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Ausgabe 02 2006 - ABVP

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e t r i e b s w i r t s c h a f t <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>gilt die Grenze von 1000 EUR nicht. Voraussetzungist, dass der Steuerpflichtigeerwerbstätig ist. Bei zusammenlebendenEltern müssen beide erwerbstätig sein.Außerdem muss ein Anspruch auf Kindergeldbzw. einen Kinderfreibetrag bestehen.Die Kosten sind bei Gewinneinkunftsarten,also auch Freiberuflern, wieBetriebsausgaben abzugsfähig.Abschreibung: Bewegliche Wirtschaftsgüterdes Anlagevermögens, die zwischen01.01.<strong>2006</strong> und 31.12.2007 angeschafftwurden/werden, können mit 30% der Anschaffungskostendegressiv abgeschriebenwerden.Weitere geplante Änderungen für <strong>2006</strong>u Die Ermittlung des Privatanteils derPkw-Kosten konnte bislang wahlweiseentweder mit der sogenannten 1%-Methodeoder mittels Fahrtenbuch erfolgen.Rückwirkend ab 01. Januar <strong>2006</strong> wird die1%-Methode nur noch bei einem betrieblichenNutzungsanteil von mehr als 50 %zwingend sein. Unterhalb dieser Grenzeist der Privatanteil wieder wie früher zuschätzen.u Werden von einem Unternehmen miteiner sogenannten Einnahme-Überschuss-Rechnungz.B. Wertpapiereoder Grundstücke angeschafft, die alsbaldwieder veräußert werden sollen,konnten die Anschaffungskosten sofortals Betriebsausgaben geltend gemachtwerden. Die Kosten können nun erst beimWiederverkauf abgezogen werden. Diesgilt für alle Wirtschaftsgüter, die nachVerkündung des Gesetzes (noch nicht erfolgt)angeschafft werden.u In der Umsatzsteuer wird die Besteuerungnach vereinbarten und nachvereinnahmten Entgelten unterschieden.Letztere Regelung ist nur für kleine Unternehmenanwendbar. Die Grenze hierfürliegt in den neuen Bundesländern bei500.000 EUR. Hier ist geplant, die Grenzein den alten Bundesländern wurdeauf 250.000 EUR verdoppelt. Dies gilt ab1. Juli <strong>2006</strong>.u Die Erbschaftsteuer steht vorweitreichenden Änderungen. Die erbschaftsteuerlicheBegünstigung für diesogenannten gewerblich geprägten Personengesellschaften(z.B. vermögensverwaltendeGmbH & Co. KG) wurde abgeschafft,ein kombiniertes Stundungs- undErlassmodell ist geplant:– Die Erbschaftsteuer wird zunächst über10 Jahre gestundet.– Für jedes Jahr, welches der Betrieb fortgeführtwird, wird die Erbschaftsteuerzu einem Zehntel erlassen. Sofern derBetrieb also über mindestens zehn Jahrefortgeführt wird, entfällt die Erbschaftsteuerganz.Die Investitionszulage soll weitergeführtwerden. Hierbei soll jedoch eine Konzentrationauf „wachstumsrelevante undarbeitsplatzschaffende Investitionen“ erfolgen.Geplante Änderungen für 200715u Der Abzug von Geschenken undBewirtungskosten soll weiter eingeschränktwerden. Momentan sindGeschenke nur bis zu einer Grenze von35 EUR und Bewirtungsaufwendungengenerell nur zu 70 % abzugsfähig.u Die Kosten für ein Arbeitszimmersollen nur noch dann abzugsfähig sein,wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunktder gesamten beruflichen bzw. betrieblichenTätigkeit bildet. Dies dürftedann nur noch echte Heimarbeiter betreffen.Der Handwerker, der seine Angeboteund Rechnungen nur zu Hause in seinemArbeitszimmer schreibt, soll hingegendiese Kosten nicht mehr ansetzen dürfen;schließlich ist er den Tag über ja auf derBaustelle.u Die Pendlerpauschale von0,30 EUR je Entfernungskilometer sollnur noch ab dem 21. Entfernungskilometerabziehbar sein. Für alle diejenigen, derenFahrtstrecke unter 21 km liegt, soll dieFahrt zur Arbeit steuerlich nicht berücksichtigungsfähigsein.u Der Sparerfreibetrag für Kapitaleinkünftesoll von bislang 1.370 EUR(Ehegatten: 2.740 EUR) auf nur noch750 EUR (Ehegatten: 1.500 EUR) abgesenktwerden.u Die Spekulationsfristen bei derVeräußerung von Grundstücken oderWertpapieren sollen gänzlich abgeschafftwerden. Damit soll jede Veräußerungsteuerpflichtig sein. Zur Begrenzung derSteuerbelastung soll die Einkommensteuerhierauf jedoch mit einem pauschalenSatz – im Gespräch sind 20 % – erhobenwerden.u Für Großverdiener mit einem zuversteuernden Einkommen von über250.000 EUR soll der Spitzensteuersatzvon bisher 42 % auf 45 % erhöht werden.u Der allgemeine Umsatzsteuersatzsoll von bislang 16 % auf 19 % erhöht werden.Der ermäßigte Steuersatz von 7 %soll aber bestehen bleiben. Parallel zur Erhöhungdes Umsatzsteuersatzes wird auchder Versicherungssteuersatz von 16 % auf19 % erhöht.u Das System der Steuerklassen beider Berechnung der Lohnsteuer soll abgeschafftwerden. Dazu plant die Bundesregierungbei der Besteuerung vonEhegatten den sogenannten Splittingtarifmittels eines „Anteilssystems“ zu berücksichtigen.Damit soll jeder Ehegatte beisich die Einkommensteuer als Lohnsteuerbezahlen, die seinem Anteil an derGesamteinkommensteuer der Ehegattenentspricht. Wie genau die Berechnungerfolgen soll, ist jedoch noch völlig offenund wird die Programmierer der Lohnberechnungsprogrammesicherlich noch voreinige Probleme stellen.Geplante Änderungen für 2008Die Bundesregierung plant für 2008eine erneute Unternehmenssteuerreform.Danach sollen Personen- und Kapitalgesellschaftenzukünftig steuerlichgleich behandelt werden und dabei gleichzeitigder Steuersatz von 25 % auf 19 % abgesenktwerden.ADVISION Consulting AGMauerstraße 86-8810117 BerlinTelefon: 030/22 64 12 13FAX: 030/22 64 12 14Email: advision@etl.deUnsere Partner sind 160 bundesweitim Verbund tätige Steuerberatungsgesellschaftenmit der Spezialisierungauf den ambulanten und stationärenPf legebereich.i

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