<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>u Erster Modellkurs zur Integrationder Pflegeausbildung im LandabgeschlossenStuttgarter Modell soll in bundesweiteDiskussion um Pflegeberufeeingebracht werdenVor drei Jahren ist am Robert-Bosch-Krankenhaus zusammen mit zwölf Kooperationspartnernein Modellkurs eingerichtetworden, in dem Fachkräfte fürGesundheits- und Krankenpflege sowiefür Altenpflege unterrichtet wurden. Jetztfeierten die ersten Absolventinnen undAbsolventen ihren Kursabschluss. DieAusbildung der Gesundheits- und Krankenpflegekräftewurde stärker den Anforderungender Altenpflege angepasst undumgekehrt. Für die Bundesrepublik alseinziges Land mit nach Sparten gegliedertenPflegeberufen im vereinten Europasieht das Sozialministerium Handlungsbedarf.Das Stuttgarter Modell habe gezeigt,dass eine integrierte Ausbildungmit einheitlichen Standards für die Pflegeberufeohne Einbußen in puncto Qualitätund Kompetenzen möglich sei, so das Ministerium.Das Land Baden-Württembergwill jetzt die Ergebnisse aus dem Modellprojektam Robert-Bosch-Krankenhaus indie bundesweite Diskussion einbringen.u Landesregierung startet Bundesratsinitiativenzur PflegeVerbesserungen für neue Wohnformen,weniger Bürokratie undehrenamtliches Engagement vorgesehenDie Landesregierung will zum einendie Pflege entbürokratisieren. Dazu beschlossdas Kabinett, einen entsprechendenGesetzentwurf in den Bundesrateinzubringen. „Einrichtungen und Pflegekräftewerden oft durch nicht gerechtfertigtenVerwaltungs- und Berichtsaufwandzusätzlich belastet. Im vergangenen Jahrb e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nsind bereits von verschiedensten StellenVorschläge zur Entbürokratisierung diskutiertworden. Jetzt müssen wir Nägelmit Köpfen machen“, sagten MinisterpräsidentGünther H. Oettinger und ArbeitsundSozialministerin Dr. Monika Stolz.Auch der <strong>ABVP</strong> hatte hierzu Vorschlägeunterbreitet.Die Initiative sehe unter anderemvor, dass Einrichtungen der Tages- oderNachtpflege künftig nicht mehr unterdas Heimgesetz fallen. Die Gäste von Tages-und Nachtpflegeeinrichtungen würdennicht in den Einrichtungen wohnen,sondern hätten täglich Kontakt zu den siepflegenden Angehörigen. Auf die Schutzbestimmungennach dem Heimgesetzkönne deshalb verzichtet werden. Zudemsollen die Anzeigepflichten der Heime beiÄnderungen des Personalbestandes reduziertund Berichtspflichten abgeschafftwerden. Auch auf formelle Leistungs- undQualitätsnachweise sowie Pflegeheimvergleiche– beides bundesrechtliche Vorgaben,die bisher allgemein nicht umgesetztwurden – soll künftig verzichtet werden.„Die Qualität der Pflege muss jedoch aufgleich bleibend hohem Niveau gesichertsein“, sagte Arbeits- und SozialministerinDr. Monika Stolz.u Neue Wohn- und BetreuungskonzepteMit der Initiative sollen darüber hinausImpulse für neue Wohn- und Betreuungskonzepte,die sich flexibel an die sichverändernden Bedürfnisse älterer und pflegebedürftigerMenschen anpassen, gegebenwerden. „Mit der Bundesratsinitiativesollen auch die finanziellen Rahmenbedingungender Kranken- und Pflegeversicherungfür die Erprobung neuer Wohn- undBetreuungskonzepte eröffnet werden“, sagtedie Arbeits- und Sozialministerin.u Finanzielle Förderung ehrenamtlicherHilfenAls weiterer wichtiger Baustein solledas bürgerschaftliche Engagement in derPflege gestärkt werden. Freiwillig engagierteMenschen leisteten gerade auchin der Pflege unschätzbare Dienste. DieLandesregierung wolle deshalb erreichen,dass engagierte Gruppen bundesweit mit20bis zu 40 