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Medizinische Rechtsfragen<br />

Arzt und Strafrecht<br />

Das staatliche Recht hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen zu ordnen, auch mit<br />

angemessener Beschränkung individueller Freiheitsrechte.<br />

Ohne diese Rechtsausübung würde jede Gesellschaft ins Chaos stürzen.<br />

Die Rechtsordnung orientiert sich am Kulturzustand einer Nation und darf nicht willkürlich<br />

eingesetzt werden.<br />

Grundgesetz, Art. 1<br />

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller<br />

staatlichen Gewalt.<br />

Der Schutz der Menschenwürde wird über die Gesetze gewährleistet. Die Gesetzlichkeit beschreibt<br />

den ethischen Minimalkonsens in der Gesellschaft.<br />

Der Arzt muss auch bei vitaler Indikaiton eines Eingriffs das Veto des Patienten selbst bei großer<br />

„Unvernunft“ respektieren. Nicht die indikation entscheidet, sondern der Wille des Patienten.<br />

Nulla poena sine lege<br />

(Keine Strafe ohne Gesetz)<br />

Nulla poena sine culpa<br />

(keine Strafe ohne Schuld)<br />

Schuld<br />

jemand ist schuldig, der sich in freier willensentscheidung für das unrecht und gegen das recht<br />

entschieden hat<br />

schuld= vorwerfbarkeit der willensbildung<br />

Schuldunfähigkeit<br />

§19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes<br />

§20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (krankhaft seelische Störung ,<br />

tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn, schwere seelische Abartigkeit)<br />

§21 StGB verminderte Schuldfähigkeit<br />

Schuldformen<br />

Vorsatz:<br />

Das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges<br />

Fahrlässigkeit<br />

Fahrlässig handelt. Wer die im Verkehr (Umgang mit Personen und Sachen) erforderliche Sorgfalt<br />

außer Acht lässt (wer die schädlichen Folgen vorausscehen kann und sie ungewollt herbeiführt, weil<br />

er bei seiner Etsncehidung zum handeln leichtfertig darauf vertraut, dass sie nicht eintreten werden).<br />

Kausalität – Strafrecht<br />

Als kausal für ein Ereignis gilt jede Bedingung , die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass<br />

der Erfolg entfiele<br />

in dubio pro reo ( im zweifel für den angeklagten)<br />

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