Beiräte für Stadtgestaltung in Nordrhein-Westfalen Beispiele aus der ...
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_Größe und Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong><br />
Die Berufung <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong> erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />
durch den Rat <strong>der</strong> Stadt, häufig auf Vorschlag <strong>der</strong> Verwaltung<br />
und unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> örtlichen o<strong>der</strong> auch<br />
überregionalen Fachverbände. In den meisten Städten<br />
ist die Amtszeit des Beirates an die Wahlperiode des<br />
Rates gekoppelt.<br />
In erster L<strong>in</strong>ie ist von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gestaltungsbeiräte<br />
Fachkompetenz gefragt. Daher handelt es sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Regel um anerkannte Fachleute <strong>der</strong> Bereiche Architektur,<br />
Städtebau, Landschaftsplanung sowie zum Teil auch <strong>der</strong><br />
Bereiche Denkmalschutz, Heimatpflege, Bildende Kunst<br />
und Verkehrsplanung (letzteres: Duisburg). Die Qualifikation<br />
<strong>der</strong> ArchitektInnen soll, z.B. <strong>in</strong> Köln, durch ihren<br />
Erfolg bei Wettbewerben und Architekturpreisen o<strong>der</strong><br />
durch Preisrichtertätigkeit belegt werden.<br />
Diese Fachleute bilden e<strong>in</strong>en Beirat <strong>aus</strong> 4 (Krefeld, Unna,<br />
Wuppertal) bis 11 (Bielefeld, Duisburg) Mitglie<strong>der</strong>n und<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel alle<strong>in</strong> stimmberechtigt. In den <strong>Beiräte</strong>n<br />
<strong>der</strong> Städte Unna, Dortmund und Wesel kommen zu diesen<br />
noch stimmberechtigte Mitglie<strong>der</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Verwaltung und<br />
<strong>der</strong> Politik h<strong>in</strong>zu. Der Dortmun<strong>der</strong> Beirat erreicht so e<strong>in</strong>e –<br />
<strong>in</strong> Bezug auf se<strong>in</strong>e Arbeitsfähigkeit sicher nicht unproblematische<br />
– Größe von 14 Personen. Für alle an<strong>der</strong>en <strong>Beiräte</strong><br />
gilt, dass Vertreter <strong>der</strong> beteiligten Fachressorts mit<br />
Berichtspflicht, aber ohne Stimmberechtigung, an den<br />
Beiratssitzungen teilnehmen können. Das Gleiche gilt <strong>für</strong><br />
die Vertreter des Rates, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Fach<strong>aus</strong>schüsse. Lediglich <strong>in</strong> Moers ist e<strong>in</strong>e<br />
Teilnahme von Vertretern <strong>der</strong> Ratsfraktionen an Beiratssitzungen<br />
nicht vorgesehen.<br />
Ansonsten wird auf die Sitzungsbeteiligung <strong>der</strong> Politiker<br />
im H<strong>in</strong>blick auf Akzeptanz und Umsetzbarkeit <strong>der</strong> Empfehlungen<br />
des Beirates großen Wert gelegt. In Köln werden<br />
seit 2001 sogar zusätzliche Sitzungen des Gestaltungsbeirates<br />
mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Stadtentwicklungs<strong>aus</strong>schusses<br />
durchgeführt, um den Gedanken<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />
noch <strong>in</strong>tensiver führen zu können.<br />
E<strong>in</strong>e quasi „automatische” Umsetzung <strong>der</strong> Beiratsempfehlungen<br />
erfolgt dennoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht. Sowohl die<br />
Verwaltung als auch Ausschüsse und Rat beziehen die<br />
fachlichen Stellungnahmen des Beirates selbstverständlich<br />
<strong>in</strong> den Entscheidungsprozess e<strong>in</strong>. Dennoch bleibt es ihnen<br />
vorbehalten, zu e<strong>in</strong>em abweichenden Ergebnis zu kommen.<br />
_Wohn- und Geschäftssitz <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>erseits ist es selbstverständlich wichtig, bei den Beiratsmitglie<strong>der</strong>n<br />
Ortskenntnisse, auch historischer Art, vor<strong>aus</strong>setzen<br />
zu können, um zu e<strong>in</strong>er fundierten Beurteilung <strong>der</strong><br />
jeweiligen städtebaulichen und gestalterischen Situation<br />
zu gelangen. An<strong>der</strong>erseits kann aber <strong>der</strong> Blick von außen<br />
gen<strong>aus</strong>o wichtig und befruchtend <strong>für</strong> die Diskussion se<strong>in</strong>.<br />
Mit dieser Thematik gehen die <strong>Beiräte</strong> unterschiedlich um.<br />
