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Geistesblitze statt Schnapsideen - WIM-Magazin

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„Das Investment privater Finanziers ist für<br />

die Gründerkultur heute wichtiger denn je“,<br />

weiß auch Arne-G. Hostrup, Geschäftsführer<br />

des netzwerk nordbayern, das seit zwölf Jahren<br />

Business Angels und Start-ups zusammenbringt.<br />

„Erst durch die Mittel der Business<br />

Angels können sich die Unternehmen<br />

von der Idee bis zum ersten Kunden vorarbeiten.<br />

Häufi g sind erst dann Venture Capital-Gesellschaften<br />

bereit, zu investieren. Und<br />

auch für die Banken gilt: Wenn sich ein Business<br />

Angel mit Sach-Branchenverstand beteiligt,<br />

genehmigen sie eher begleitende Kredite.“<br />

Das heißt aber nicht, dass Business Angels<br />

ihr privates Vermögen leichtsinnig zur<br />

Verfügung stellen. Sie prüfen das Geschäftsmodell<br />

genau, ehe sie einen Beteiligungsvertrag<br />

unterzeichnen und sie erwarten ein<br />

kompetentes Team.<br />

Weick ist bereits an zwei Unternehmen in<br />

der Metropolregion Nürnberg beteiligt und<br />

mit einem dritten im Gespräch. So hält er aktuell<br />

Anteile an der Fürther m-broker mobility<br />

worldwide GmbH, einem Internet-Portal<br />

zum Preisvergleich von Mietwagen, und an<br />

der infsoft GmbH, die Indoor-Navigationssysteme<br />

für Smartphone-Besitzer in großen<br />

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DR KREUZER & COLL ANWALTSKANZLEI<br />

