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Sturzprävention - Verband der Seniorenwohnheime Südtirols

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Freiheitseinschränkende Maßnahmen sollen nicht zur Sturzpräventioneingesetzt werden (ACSQHC, 2009; Bachner et al., 2009; NICE, 2004; RNAO,2005).Zum angemessenen Einsatz mechanischer Maßnahmen zur Freiheitseinschränkung sei auf dieBetriebsleitlinie zum Einsatz von mechanischen Maßnahmen zur Freiheitseinschränkung inKrankenhäusern und Alters- und Pflegeheimen (Südtiroler Sanitätsbetrieb, 2009a) verwiesen.29

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