Mio. EUR jährlich aus der Pflegeversicherungunterstützt werden. DieMittel könnten für Weiterbildung, Koordinationund Gewinnung weiterer Freiwilligerverwendet werden. Die Ministerinbetont, dass das bürgerschaftliche Engagementprofessionelle Pflegeleistungennicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzensoll. „Das bürgerschaftliche Engagementist Partner der professionellen Pflege. Dieeigentliche Pflege ist und bleibt Sache derProfis“, stellte Stolz klar.i PRu Kooperation und Vernetzung inder AltenpflegeStewens: Schlüssel für effizientepflegerische Versorgung – Optimierungvorhandener Angebote nachGrundsatz ‚ambulant vor stationär’„Kooperation und Vernetzung ist derSchlüssel für eine effektive und effizientepflegerische Versorgung der Zukunft.Gerade im Bereich der Altenhilfe, in medizinischen,therapeutischen und pflegerischenBereichen gewinnt das Themazunehmend an Bedeutung. Die Zunahmeder Multimorbidität, chronischer Erkrankungenund insbesondere auch Demenzerkrankungenerfordern insbesonderebei älteren Menschen eine immer komplexereVersorgung. Gleichzeitig entstehenimmer neue Angebote, wie beispielsweiseambulante und stationäre Hospizarbeit,stationäre Hausgemeinschaften, ambulanteWohngemeinschaften oder neueBetreuungsangebote für Demenzkrankenach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz“,erklärte Bayerns SozialministerinChrista Stewens heute bei der Abschlussveranstaltungdes erfolgreichen Modellvorhabens„Sektorenübergreifende Kooperationund Vernetzung“ in Augsburg.
e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Tages- und Kurzzeitpflege seien unverzichtbareElemente der pflegerischenGrundversorgung älterer Menschen undtrügen zur Entlastung der pflegendenAngehörigen und zur Stärkung der ambulantenPflege bei. Da die Angebote immerspezieller würden, sei es für Betroffeneund ihre Angehörigen kaum mehrmöglich, sich die im jeweiligen Einzelfallgeeigneten und notwendigen Angeboteselbst zu erschließen. Aber auch einzelneAnbieter seien häufig nicht genug überdie Möglichkeiten, die ihre Region bietet,informiert. Die bislang unzureichendenKommunikations- und Kooperationsstrukturenin der berufs- und institutionsübergreifendenZusammenarbeit sindnach Stewens’ Worten häufig Ursache dafür,dass ältere Menschen trotz größtmöglichenAufwands nicht optimal versorgtwerden.Stewens: „Schon aufgrund der steigendenZahl alter bzw. pflegebedürftigerMenschen, aber auch aufgrund der finanziellenSituation unserer Sozialversicherungssystemekönnen und wollen wir unsuneffektive Versorgungsstrukturen nichtleisten. Es kann nicht mehr darum gehen,immer neue Angebote zu installieren. Wirmüssen vielmehr die Versorgung durcheine Kooperation und Vernetzung dervorhandenen Angebote unter Beachtungdes Grundsatzes ‚ambulant vor stationär’optimieren.“ i PRu Neue MDK Anleitung vorgestelltDem <strong>ABVP</strong> war es gelungen, FrauWilcke-Kros als Referentin für eine Infoveranstaltungam 21.2.<strong>2006</strong> zu gewinnen.Da die Prüfanleitung bereits seitdem 1.1.