Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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<strong>Strahlenschutz</strong>register diese Mehrfachzählungen nicht<br />
mehr auf.<br />
Die nachstehenden Dosisangaben beziehen sich auf Photonenstrahlen,<br />
da diese in nahezu allen Kontrollbereichen<br />
die Dosis bestimmen. Dosisbeiträge durch Neutronenund<br />
Betastrahler sind nur in wenigen Fällen von Bedeutung.<br />
Die Summe der Jahresdosiswerte aller Überwachten<br />
(Kollektivdosis) im Jahr 2005 betrug 43,3 Personen-Sv.<br />
Die Beiträge der medizinischen und nichtmedizinischen<br />
Tätigkeitszweige zur Kollektivdosis zeigt die Abbildung<br />
III.2-2. Für die Gesamtheit aller Überwachten ergibt sich<br />
eine mittlere Jahrespersonendosis von 0,14 mSv. Es ist<br />
jedoch zu beachten, dass bei ca. 83 % dieser Überwachten<br />
während des ganzen Jahres gar keine Exposition auftrat<br />
bzw. die Expositionen unterhalb der Erkennungsgrenze<br />
von 0,05 mSv der verwendeten Dosimeter lagen. In diesen<br />
Fällen wird von den Messstellen als Personendosis<br />
der Wert Null festgesetzt. Im Bereich Medizin erhielten<br />
ca. 86 % und in den nichtmedizinischen Bereichen ca.<br />
74 % keine messbare Personendosis (siehe Abbildung<br />
III.2-3). Bei den exponierten Personen ergibt sich eine<br />
ausgeprägte Häufung bei kleinen Dosiswerten. Bildet<br />
man den Mittelwert nur <strong>für</strong> Exponierte, also <strong>für</strong> die Überwachten<br />
mit von Null verschiedenen Jahrespersonendosiswerten<br />
(ca. 53.000 Personen), so ergibt sich eine mittlere<br />
Jahrespersonendosis von 0,81 mSv. Dieser Wert entspricht<br />
exakt dem Vorjahreswert.<br />
2001 wurde im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 96/29<br />
EURATOM der Jahresgrenzwert <strong>für</strong> die berufliche Strahlenexposition<br />
von 50 mSv auf 20 mSv abgesenkt. Bereits<br />
ab 1999 ging die Anzahl der Personen, die mehr als<br />
20 mSv im Kalenderjahr erhalten hatten, gegenüber 1998<br />
deutlich zurück. Der Rückgang erfolgte vor allem im<br />
nichtmedizinischen Bereich (siehe Abbildung III.2-4).<br />
Ab 2004 sind in dieser Abbildung auch Grenzwertüberschreitungen<br />
durch Expositionen aus natürlichen Quellen<br />
enthalten (siehe Kapitel III.1, vor allem III.1.2).<br />
Angaben über die berufliche Strahlenexposition in Leistungskernkraftwerken<br />
sind in den Abbildungen III.2-5<br />
und III.2-6 enthalten.<br />
2.2 Inkorporation<br />
Beruflich strahlenexponierte Personen, bei denen während<br />
ihrer Tätigkeit eine Aufnahme von radioaktiven<br />
Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann, werden in der<br />
Regel durch Aktivitätsmessungen in Ganz- und Teilkörperzählern<br />
bzw. durch Analyse ihrer Ausscheidungen<br />
überwacht. Im Jahr 2002 begannen die ersten behördlich<br />
bestimmten Inkorporationsmessstellen mit der Übermittlung<br />
von Daten an das <strong>Strahlenschutz</strong>register. Im Jahr<br />
- 28 -<br />
2005 meldeten 17 von 29 behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen<br />
Dosiswerte von 1.586 inkorporationsüberwachten<br />
Personen. Deren Kollektivdosis durch<br />
Inkorporation betrug 0,053 Personen-Sv. Grenzwertüberschreitungen<br />
infolge von Inkorporation wurden nicht<br />
festgestellt. In Tabelle III.2-1 sind die Ergebnisse zusammengefasst.<br />
Tabe lle III.2-1<br />
Verteilung der Jahrespersonendosen durch<br />
Inkorporation im Jahr 2005<br />
Dosis durch Inkorporation in mSv Anzahl der Personen<br />
H = 0 1308<br />
0 < H ≤ 0,1 217<br />
0,1 < H ≤ 0,2 13<br />
0,2 < H ≤ 1,0 39<br />
1,0 < H ≤ 6,0 8<br />
6,0 < H ≤ 20,0 1<br />
H > 20,0 0<br />
Gesamt 1586<br />
3. Besondere Vorkommnisse<br />
Eine Übersicht über besondere Vorkommnisse im Anwendungsbereich<br />
der StrlSchV und der RöV (beim Umgang<br />
mit radioaktiven Stoffen, beim Betrieb von Beschleunigern<br />
und Röntgeneinrichtungen sowie bei der<br />
Beförderung radioaktiver Stoffe) im Jahr 2005 enthält Tabelle<br />
III.3-1. Die Übersicht beruht auf den Feststellungen<br />
der <strong>für</strong> den <strong>Strahlenschutz</strong> zuständigen Behörden der<br />
Bundesländer beim Vollzug der StrlSchV und stellt keinen<br />
Bericht über die im Rahmen der Bekämpfung des illegalen<br />
Handels oder der Nuklearkriminalität gewonnenen<br />
Erkenntnisse dar. Sie dient dazu, mögliche Fehlerquellen<br />
beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder<br />
ionisierender Strahlung aufzuzeigen, um vergleichbare<br />
Vorkommnisse zukünftig möglichst zu vermeiden. Die<br />
Anmerkungen zum radiologischen Gefährdungspotenzial<br />
beziehen sich auf die Umstände des Einzelfalls, vor allem<br />
auf die Beschaffenheit des radioaktiven Stoffs (mit oder<br />
ohne Umhüllung bzw. undicht, Aktivität, Eindringtiefe<br />
und biologische Wirksamkeit der Strahlung) und die Art<br />
der Handhabung oder Nutzung.<br />
Fälle erhöhter Radioaktivität in Metallschrott sind in der<br />
Übersicht aufgeführt, soweit radioaktive Quellen gefunden<br />
wurden.