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Unterrichtung - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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IV. Medizinische Strahlenexposition<br />

Die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung<br />

und radioaktiver Stoffe hat in der Bundesrepublik<br />

Deutschland einen hohen diagnostischen und therapeutischen<br />

Standard erreicht. Sowohl bei der Indikationsstellung<br />

als auch an die Qualität der Durchführung werden<br />

hohe Anforderungen gestellt. Nach der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

(StrlSchV) und der Röntgenverordnung<br />

(RöV) muss jede Anwendung im Einzelfall gerechtfertigt<br />

sein. Darüber hinaus ist die durch die medizinische Anwendung<br />

bedingte Strahlenexposition soweit zu reduzieren,<br />

wie dies mit den Erfordernissen der medizinischen<br />

Wissenschaft zu vereinbaren ist. Es ist in jedem Fall zu<br />

prüfen, ob durch diagnostische oder therapeutische Maßnahmen<br />

ohne Anwendung ionisierender Strahlung oder<br />

radioaktiver Stoffe der gewünschte medizinische Effekt<br />

ebenfalls erzielt werden kann.<br />

Mit Inkrafttreten der neuen StrlSchV im Jahr 2001 und<br />

der neuen RöV im Jahr 2002 und der dazugehörigen<br />

Richtlinien zur Qualitätssicherung wurde insbesondere<br />

der <strong>Strahlenschutz</strong> des Patienten wesentlich verbessert<br />

mit dem mittelfristigen Ziel, die Dosis pro Untersuchung<br />

zu reduzieren. Die Entscheidung darüber, ob und ggf. wie<br />

ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen<br />

angewendet werden, ist jetzt mit dem Begriff der<br />

„rechtfertigenden Indikation“, d.h. der Notwendigkeit einer<br />

Nutzen-Risiko-Abwägung <strong>für</strong> den individuellen Patienten<br />

durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde<br />

im <strong>Strahlenschutz</strong> vor jeder Anwendung ionisierender<br />

Strahlung, oder radioaktiver Stoffe in einem eigenen Paragraphen<br />

geregelt. Leider wird die rechtfertigende Indikation<br />

zur Zeit aus verschiedenen Gründen nicht immer<br />

so restriktiv gestellt, wie dies sowohl unter strahlenhygienischen<br />

als auch unter gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten<br />

notwendig ist. Daher wurde von der <strong>Strahlenschutz</strong>kommission<br />

gemeinsam mit den medizinischen<br />

Fachgesellschaften eine Orientierungshilfe <strong>für</strong> radiologische<br />

und nuklearmedizinische Untersuchungen erarbeitet,<br />

der in nächster Zeit veröffentlicht werden soll.<br />

Darüber hinaus erfolgt nun nach § 83 StrlSchV und § 17a<br />

RöV eine Überprüfung der Indikationsstellung durch die<br />

ärztlichen und zahnärztlichen Stellen (ÄS). Weiterhin<br />

wurden die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde<br />

im <strong>Strahlenschutz</strong> und an die Kenntnisse der Personen,<br />

die ionisierende Strahlen oder radioaktive Stoffe anwenden<br />

bzw. entsprechende Untersuchungen am Menschen<br />

durchführen, erhöht. Als Mittel zur Optimierung des<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>es in der radiologischen Diagnostik sind in<br />

der Nuklearmedizin wie auch in der Röntgendiagnostik<br />

diagnostische Referenzwerte (DRW) zu beachten. Ziel ist<br />

es, im Rahmen der Überwachung durch die ÄS Anwender<br />

zu finden, bei denen die Dosiswerte ständig ungerechtfertigt<br />

über den DRW liegen, und die ggf. vorhandenen systematischen<br />

Fehler aufzeigen und beseitigen zu können.<br />

1. Röntgendiagnostik<br />

Das BfS erhebt bereits seit Anfang der 1990er Jahre Daten<br />

zur medizinischen Strahlenexposition in Deutschland<br />

und wertet diese aus. Mit Inkrafttreten der novellierten<br />

- 36 -<br />

RöV im Jahr 2002 wurde dem BfS die regelmäßige Ermittlung<br />

der medizinischen Strahlenexposition der Bevölkerung<br />

als Amtsaufgabe übertragen.<br />

Wie bisher basieren die Auswertungen zur Häufigkeit<br />

röntgendiagnostischer Untersuchungen hauptsächlich auf<br />

Daten der Kostenträger wie der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigungen sowie des Verbandes<br />

