26.11.2012 Aufrufe

pdf-Drucker, Job 71

pdf-Drucker, Job 71

pdf-Drucker, Job 71

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

" $<br />

erhalten diejenigen Immigrantinnen, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen in<br />

Deutschland bleiben dürfen.<br />

‚Alte türkische Immigrantinnen‘, die sich seit vielen Jahren in der Bundesrepublik<br />

Deutschland aufhalten, haben in der Regel Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis „ohne<br />

Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck“ (§ 15 AuslG), die zudem nach fünf Jahren<br />

unbefristet verlängert werden kann (§ 24 Abs. 1 AuslG). Für diese unbefristete Verlängerung<br />

sind neben den auch für die anderen Formen erforderlichen Kenntnissen in deutscher<br />

Sprache sowie ausreichendem Wohnraum eine besonderen Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung<br />

172 erforderlich.<br />

Bei den ‚türkischen Frauen‘ ab 45 Jahre haben der Repräsentativuntersuchung 1995<br />

zufolge 51,5% eine Aufenthaltsberechtigung. 173 Eine befristete Aufenthaltserlaubnis geben<br />

15% der ‚türkischen Frauen‘ über 45 Jahre an, eine unbefristete 21,3%. 174 Von denjenigen<br />

‚türkischen Frauen‘ ab 45 Jahre, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, 175 geben<br />

11,3% an, daß sie die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsberechtigung nicht erfüllen.<br />

49,4% wissen nichts von der Möglichkeit, die Aufenthaltsgenehmigung umwandeln zu lassen.<br />

23,7% beantragen die Aufenthaltsberechtigung nicht, weil sie sich auch so sicher genug<br />

fühlen. 7,8% der befragten Frauen kennen ihren Aufenthaltsstatus nicht 176 und 13,8% wissen<br />

nicht, wie oft ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden muß. 177<br />

Bis 1991 war für viele ‚türkische Frauen‘, deren Aufenthalt an den Ehepartner gebunden<br />

war, eine Scheidung oder der Tod des erwerbstätigen Ehemannes mit der Unsicherheit<br />

über den eigenen Aufenthaltsstatus verbunden, und damit die Möglichkeit, in Deutschland<br />

bleiben zu können, bedroht. Würde sich eine Frau von ihrem Ehepartner trennen, hat<br />

sie seit der Novellierung des AusländerInnengesetzes vom 25. Mai 2000 (§ 19 AuslG) nach<br />

zwei Jahren rechtmäßiger Ehe im Bundesgebiet Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.<br />

178 Im Falle des Todes des Ehepartners entfällt diese Frist. Dieser Zeitraum ist bei<br />

vielen ‚alten Immigrantinnen‘ bereits erfüllt, wenn ihre Eheschließung länger als zwei Jahre<br />

zurückliegt. Die bisherigen erheblichen Probleme, die für Frauen, die heute einreisen bzw.<br />

eine neue Ehe eingehen, im Fall einer Trennung etwa bei Gewalt von Seiten des Ehemannes<br />

o.ä. bestanden, wurden durch die im Oktober 1997 bzw. im Mai 2000 erweiterte Härtefallregelung<br />

entscheidend verbessert. 179 Viele Arbeitsmigrantinnen haben, obwohl es ihnen<br />

rechtlich möglich ist, dennoch keine eigenständige Aufenthaltsberechtigung, da häufig lediglich<br />

der Ehemann den Antrag gestellt hat. 180 Der Aufenthalt der ImmigrantInnen, die im<br />

Zuge der Anwerbeverträge zum Zwecke der Erwerbsarbeit einreisten, war zunächst an den<br />

172<br />

„Arbeitsberechtigung“ heißt es im entsprechenden Passus mit Wirkung vom 1. Januar 1998. Siehe<br />

zur Erwerbssituation alter türkischer Migrantinnen den Punkt 4.4.1.<br />

173<br />

Siehe Mehrländer, Ursula; Ascheberg, Carsten; Ueltzhöffer, Jörg: Repräsentativuntersuchung ’95:<br />

Situation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland (Forschungsbericht Nr. 263), hrsg. von: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Berlin; Bonn; Mannheim 1996, 376.<br />

174<br />

Siehe ebd.<br />

175<br />

Siehe ebd., 385.<br />

176<br />

Siehe ebd., 376.<br />

177<br />

Siehe ebd., 381.<br />

178<br />

Siehe Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 24/2000, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2000, 742.<br />

179<br />

Siehe ebd.<br />

180<br />

Siehe Kriechhammer-Yagmur, Sabine: Zur Lebenssituation von Migrantinnen aus ausländerrechtlicher<br />

Sicht, in: Marion Schulz (Hrsg.): Fremde Frauen. Von der Gastarbeiterin zur Bürgerin, Frankfurt<br />

am Main 3 1997, 81-84, hier 82.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!