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Ausgabe 02 2006 - ABVP

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<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Jahre hinweg. Im Ministerium sind lediglichdie Statistiken im Umlauf, welcheeine Kostensteigerung in der häuslichenKrankenpflege ausweisen. Herr Pietsch,Geschäftsführer der <strong>ABVP</strong> GeschäftsstelleMitte, versuchte Hilfestellung bei derEinschätzung dieser Statistiken zu leisten.Einigkeit wurde darüber erzielt, dass eineKostensteigerung im Zusammenhang mitdem Ausbau ambulanter Strukturen vordem Hintergrund des Grundsatzes ambulantvor stationär auch positiv gesehenwerden könne. Keine Vorstellungen hatteHerr Schwanitz bislang auch davon entwickelt,wie die gesetzlichen Krankenkassenihr Verhandlungsmonopol am Rande derZulässigkeit einsetzten.Im Übrigen wurde beispielsweiseangesprochen, wie sehr die fehlendenVerbindlichkeiten für die anstehendenReformen zu unternehmerischer Verunsicherungführen. Insoweit plauderte HerrSchwanitz aus seiner Arbeit, nach der dieVerhandlungen für die Reform der gesetzlichenKrankenkassen jetzt beginnenmüssten, um das Ziel, Eckpunkte bis Juni<strong>2006</strong> festzulegen, einzuhalten.Herr Schwanitz konnte im Gesprächmit dem Pflegedienst Hirsekorn hautnaherfahren, dass die ambulante Pflege demErhalt von Lebensqualität Einzelner dient.Sie kann anstrengend sein, aber auch Erfüllunggeben. Herr Schwanitz nahm dieFreude mit, die der Pflegedienst Hirsekorndarin findet, sich ins Gemeindelebeneinzubringen. Dies wurde beispielsweisedurch die Vernetzung aller beteiligtenÄrzte, Apotheken und anderen Leistungserbringernim Neumarker Gesundheitsserviceerreicht, welcher ein eigenes,regelmäßiges regionales Mitteilungsblattb e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nheraus bringt, das bereits zur Lesegewohnheitder Senioren im Ort zählt. Der PflegedienstHirsekorn setzt selbst Glanzlichterim Gemeindeleben und beteiligt sich anAktionen anderer. Dieser Aktivität zollteder Staatssekretär Respekt.Nachdem die für das Gespräch eingeplanteZeit weit überschritten war, reichtees nicht mehr für ein das Spiel eines Memoriesmit den Mitarbeiterporträts, welchesvon den Senioren gerne gespielt wird.Es wurde angeregt, dass das Treffen spätestensin einem Jahr nach der erfolgtenReform wiederholt wird. Dann sollen diedirekten Auswirkungen der Gesetzesvorhabenin der Praxis diskutiert werden. HerrStaatssekretär Schwanitz nahm Einsicht indas Qualitätsmanagementhandbuch mitder besonderen Note nach PflegedienstHirsekorn. Die Einladung von Frau Hirsekornwurde bereits angenommen.i RP30u Pflegeverträge zukünftig anPflegekassen sendenMit Einführung des Qualitätssicherungsgesetzesim Jahre 20<strong>02</strong> besteht diegesetzliche Verpflichtung, die abgeschlossenenPflegeverträge an die Pflegekassenzu übersenden. Der Sinn dieses bürokratischenErfordernisses gemäß § 120 SGBXI hat sich selbst den Pflegekassenmitarbeiternim Jahr 20<strong>02</strong> nicht erschlossen.Viele winkten ab, waren nicht zuständigund konnten keinen Ansprechpartner angeben,der die Archivierung in die Wegegeleitet hätte. Viele Pflegedienste habendeshalb die gesetzliche Verpflichtung ausden Augen verloren. Inzwischen gibt esschon Mitarbeiter bei den Pflegekassen,die sich an die beidseits lasche Handhabungder Verpflichtung nicht mehr erinnernkönnen. Schon waren Vertragsverletzungenim Gespräch.Doch diesmal wird die Kirche imDorf belassen. Die Verbände einigten sichdarauf, dass die Pflegedienste alle abgeschlossenenPflegeverträge gemäß § 120SGB XI künftig an die Pflegekassen sendenwerden. Nach und nach sollen die Archivedann Vollständigkeit erlangen. Wirempfehlen deshalb künftige Beachtung.Wer den <strong>ABVP</strong>-Mustervertrag verwendet,sollte darauf hinweisen und dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen nureinmal exemplarisch zuschicken. Dies erspartPapier. Adressaten sind die jeweiligenPflegekassen der Versicherten.u Unbeirrbare QualitätskämpferDer MDK Sachsen-Anhalt, der sichbei anderer Gelegenheit bereits dem Verbraucherschutz(insbesondere den Pflegebedürftigen)verschrieben hat, hält anseinem Selbstverständnis, die Qualitätin Deutschland vorantreiben zu müssen,fest. Der MDK Sachsen-Anhalt istnoch nicht in der Lage, das neue MDK-Prüfkonzept, dass seit dem 01.01.<strong>2006</strong>wirksam ist, umzusetzen. Die dazu erforderlicheSoftware stand ihm auch inden letzten Märzwochen noch nicht zurVerfügung.Dennoch meint der MDK Sachen-Anhalt, dass die bundesweit geltendenRichtlinien verschärft werden müssten.Auf Hinweise, dass die hauptsächlich beabsichtigte,bundesweite Vergleichbarkeitdamit bedroht sein könnte, reagiert derMDK Sachsen-Anhalt unbeirrt. Pflegevisitensollen abweichend vom Bundeskonzept,welches vom Bundesgesundheitsministeriumgenehmigt wurde, nichtoptional sein, sondern zwingend festgeschriebenwerden. Dies ist insbesonderedeshalb bedenklich, weil der MDK Sachsen-Anhaltes für das QualitätsmerkmalPflegevisite für ausreichend erachtet,dass die Pflegevisiten in einer Frequenzvon einmal pro Jahr zu erfolgen haben.Ob damit die wissenschaftlich geforderten,bzw. die allgemein unter Evidenzerfordernissenanzusetzenden An-

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