24.11.2012 Aufrufe

Beiräte für Stadtgestaltung in Nordrhein-Westfalen Beispiele aus der ...

Beiräte für Stadtgestaltung in Nordrhein-Westfalen Beispiele aus der ...

Beiräte für Stadtgestaltung in Nordrhein-Westfalen Beispiele aus der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

_Größe und Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong><br />

Die Berufung <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong> erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

durch den Rat <strong>der</strong> Stadt, häufig auf Vorschlag <strong>der</strong> Verwaltung<br />

und unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> örtlichen o<strong>der</strong> auch<br />

überregionalen Fachverbände. In den meisten Städten<br />

ist die Amtszeit des Beirates an die Wahlperiode des<br />

Rates gekoppelt.<br />

In erster L<strong>in</strong>ie ist von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gestaltungsbeiräte<br />

Fachkompetenz gefragt. Daher handelt es sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel um anerkannte Fachleute <strong>der</strong> Bereiche Architektur,<br />

Städtebau, Landschaftsplanung sowie zum Teil auch <strong>der</strong><br />

Bereiche Denkmalschutz, Heimatpflege, Bildende Kunst<br />

und Verkehrsplanung (letzteres: Duisburg). Die Qualifikation<br />

<strong>der</strong> ArchitektInnen soll, z.B. <strong>in</strong> Köln, durch ihren<br />

Erfolg bei Wettbewerben und Architekturpreisen o<strong>der</strong><br />

durch Preisrichtertätigkeit belegt werden.<br />

Diese Fachleute bilden e<strong>in</strong>en Beirat <strong>aus</strong> 4 (Krefeld, Unna,<br />

Wuppertal) bis 11 (Bielefeld, Duisburg) Mitglie<strong>der</strong>n und<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel alle<strong>in</strong> stimmberechtigt. In den <strong>Beiräte</strong>n<br />

<strong>der</strong> Städte Unna, Dortmund und Wesel kommen zu diesen<br />

noch stimmberechtigte Mitglie<strong>der</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Verwaltung und<br />

<strong>der</strong> Politik h<strong>in</strong>zu. Der Dortmun<strong>der</strong> Beirat erreicht so e<strong>in</strong>e –<br />

<strong>in</strong> Bezug auf se<strong>in</strong>e Arbeitsfähigkeit sicher nicht unproblematische<br />

– Größe von 14 Personen. Für alle an<strong>der</strong>en <strong>Beiräte</strong><br />

gilt, dass Vertreter <strong>der</strong> beteiligten Fachressorts mit<br />

Berichtspflicht, aber ohne Stimmberechtigung, an den<br />

Beiratssitzungen teilnehmen können. Das Gleiche gilt <strong>für</strong><br />

die Vertreter des Rates, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Fach<strong>aus</strong>schüsse. Lediglich <strong>in</strong> Moers ist e<strong>in</strong>e<br />

Teilnahme von Vertretern <strong>der</strong> Ratsfraktionen an Beiratssitzungen<br />

nicht vorgesehen.<br />

Ansonsten wird auf die Sitzungsbeteiligung <strong>der</strong> Politiker<br />

im H<strong>in</strong>blick auf Akzeptanz und Umsetzbarkeit <strong>der</strong> Empfehlungen<br />

des Beirates großen Wert gelegt. In Köln werden<br />

seit 2001 sogar zusätzliche Sitzungen des Gestaltungsbeirates<br />

mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Stadtentwicklungs<strong>aus</strong>schusses<br />

durchgeführt, um den Gedanken<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />

noch <strong>in</strong>tensiver führen zu können.<br />

E<strong>in</strong>e quasi „automatische” Umsetzung <strong>der</strong> Beiratsempfehlungen<br />

erfolgt dennoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht. Sowohl die<br />

Verwaltung als auch Ausschüsse und Rat beziehen die<br />

fachlichen Stellungnahmen des Beirates selbstverständlich<br />

<strong>in</strong> den Entscheidungsprozess e<strong>in</strong>. Dennoch bleibt es ihnen<br />

vorbehalten, zu e<strong>in</strong>em abweichenden Ergebnis zu kommen.<br />

_Wohn- und Geschäftssitz <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>erseits ist es selbstverständlich wichtig, bei den Beiratsmitglie<strong>der</strong>n<br />

Ortskenntnisse, auch historischer Art, vor<strong>aus</strong>setzen<br />

zu können, um zu e<strong>in</strong>er fundierten Beurteilung <strong>der</strong><br />

jeweiligen städtebaulichen und gestalterischen Situation<br />

zu gelangen. An<strong>der</strong>erseits kann aber <strong>der</strong> Blick von außen<br />

gen<strong>aus</strong>o wichtig und befruchtend <strong>für</strong> die Diskussion se<strong>in</strong>.<br />