Die Bielefel<strong>der</strong>, Duisburger, Gütersloher und Herfor<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
müssen alle ihren Wohn- und Geschäftssitz vor Ort<br />
haben. Moers und Dortmund lassen unter Verweis auf die<br />
Wahrung <strong>der</strong> Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>aus</strong> dem örtlichen E<strong>in</strong>zugsbereich nicht zu. An<strong>der</strong>e<br />
Geschäftsordnungen sehen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> (Detmold) o<strong>der</strong><br />
aber zwei (Wuppertal) <strong>aus</strong>wärtige Mitglie<strong>der</strong> vor o<strong>der</strong> öffnen<br />
den Beirat <strong>für</strong> KollegInnen <strong>der</strong> gesamten Region (Münster).<br />
Die Stadt Köln hat seit ihrer letzten Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />
2001 e<strong>in</strong> externes Mitglied (zusätzlich) <strong>in</strong> den Beirat aufgenommen,<br />
welches sogar vom Oberbürgermeister <strong>der</strong> Stadt<br />
berufen und als e<strong>in</strong>ziges Mitglied <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e Tätigkeit honoriert<br />
wird, wodurch die Wichtigkeit dieser externen Me<strong>in</strong>ung<br />
beson<strong>der</strong>s her<strong>aus</strong>gestellt ist. In den letzten Jahren<br />
ist die Tendenz, die <strong>Beiräte</strong> mit Mitglie<strong>der</strong>n von außerhalb<br />
zu besetzen, deutlich stärker geworden.<br />
2 <strong>Beiräte</strong> <strong>für</strong> <strong>Stadtgestaltung</strong> <strong>in</strong> NRW –<br />
mit e<strong>in</strong>em Blick über die Landesgrenzen<br />
_Tätigkeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
Die Mitglie<strong>der</strong> müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten<br />
und ihre Tätigkeit gewissenhaft und uneigennützig <strong>aus</strong>führen.<br />
Im Falle e<strong>in</strong>er persönlichen Beteiligung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
enger Angehöriger an e<strong>in</strong>em im Beirat zu behandelnden<br />
Projekt, ist das betroffene Mitglied von <strong>der</strong> Beratung <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
Im Allgeme<strong>in</strong>en handelt es sich um e<strong>in</strong>e ehrenamtliche<br />
Tätigkeit, größtenteils mit Aufwandsentschädigung (außer<br />
Bielefeld). Die Aufwendungen werden nach den Maßgaben<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung sowie <strong>der</strong> städtischen Satzungen<br />
<strong>aus</strong>geglichen. Nur <strong>in</strong> wenigen Städten gibt es e<strong>in</strong>en eigenen<br />
H<strong>aus</strong>haltstitel <strong>für</strong> den Gestaltungsbeirat. Dieser ist mit<br />
Beiträgen zwischen 2.500 und 25.000 Euro <strong>aus</strong>gestattet.<br />
Damit werden zum Beispiel Gutachten, externe Sachverständige<br />
o<strong>der</strong> Veröffentlichungen bezahlt.<br />
_Geschäftsführung; Aufstellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
Die Geschäftsführung hat mit e<strong>in</strong>er Ausnahme das <strong>für</strong><br />
Stadtplanung zuständige Dezernat. Wichtig <strong>für</strong> die effektive<br />
Arbeit <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong> ist, wer die Vorschläge <strong>für</strong> die Tagesordnung<br />
machen kann. Strikt wird dies <strong>in</strong> Unna und<br />
Münster praktiziert. Dort kommen nur Projekte auf die<br />
Tagesordnung, die vom Vorsitzenden <strong>in</strong> Abstimmung mit<br />
<strong>der</strong> Verwaltung vorgeschlagen werden (Unna) bzw. die<br />
vom Vorsitzenden im Benehmen mit dem Rat, ggf. auch<br />
erweitert durch den Beschluss des Beirates, vorgeschlagen<br />
werden (Münster). E<strong>in</strong>ige Geschäftsordnungen machen<br />
darüber ke<strong>in</strong>e Angaben. Sonst gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel, dass alle<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Beirates Tagesordnungspunkte e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen<br />
können. Dortmund hebt hervor, dass auch Architekten und<br />
Bauherren e<strong>in</strong> Projekt zur Verhandlung beim Beirat vorschlagen<br />
können. Damit sichergestellt werden kann, dass<br />
alle „wichtigen” Projekte behandelt werden können, ist<br />
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