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Mitteilungsblatt Lenting 2009/II

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Müllabfuhrtermine 2010<br />

Dienstag 05. Januar Gelber Sack<br />

Samstag 09. Januar Restmüll<br />

Freitag 22. Januar Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 02. Februar Gelber Sack<br />

Freitag 05. Februar Restmüll<br />

Freitag 19. Februar Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 02. März Gelber Sack<br />

Freitag 05. März Restmüll<br />

Mittwoch 10. März Problemmüll (Festplatz)<br />

Freitag 19. März Restmüll / Altpapier<br />

Montag 29. März Gelber Sack<br />

Donnerstag 01. April Restmüll<br />

Freitag 16. April Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 27. April Gelber Sack<br />

Freitag 30. April Restmüll<br />

Samstag 15. Mai Restmüll / Altpapier<br />

Mittwoch 26. Mai Gelber Sack<br />

Freitag 28. Mai Restmüll<br />

Freitag 11. Juni Restmüll /Altpapier<br />

Dienstag 15. Juni Sperrmüll<br />

Dienstag 22. Juni Gelber Sack<br />

Freitag 25. Juni Restmüll<br />

Neue Müllgebühren<br />

8<br />

Freitag 09. Juli Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 20. Juli Gelber Sack<br />

Freitag 23. Juli Restmüll<br />

Freitag 06. August Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 17. August Gelber Sack<br />

Freitag 20. August Restmüll<br />

Freitag 03. September Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 14. September Gelber Sack<br />

Freitag 17. September Restmüll<br />

Freitag 01. Oktober Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 12. Oktober Gelber Sack<br />

Freitag 15. Oktober Restmüll<br />

Freitag 29. Oktober Restmüll / Altpapier<br />

Mittwoch 03. November Sperrmüll<br />

Dienstag 09. November Gelber Sack<br />

Freitag 12. November Restmüll<br />

Freitag 26. November Restmüll / Altpapier<br />

Dienstag 07. Dezember Gelber Sack<br />

Freitag 10. Dezember Restmüll<br />

Freitag 24. Dezember Restmüll / Altpapier<br />

Ab 01.01.2010 tritt eine neue Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt in Kraft. Laut § 15<br />

Abs. 3 dieser Satzung muss für jedes privat genutzte Grundstück mindestens eine 60-l-Restmülltonne zur Verfügung stehen, wobei<br />

sich die Mindestbehältniskapazität für jede mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person regelmäßig aus der folgenden<br />

Tabelle ergibt:<br />

Personen Restmülltonne<br />

(Volumen in Liter)<br />

für jede weitere mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person zusätzlich 12 Liter Restmüllvolumen pro Woche. Mit jeder<br />

Restmülltonne wird grundsätzlich eine Papiertonne mit doppeltem Fassungsvermögen ausgegeben. Frühere Ausnahmen wegen<br />

Großfamilienregelung (Eltern mit 5 Kindern) bei einer 120-l-Liter Restmülltonne entfallen. Bei anderen Mülltonnenkombinationen<br />

können Sie die Gebühren bei der Gemeindeverwaltung <strong>Lenting</strong> unter der Tel.Nr. 08456/92 95 - 30 oder - 31 nachfragen. Die<br />

Abfalltonnen sind am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens vor dem Grundstück an einer öffentlichen Straße so aufzustellen,<br />

dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen<br />

Standplatz zurückzubringen. Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten<br />

angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Behältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren<br />

Stelle zu verbringen und diese nach der Leerung unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Fahrzeuge und<br />

Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Behältnisse nicht behindert oder gefährdet werden.<br />

Gebühren für Wasser und Kanal je cbm<br />

Papiertonne<br />

(Volumen in Liter)<br />

Gebühren<br />

monatlich/vierteljährlich<br />

1 - 2 60 120 7,80 € / 23,40 €<br />

3 - 6 120 240 13,40 € / 40,20 €<br />

7 - 8 120 + 60 240 + 120 21,20 € / 63,60 €<br />

9 - 10 240 240 + 240 26,70 € / 80,10 €<br />

Wasser 0,84 € + 7 % Ust Kanal 1,43 €<br />

Kanal mit Ermäßigung 1,14 €<br />

Soweit das gesamte Niederschlagswasser auf dem Grundstück in zulässiger Weise abgeleitet und damit nicht in die Kanalisation<br />

eingeleitet wird, ermäßigt sich die Einleitungsgebühr auf Antrag bei der Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord um 20%.<br />

Die Wasser-, Kanal- und Müllgebühren sind satzungsgemäß den Hauseigentümern in Rechnung zu stellen.

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