Leunaer Stadtanzeiger - Ausgabe 03/12 - Stadt Leuna
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Nr. 3/20<strong>12</strong> | 6<br />
B 19/161/<strong>12</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt, Beitragspflichtigen aus<br />
Günthersdorf, die Erschließungsbeiträge in Ergänzung zu Straßenausbaubeiträgen<br />
zu zahlen haben, auf Antrag zinslose Stundung<br />
mit Ratenzahlung für einen Zeitraum von max. fünf Jahre<br />
einzuräumen.<br />
gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />
Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />
B 19/162/<strong>12</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt für den o. g. Abschnitt<br />
der Verkehrsanlage „Witzschersdorf“ eine Aufwandsspaltung<br />
gemäß § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung der ehemaligen<br />
Gemeinde Kötzschau für die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung<br />
und Oberflächenentwässerung.<br />
gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />
Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />
B 19/163/<strong>12</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt gemäß § 2 Abs. 1<br />
BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Flächennutzungsplanung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> für einen Bereich zwischen<br />
der Merseburger Landstraße (B 181), der Autobahn BAB 9, dem<br />
Saale-Elster-Kanal und der Kötschlitzer Straße (L 185) in der<br />
Ortschaft Kötschlitz. Der Geltungsbereich der Änderungsplanung<br />
ist in der Anlage 2, die Bestandteil des Beschlusses ist,<br />
zeichnerisch dargestellt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, den Beschluss zur Einleitung<br />
des Verfahrens der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich<br />
bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen in<br />
landes- und regionalplanerischer Hinsicht durchzuführen.<br />
gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />
Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />
B 19/164/<strong>12</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung<br />
der Flächennutzungsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> für einen Bereich<br />
westlich der Bundesstraße 91 in der Kernstadt <strong>Leuna</strong>. Der zu<br />
ändernde Bereich ist in der Anlage 2, die Bestandteil des Beschlusses<br />
ist, gekennzeichnet.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, den Beschluss zur Einleitung<br />
des Verfahrens der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich<br />
bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen in<br />
landes- und regionalplanerischer Hinsicht durchzuführen sowie<br />
einen rechtsverbindlich zu unterzeichnenden „Verfahrens-Vertrag“<br />
mit dem Investor abzuschließen, der die Übernahme der<br />
Kosten des Verfahrens der Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplan<br />
Nr. 51 und Änderung Flächennutzungsplan) durch den<br />
Investor regelt.<br />
gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />
Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />
B 19/165/<strong>12</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt gemäß § 2 Abs. 1<br />
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Sondergebiet<br />
Photovoltaikanlagen westlich der Bundesstraße 91“. Die<br />
Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in<br />
den Anlagen 2 + 3 zeichnerisch dargestellt und Bestandteil des<br />
vorliegenden Beschlusses. Gleichzeitig sollen die erforderlichen<br />
Schritte zur Weiterentwicklung der Flächennutzungsplanung für<br />
diesen Bereich eingeleitet werden (siehe Beschluss 19/164/<strong>12</strong>).<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ermächtigt die Verwaltung den Beschluss zur Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen<br />
und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen<br />
sowie einen rechtsverbindlich zu unterzeichnenden „Verfahrens-<br />
<strong><strong>Leuna</strong>er</strong> <strong><strong>Stadt</strong>anzeiger</strong><br />
Vertrag“ mit dem Investor abzuschließen, der die Übernahme<br />
der Kosten des Verfahrens der Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplan<br />
Nr. 51 und Änderung Flächennutzungsplan) durch<br />
den Investor regelt.<br />
gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />
Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />
Nichtöffentliche Beschlüsse<br />
B 19/166/<strong>12</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt ein Grundstück zu veräußern.<br />
gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />
Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />
B 19/167/<strong>12</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt ein Grundstück zu erwerben.<br />
gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />
Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />
Dr. Dietlind Hagenau (Siegel)<br />
Bürgermeisterin<br />
Bericht über die öffentliche/nichtöffentliche<br />
Beratung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung und Umwelt am 06.<strong>03</strong>.<strong>12</strong><br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. Festlegungs- und Protokollkontrolle<br />
Das Protokoll der Beratung vom 07.02.<strong>12</strong> wurde ohne Änderungen<br />
bestätigt.<br />
2. Dem Antrag für den Bau von 7 Garagen in der Sattlerstraße<br />
einschließlich dem Antrag auf Befreiung wegen der Dachform<br />
wird zugestimmt.<br />
Dem Antrag für den Bau eines Carports, Bunsenstraße 2<br />
wird auch zugestimmt.<br />
3. Vorstellung des Entwicklungskonzeptes für öffentliche Einrichtungen<br />
in Zöschen.<br />
Herr Lämmerhirt, Sachgebietsleiter Bau, stellte 20 erfasste<br />
städtische Baulichkeiten und Plätze und deren weitere Verwendung<br />
vor.<br />
Es betrifft: Jugendklub/Sportlerheim, Denkmal am Friedhof,<br />
„Roter Hirsch“, Sparkassencontainer, Dorfplatz, Bauhof,<br />
Feuerwehr, Garagen am Druschplatz, Druschplatz, Festwiese<br />
Gemeindeholz, Dorfgemeinschaftshaus, alte Verwaltungsbaracke,<br />
altes Heizhaus, alte Turnhalle, Parkanlage,<br />
Kita, Vereinsheim der Geflügelzüchter, Parkplatz hinter der<br />
Schule, Freifläche Eichsfeld.<br />
Bereits im November 2011 hatte der Ortschaftsrat Zöschen<br />
zu dieser Problematik diskutiert. Frau Schaaf, Stellv. Ortsbürgermeisterin,<br />
ergänzte die Ausführungen von Herrn Lämmerhirt.<br />
Übereinstimmung über die weitere Verfahrensweise gibt es<br />
bei den meisten Objekten. Diskussionsbedarf und dazu notwendige<br />
Entscheidungen gibt es noch zum „Roten Hirsch“,<br />
zum Sparkassencontainer und zur Gestaltung des Dorfgemeinschaftshaus.<br />
4. Informationen der Verwaltung zu<br />
• Anbau eines Lager- und Aufenthaltsraumes einer Firma,<br />
GGG Zweimen<br />
• Errichtung eines EFH in Wüsteneutzsch<br />
• Sanierung der Liebigstraße 7, Kernstadt <strong>Leuna</strong><br />
Aus jetzigen sehr großen 8 WE sollen 14 werden, neue<br />
Hauseingänge an den Giebelseiten, Balkone an der Südseite,<br />
Garagen und Stellflächen östlich und westlich des<br />
Hauses auf dem Grundstück<br />
• Eröffnung des B-Plan-Verfahrens für eine Fotovoltaikanlage<br />
in Kötzschau