Wir in Lütgendortmund - Dortmunder & Schwerter Stadtmagazine
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DORTMUND-WEST · SONDERVERÖFFENTLICHUNG · AUSGABE NOVEMBER 2012<br />
Alle endlich wieder dicht!<br />
Rot-grüne NRW-Regierung verzichtet weitgehend auf Kanal-TÜV<br />
Lange Zeit konnte man me<strong>in</strong>en,<br />
die rot-grüne Landesregierung<br />
sei nicht mehr ganz dicht. Wollte<br />
sie doch allen NRW-Immobilienbesitzern<br />
ohne Not e<strong>in</strong>e bis zu 10<br />
000 Euro teure Dichtheitsprüfung<br />
der privaten Abwasserkanäle aufs<br />
Auge drücken - e<strong>in</strong> öko-bürokratischer<br />
Akt, im Wesentlichen <strong>in</strong>szeniert<br />
vor den Grünen, die damit<br />
nicht nur kle<strong>in</strong>e, f<strong>in</strong>anzschwache<br />
Haus- und Wohnungsbesitzer getroffen,<br />
sondern auch die Mieten<br />
<strong>in</strong> NRW weiter getrieben hätten.<br />
Nicht zuletzt wohl mit Blick auf<br />
den angelaufenen Bundestagswahlkampf<br />
hat man es sich jetzt<br />
aber wieder anders überlegt. Alle<br />
s<strong>in</strong>d jetzt wieder dicht <strong>in</strong> Düsseldorf:<br />
Die rot-grüne Landesregierung<br />
hat sich nämlich auf e<strong>in</strong>e<br />
neue Regelung für die Dichtheitsprüfung<br />
von Abwasserkanälen gee<strong>in</strong>igt.<br />
Danach sollen unter anderem<br />
für Wohnhäuser, die nicht <strong>in</strong><br />
Erste-Hilfe Recht<br />
Frage: Me<strong>in</strong> Arbeitgeber hat <strong>in</strong><br />
unserem Arbeitsvertrag e<strong>in</strong>e Kündigung<br />
ausgeschlossen. Trotzdem<br />
will er mir jetzt außerordentlich<br />
kündigen. Es kann doch nicht se<strong>in</strong>,<br />
dass er sich dauernd umentscheiden<br />
kann. Vertrag ist Vertrag, oder<br />
etwa nicht?<br />
Antwort: Wenn Sie mit Ihrem<br />
Arbeitgeber vere<strong>in</strong>bart haben,<br />
dass er gegen Sie ke<strong>in</strong>e ordentliche<br />
Kündigung aussprechen darf,<br />
dann muss er sich auch daran halten.<br />
Von e<strong>in</strong>er solchen Vertrags-<br />
e<strong>in</strong>em Wasserschutzgebiet liegen,<br />
ke<strong>in</strong>e Prüffristen mehr gelten. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
bleibt es den Kommunen<br />
vorbehalten, eigene Satzungen<br />
zu etablieren. Natürlich wird damit<br />
den Städten und Geme<strong>in</strong>den<br />
der Schwarze Peter zugeschoben.<br />
Es ist jedoch kaum davon auszugehen,<br />
dass viel Kommunen diese<br />
Karte ziehen werden. Und das<br />
nicht nur wegen der ökologischen<br />
b<strong>in</strong>dung kann sich Ihr Arbeitgeber<br />
nicht e<strong>in</strong>fach so lösen. Ob er dennoch<br />
e<strong>in</strong>e außerordentliche Kündigung<br />
gegen Sie aussprechen darf,<br />
kommt auf den E<strong>in</strong>zelfall an. Für<br />
e<strong>in</strong>e erfolgreiche außerordentliche<br />
Kündigung muss schon etwas Gravierendes<br />
vorgefallen se<strong>in</strong>. In e<strong>in</strong>em<br />
solchem Fall muss der Arbeitgeber<br />
nachweisen, dass „wichtige<br />
Gründe“ für Ihre Entlassung vorliegen.<br />
Kann er dies nicht darlegen,<br />
ist er nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis<br />
durch außerordentliche<br />
Kündigung zu beenden.<br />
Bedeutungslosigkeit des sogenannten<br />
„Kanal-TÜV“, sondern<br />
weil es sich hier so verhält wie<br />
dere<strong>in</strong>st mit der unseligen Vermögenssteuer.<br />
Der Aufwand, sie<br />
zu erheben, war viel teurer als die<br />
E<strong>in</strong>nahmen daraus. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
ist schlicht ke<strong>in</strong> Personal bei<br />
