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Medizinische Rechtsfragen<br />
Arzt und Strafrecht<br />
Das staatliche Recht hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen zu ordnen, auch mit<br />
angemessener Beschränkung individueller Freiheitsrechte.<br />
Ohne diese Rechtsausübung würde jede Gesellschaft ins Chaos stürzen.<br />
Die Rechtsordnung orientiert sich am Kulturzustand einer Nation und darf nicht willkürlich<br />
eingesetzt werden.<br />
Grundgesetz, Art. 1<br />
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller<br />
staatlichen Gewalt.<br />
Der Schutz der Menschenwürde wird über die Gesetze gewährleistet. Die Gesetzlichkeit beschreibt<br />
den ethischen Minimalkonsens in der Gesellschaft.<br />
Der Arzt muss auch bei vitaler Indikaiton eines Eingriffs das Veto des Patienten selbst bei großer<br />
„Unvernunft“ respektieren. Nicht die indikation entscheidet, sondern der Wille des Patienten.<br />
Nulla poena sine lege<br />
(Keine Strafe ohne Gesetz)<br />
Nulla poena sine culpa<br />
(keine Strafe ohne Schuld)<br />
Schuld<br />
jemand ist schuldig, der sich in freier willensentscheidung für das unrecht und gegen das recht<br />
entschieden hat<br />
schuld= vorwerfbarkeit der willensbildung<br />
Schuldunfähigkeit<br />
§19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes<br />
§20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (krankhaft seelische Störung ,<br />
tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn, schwere seelische Abartigkeit)<br />
§21 StGB verminderte Schuldfähigkeit<br />
Schuldformen<br />
Vorsatz:<br />
Das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges<br />
Fahrlässigkeit<br />
Fahrlässig handelt. Wer die im Verkehr (Umgang mit Personen und Sachen) erforderliche Sorgfalt<br />
außer Acht lässt (wer die schädlichen Folgen vorausscehen kann und sie ungewollt herbeiführt, weil<br />
er bei seiner Etsncehidung zum handeln leichtfertig darauf vertraut, dass sie nicht eintreten werden).<br />
Kausalität – Strafrecht<br />
Als kausal für ein Ereignis gilt jede Bedingung , die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass<br />
der Erfolg entfiele<br />
in dubio pro reo ( im zweifel für den angeklagten)<br />
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