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Sturzprävention - Verband der Seniorenwohnheime Südtirols

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2. Definition - SturzIn <strong>der</strong> vorliegenden Leitlinie wird <strong>der</strong> Sturz in Anlehnung an die Definition <strong>der</strong> WHO(http://www.who.int/violence_injury_prevention/other_injury/falls/en/index.html; 12.07.2010) als „… jedesunbeabsichtigte und unkontrollierte Herunterfallen/-gleiten des Körpers aus dem Liegen, Sitzeno<strong>der</strong> Stehen auf eine tiefere Ebene …“ verstanden.Ausgehend von dieser Definition gilt es:- alle Stürze mittels Sturzereignisprotokoll zu erfassen, die sich während des Aufenthaltes<strong>der</strong> Betreuten in <strong>der</strong> Akut- o<strong>der</strong> Langzeiteinrichtung ereignen,- auch solche Stürze zu erfassen, die von Betreuten o<strong>der</strong> Dritten (z.B. Mitbetreuten o<strong>der</strong>Angehörigen) berichtet werden, vom Personal nicht beobachtet wurden o<strong>der</strong> bei denen sichdie Betreuten keine Verletzungen zugezogen haben.9

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