den Städten für die Kontrolle und<br />
Abwicklung des „Kanal-TÜV“ vorhanden.<br />
Frage: Ich habe onl<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e im<br />
Internet schick aussehende Handtasche<br />
gekauft. Bei Lieferung hat<br />
sie mir nicht mehr gefallen. Wegen<br />
e<strong>in</strong>er Krankheit habe ich den Internetvertrag<br />
erst nach drei Wochen<br />
widerrufen. In der Bestätigungsmail<br />
war von me<strong>in</strong>em Widerrufsrecht<br />
nicht die Rede, sondern erst<br />
<strong>in</strong> dem Warenbegleitschreiben.<br />
Kann ich noch vom Kauf zurücktreten?<br />
Antwort: Der Gesetzgeber verlangt,<br />
dass Kunden bei Vertragsschluss<br />
grundsätzlich und immer<br />
schriftlich über die zweiwöchige<br />
Widerrufsfrist <strong>in</strong>formiert werden<br />
müssen. Dabei reicht auch e<strong>in</strong>e<br />
Widerrufsbelehrung per Email aus,<br />
solange diese zum richtigen Zeitpunkt<br />
erfolgt. Wenn <strong>in</strong> der Bestä-<br />
Damit ist jetzt hoffentlich endgültig<br />
e<strong>in</strong> uns<strong>in</strong>niges Polit-Vorhaben<br />
vom Tisch, das viele Mitbürger<br />
sicher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Schieflage<br />
gebracht hätte. Es reicht, dass<br />
die Bürger damit bereits über Jahre<br />
genervt und verunsichert wurden.<br />
Interessanterweise gibt es <strong>in</strong><br />
Deutschland offenbar ke<strong>in</strong>e Belege<br />
für e<strong>in</strong>e nennenswerte Grundwasserbee<strong>in</strong>trächtigung<br />
durch<br />
defekte private Abwasserleitungen.<br />
E<strong>in</strong>e Anfrage der Partei DIE<br />
LINKE bei der Bundesregierung<br />
hatte die E<strong>in</strong>schätzung der Bürger<strong>in</strong>itiative<br />
„Alles dicht <strong>in</strong> NRW“?<br />
voll bestätigt. Die Bürger<strong>in</strong>itiative:<br />
„Kanäle müssen im laufenden Betrieb<br />
schlicht nicht dicht se<strong>in</strong> nach<br />
den Vorgaben der DIN. Denn nirgendwo<br />
<strong>in</strong> Deutschland besteht<br />
e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er Zusammenhang<br />
zwischen der Schadenrate privater<br />
Abwasserleitungen und e<strong>in</strong>er<br />
Grundwasserbelastung“.<br />
He<strong>in</strong>er Garbe<br />
tigungsmail selbst ke<strong>in</strong> Widerrufsrecht<br />
enthalten war, so liegt ke<strong>in</strong>e<br />
ordnungsgemäße Belehrung vor,<br />
welche die Widerrufsfrist von 2<br />
Wochen auslöst. Erfolgt die Widerrufsbelehrung<br />
wie bei Ihnen erst<br />
nach Vertragsschluss, verlängert<br />
sich die Widerrufsfrist auf 1 Monat.<br />
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Begeisterung nach dem Schlussakkord<br />
Das Konzert „An der Wende<br />
der Nacht“ im Fritz-Henßler-Haus<br />
war im Vorfeld schon<br />
ausverkauft. Die knapp 30 Sänger<strong>in</strong>nen<br />
und Sänger der Chorkenzieher<br />
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DORTMUND-WEST · SONDERVERÖFFENTLICHUNG · AUSGABE NOVEMBER 2012<br />
ebenso wie „Les Miserables“ und<br />
die gefühlvolle A cappella Darbietung<br />
von „Over the ra<strong>in</strong>bow“.<br />
Nach zwei Zugaben wollte der<br />
Applaus kaum enden - e<strong>in</strong> energiegeladener<br />
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Mo – Mi: 09.00 – 16.00 Uhr<br />
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Fr: 09.00 – 13.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo – Fr: 09.00 – 12.00 Uhr<br />
Di: 14.00 – 16.00 Uhr<br />
Do: 15.00 – 17.00 Uhr<br />
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