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§1631 BGB<br />
Personensorgerecht, Einschränkung von Erziehungsmaßnahmen<br />
I. die personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu<br />
erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.<br />
II. Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig.<br />
§223b StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen<br />
personen unter 18jahren... mishandelt... oder böswillige vernachlässigung seiner pflicht...<br />
freiheitsstrafe von 3 monaten bis zu 5 jahren<br />
in besonders schweren fällen ist die strafe freiheitsstrafe von einem jahr bis zu 5 jahren, in minder<br />
schweren fällen bis zu 3 jahren oder geldstrafe<br />
schutz von leben und gesundheit ist grundgesetz (§2), schweigepflicht nur im Strafgesetz -> also<br />
soll der Arzt bei Kindesmisshandlung auspacken -> Die rechtfertigende Pflichtenkollision<br />
Die rechtfertigende Pflichtenkollision<br />
Rechtsgüterabwägung<br />
eine pflichten kollision liegt dann vor, wenn jemand eine ihm obligegen rechtspflicht (z.b. Schutz<br />
von leben und gesundhheit eins kindes ) nur auf kosten einer anderen ihm obliegenden rechtsplifcht<br />
(z.b. ärztliche schweigefplic ht ) erfüllen kann. Rechtferitugnggründe (z.b. begründeter verdacht auf<br />
eine misshandlung) schließen dann das unrecht des handelns (die verletzung der äzrtlichen<br />
schweigpflicht) aus, sofern eines der im widerstreit stehenden rechtsügter überweigt . Im ergebnis<br />
einer rechtsgüterabwägung ist daher das offenbaren von fremden geheimnissen gem §203 StGB<br />
nicht mehr „unbefugt“ und bleibt daher straffrei<br />
indirekte sterbehilfe – durch pflichtenkollision rechtfertigbar (morphindosis zur schmerzstillung<br />
bringt pat. um)<br />
§ 168 StGB Störung der Totenruhe<br />
wer unbefugt aus dem gewahrsam des berechtigten eine leiche, leichenteile, eine tote leibesfrucht,<br />
teile eienr solchen oder die asche eines verstorbenen wegnimmt, wer daran oder an einer<br />
beisetzungsstätte beschimpfenden ungfug verübt oder wer eine beisetzungsstätte zerstört oder<br />
beschädigt, wird mit freiheitsstrafe bis zu 3 jahren oder mit geldstrafe bestraft<br />
die totenruhe beginnt mit zeitpunkt des hirntodeintritts<br />
§132a StGB. Missbruach von titeln, berufsbezeichnungen und Abzeichen<br />
(1)wer unbefugt<br />
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dientsbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder<br />
öffentliche Würden führt,<br />
2. die berufsbezeichung arzt, zahnarzt, tierazrt ... führt<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem 'Jahr oder mit Geldstrafe bestraft<br />
Pflichten des Arztes<br />
Das leben zu erhalten<br />
die Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen<br />
das leiden zu mindern<br />
die Behandlung am medizinischen Standard zu orientieren (primum nil nocere)<br />
die Autonomie des Kranken zu achten<br />
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