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SEPA-Broschüre - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV

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www.ddiv.de Eine starke GemeinschaftPre-Notifikation (Ankündigung vor erstmaligem bzw. einmaligem o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>temEinzug)Ankündigung einer bestimmten Kontobelastung gegenüber dem Zahlungspflichtigen spätestens 14Tage vor Fälligkeit, vgl. AGB-Banken vom 09.07.2012 Punkt 4.5.Die unterlassene o<strong>der</strong> nicht rechtzeitige Ankündigung führt nicht dazu, dass die Lastschrift alsunautorisiert gilt. Der Zahler kann daher dennoch aufgrund des erteilten Mandates nur binnen 8Wochen sein Erstattungsrecht ausüben. Es handelt sich jedoch um eine Verletzung <strong>der</strong>Inkassovereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister, die ggf. zurKündigung durch die Bank führen kann.3. Neuerungen im banktechnischen VerfahrensablaufDie Mandate müssen den Zahlungsdienstleistern i.d.R. nicht schriftlich vorgelegt werden. Mit <strong>der</strong>Teilnahme am Lastschriftverfahren erklärt <strong>der</strong> Zahlungsempfänger aber zumindest konkludent,wirksam und entsprechend mandatiert zu sein. Ist dies unzutreffend, können Zahlungsdienstleistermangels Zuverlässigkeit des Zahlungsempfängers diesen auch als Gläubiger vom <strong>SEPA</strong>-Verfahrenausschließen. Die Zahlungsdienstleister sind zudem berechtigt, sich die Mandate vorlegen zu lassen.Die bisherigen Verfahren <strong>der</strong> Einzugs- und Abbuchungsermächtigung waren nur national nutzbar, die<strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist innerhalb des gesamten Europäischen Zahlungsraumes, d.h. auch in Län<strong>der</strong>n,die den Euro nicht als Bargeldwährung führen.Die Einzugsermächtigung war gültig, solange sie nicht vom Ermächtigenden wi<strong>der</strong>rufen wird. Die<strong>SEPA</strong>-Lastschrift dagegen verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn das Mandat 36 Monate lang nichtgenutzt wird.Die <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift gilt durch das erfor<strong>der</strong>liche Mandat als genehmigt, eine Erstattung kannbinnen 8 Wochen ab dem Belastungsdatum durch den Zahler verlangt werden (bei nicht autorisiertenBelastungen gilt eine Frist von 13 Monaten ab Belastungstag). Grundsätzlich autorisierteFirmenlastschriften können vom Zahlenden gegenüber einem Zahlungsdienstleister nicht erstattetverlangt werden – ein Rückfor<strong>der</strong>ungsrecht direkt gegenüber dem Zahlungsempfänger bleibt jedochunberührt.Unabhängig davon kann das Mandat selbst – vorbehaltlich abweichen<strong>der</strong> Vereinbarungen – wiebisher je<strong>der</strong>zeit durch den Zahlungspflichtigen entzogen werden. Das Mandat muss schriftlich, d.h. miteigenhändiger Unterschrift des Kontoinhabers bzw. Verfügungsberechtigten, erteilt werden,telefonische Erteilungen genügen nicht mehr. Weitere Formen <strong>der</strong> Mandatserteilung (e-Mandat,elektronisches Mandat mit sicherer Unterschrift) sind <strong>der</strong>zeit noch nicht eindeutig und abschließendgeregelt, für die Verwaltungsunternehmen aber zumindest <strong>der</strong>zeit auch nicht praxisrelevant.Erfor<strong>der</strong>lich sind <strong>der</strong>zeit die Verwendung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl, ab01.02.2014 nur noch von IBAN.An<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> auf Sicht fälligen Einzugsermächtigung werden eingereichte Lastschriften miteinem Fälligkeitsdatum versehen.<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 12 ]

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