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esonders schwerer fall liegt in der regel vor, wenn der täter<br />

1. gegen den willen der schwangeren handelt oder<br />

2. leichtfertig die gefahr des todes oder einer schweren gesundheitsschdigung der schwangeren<br />

verursacht.<br />

Begeht die schwangere die tat, so ist die strafe freiheitsstrafe bis zu einem jahr oder geldstrafe<br />

der versuch ist strafbar. Die schwangere wird nicht wegen versuchs bestraft.<br />

§218a straflosigkeit des schwangerschaftsabbruchs<br />

als arzt sollten wir keinem eigenen patienten für die polente blut abnehmen.<br />

Die ärztliche Hilfeleistungspflicht<br />

§323c StGB Un terlassene Hilfeleistung<br />

wer bei unglücksfällen oder gemerinr gefahr und not nicht (die ihm mögliche) hilfe leistet, obwohl<br />

dies erforderlich und ihm den umständen nach zuzumuten insbesondere ohne erhebliche eigene<br />

Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist... wird bestraft<br />

sog. Granatenpflicht (Hilfeleistungspflicht „kraft Übernahme der Behandlung“)<br />

– Erfolgsabwendungspflicht (bei erfolgter Fallübernahme)<br />

– allg. Nothilfe, Wahrnehmung von Rettungschancen (auch ohne Fallübernahme)<br />

Darüber hinaus gibt es keine generelle Behandlungspflicht<br />

problem: bei entsprechenden kassenärztlichen vereinbarungen durchaus behandlungspflicht solange<br />

nicht unzumutbar (bei privaten gibt's das problem nicht)<br />

§203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen - „Schweigepflicht“<br />

wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes<br />

Geheimnis ... offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines<br />

anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichung eine<br />

staatliche Ausbildung erfordert , ... anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird<br />

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

Bei schwerer Krankheit / hoher Ansteckungsgefahr – Stichwort „AIDS“ - Offenbarungspflicht – da<br />

gegenüber dem Sexualpartner des Patienten.<br />

Grenzen der Schweigepflicht<br />

Anzeigepflichten<br />

§138 StGB<br />

Bestraft wird, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung eines Mordes, Totschlags...<br />

oder gemeingefährlichen Straftat zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch<br />

abgewendet werden kann, erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Betroffenen rechtzeitig<br />

Anzeige zu machen.<br />

(Sonderbedingungen für Angehörige, Ärzte,...)<br />

idR: „Herr Dr, ich bring nachher meinen Mann um“ -> Anzeigen<br />

im Gegensatz zu: „ der Alte ist jetzt tot“ -> nicht anzeigen (keine Pflicht, aber durchaus erlaubt)<br />

Meldepflichten<br />

Geburt, Tod, Bundesseuchengesetz, nicht natürlicher Tod<br />

Sachverständige<br />

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