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Wir in Lütgendortmund - Dortmunder & Schwerter Stadtmagazine

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DORTMUND-WEST · SONDERVERÖFFENTLICHUNG · AUSGABE NOVEMBER 2012<br />

Alle endlich wieder dicht!<br />

Rot-grüne NRW-Regierung verzichtet weitgehend auf Kanal-TÜV<br />

Lange Zeit konnte man me<strong>in</strong>en,<br />

die rot-grüne Landesregierung<br />

sei nicht mehr ganz dicht. Wollte<br />

sie doch allen NRW-Immobilienbesitzern<br />

ohne Not e<strong>in</strong>e bis zu 10<br />

000 Euro teure Dichtheitsprüfung<br />

der privaten Abwasserkanäle aufs<br />

Auge drücken - e<strong>in</strong> öko-bürokratischer<br />

Akt, im Wesentlichen <strong>in</strong>szeniert<br />

vor den Grünen, die damit<br />

nicht nur kle<strong>in</strong>e, f<strong>in</strong>anzschwache<br />

Haus- und Wohnungsbesitzer getroffen,<br />

sondern auch die Mieten<br />

<strong>in</strong> NRW weiter getrieben hätten.<br />

Nicht zuletzt wohl mit Blick auf<br />

den angelaufenen Bundestagswahlkampf<br />

hat man es sich jetzt<br />

aber wieder anders überlegt. Alle<br />

s<strong>in</strong>d jetzt wieder dicht <strong>in</strong> Düsseldorf:<br />

Die rot-grüne Landesregierung<br />

hat sich nämlich auf e<strong>in</strong>e<br />

neue Regelung für die Dichtheitsprüfung<br />

von Abwasserkanälen gee<strong>in</strong>igt.<br />

Danach sollen unter anderem<br />

für Wohnhäuser, die nicht <strong>in</strong><br />

Erste-Hilfe Recht<br />

Frage: Me<strong>in</strong> Arbeitgeber hat <strong>in</strong><br />

unserem Arbeitsvertrag e<strong>in</strong>e Kündigung<br />

ausgeschlossen. Trotzdem<br />

will er mir jetzt außerordentlich<br />

kündigen. Es kann doch nicht se<strong>in</strong>,<br />

dass er sich dauernd umentscheiden<br />

kann. Vertrag ist Vertrag, oder<br />

etwa nicht?<br />

Antwort: Wenn Sie mit Ihrem<br />

Arbeitgeber vere<strong>in</strong>bart haben,<br />

dass er gegen Sie ke<strong>in</strong>e ordentliche<br />

Kündigung aussprechen darf,<br />

dann muss er sich auch daran halten.<br />

Von e<strong>in</strong>er solchen Vertrags-<br />

e<strong>in</strong>em Wasserschutzgebiet liegen,<br />

ke<strong>in</strong>e Prüffristen mehr gelten. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

bleibt es den Kommunen<br />

vorbehalten, eigene Satzungen<br />

zu etablieren. Natürlich wird damit<br />

den Städten und Geme<strong>in</strong>den<br />

der Schwarze Peter zugeschoben.<br />

Es ist jedoch kaum davon auszugehen,<br />

dass viel Kommunen diese<br />

Karte ziehen werden. Und das<br />

nicht nur wegen der ökologischen<br />

b<strong>in</strong>dung kann sich Ihr Arbeitgeber<br />

nicht e<strong>in</strong>fach so lösen. Ob er dennoch<br />

e<strong>in</strong>e außerordentliche Kündigung<br />

gegen Sie aussprechen darf,<br />

kommt auf den E<strong>in</strong>zelfall an. Für<br />

e<strong>in</strong>e erfolgreiche außerordentliche<br />

Kündigung muss schon etwas Gravierendes<br />

vorgefallen se<strong>in</strong>. In e<strong>in</strong>em<br />

solchem Fall muss der Arbeitgeber<br />

nachweisen, dass „wichtige<br />

Gründe“ für Ihre Entlassung vorliegen.<br />

Kann er dies nicht darlegen,<br />

ist er nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis<br />

durch außerordentliche<br />

Kündigung zu beenden.<br />

Bedeutungslosigkeit des sogenannten<br />

„Kanal-TÜV“, sondern<br />

weil es sich hier so verhält wie<br />

dere<strong>in</strong>st mit der unseligen Vermögenssteuer.<br />

Der Aufwand, sie<br />

zu erheben, war viel teurer als die<br />

E<strong>in</strong>nahmen daraus. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

ist schlicht ke<strong>in</strong> Personal bei<br />

den Städten für die Kontrolle und<br />

Abwicklung des „Kanal-TÜV“ vorhanden.<br />

Frage: Ich habe onl<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e im<br />

