Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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IV. Medizinische Strahlenexposition<br />
Die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung<br />
und radioaktiver Stoffe hat in der Bundesrepublik<br />
Deutschland einen hohen diagnostischen und therapeutischen<br />
Standard erreicht. Sowohl bei der Indikationsstellung<br />
als auch an die Qualität der Durchführung werden<br />
hohe Anforderungen gestellt. Nach der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
(StrlSchV) und der Röntgenverordnung<br />
(RöV) muss jede Anwendung im Einzelfall gerechtfertigt<br />
sein. Darüber hinaus ist die durch die medizinische Anwendung<br />
bedingte Strahlenexposition soweit zu reduzieren,<br />
wie dies mit den Erfordernissen der medizinischen<br />
Wissenschaft zu vereinbaren ist. Es ist in jedem Fall zu<br />
prüfen, ob durch diagnostische oder therapeutische Maßnahmen<br />
ohne Anwendung ionisierender Strahlung oder<br />
radioaktiver Stoffe der gewünschte medizinische Effekt<br />
ebenfalls erzielt werden kann.<br />
Mit Inkrafttreten der neuen StrlSchV im Jahr 2001 und<br />
der neuen RöV im Jahr 2002 und der dazugehörigen<br />
Richtlinien zur Qualitätssicherung wurde insbesondere<br />
der <strong>Strahlenschutz</strong> des Patienten wesentlich verbessert<br />
mit dem mittelfristigen Ziel, die Dosis pro Untersuchung<br />
zu reduzieren. Die Entscheidung darüber, ob und ggf. wie<br />
ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen<br />
angewendet werden, ist jetzt mit dem Begriff der<br />
„rechtfertigenden Indikation“, d.h. der Notwendigkeit einer<br />
Nutzen-Risiko-Abwägung <strong>für</strong> den individuellen Patienten<br />
durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde<br />
im <strong>Strahlenschutz</strong> vor jeder Anwendung ionisierender<br />
Strahlung, oder radioaktiver Stoffe in einem eigenen Paragraphen<br />
geregelt. Leider wird die rechtfertigende Indikation<br />
zur Zeit aus verschiedenen Gründen nicht immer<br />
so restriktiv gestellt, wie dies sowohl unter strahlenhygienischen<br />
als auch unter gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten<br />
notwendig ist. Daher wurde von der <strong>Strahlenschutz</strong>kommission<br />
gemeinsam mit den medizinischen<br />
Fachgesellschaften eine Orientierungshilfe <strong>für</strong> radiologische<br />
und nuklearmedizinische Untersuchungen erarbeitet,<br />
der in nächster Zeit veröffentlicht werden soll.<br />
Darüber hinaus erfolgt nun nach § 83 StrlSchV und § 17a<br />
RöV eine Überprüfung der Indikationsstellung durch die<br />
ärztlichen und zahnärztlichen Stellen (ÄS). Weiterhin<br />
wurden die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde<br />
im <strong>Strahlenschutz</strong> und an die Kenntnisse der Personen,<br />
die ionisierende Strahlen oder radioaktive Stoffe anwenden<br />
bzw. entsprechende Untersuchungen am Menschen<br />
durchführen, erhöht. Als Mittel zur Optimierung des<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>es in der radiologischen Diagnostik sind in<br />
der Nuklearmedizin wie auch in der Röntgendiagnostik<br />
diagnostische Referenzwerte (DRW) zu beachten. Ziel ist<br />
es, im Rahmen der Überwachung durch die ÄS Anwender<br />
zu finden, bei denen die Dosiswerte ständig ungerechtfertigt<br />
über den DRW liegen, und die ggf. vorhandenen systematischen<br />
Fehler aufzeigen und beseitigen zu können.<br />
1. Röntgendiagnostik<br />
