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pdf-Drucker, Job 71

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Deutschland und orientiert sich dabei an Nationalität, Aufenthaltsdauer und -status. Von<br />

‚Kultur‘ ist im AuslG nicht explizit die Rede. Der Soziologe Gero Lenhardt (Berlin) macht<br />

daher „die unpersönliche Funktionsweise des politisch administrativen Systems und indirekt<br />

die des freien Marktes“ 161 für die rechtliche Diskriminierung von ‚AusländerInnen‘ verantwortlich.<br />

Seinen Ausführungen zufolge steht der „rechtliche Ausländerbegriff […], so wie<br />

sein Pendant, der Inländerbegriff, rassischen und kulturellen Merkmalen völlig indifferent<br />

gegenüber.“ 162 Daß die Kategorien ‚Rasse‘ und ‚Kultur‘ 163 im Text des AuslG nicht vorkommen,<br />

stützt diese Vermutung. Jedoch unterscheidet das AuslG nicht nur ‚AusländerInnen‘<br />

und ‚InländerInnen‘, sondern unterteilt die Gruppe der ‚AusländerInnen‘ nach ihrem<br />

Herkunftsland in ‚EU-AusländerInnen‘, ‚SpätaussiedlerInnen‘ und ‚AusländerInnen‘ aus<br />

anderen Staaten. Für ‚EU-AusländerInnen‘ werden die Bestimmungen des AuslG weitgehend<br />

durch ein anderes Gesetz, das den Aufenthalt für ‚EU-BürgerInnen‘ regelt, außer Kraft<br />

gesetzt. 164 ‚SpätaussiedlerInnen‘, deren Wunsch nach Ausreise aus osteuropäischen Staaten<br />

als Folge des Zweiten Weltkriegs anerkannt wird, gelten als ‚Deutsche‘ im Sinne des<br />

Grundgesetzes (Art.116 Abs.1 GG) und sind deshalb vom AuslG ebenfalls nicht betroffen.<br />

Es kommen also unterschiedliche Gesetze zur Anwendung, die sich – entsprechend der<br />

oben bereits dargestellten Koppelung von ‚Kultur‘ an eine Staatsangehörigkeit – unausgesprochen<br />

an den Vorstellungen von Nähe und Ferne zur ‚deutschen Kultur‘ orientieren. 165<br />

Menschen, die als nah zur ‚deutschen Kultur‘ gelten – wie ‚SpätaussiederInnen‘ oder ‚Angehörige<br />

der EU‘, haben mehr Rechte als Menschen, die als fern eingestuft werden – wie<br />

etwa ‚TürkInnen‘. 166 Der deutsche Staat bringt dadurch für ‚InländerInnen‘ sowie für ‚AusländerInnengruppen‘<br />

„unterschiedliche Lebenslagen und damit Verhältnisse rechtlicher<br />

Segregation“ 167 hervor. Frauen werden im AuslG ebenso wie in anderen Rechtstexten nicht<br />

explizit benannt. Das AuslG scheint demnach auch dem Geschlecht der ‚AusländerInnen‘<br />

neutral gegenüber zu stehen. Die allgemeinen Regelungen wirken sich jedoch in unterschiedlichen<br />

Lebenssituationen z.T. als Diskriminierung, z.T. als Bevorzugung aus. 168<br />

rer, Cristina; Turtschi, Regula; Le Breton Baumgartner, Maritza: Entschieden im Abseits. Frauen in<br />

der Migration, Zürich 1996.<br />

161<br />

Lenhardt, Gero: Ethnische Identität und sozialwissenschaftlicher Instrumentalismus, in: Eckhard J.<br />

Dittrich; Frank-Olaf Radtke (Hrsg.): Ethnizität – Wissenschaft und Minderheiten, Opladen 1990,<br />

191-213, hier 201.<br />

162<br />

Ebd.<br />

163<br />

Vgl. den Punkt 2.3.5.<br />

164<br />

Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Wirtschaftsgemeinschaft (Aufenthaltsgesetz/EWG – AufenthG/EWG), in: Deutsches Ausländerrecht,<br />

Beck-Texte im dtv, 12., völlig neubearbeitete Auflage, München 1998, 133-143.<br />

165<br />

Vgl. die Ausführungen unter 2.3.1.1, 3.2.1 und 3.4.1; sowie Miles, Robert; Thränhardt, Dietrich<br />

(Eds.): Migration and European Integration. The Dynamics of Inclusion and Exclusion, London;<br />

Cranbury 1995.<br />

166<br />

Dies soll nicht den Eindruck erwecken, als seien ‚SpätaussiedlerInnen‘ den ‚einheimischen Deutschen‘<br />

rechtlich und gesellschaftlich völlig gleichgestellt. Vgl. dazu Gesetz über die Angelegenheiten<br />

der Vertriebenen und Flüchtlinge – Bundesvertriebenengesetz – BVFG (2. Juni 1993), in Auszügen<br />

abgedruckt in: Harald W. Lederer: Migration und Integration in Zahlen, CD-ROM, Bamberg<br />

1997, MIZ.<strong>pdf</strong>, 593-597; Mies-van Engelshoven, Brigitte: Junge Aussiedlerinnen – Leben in zwei<br />

Kulturen?, in: iza 2 (1997) 32-35.<br />

167<br />

Lenhardt, Gero: Ethnische Identität, 201.<br />

168<br />

Vgl. Baringhorst, Sigrid: Migrantinnen in Europa - Aspekte der Mehrfachdiskriminierung, in: Peripherie.<br />

Zeitschrift für Politik und Ökonomie in der Dritten Welt, 13 (1993) 49, 68-78; Lutz, Helma:<br />

Die Grenzen des Europäisch-Seins: Immigrantinnen in der Festung Europa, in: Frauen in der Einen<br />

Welt 8 (1997) 1, 26-45.

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