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Leunaer Stadtanzeiger - Ausgabe 03/12 - Stadt Leuna

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Nr. 3/20<strong>12</strong> | 6<br />

B 19/161/<strong>12</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt, Beitragspflichtigen aus<br />

Günthersdorf, die Erschließungsbeiträge in Ergänzung zu Straßenausbaubeiträgen<br />

zu zahlen haben, auf Antrag zinslose Stundung<br />

mit Ratenzahlung für einen Zeitraum von max. fünf Jahre<br />

einzuräumen.<br />

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />

Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />

B 19/162/<strong>12</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt für den o. g. Abschnitt<br />

der Verkehrsanlage „Witzschersdorf“ eine Aufwandsspaltung<br />

gemäß § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung der ehemaligen<br />

Gemeinde Kötzschau für die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung<br />

und Oberflächenentwässerung.<br />

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />

Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />

B 19/163/<strong>12</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Flächennutzungsplanung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> für einen Bereich zwischen<br />

der Merseburger Landstraße (B 181), der Autobahn BAB 9, dem<br />

Saale-Elster-Kanal und der Kötschlitzer Straße (L 185) in der<br />

Ortschaft Kötschlitz. Der Geltungsbereich der Änderungsplanung<br />

ist in der Anlage 2, die Bestandteil des Beschlusses ist,<br />

zeichnerisch dargestellt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, den Beschluss zur Einleitung<br />

des Verfahrens der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich<br />

bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen in<br />

landes- und regionalplanerischer Hinsicht durchzuführen.<br />

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />

Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />

B 19/164/<strong>12</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung<br />

der Flächennutzungsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> für einen Bereich<br />

westlich der Bundesstraße 91 in der Kernstadt <strong>Leuna</strong>. Der zu<br />

ändernde Bereich ist in der Anlage 2, die Bestandteil des Beschlusses<br />

ist, gekennzeichnet.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, den Beschluss zur Einleitung<br />

des Verfahrens der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich<br />

bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen in<br />

landes- und regionalplanerischer Hinsicht durchzuführen sowie<br />

einen rechtsverbindlich zu unterzeichnenden „Verfahrens-Vertrag“<br />

mit dem Investor abzuschließen, der die Übernahme der<br />

Kosten des Verfahrens der Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplan<br />

Nr. 51 und Änderung Flächennutzungsplan) durch den<br />

Investor regelt.<br />

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />

Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />

B 19/165/<strong>12</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Sondergebiet<br />

Photovoltaikanlagen westlich der Bundesstraße 91“. Die<br />

Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in<br />

den Anlagen 2 + 3 zeichnerisch dargestellt und Bestandteil des<br />

vorliegenden Beschlusses. Gleichzeitig sollen die erforderlichen<br />

Schritte zur Weiterentwicklung der Flächennutzungsplanung für<br />

diesen Bereich eingeleitet werden (siehe Beschluss 19/164/<strong>12</strong>).<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ermächtigt die Verwaltung den Beschluss zur Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen<br />

und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen<br />

sowie einen rechtsverbindlich zu unterzeichnenden „Verfahrens-<br />

<strong><strong>Leuna</strong>er</strong> <strong><strong>Stadt</strong>anzeiger</strong><br />

Vertrag“ mit dem Investor abzuschließen, der die Übernahme<br />

der Kosten des Verfahrens der Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplan<br />

Nr. 51 und Änderung Flächennutzungsplan) durch<br />

den Investor regelt.<br />

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />

Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />

Nichtöffentliche Beschlüsse<br />

B 19/166/<strong>12</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt ein Grundstück zu veräußern.<br />

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />

Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />

B 19/167/<strong>12</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leuna</strong> beschließt ein Grundstück zu erwerben.<br />

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang Meisel<br />

Bürgermeisterin <strong>Stadt</strong>ratsvorsitzender<br />

Dr. Dietlind Hagenau (Siegel)<br />

Bürgermeisterin<br />

Bericht über die öffentliche/nichtöffentliche<br />

Beratung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung und Umwelt am 06.<strong>03</strong>.<strong>12</strong><br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. Festlegungs- und Protokollkontrolle<br />

Das Protokoll der Beratung vom 07.02.<strong>12</strong> wurde ohne Änderungen<br />

bestätigt.<br />

2. Dem Antrag für den Bau von 7 Garagen in der Sattlerstraße<br />

einschließlich dem Antrag auf Befreiung wegen der Dachform<br />

wird zugestimmt.<br />

Dem Antrag für den Bau eines Carports, Bunsenstraße 2<br />

wird auch zugestimmt.<br />

3. Vorstellung des Entwicklungskonzeptes für öffentliche Einrichtungen<br />

in Zöschen.<br />

Herr Lämmerhirt, Sachgebietsleiter Bau, stellte 20 erfasste<br />

städtische Baulichkeiten und Plätze und deren weitere Verwendung<br />

vor.<br />

Es betrifft: Jugendklub/Sportlerheim, Denkmal am Friedhof,<br />

„Roter Hirsch“, Sparkassencontainer, Dorfplatz, Bauhof,<br />

Feuerwehr, Garagen am Druschplatz, Druschplatz, Festwiese<br />

Gemeindeholz, Dorfgemeinschaftshaus, alte Verwaltungsbaracke,<br />

altes Heizhaus, alte Turnhalle, Parkanlage,<br />

Kita, Vereinsheim der Geflügelzüchter, Parkplatz hinter der<br />

Schule, Freifläche Eichsfeld.<br />

Bereits im November 2011 hatte der Ortschaftsrat Zöschen<br />

zu dieser Problematik diskutiert. Frau Schaaf, Stellv. Ortsbürgermeisterin,<br />

ergänzte die Ausführungen von Herrn Lämmerhirt.<br />

Übereinstimmung über die weitere Verfahrensweise gibt es<br />

bei den meisten Objekten. Diskussionsbedarf und dazu notwendige<br />

Entscheidungen gibt es noch zum „Roten Hirsch“,<br />

zum Sparkassencontainer und zur Gestaltung des Dorfgemeinschaftshaus.<br />

4. Informationen der Verwaltung zu<br />

• Anbau eines Lager- und Aufenthaltsraumes einer Firma,<br />

GGG Zweimen<br />

• Errichtung eines EFH in Wüsteneutzsch<br />

• Sanierung der Liebigstraße 7, Kernstadt <strong>Leuna</strong><br />

Aus jetzigen sehr großen 8 WE sollen 14 werden, neue<br />

Hauseingänge an den Giebelseiten, Balkone an der Südseite,<br />

Garagen und Stellflächen östlich und westlich des<br />

Hauses auf dem Grundstück<br />

• Eröffnung des B-Plan-Verfahrens für eine Fotovoltaikanlage<br />

in Kötzschau

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