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Ausgabe 02 2006 - ABVP

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<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Das Engagement des Landes soll dazubeitragen, flächendeckend in Rheinland-Pfalz diese neue Form der Unterstützungentstehen zu lassen. Die Haushaltsassistenzfür die Pflege soll in Trägerschaftder ambulanten Dienste angeboten werdenund deren vorhandenes Angebotergänzen. Sie umfasst Unterstützung beider Alltagsgestaltung und -bewältigung,beim Führen des Haushalts sowie zeitlichbegrenzte Betreuung bei Abwesenheit derversorgenden Angehörigen.Die ambulanten Dienste erhalten200 EUR pro Monat pro in Vollzeit beschäftigterund vorher arbeitsloserHaushaltsassistenzkraft. Für die Beantragung,Bewilligung und Auszahlungder Zuwendungen ist das Landesamt fürSoziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee97 - 101, Referat 63 in 55118 Mainzzuständig. Die Landesförderung kannmit dem dort erhältlichen Antragsformularbeantragt werden. Das Formular kannauch von der Homepage des Landesamtes(www.lsjv.rlp.de) geladen werden. Ebenfallssind dort die Umsetzungshinweisezur Landesförderung zu finden.Die Landesförderung verfolgt dasarbeitsmarktpolitische Ziel, in der Versorgungvon hilfe- und pflegebedürftigenMenschen erfahrenen oder daran interessiertenPersonen eine sozialversicherungspflichtigeBeschäftigungsperspektive zubieten. Gleichzeitig soll hilfe- und pflegebedürftigenMenschen und ihren pflegendenAngehörigen eine wirkungsvolleUnterstützung und eine legale Alternativezur Schwarzarbeit eröffnet werden.Der <strong>ABVP</strong> wird seine Mitglieder aufder kommenden Landesmitgliederversammlung,die voraussichtlich am Mittwoch,den 3. Mai <strong>2006</strong> um 15:00 Uhr inder <strong>ABVP</strong>-Geschäftsstelle stattfindenwird, noch einmal ausführlich über dieHaushaltsassistenz und insbesondere überderen Qualifizierung informieren. Nachdem momentanen Stand wird die Qualifizierungca. zwei Monate (140 StundenTheorie und 180 Stunden Praxis) dauern.Insbesondere zur Qualifizierung werdenwir aller Voraussicht nach einen Gast begrüßenkönnen.b e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nWenn Sie Fragen zur Haushaltsassistenzhaben, wenden Sie sich bitteunter der Tel.-Nr. 0 61 31- 28 91 40 andie <strong>ABVP</strong>-Geschäftsstelle West.u SGB V-Rahmenvertragsverhandlungenhaben begonnenWie bereits angekündigt haben dieVerhandlungen für einen neuen SGB V-Rahmenvertrag begonnen. Inhalt der Verhandlungensoll neben dem eigentlichenSGB V-Rahmenvertrag auch eine neue Vergütungsvereinbarungsein. Insbesonderehinsichtlich der Vergütungsvereinbarungist jedoch nicht mit einer schnellen Einigungzu rechnen, da die entsprechendenVerhandlungen im Winter sich bereits alsäußerst schwierig erwiesen haben.Weitere Verhandlungsrunden sindfür Mai und Juli <strong>2006</strong> terminiert. Es wirdjedoch aller Voraussicht nach mindestensbis zum Jahresende dauern, bis eine Lösungerzielt ist. Sollten sich die Leistungserbringerund die Krankenkassen nichteinigen, wird eine Schiedsperson odereine andere Stelle, auf die sich die Vertragspartnereinigen können, die streitigenPunkte schlichten müssen.u Broschüre zu den RegionalenPflegekonferenzen aufgelegtDas Ministerium für Arbeit, Soziales,Familie und Gesundheit hat eine Broschüreveröffentlicht, die örtliche Kooperationspartnerin der Pflege dabei unterstützensoll, wohnortnahe Pflegestrukturenmit dem Instrument der „RegionalenPflegekonferenzen“ zu schaffen. Sie sollendazu beitragen, eine regional gegliederte,ortsnahe und aufeinander abgestimmtePflegestruktur umzusetzen.Die regionalen Pflegekonferenzensind ein Kernelement des Landesgesetzeszur Sicherung und Weiterentwicklungder pflegerischen Angebotsstruktur undsollen zur Verbesserung der Zusammenarbeitaller an der Pflege Beteiligten beitragen.Schnittenstellenprobleme könnenschneller beseitigt werden. Die Broschürekann beim Sozialministerium angefordertwerden.i SH28u Sozialminister Josef Heckensieht in Hilfskräften aus Osteuropakeine wirkliche AlternativeNach Ansicht des saarländischen SozialministersJosef Hecken gefährden illegaleHilfskräfte aus Osteuropa nicht nur dieExistenz professioneller Pflegeeinrichtungen,sondern bieten auch keinen Garantfür eine qualitative Pflege. So äußerte sichJosef Hecken anlässlich des Festaktes zum10-jährigen Bestehen der SaarländischenPflegegesellschaft. „Auch wenn die Pflegehelferoftmals günstiger seien, stelltensie aufgrund mangelnder Ausbildung oftmalskeine wirkliche Alternative für die zuBetreuenden dar. Ungelernte Hilfskräftekönnen schwere Pflegefehler verursachenund sprachliche Barrieren führen oftmalszu folgenschweren Missverständnissen.Auch müsse die Schwarzarbeit, die aufdiesem Gebiet vorhanden sei, bekämpftwerden, so Hecken.Zwar sei es Ziel, dass gemäß dem Prinzip„ambulant vor stationär“ möglichstviele Pflegebedürftige zu Hause betreutwerden könnten, jedoch dürfe das nichtdazu führen, dass osteuropäische Haushaltshilfen,die rund um die Uhr eingesetztwerden, um den Haushalt zu werfenauch noch ganz nebenher ein bisschenPflege und Behandlungspflege machen.„Der ambulante Pflegedienst wird erstdann gerufen, wenn Pflegefehler geschehensind“.Eine optimale und qualitativ hochwertigePflege kann nur gewährleistetwerden, wenn ausgebildete Pflegekräftedie Betreuung übernehmen. Wer es einerHaushaltshilfe überlasse, pflegerisch tätigzu sein und dieser auch noch die Behandlungspflegeanvertraue, spiele mit demFeuer. Hecken bedauerte es, dass dadurchin den privaten Haushalten pflegerischeLeistungen durch nicht qualifizierte Kräftewahrgenommen werden, die sich jederQualitätskontrolle entziehen. Dies stehtim krassen Widerspruch zu den gemein-

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