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§1631 BGB<br />

Personensorgerecht, Einschränkung von Erziehungsmaßnahmen<br />

I. die personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu<br />

erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.<br />

II. Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig.<br />

§223b StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen<br />

personen unter 18jahren... mishandelt... oder böswillige vernachlässigung seiner pflicht...<br />

freiheitsstrafe von 3 monaten bis zu 5 jahren<br />

in besonders schweren fällen ist die strafe freiheitsstrafe von einem jahr bis zu 5 jahren, in minder<br />

schweren fällen bis zu 3 jahren oder geldstrafe<br />

schutz von leben und gesundheit ist grundgesetz (§2), schweigepflicht nur im Strafgesetz -> also<br />

soll der Arzt bei Kindesmisshandlung auspacken -> Die rechtfertigende Pflichtenkollision<br />

Die rechtfertigende Pflichtenkollision<br />

Rechtsgüterabwägung<br />

eine pflichten kollision liegt dann vor, wenn jemand eine ihm obligegen rechtspflicht (z.b. Schutz<br />

von leben und gesundhheit eins kindes ) nur auf kosten einer anderen ihm obliegenden rechtsplifcht<br />

(z.b. ärztliche schweigefplic ht ) erfüllen kann. Rechtferitugnggründe (z.b. begründeter verdacht auf<br />

eine misshandlung) schließen dann das unrecht des handelns (die verletzung der äzrtlichen<br />

schweigpflicht) aus, sofern eines der im widerstreit stehenden rechtsügter überweigt . Im ergebnis<br />

einer rechtsgüterabwägung ist daher das offenbaren von fremden geheimnissen gem §203 StGB<br />

nicht mehr „unbefugt“ und bleibt daher straffrei<br />

indirekte sterbehilfe – durch pflichtenkollision rechtfertigbar (morphindosis zur schmerzstillung<br />

bringt pat. um)<br />

§ 168 StGB Störung der Totenruhe<br />

wer unbefugt aus dem gewahrsam des berechtigten eine leiche, leichenteile, eine tote leibesfrucht,<br />

teile eienr solchen oder die asche eines verstorbenen wegnimmt, wer daran oder an einer<br />

beisetzungsstätte beschimpfenden ungfug verübt oder wer eine beisetzungsstätte zerstört oder<br />

beschädigt, wird mit freiheitsstrafe bis zu 3 jahren oder mit geldstrafe bestraft<br />

die totenruhe beginnt mit zeitpunkt des hirntodeintritts<br />

§132a StGB. Missbruach von titeln, berufsbezeichnungen und Abzeichen<br />

(1)wer unbefugt<br />

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dientsbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder<br />

öffentliche Würden führt,<br />

2. die berufsbezeichung arzt, zahnarzt, tierazrt ... führt<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem 'Jahr oder mit Geldstrafe bestraft<br />

Pflichten des Arztes<br />

Das leben zu erhalten<br />

die Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen<br />

das leiden zu mindern<br />

die Behandlung am medizinischen Standard zu orientieren (primum nil nocere)<br />

die Autonomie des Kranken zu achten<br />

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