Internet schick aussehende Handtasche<br />

gekauft. Bei Lieferung hat<br />

sie mir nicht mehr gefallen. Wegen<br />

e<strong>in</strong>er Krankheit habe ich den Internetvertrag<br />

erst nach drei Wochen<br />

widerrufen. In der Bestätigungsmail<br />

war von me<strong>in</strong>em Widerrufsrecht<br />

nicht die Rede, sondern erst<br />

<strong>in</strong> dem Warenbegleitschreiben.<br />

Kann ich noch vom Kauf zurücktreten?<br />

Antwort: Der Gesetzgeber verlangt,<br />

dass Kunden bei Vertragsschluss<br />

grundsätzlich und immer<br />

schriftlich über die zweiwöchige<br />

Widerrufsfrist <strong>in</strong>formiert werden<br />

müssen. Dabei reicht auch e<strong>in</strong>e<br />

Widerrufsbelehrung per Email aus,<br />

solange diese zum richtigen Zeitpunkt<br />

erfolgt. Wenn <strong>in</strong> der Bestä-<br />

Damit ist jetzt hoffentlich endgültig<br />

e<strong>in</strong> uns<strong>in</strong>niges Polit-Vorhaben<br />

vom Tisch, das viele Mitbürger<br />

sicher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Schieflage<br />

gebracht hätte. Es reicht, dass<br />

die Bürger damit bereits über Jahre<br />

genervt und verunsichert wurden.<br />

Interessanterweise gibt es <strong>in</strong><br />

Deutschland offenbar ke<strong>in</strong>e Belege<br />

für e<strong>in</strong>e nennenswerte Grundwasserbee<strong>in</strong>trächtigung<br />

durch<br />

defekte private Abwasserleitungen.<br />

E<strong>in</strong>e Anfrage der Partei DIE<br />

LINKE bei der Bundesregierung<br />

hatte die E<strong>in</strong>schätzung der Bürger<strong>in</strong>itiative<br />

„Alles dicht <strong>in</strong> NRW“?<br />

voll bestätigt. Die Bürger<strong>in</strong>itiative:<br />

„Kanäle müssen im laufenden Betrieb<br />

schlicht nicht dicht se<strong>in</strong> nach<br />

den Vorgaben der DIN. Denn nirgendwo<br />

<strong>in</strong> Deutschland besteht<br />

e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er Zusammenhang<br />

zwischen der Schadenrate privater<br />

Abwasserleitungen und e<strong>in</strong>er<br />

Grundwasserbelastung“.<br />

He<strong>in</strong>er Garbe<br />

tigungsmail selbst ke<strong>in</strong> Widerrufsrecht<br />

enthalten war, so liegt ke<strong>in</strong>e<br />

ordnungsgemäße Belehrung vor,<br />

welche die Widerrufsfrist von 2<br />

Wochen auslöst. Erfolgt die Widerrufsbelehrung<br />

wie bei Ihnen erst<br />

nach Vertragsschluss, verlängert<br />

sich die Widerrufsfrist auf 1 Monat.<br />

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Begeisterung nach dem Schlussakkord<br />

Das Konzert „An der Wende<br />

der Nacht“ im Fritz-Henßler-Haus<br />

war im Vorfeld schon<br />

ausverkauft. Die knapp 30 Sänger<strong>in</strong>nen<br />

und Sänger der Chorkenzieher<br />

fasz<strong>in</strong>ierten unter der<br />

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DORTMUND-WEST · SONDERVERÖFFENTLICHUNG · AUSGABE NOVEMBER 2012<br />

ebenso wie „Les Miserables“ und<br />

die gefühlvolle A cappella Darbietung<br />

von „Over the ra<strong>in</strong>bow“.<br />

Nach zwei Zugaben wollte der<br />

Applaus kaum enden - e<strong>in</strong> energiegeladener<br />

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Mo – Mi: 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Do: 09.00 – 17.00 Uhr<br />

Fr: 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo – Fr: 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Di: 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Do: 15.00 – 17.00 Uhr<br />

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