Das BfS erhebt bereits seit Anfang der 1990er Jahre Daten<br />
zur medizinischen Strahlenexposition in Deutschland<br />
und wertet diese aus. Mit Inkrafttreten der novellierten<br />
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RöV im Jahr 2002 wurde dem BfS die regelmäßige Ermittlung<br />
der medizinischen Strahlenexposition der Bevölkerung<br />
als Amtsaufgabe übertragen.<br />
Wie bisher basieren die Auswertungen zur Häufigkeit<br />
röntgendiagnostischer Untersuchungen hauptsächlich auf<br />
Daten der Kostenträger wie der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigungen sowie des Verbandes<br />
der privaten Krankenversicherungen. Inzwischen<br />
besteht ein regelmäßiger und strukturierter Datentransfer<br />
zum BfS.<br />
Die aktuelle Auswertung der Daten zur Häufigkeit und<br />
Dosis von Röntgenuntersuchungen in Deutsch-land bezieht<br />
sich auf die Jahre 1996 bis 2003. Für die Analyse der<br />
Daten besteht ein standardisiertes Verfahren, mit dem<br />
eine einheitliche Auswertung von Zeitreihen und damit<br />
eine Trendanalyse möglich ist. Im Bewusstsein, dass systematische<br />
Fehler unvermeidbar sind, wird durch die<br />
Standardisierung angestrebt, diese Fehler zumindest<br />
möglichst konstant zu halten, um dadurch insbesondere<br />
Trends möglichst frühzeitig und sicher erfassen zu können.<br />
Für die Auswertung wurden aktuelle Erhebungen zur<br />
Computertomographie-Untersuchungspraxis in Deutschland<br />
sowie die Ergebnisse neuerer, vom BMU geförderter<br />
Forschungsvorhaben (bundesweite Erhebung zur Häufigkeit<br />
von Röntgenuntersuchungen im stationären Bereich<br />
<strong>für</strong> das Jahr 2002, Erhebungen zur Dosisermittlung im<br />
konventionellen Bereich) sowie die aktuelle Literatur berücksichtigt.<br />
Durch die kontinuierliche Aktualisierung<br />
von Modellannahmen erhöht sich im Laufe der Zeit die<br />
Genauigkeit der Schätzungen zu Häufigkeit und Dosis<br />
von Röntgenanwendungen. Da ursprünglich sehr konservative<br />
Annahmen durch validere Schätzungen ersetzt<br />
werden, können sich im Vergleich zu den Abschätzungen<br />
in den Vorjahresberichten etwas geringere Werte ergeben.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die jährlichen Modellanpassungen<br />
stets auch auf die Vorjahresdaten angewendet<br />
werden, um zeitliche Trends sicherer beurteilen<br />
zu können.<br />
Ergebnisse der aktuellen Auswertung <strong>für</strong> die Jahre<br />
1996-2003<br />
Im Folgenden beinhaltet der Begriff „Untersuchung“ -<br />
gemäß internationaler Standards - alle Röntgenleistungen,<br />
die - bezogen auf ein Organ - zur Beantwortung einer<br />
klinischen Fragestellung mittels einer Röntgenmodalität<br />
notwendig sind. So wird z. B. bei einer Angiographie am<br />
Herzen nicht jeder Teilschritt (Kontrastmitteleinbringung,<br />
1. Serie, 2. Serie, etc.) als getrennte Untersuchung<br />
gezählt, sondern alle Teilschritte zusammen als eine Untersuchung.<br />
Zahnaufnahmen werden als gesonderte Untersuchungen<br />
gerechnet, wenn sie unterschiedliche Zähne<br />
bzw. Zahngruppen betreffen.<br />
Für die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in<br />
Deutschland ist während des betrachteten Zeitraums 1996<br />
bis 2003 ein leicht abnehmender Trend zu verzeichnen,<br />
wobei der Wert <strong>für</strong> das Jahr 2003 bei etwa 1,7 Röntgenuntersuchungen<br />
pro Einwohner und Jahr liegt (siehe Abbildung<br />
IV.1-1). Die zahnmedizinische Röntgendiagnos-