Mit dieser Thematik gehen die <strong>Beiräte</strong> unterschiedlich um.<br />

Die Bielefel<strong>der</strong>, Duisburger, Gütersloher und Herfor<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

müssen alle ihren Wohn- und Geschäftssitz vor Ort<br />

haben. Moers und Dortmund lassen unter Verweis auf die<br />

Wahrung <strong>der</strong> Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>aus</strong> dem örtlichen E<strong>in</strong>zugsbereich nicht zu. An<strong>der</strong>e<br />

Geschäftsordnungen sehen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> (Detmold) o<strong>der</strong><br />

aber zwei (Wuppertal) <strong>aus</strong>wärtige Mitglie<strong>der</strong> vor o<strong>der</strong> öffnen<br />

den Beirat <strong>für</strong> KollegInnen <strong>der</strong> gesamten Region (Münster).<br />

Die Stadt Köln hat seit ihrer letzten Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

2001 e<strong>in</strong> externes Mitglied (zusätzlich) <strong>in</strong> den Beirat aufgenommen,<br />

welches sogar vom Oberbürgermeister <strong>der</strong> Stadt<br />

berufen und als e<strong>in</strong>ziges Mitglied <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e Tätigkeit honoriert<br />

wird, wodurch die Wichtigkeit dieser externen Me<strong>in</strong>ung<br />

beson<strong>der</strong>s her<strong>aus</strong>gestellt ist. In den letzten Jahren<br />

ist die Tendenz, die <strong>Beiräte</strong> mit Mitglie<strong>der</strong>n von außerhalb<br />

zu besetzen, deutlich stärker geworden.<br />

2 <strong>Beiräte</strong> <strong>für</strong> <strong>Stadtgestaltung</strong> <strong>in</strong> NRW –<br />

mit e<strong>in</strong>em Blick über die Landesgrenzen<br />

_Tätigkeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Die Mitglie<strong>der</strong> müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten<br />

und ihre Tätigkeit gewissenhaft und uneigennützig <strong>aus</strong>führen.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>er persönlichen Beteiligung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

enger Angehöriger an e<strong>in</strong>em im Beirat zu behandelnden<br />

Projekt, ist das betroffene Mitglied von <strong>der</strong> Beratung <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

Im Allgeme<strong>in</strong>en handelt es sich um e<strong>in</strong>e ehrenamtliche<br />

Tätigkeit, größtenteils mit Aufwandsentschädigung (außer<br />

Bielefeld). Die Aufwendungen werden nach den Maßgaben<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung sowie <strong>der</strong> städtischen Satzungen<br />

<strong>aus</strong>geglichen. Nur <strong>in</strong> wenigen Städten gibt es e<strong>in</strong>en eigenen<br />

H<strong>aus</strong>haltstitel <strong>für</strong> den Gestaltungsbeirat. Dieser ist mit<br />

Beiträgen zwischen 2.500 und 25.000 Euro <strong>aus</strong>gestattet.<br />

Damit werden zum Beispiel Gutachten, externe Sachverständige<br />

o<strong>der</strong> Veröffentlichungen bezahlt.<br />

_Geschäftsführung; Aufstellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

Die Geschäftsführung hat mit e<strong>in</strong>er Ausnahme das <strong>für</strong><br />

Stadtplanung zuständige Dezernat. Wichtig <strong>für</strong> die effektive<br />

Arbeit <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong> ist, wer die Vorschläge <strong>für</strong> die Tagesordnung<br />

machen kann. Strikt wird dies <strong>in</strong> Unna und<br />

Münster praktiziert. Dort kommen nur Projekte auf die<br />

Tagesordnung, die vom Vorsitzenden <strong>in</strong> Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung vorgeschlagen werden (Unna) bzw. die<br />

vom Vorsitzenden im Benehmen mit dem Rat, ggf. auch<br />

erweitert durch den Beschluss des Beirates, vorgeschlagen<br />

werden (Münster). E<strong>in</strong>ige Geschäftsordnungen machen<br />

darüber ke<strong>in</strong>e Angaben. Sonst gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel, dass alle<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Beirates Tagesordnungspunkte e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen<br />

können. Dortmund hebt hervor, dass auch Architekten und<br />

Bauherren e<strong>in</strong> Projekt zur Verhandlung beim Beirat vorschlagen<br />

können. Damit sichergestellt werden kann, dass<br />

alle „wichtigen” Projekte behandelt werden können, ist<br />

12 |<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!