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SEPA-Broschüre - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV

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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaftuns ggf. nicht bekannten Verwaltungsobjekten und auch nach einem evtl. Verwalterwechsel, festzugeordnet. Wir benötigen die Angabe bis spätestens …..., um das Verfahren unternehmensinterneinheitlich für sämtliche Objekte umstellen zu können. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gernzur Verfügung. Allgemeine Hinweise finden Sie auch unter www.bundesbank.de bzw. direkt unter demMenüpunkt Unbarer Zahlungsverkehr.Des Weiteren ist im <strong>SEPA</strong>-Verfahren die Vergabe und Zuordnung sogenannter Mandatsreferenzenerfor<strong>der</strong>lich. Damit wird im Bankenverkehr die konkrete Schuldbeziehung eindeutig festgelegt. Fürjeden Mieter ist somit eine Mandatsreferenz zur Erfüllung <strong>der</strong> Zahlungspflichten aus dem jeweiligenMietvertrag zu generieren. Wir schlagen für die einzelnen Mietverträge folgende Mandatsreferenzenvor, die Sie auch nach einem evtl. Verwalterwechsel weiter verwenden müssen, um die Neuerteilungeines Lastschriftmandates zu vermeiden:Wohnung Mietpartei MandatsreferenzEG links Muster ...........................1. OG links Müller .......................................... .................. ...........................Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Schuldner (Mieter) jeweils vor dem erstmaligen Gebrauch <strong>der</strong><strong>SEPA</strong>-Lastschrift und bei je<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung im Einziehungsbetrag (z.B. nach Betriebskostenabrechnungen)rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, zu informieren.Des Weiteren ist es erfor<strong>der</strong>lich, jeden einzelnen Mieter zu kontaktieren, um die aktuellen BankdatenIBAN und BIC anstelle <strong>der</strong> bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl in Erfahrung zu bringen und ggf.nicht formwirksam erteilte Einzugsermächtigungen durch neue <strong>SEPA</strong>-Mandate zu ersetzen. Dies wirdeinen erheblichen Gesprächs- und Korrespondenzaufwand nach sich ziehen.Im Rahmen unseres Gesprächstermins am .................. werden wir Sie nochmals ausführlich über dierechtlichen Bestimmungen und neuen Abläufe informieren. Wie Sie den obigen Ausführungenentnehmen können, ist das neue zwingende Verfahren für unser Unternehmen mit einem ganzerheblichen Mehraufwand verbunden. Wir bitten Sie daher einerseits um zeitnahe Auskunft zu denerbetenen Informationen. Des Weiteren bitten wir Sie um die Vereinbarung einer angemessenenZusatzvergütung <strong>der</strong> Verwaltung entsprechend § ... des Verwaltervertrages. Wir schlagen vor, ..........Für Rückfragen stehen wir je<strong>der</strong>zeit gern zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen ..................<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 27 ]

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