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Ausgabe 02 2006 - ABVP

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h i n t e r g r u n d & m e i n u n g <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Nun wirdBürokratiedie von Rudolf Pietschsystematisch abgebautLand auf, Land ab brüsten sich dieOppositionen und Verwaltungsapparatemit Initiativen zum Abbau der Bürokratie.Fast in jedem Bundesland greifendie Regierungen das Thema auf. Nichtselten werden schnell formulierte Aufrufeverfasst, jedermann solle sich ausBürgerpflicht an der Initiative beteiligenund den Verantwortlichen die bürokratischenVorschriften zur Kenntnis bringen.Dahinter steht natürlich, dass die armenRegierenden gar nicht wissen können,welche Vorschriften in der Praxis zur Bürokratieführen. Oder? Im Februar <strong>2006</strong>versucht uns das Innenministerium seineBemühungen als Erfolg darzustellen. DerBundestag hat diesen Geschäftsbereichum 90 Gesetze und Rechtsverordnungenbereinigen können. Doch was hat der Bürgervom schlankeren Normenbestand?Es wird behauptet, dass ein umfangreicherNormenbestand eine nicht unerheblicheBelastung für Rechtsanwender darstelle.Deshalb bestehe für formal geltendesRecht, welches aber keine praktische Wirkungmehr entfalte, die Notwendigkeit,sie aus dem Bestand des geltenden Rechtszu entfernen. Worin soll jedoch die Verbesserungliegen, wenn der Bürger durchdie praktische Wirkung gar nicht berührtwird? Nach demdie Initiativeaber viele RessourcenundVe r wa lt u n ge nmit einbindet,ist der Bürgerjedenfalls durchdie Finanzierungder Arbeitsaufwendungenbelastet.Das allesnur der deutschbürokratischenOrdnung halber,dass ein platzraubendesGesetzaus dem Regalgenommenwerden könnte,wo es jedoch aufjeden Fall verbleibt,um diehistorische Entwicklungauchfür die Zukunftzu archivieren.Also eigentlichgar kein Nutzen.17Anerkannt überflüssige Gesetze schaffenkeine zusätzliche Bürokratie. Kritischsind doch angewandte Regelungen, aufdie aus unwirtschaftlichen Gründenoder Nichtbeachtung der Angemessenheitweiterhin bestanden wird. Tatsächlichentsteht dort Bürokratie, wo aktuellverwaltet wird. Der Streit wird deshalbimmer dahin gehen, dass eine Seite dieseVerwaltung als unwirtschaftlich erachtet,während die Auftraggeber von derNotwendigkeit der Verwaltungsaufgabenüberzeugt sind. Wirklich überflüssig sindnur Verwaltungsaufgaben, die sowohl vonSeiten des Anwenders als auch des Betroffenen,unstreitig als überflüssig angesehenwerden. Durch den betriebswirtschaftlichenKostendruck setzen diese sich durchNichtanwendung außer Kraft, also keinezusätzliche Bürokratie.Daher bleibt die Feststellung, dassdurch die Initiativen zum Bürokratieabbauwieder Verwaltungskräfte mit Dingenbeschäftigt werden, die zuvor kein Problemdargestellt haben. Von den Beschäftigtenist dabei nicht zu erwarten, dasssie, selbst wenn sie diese begreifen, dieSinnlosigkeit ihres Tuns veröffentlichen.Deshalb ist vom Spruch der mit Hausbesuchenbeauftragten Pflegefachkraft ausSachsen nur inoffiziell zu berichten, derda lautete: „Wenn ich ärztliche Verordnungenaufgrund der gesetzlichen Bestimmungennicht überprüfen dürfte, für wasbin ich dann eingestellt?“ Das wahre Problemliegt also darin, dem Auftraggeberfür sinnlose Bürokratie klarzumachen,dass sich seine aktuellen Verwaltungsanforderungenvereinfachen lassen. Das istungleich schwieriger, als nach nicht praktiziertenRechtsvorschriften zu forschenund diese durch drei Lesungen der Landtageoder des Bundestags zu treiben. i

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