<strong>2006</strong> gültig ist, informierten sichzahlreiche Mitglieder und Nicht-Mitgliederaus Berlin und Brandenburg über derenInhalt.Frau Wilcke-Kros, Teamleiterin beimMDK Berlin Brandenburg e.V., betonte inihrem Vortrag, dass es dem MDK nichtnur um die Prüfung geht, sondern um dieGestaltung von Qualität bereits im Vorfeldeiner möglichen Qualitätsprüfung.Das bis zum 31.12.2005 gültige MDK– Prüfkonzept aus dem Jahr 2000 wurdeüberarbeitet. Es liegt somit die dritte Fassungseit 1997 vor. Die länger dauerndeAbstimmung mit den Spitzenverbändender Pflegekassen und dem Bundesministeriumfür Gesundheit, BMG, hatte zurFolge, dass der aktuelle Fragenkomplex alsBestandteil der Qualitätsprüfrichtlinien(QPR) erst seit Dezember 2005 vorliegt.Nicht mehr enthalten ist eine ursprünglichgeplante Bewertungssystematik, durch dieder MDK den qualitativen Status der einzelnenPflegeeinrichtung aufzeigen undVergleiche ermöglichen wollte, beispielsweisezu anderen Einrichtungen desselbenTyps. Hier hat das Bundesministerium dieSystematik zurückgewiesen.Die Ziele der QPR liegen in der Verbesserungdes bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahrensnach einheitlichenKriterien mit dem Schwerpunkt aufder Ergebnisqualität. Diesen Prozess bezeichneteFrau Wilcke-Kros als die großeHerausforderung. Das derzeitige Konzeptberücksichtigt z. B. neue Gesetze wie dasPflege-Qualitätssicherungsgesetz, und essind die pflegefachlichen Entwicklungenwie die Expertenstandards eingearbeitet.Hier wies die Referentin auf die starkeZunahme haftungsrechtlicher Problemenach Sturz hin. Grundlegend überarbeitetbzw. neu entwickelt wurden folgendeBereiche: Behandlungspflege, soziale Betreuung,gerontopsychiatrische Versorgungin der Pflege, Sturzprophylaxe undhauswirtschaftliche Versorgung.Die wichtigste Veränderung ist lautFrau Wilcke-Kros, dass die einzelne Prüfungdeutlich mehr Zeit benötigt sowiean Tiefe gewinnt. Die Nutzerperspektivewird gestärkt. In die Prüfung sollen zwischen5 und 15 pflegebedürftige Personeneinbezogen werden. Der MDK befürwortekeinen ganz bestimmten theoretischenAnsatz, erwartet aber konzeptionelles Arbeiten.Die Ergebnisse von bislang mehrals 15.000 Prüfungen lassen laut FrauWilcke-Kros die These zu: Je mehr nach21einem Konzept gearbeitet wird, destobesser ist die Qualität des Ergebnisses. Innerhalbdes Qualitätsmanagements wirdauch nach den Fortbildungen aller Mitarbeitergefragt.Zu den Vorteilen der neuen Prüfsystematikgehöre, dass auch diese Anleitungzur Pflegevisite oder zum Controllinggenutzt werden könne. Der MDK BerlinBrandenburg e.V. hat ein großes Interessean Rückmeldungen. „Wir nutzen dieGelegenheit, um mit Ihnen ins Gesprächzu kommen“, sagte die Teamleiterin desMDK. Auch für Fragen stehe der MDKgern zur Verfügung. Frau Wilcke-Krossicherte zu, dass alle Fragen beantwortetwerden.MDK Berlin Brandenburg e.V., Martin-Luther-Str.3-7, 10777 BerlinDer MDK Berlin-Brandenburg stellteseine Präsentation für die Veröffentlichungzur Verfügung, die auf derHomepage des <strong>ABVP</strong> herunter geladenwerden kann.Ebenfalls veröffentlicht sind aufder Bundesseite des <strong>ABVP</strong> die MDK-Anleitung (ambulant), die Richtlinienund die Anlagen 1 und 2 sowie unter:www.mds-ev.orgu <strong>ABVP</strong> konnte die Mitbewerberverbändedavon überzeugen, dassder Rahmenvertragsentwurf gem.§ 75 SGB XI sehr wohl juristischbewertet werden sollte – muss aberweiterhin um Positionen streitenAuf seiner Informationsveranstaltungam 17. Januar <strong>2006</strong> in Berlin, zu der alleBerliner Pflegedienste eingeladen wordenwaren, hatte der <strong>ABVP</strong> den Entwurf desRahmenvertrages nach § 75 SGB XI beleuchtet.Für die inhaltliche Bewertungwurde eigens die im Gesundheitswesenrenommierte Kanzlei Ehlers, Ehlers &Partner aus Berlin beauftragt. So konnteHerr Dr. Schweiger eindrucksvoll darlegen,dass der derzeitige Vertragsentwurfwegen des § 8 (Schuldvermutung) und§ 21 (Vertragsprüfung durch die Pflegekassen)nicht unterzeichnet werden sollte,da beide Paragrafen rechtlich nicht haltbarsind.