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Beiräte für Stadtgestaltung in Nordrhein-Westfalen Beispiele aus der ...

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4.2 Bielefeld<br />

_Beirat <strong>für</strong> <strong>Stadtgestaltung</strong><br />

Im Jahr 1975 wurde die Anregung des damaligen Bielefel<strong>der</strong><br />

Oberbürgermeisters (SPD) nach mehr Planungsberatung<br />

<strong>in</strong> den politischen Ausschüssen aufgenommen.<br />

Abstimmende Gespräche zwischen Politikern, <strong>der</strong> Verwaltung<br />

und dem Bund Deutscher Architekten (BDA) führten<br />

zu konkreten Überlegungen, e<strong>in</strong>en Architektenbeirat zu<br />

<strong>in</strong>stallieren, <strong>für</strong> den es se<strong>in</strong>erzeit kaum Vorbil<strong>der</strong> gab.<br />

Nach <strong>in</strong>tensiver Zusammenarbeit wurde die „Geschäftsordnung<br />

<strong>für</strong> die Zusammenarbeit zwischen dem Architektenbeirat<br />

und <strong>der</strong> Stadt Bielefeld” vom Haupt<strong>aus</strong>schuss<br />

unterzeichnet. Im selben Jahr fand die erste Sitzung des<br />

Beirates statt, <strong>der</strong> <strong>aus</strong> sechs freischaffenden Bielefel<strong>der</strong><br />

Architekten bestand. Der Architektenbeirat wurde zu<br />

e<strong>in</strong>er Institution <strong>in</strong> Bielefeld, dessen fachliche Qualität<br />

gerne <strong>in</strong> Anspruch genommen wurde.<br />

Zehn Jahr später war das Bestreben groß, den Beirat fachlich<br />

auf e<strong>in</strong>e breitere Basis zu stellen. So wurden die Aufgabenfel<strong>der</strong><br />

des Beirates um die Bereiche Grünordnungs- und<br />

Freiraumplanung, Denkmalschutz, Ortsbild- und Heimatpflege<br />

sowie Bildende Kunst und Kultur erweitert. Zu den<br />

Architekten, die mit sechs Sitzen die Mehrheit im Beirat<br />

behalten sollten, wurden <strong>für</strong> die neu h<strong>in</strong>zugekommenen<br />

Bereiche fünf Vertreter und Vertreter<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Bielefel<strong>der</strong><br />

Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Beirat gewählt. Der Architektenbeirat wurde<br />

1986 durch den neuen „Beirat <strong>für</strong> <strong>Stadtgestaltung</strong>” ersetzt<br />

und erhielt durch e<strong>in</strong> erweitertes Aufgabenfeld mehr politisches<br />

Gewicht.<br />

Der Beirat <strong>für</strong> <strong>Stadtgestaltung</strong> besteht heute <strong>aus</strong> 13 ordentlichen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n sowie e<strong>in</strong>er gleichen Anzahl von Stellvertretern,<br />

<strong>der</strong>en Teilnahme und Mitsprache bei den Sitzungen<br />

<strong>aus</strong>drücklich erwünscht ist. Die Architekten bilden hierbei<br />

die größte Gruppe. Verschiedene Ämter <strong>der</strong> Verwaltung<br />

s<strong>in</strong>d – so weit notwendig – bei den Sitzungen anwesend.<br />

Die Ratsparteien benennen jeweils e<strong>in</strong>en Vertreter ihrer<br />

Fraktion, <strong>der</strong> an den Sitzungen teilnimmt. Wie die Vertreter<br />

<strong>der</strong> Verwaltung s<strong>in</strong>d sie redeberechtigt, dürfen aber nicht<br />

mit abstimmen. Seit 1989 ist die Vertreter<strong>in</strong> des Vere<strong>in</strong>s<br />

Pro Grün Vorsitzende des Beirates.<br />

Der Beirat ist e<strong>in</strong> ehrenamtlich tätiges Gremium, das den<br />

Rat und die Verwaltung beraten soll. Die Sitzungen s<strong>in</strong>d<br />

nichtöffentlich. Es werden Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

im Rahmen des üblichen Baugenehmigungsverfahrens beraten<br />

sowie Bebauungspläne und Fälle bearbeitet, die nach<br />

§ 34 des Bau GB entschieden werden. Hierbei geht es vor<br />

allem um Bauvorhaben und Orte, die e<strong>in</strong>en gesamtgestalterischen<br />

Anspruch im Stadtgrundriss erheben. Der Beirat<br />

spricht Empfehlungen <strong>aus</strong>.<br />

Von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung ist die frühzeitige E<strong>in</strong>beziehung<br />

des Beirates, um die grundsätzliche Machbarkeit<br />

bzw. Verträglichkeit e<strong>in</strong>es Bauvorhabens h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er<br />

Auswirkungen auf das Stadtbild zu prüfen. Ziel <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

des Beirats ist es auch, neue eigenständige Lösungen<br />

als Zeichen e<strong>in</strong>er neuen Generation anzuregen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

kann er diese im Rahmen se<strong>in</strong>er ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

nicht selbst entwickeln.<br />

Zustand vor <strong>der</strong> Planung<br />

Ziel des Beirates ist e<strong>in</strong> qualitätsvolles Stadtbild <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

lebenswerte Stadt. Daher ist es nicht Aufgabe des Beirates,<br />

nach Kompromisslösungen zu suchen, sei es <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller<br />

o<strong>der</strong> gestalterischer H<strong>in</strong>sicht. Der Maßstab kann immer nur<br />

das beste Ergebnis se<strong>in</strong>. Aus Sicht des Beirates werden die<br />

von ihm <strong>aus</strong>gesprochenen Empfehlungen lei<strong>der</strong> nicht häufig<br />

genug von den nachfolgenden politischen Beschlussgremien<br />

angenommen.<br />

Die 27jährige kont<strong>in</strong>uierliche, ehrenamtliche Tätigkeit des<br />

Beirates ist im Stadtbild durch<strong>aus</strong> wohltuend erkennbar,<br />

wenn sie auch manchmal nicht so offensichtlich ist, dass<br />

sie von <strong>der</strong> Bürgerschaft erkannt wird.

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