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SEPA-Broschüre - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV

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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft1.4. Wesentliche Merkmale <strong>der</strong> MandatsverwaltungEindeutige Mandatsreferenz<strong>SEPA</strong>-Mandate benötigen eine eindeutige Mandatsreferenz. In Verbindung mit <strong>der</strong> Gläubiger-ID wirdsomit <strong>SEPA</strong>-weit die eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats sichergestellt. Die ERP-Systemestellen durch eine automatische Vergabe <strong>der</strong> Mandatsreferenz diese Eindeutigkeit sicher. DieMandatsreferenz wird von den ERP-Systemen automatisch bei je<strong>der</strong> erzeugten Lastschrift angehängt.Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)Die Gläubiger-ID gehört zwingend zu den Angaben im Mandat. Auch sie wird von den ERP-Systemenautomatisch bei je<strong>der</strong> erzeugten Lastschrift angehängt. Die ERP-Systeme erlauben sowohl dieEinrichtung geson<strong>der</strong>ter Gläubiger-IDs je WEG als auch die Eingabe <strong>der</strong> Gläubiger-ID des Verwalters,sofern ein Treuhandkonto geführt wird.Datum <strong>der</strong> MandatsunterschriftDa das Datum <strong>der</strong> Mandatsunterschrift ebenfalls bei je<strong>der</strong> erzeugten Lastschrift anzuhängen ist, mussdieses Datum auch bei <strong>der</strong> Anlage <strong>der</strong> Mandate im Rahmen <strong>der</strong> Migration von Einzugsermächtigungenbelegt werden. Maßgeblich ist in diesen Fällen das Versanddatum des Informationsschreibensüber die Umstellung auf das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren. Die ERP-Systeme sorgen für eineentsprechende Belegung des Datums bei den betroffenen Mandaten.<strong>SEPA</strong>-MandatIm Mandat ist hinterlegt, für welches Lastschriftverfahren das Mandat gültig ist:- <strong>SEPA</strong>-CORE-Lastschrift- B2B-Lastschrift (je nach Systemausprägung)- (gegebenenfalls <strong>SEPA</strong>-COR1-Lastschrift)a. EinmalmandateDie ERP-Systeme ermöglichen die Verwaltung von Einmalmandaten. Nach einmaliger Nutzung sinddiese automatisch nicht mehr gültig. Eine nachträgliche Aktivierung ist nicht zulässig.b. StatusverwaltungDurch eine Statusverwaltung stellen die ERP-Systeme sicher, dass Mandate zur Vorbereitungzunächst nur erfasst werden können. Die erfassten Mandate können dann in einem weiteren Schritt –in <strong>der</strong> Regel bei Vorlage des unterzeichneten Mandats – geson<strong>der</strong>t aktiviert werden. Anschließendstehen sie zur Nutzung im Rahmen des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahrens bereit. Damit ist ebenfallssichergestellt, dass Mandate bei Aussetzung des Lastschriftverfahrens (zum Beispiel beivorübergehendem Wechsel auf das Überweisungsverfahren) im System erhalten bleiben können undso eine Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Nutzung des Lastschriftverfahrens vor Ablauf von 36 Monatengewährleistet ist.<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 52 ]

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