen sich auf Photonenstrahlen,<br />

da diese in nahezu allen Kontrollbereichen<br />

die Dosis bestimmen. Dosisbeiträge durch Neutronenund<br />

Betastrahler sind nur in wenigen Fällen von Bedeutung.<br />

Die Summe der Jahresdosiswerte aller Überwachten<br />

(Kollektivdosis) im Jahr 2005 betrug 43,3 Personen-Sv.<br />

Die Beiträge der medizinischen und nichtmedizinischen<br />

Tätigkeitszweige zur Kollektivdosis zeigt die Abbildung<br />

III.2-2. Für die Gesamtheit aller Überwachten ergibt sich<br />

eine mittlere Jahrespersonendosis von 0,14 mSv. Es ist<br />

jedoch zu beachten, dass bei ca. 83 % dieser Überwachten<br />

während des ganzen Jahres gar keine Exposition auftrat<br />

bzw. die Expositionen unterhalb der Erkennungsgrenze<br />

von 0,05 mSv der verwendeten Dosimeter lagen. In diesen<br />

Fällen wird von den Messstellen als Personendosis<br />

der Wert Null festgesetzt. Im Bereich Medizin erhielten<br />

ca. 86 % und in den nichtmedizinischen Bereichen ca.<br />

74 % keine messbare Personendosis (siehe Abbildung<br />

III.2-3). Bei den exponierten Personen ergibt sich eine<br />

ausgeprägte Häufung bei kleinen Dosiswerten. Bildet<br />

man den Mittelwert nur <strong>für</strong> Exponierte, also <strong>für</strong> die Überwachten<br />

mit von Null verschiedenen Jahrespersonendosiswerten<br />

(ca. 53.000 Personen), so ergibt sich eine mittlere<br />

Jahrespersonendosis von 0,81 mSv. Dieser Wert entspricht<br />

exakt dem Vorjahreswert.<br />

2001 wurde im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 96/29<br />

EURATOM der Jahresgrenzwert <strong>für</strong> die berufliche Strahlenexposition<br />

von 50 mSv auf 20 mSv abgesenkt. Bereits<br />

ab 1999 ging die Anzahl der Personen, die mehr als<br />

20 mSv im Kalenderjahr erhalten hatten, gegenüber 1998<br />

deutlich zurück. Der Rückgang erfolgte vor allem im<br />

nichtmedizinischen Bereich (siehe Abbildung III.2-4).<br />

Ab 2004 sind in dieser Abbildung auch Grenzwertüberschreitungen<br />

durch Expositionen aus natürlichen Quellen<br />

enthalten (siehe Kapitel III.1, vor allem III.1.2).<br />

Angaben über die berufliche Strahlenexposition in Leistungskernkraftwerken<br />

sind in den Abbildungen III.2-5<br />

und III.2-6 enthalten.<br />

2.2 Inkorporation<br />

Beruflich strahlenexponierte Personen, bei denen während<br />

ihrer Tätigkeit eine Aufnahme von radioaktiven<br />

Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann, werden in der<br />

Regel durch Aktivitätsmessungen in Ganz- und Teilkörperzählern<br />

bzw. durch Analyse ihrer Ausscheidungen<br />

überwacht. Im Jahr 2002 begannen die ersten behördlich<br />

bestimmten Inkorporationsmessstellen mit der Übermittlung<br />

von Daten an das <strong>Strahlenschutz</strong>register. Im Jahr<br />

- 28 -<br />

2005 meldeten 17 von 29 behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen<br />

Dosiswerte von 1.586 inkorporationsüberwachten<br />

Personen. Deren Kollektivdosis durch<br />

Inkorporation betrug 0,053 Personen-Sv. Grenzwertüberschreitungen<br />

infolge von Inkorporation wurden nicht<br />

festgestellt. In Tabelle III.2-1 sind die Ergebnisse zusammengefasst.<br />

Tabe lle III.2-1<br />

Verteilung der Jahrespersonendosen durch<br />

Inkorporation im Jahr 2005<br />

Dosis durch Inkorporation in mSv Anzahl der Personen<br />

H = 0 1308<br />

0 < H ≤ 0,1 217<br />

0,1 < H ≤ 0,2 13<br />

0,2 < H ≤ 1,0 39<br />

1,0 < H ≤ 6,0 8<br />

6,0 < H ≤ 20,0 1<br />

H > 20,0 0<br />

Gesamt 1586<br />

3. Besondere Vorkommnisse<br />

Eine Übersicht über besondere Vorkommnisse im Anwendungsbereich<br />

der StrlSchV und der RöV (beim Umgang<br />

mit radioaktiven Stoffen, beim Betrieb von Beschleunigern<br />

und Röntgeneinrichtungen sowie bei der<br />

Beförderung radioaktiver Stoffe) im Jahr 2005 enthält Tabelle<br />

III.3-1. Die Übersicht beruht auf den Feststellungen<br />

der <strong>für</strong> den <strong>Strahlenschutz</strong> zuständigen Behörden der<br />

Bundesländer beim Vollzug der StrlSchV und stellt keinen<br />

Bericht über die im Rahmen der Bekämpfung des illegalen<br />

Handels oder der Nuklearkriminalität gewonnenen<br />

Erkenntnisse dar. Sie dient dazu, mögliche Fehlerquellen<br />

beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder<br />

ionisierender Strahlung aufzuzeigen, um vergleichbare<br />

Vorkommnisse zukünftig möglichst zu vermeiden. Die<br />

Anmerkungen zum radiologischen Gefährdungspotenzial<br />

beziehen sich auf die Umstände des Einzelfalls, vor allem<br />

auf die Beschaffenheit des radioaktiven Stoffs (mit oder<br />

ohne Umhüllung bzw. undicht, Aktivität, Eindringtiefe<br />

und biologische Wirksamkeit der Strahlung) und die Art<br />

der Handhabung oder Nutzung.<br />

Fälle erhöhter Radioaktivität in Metallschrott sind in der<br />

Übersicht aufgeführt, soweit radioaktive Quellen gefunden<br />

wurden.

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