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esonders schwerer fall liegt in der regel vor, wenn der täter<br />
1. gegen den willen der schwangeren handelt oder<br />
2. leichtfertig die gefahr des todes oder einer schweren gesundheitsschdigung der schwangeren<br />
verursacht.<br />
Begeht die schwangere die tat, so ist die strafe freiheitsstrafe bis zu einem jahr oder geldstrafe<br />
der versuch ist strafbar. Die schwangere wird nicht wegen versuchs bestraft.<br />
§218a straflosigkeit des schwangerschaftsabbruchs<br />
als arzt sollten wir keinem eigenen patienten für die polente blut abnehmen.<br />
Die ärztliche Hilfeleistungspflicht<br />
§323c StGB Un terlassene Hilfeleistung<br />
wer bei unglücksfällen oder gemerinr gefahr und not nicht (die ihm mögliche) hilfe leistet, obwohl<br />
dies erforderlich und ihm den umständen nach zuzumuten insbesondere ohne erhebliche eigene<br />
Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist... wird bestraft<br />
sog. Granatenpflicht (Hilfeleistungspflicht „kraft Übernahme der Behandlung“)<br />
– Erfolgsabwendungspflicht (bei erfolgter Fallübernahme)<br />
– allg. Nothilfe, Wahrnehmung von Rettungschancen (auch ohne Fallübernahme)<br />
Darüber hinaus gibt es keine generelle Behandlungspflicht<br />
problem: bei entsprechenden kassenärztlichen vereinbarungen durchaus behandlungspflicht solange<br />
nicht unzumutbar (bei privaten gibt's das problem nicht)<br />
§203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen - „Schweigepflicht“<br />
wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes<br />
Geheimnis ... offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines<br />
anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichung eine<br />
staatliche Ausbildung erfordert , ... anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird<br />
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
Bei schwerer Krankheit / hoher Ansteckungsgefahr – Stichwort „AIDS“ - Offenbarungspflicht – da<br />
gegenüber dem Sexualpartner des Patienten.<br />
Grenzen der Schweigepflicht<br />
Anzeigepflichten<br />
§138 StGB<br />
Bestraft wird, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung eines Mordes, Totschlags...<br />
oder gemeingefährlichen Straftat zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch<br />
abgewendet werden kann, erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Betroffenen rechtzeitig<br />
Anzeige zu machen.<br />
(Sonderbedingungen für Angehörige, Ärzte,...)<br />
idR: „Herr Dr, ich bring nachher meinen Mann um“ -> Anzeigen<br />
im Gegensatz zu: „ der Alte ist jetzt tot“ -> nicht anzeigen (keine Pflicht, aber durchaus erlaubt)<br />
Meldepflichten<br />
Geburt, Tod, Bundesseuchengesetz, nicht natürlicher Tod<br />
Sachverständige<br />
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