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SEPA-Broschüre - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV

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www.ddiv.de Eine starke GemeinschaftMuster Nr. 9 – Information des Mieters:(Konto des Zahlungsempfängers auf den Namen des Eigentümers)Sehr geehrte/r] [Mieter/in],für die Erfüllung <strong>der</strong> Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag vom …... über die von uns für denEigentümer ............................... verwaltete Wohnung .......... erteilten Sie schriftlich am ............... eineEinzugsermächtigung. Die Mieten werden vereinbarungsgemäß auf das Konto des Vermieterseingezogen.Gesetzlich besteht die Verpflichtung, das o.g. banktechnische Verfahren bis spätestens 01.02.2014umzustellen. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriften geführt.In Ihrem Vertragsverhältnis wird die Umstellung mit Wirkung ab dem ............. vorgenommen, so dassab diesem Zeitpunkt die von Ihnen geschuldeten Zahlbeträge gemäß <strong>der</strong> mietvertraglichenVereinbarung im Wege <strong>der</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschrift eingezogen werden.Fortan werden wir daher die laufende monatliche Gesamtmiete einschließlich <strong>der</strong> Betriebskostenvorauszahlungenin Höhe von <strong>der</strong>zeit .......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem uns hierbekannten Konto bei <strong>der</strong> ...............................(Bank), IBAN ........................., BIC .............................,unter Angabe <strong>der</strong> Gläubigeridentifikationsnummer des Vermieters ...................... sowie <strong>der</strong> für diesenMietvertrag geltenden Mandatsreferenz ...........................belasten. Sofern es sich hierbei um einenFeiertag o<strong>der</strong> ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am nächsten Werktag.Die erste Belastungsbuchung im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren wird für die Miete ................. am......................... erfolgen.Soweit eine Lastschrift über eine an<strong>der</strong>e For<strong>der</strong>ung wie eine Betriebskostennachzahlung o<strong>der</strong> nachÄn<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> monatlichen Miete erfolgt, werden Sie jeweils 14 Tage vorher über die Belastunginformiert, damit Sie rechtzeitig für eine hinreichende Kontodeckung Sorge tragen können.Falls sich Ihre Bankverbindung än<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die uns bekannten Daten unzutreffend sein sollten,informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um unnötige Kosten für Rücklastgebühren zu vermeiden.Für eventuelle Rückfragen stehen wir je<strong>der</strong>zeit gern zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen ............................Die Ankündigung muss dem Mieter mindestens 14 Tage vor Gebrauch des Lastschriftmandateszugehen.<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 29 ]

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