20 Jahre in Dresden<br />

Schon 1990, also vor 20 Jahren, eröffnete DR<br />

KREUZER & COLL Anwaltskanzlei eine Zweigstelle<br />

in Dresden.<br />

Die Genehmigung dazu wurde noch vor der<br />

Wiedervereinigung Deutschlands vom Ministerrat<br />

der ehemaligen DDR erteilt. Rechtsanwalt<br />

Dr. Günther Kreuzer musste damals persönlich<br />

im Justizministerium der DDR in Ost-<br />

Berlin die Genehmigungsurkunde abholen und<br />

500 Ost-Mark bezahlen.<br />

Das Büro Dresden wurde von Herrn Rechtsanwalt<br />

Stefan Kreuzer, der es seither leitet,<br />

Der KREUZER-Tipp<br />

Unternehmen<br />

und Flashmobstreik<br />

Streikmaßnahmen sind<br />

für Unternehmen nachteilig.<br />

Zudem werden<br />

immer häufi ger neue<br />

Streikmittel angewendet,<br />

z. B. die „Flashmob-Aktion“. Was ist das<br />

und ist sie zulässig?<br />

Gebäuden entwickelt – zum Beispiel für<br />

Flughäfen, Bahnhöfe, Messen, Krankenhäuser<br />

oder Industrieareale. „Die Entscheidung<br />

für eine Beteiligung an infsoft hat sich allmählich<br />

entwickelt“, erklärt Weick. „Ich wurde<br />

dem Unternehmen zunächst als Coach<br />

über das netzwerk nordbayern vermittelt.<br />

Der Gründer Tobias Donaubauer und ich haben<br />

das Projekt gemeinsam völlig neu strukturiert<br />

und den Markteintritt vorbereitet. Die<br />

Weiterentwicklung der Navigationssysteme<br />

haben wir ebenso gemeinsam diskutiert wie<br />

wichtige Kunden am Anfang zusammen besucht.<br />

Da war der Schritt einer Beteiligung<br />

für beide Seiten naheliegend.“<br />

Förderung durch Bayern Kapital GmbH<br />

Das Engagement von Business Angels wird<br />

sowohl vom Land Bayern als auch vom<br />

Bund unterstützt: Die Bayerische Staatsregierung<br />

gründete vor 15 Jahren im Rahmen<br />

der „Offensive Zukunft Bayern“ die Bayern<br />

Kapital GmbH. Seitdem hat die 100-prozentige<br />

Tochtergesellschaft der LfA Förderbank<br />

Bayern über 150 Mio. Euro Kapital<br />

für junge, innovative High-Tech-Unterneh-<br />

aufgebaut. Mittlerweile ist DR KREUZER &<br />

COLL in Dresden und in der Region als bekannte<br />

Anwaltskanzlei etabliert.<br />

Heute umfasst DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei,<br />

die 1976 in Nürnberg gegründet<br />

wurde, an den Standorten Nürnberg an der Lorenzkirche<br />

(mit einer Zweigstelle in Zirndorf)<br />

und Dresden am Blauen Wunder 12 Rechtsanwälte.<br />

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei<br />

ist die wirtschaftsrechtliche Beratung mittelständischer<br />

Unternehmen.<br />

von Rechtsanwalt Dr. jur. Günther Kreuzer<br />

Bei einer Flashmob-Aktion<br />

kaufen Gewerkschaftsmitglieder nach Absprache<br />

z.B. im Einzelhandel Unmengen von<br />

Billigstware und zahlen u. a. mit Kleingeld,<br />

um damit die Kasse zu blockieren, oder befüllen<br />

Einkaufswagen und lassen sie an der<br />

Kasse stehen, nur um den Betrieb überraschend<br />

zu stören.<br />

Laut Bundesarbeitsgericht<br />

ist eine solche Aktion im Arbeitskampf wegen<br />

der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit<br />

nicht generell unzulässig. Abzuwarten bleibt,<br />

SPECIAL: GRÜNDUNG<br />

men zur Verfügung gestellt – oft auch<br />

als Co-Investor zusammen mit einem Business<br />

Angel.<br />

Initiative „Gründerland Deutschland“<br />

Die Bundesregierung hat Anfang dieses Jahres<br />

die Gründer-Initiative „Gründerland<br />

Deutschland“ gestartet, um verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten<br />

für Gründer zu<br />

schaffen. Bestandteil der Initiative ist auch<br />

die Offensive „Business Angels Jahr 2010“.<br />

Dieses wurde vom Business Angels Netzwerk<br />

Deutschland (Band e.V.) ausgerufen, um<br />

mehr Menschen für die Business Angel-Idee<br />

zu begeistern. „Trotz der Unterstützung wird<br />

die Kultur des Business Angel in Deutschland<br />

leider immer noch viel zu wenig gelebt“, so<br />

Hostrup. „Deswegen sind Offensiven wie das<br />

,Business Angels-Jahr’ sehr wichtig. Förderlich<br />

wäre zudem, wenn auch Privatinvestoren<br />

in Deutschland steuerliche Investitionsanreize<br />

bekämen. Andere Länder wie Frankreich<br />

oder Großbritannien machen uns dies bereits<br />

erfolgreich vor.“ ■<br />

www.netzwerk-nordbayern.de<br />

DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei war<br />

außerdem 1992 Gründungsmitglied der<br />

weltweiten Anwaltsgruppe ij INTERNATIONAL<br />

JURISTS. Mit 25 Partnerkanzleien und über<br />

600 Anwälten aus Europa, Asien, Nord- und<br />

Südamerika bietet DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei<br />

internationalen Rechtsrat und<br />

rechtliche Begleitung ins Ausland von „zuhause“<br />

aus an.<br />

Mehr Informationen unter<br />

www.kreuzer.de<br />

wie weit andere Betriebsstörungen dieser Art<br />

erlaubt werden (z.B. Blockade der Telefonzentrale<br />

oder ähnlicher Schlüsselpositionen).<br />

KREUZER-Tipp:<br />

Zur Abwehr benötigen Sie anwaltlichen<br />

Rat: möglich wäre z. B., die „Flashmobber“<br />

des Ladens zu verweisen oder den Zutritt<br />

zu verwehren (Hausrecht). Beobachten Sie<br />

die Streikentwicklung schon im Vorfeld genau,<br />

um mit Ad-hoc-Maßnahmen reagieren<br />

zu können.<br />

Dr. Günther Kreuzer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Nürnberger Büro der DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei an der Lorenzkirche, Lorenzer Platz 3 a.<br />

Die Kanzlei ist Gründungsmitglied der weltweiten Anwaltsgruppe ij INTERNATIONAL JURISTS. Mehr Informationen unter www.kreuzer.de oder unter Telefon 0911/20220.<br />

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