der privaten Krankenversicherungen. Inzwischen<br />

besteht ein regelmäßiger und strukturierter Datentransfer<br />

zum BfS.<br />

Die aktuelle Auswertung der Daten zur Häufigkeit und<br />

Dosis von Röntgenuntersuchungen in Deutsch-land bezieht<br />

sich auf die Jahre 1996 bis 2003. Für die Analyse der<br />

Daten besteht ein standardisiertes Verfahren, mit dem<br />

eine einheitliche Auswertung von Zeitreihen und damit<br />

eine Trendanalyse möglich ist. Im Bewusstsein, dass systematische<br />

Fehler unvermeidbar sind, wird durch die<br />

Standardisierung angestrebt, diese Fehler zumindest<br />

möglichst konstant zu halten, um dadurch insbesondere<br />

Trends möglichst frühzeitig und sicher erfassen zu können.<br />

Für die Auswertung wurden aktuelle Erhebungen zur<br />

Computertomographie-Untersuchungspraxis in Deutschland<br />

sowie die Ergebnisse neuerer, vom BMU geförderter<br />

Forschungsvorhaben (bundesweite Erhebung zur Häufigkeit<br />

von Röntgenuntersuchungen im stationären Bereich<br />

<strong>für</strong> das Jahr 2002, Erhebungen zur Dosisermittlung im<br />

konventionellen Bereich) sowie die aktuelle Literatur berücksichtigt.<br />

Durch die kontinuierliche Aktualisierung<br />

von Modellannahmen erhöht sich im Laufe der Zeit die<br />

Genauigkeit der Schätzungen zu Häufigkeit und Dosis<br />

von Röntgenanwendungen. Da ursprünglich sehr konservative<br />

Annahmen durch validere Schätzungen ersetzt<br />

werden, können sich im Vergleich zu den Abschätzungen<br />

in den Vorjahresberichten etwas geringere Werte ergeben.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass die jährlichen Modellanpassungen<br />

stets auch auf die Vorjahresdaten angewendet<br />

werden, um zeitliche Trends sicherer beurteilen<br />

zu können.<br />

Ergebnisse der aktuellen Auswertung <strong>für</strong> die Jahre<br />

1996-2003<br />

Im Folgenden beinhaltet der Begriff „Untersuchung“ -<br />

gemäß internationaler Standards - alle Röntgenleistungen,<br />

die - bezogen auf ein Organ - zur Beantwortung einer<br />

klinischen Fragestellung mittels einer Röntgenmodalität<br />

notwendig sind. So wird z. B. bei einer Angiographie am<br />

Herzen nicht jeder Teilschritt (Kontrastmitteleinbringung,<br />

1. Serie, 2. Serie, etc.) als getrennte Untersuchung<br />

gezählt, sondern alle Teilschritte zusammen als eine Untersuchung.<br />

Zahnaufnahmen werden als gesonderte Untersuchungen<br />

gerechnet, wenn sie unterschiedliche Zähne<br />

bzw. Zahngruppen betreffen.<br />

Für die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in<br />

Deutschland ist während des betrachteten Zeitraums 1996<br />

bis 2003 ein leicht abnehmender Trend zu verzeichnen,<br />

wobei der Wert <strong>für</strong> das Jahr 2003 bei etwa 1,7 Röntgenuntersuchungen<br />

pro Einwohner und Jahr liegt (siehe Abbildung<br />

IV.1-1). Die zahnmedizinische Röntgendiagnos-

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