www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaftkönnen. Abschließend finden Sie hier unsere most frequently asked questions – eine unsortierte undunvollständige Liste vieler interessanter Aspekte vor allem bezogen auf die neuen Lastschriftregeln.2.3. Most frequently asked <strong>SEPA</strong>-questions <strong>der</strong> Aareal BankIst es möglich, auf die Unterscheidung von fünf Vorlauftagen (Erst- und Einmal-Lastschrift) o<strong>der</strong> zweiVorlauftagen (Folge-Lastschrift), wie sie das Verfahren CORE vorsieht, zu verzichten, weil dasVerfahren COR1 das vereinfacht und angleicht?Nein. Auf CORE samt den entsprechenden Vorlagefristen wird man sich zwangsläufig vorbereitenmüssen. COR1 stellt nur eine Option dar, die innerhalb Deutschlands wohl mittelfristig (beginnend inQ4 2013) flächendeckend eingeführt wird. Auch wenn weitere Län<strong>der</strong> eine Nutzung prüfen, bleibtCORE das im Fall grenzüberschreiten<strong>der</strong> Lastschriften sichere o<strong>der</strong> auch einzige Verfahren. Hierbeiist zu beachten, dass <strong>SEPA</strong>-Lastschriften zwischen deutschem Zahlungspflichtigen und deutschemZahlungsempfänger durchaus grenzüberschreitende Transaktionen darstellen können (bspw. wenn<strong>der</strong> deutsche Zahlungspflichtige sein Konto zukünftig in einem an<strong>der</strong>en Land führt). Ob einebetreffende, ausländische Bank für COR1 registriert ist und eine entsprechende Vereinbarungzwischen den jeweiligen Banken bzw. <strong>der</strong>en Verbänden besteht, wird im Einzelfall zu prüfen sein.Wird eine Erstlastschrift nicht eingelöst, gilt dann <strong>der</strong> anstehende zweite Einzug auf Basis deszugrundeliegenden Mandats als Folge- o<strong>der</strong> erneut als Erstlastschrift?Eine Lastschrift muss einmalig erfolgreich eingelöst sein, damit jede weitere als Folgelastschrift gilt.Bei Rückgabe bspw. mangels Deckung bzw. vor Settlement gibt es noch keine eingelösteErstlastschrift. Folglich sind für den „nächsten“ Einzug erneut die längeren Vorlaufzeiten (fünfBankarbeitstage) einer Erstlastschrift zu beachten.Wird z.B. eine Fremdverwaltung über ein Treuhandkonto geführt, für wen ist dann die Gläubiger-IDzu beantragen?Es ist immer die Gläubiger-ID des Kontoinhabers zu verwenden. Im Fall des Treuhandkontos ist dasin aller Regel – an<strong>der</strong>s als beim offenen Fremdkonto – <strong>der</strong> Verwalter.Gilt die Gläubiger-ID eines Verwalters auch für von diesem verwaltete WEG?In <strong>der</strong> Regel nicht, da die WEG Verwaltung in den meisten Fällen über offene Fremdkonten erfolgtund je<strong>der</strong> Kontoinhaber, und somit jede WEG, eine eigene Gläubiger-ID benötigt.Ist <strong>der</strong> Sitz des Kontoinhabers in Österreich, Spanien, Polen etc., <strong>der</strong> Verwalter seines Fremdkontossitzt jedoch in Deutschland, und auch das Konto ist bei einer deutschen Bank angelegt, wer musshier mit seiner Gläubiger-ID mandatieren?Nach <strong>der</strong> Kontoinhaber-Regel muss das ausländische Unternehmen, das sich die ID in seinem Land(mit <strong>SEPA</strong>-weiter Geltung) besorgt, mit seiner Gläubiger-ID mandatieren. Die Lastschrift käme dannz. B. von <strong>der</strong> Aareal Bank mit <strong>der</strong> (ausländischen) Gläubiger-ID des Kontoinhabers zum Einzug.Wer ist zu benachrichtigen, wenn ein Gemeinschaftskonto mit mehreren Inhabern belastet werdensoll? Falls im Mandat beispielsweise „Herr und Frau Müller“ als Kontoinhaber eingetragen wurden,sind dann auch „Herr und Frau Müller“ geson<strong>der</strong>t zu benachrichtigen?Die Vorabankündigung geht an den o<strong>der</strong> die im Mandat genannten Kontoinhaber/Vertragspartner.Das können also mehrere sein.<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 48 ]
www.ddiv.de Eine starke GemeinschaftMuss <strong>der</strong> Kontoinhaber den Erhalt <strong>der</strong> Migrationsbenachrichtigung <strong>der</strong> Einzugsermächtigung in ein<strong>SEPA</strong>-Mandat bestätigen?Nein. Bei Wi<strong>der</strong>spruch bliebe die Umstellung auf Überweisung, was für die wenigstenZahlungspflichtigen eine Alternative darstellen wird.Muss <strong>der</strong> Zahlungspflichtige eine separate Einwilligung zur Speicherung seiner im Mandatenthaltenen Daten erteilen, o<strong>der</strong> ist diese bereits konkludent in <strong>der</strong> Mandatserteilung enthalten?Die Deutsche Kreditwirtschaft geht davon aus, dass diese Daten zur Durchführung des Vertrageserfor<strong>der</strong>lich sind und deshalb nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gespeichert und verarbeitet werdendürfen.Verhin<strong>der</strong>t die Autorisierung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen die Rückgabe einerZahlung?Nein, es besteht eine Acht-Wochen-Frist zur Rückgabe <strong>der</strong> Zahlung ohne Angabe von Gründen.Lediglich Zahlungen aufgrund einer Autorisierung durch ein <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandat (<strong>SEPA</strong>B2B Lastschrift) sind von <strong>der</strong> Rückgabe ausgeschlossen.Bei <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung welcher inhaltlichen Angaben muss das Mandat neu erstellt werden?Nur, wenn sich <strong>der</strong> Zahlungspflichtige än<strong>der</strong>t. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Mandatsreferenz (bspw. ausorganisatorischen Gründen), des Namens, <strong>der</strong> Rechtsform o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gläubiger-ID desZahlungsempfängers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen können separatdokumentiert werden, ohne das Mandat selbst neu auszustellen und zu unterschreiben.Die Aareal Bank AG ist einer <strong>der</strong> führenden internationalen Immobilienspezialisten. Der deutschenWohnungs- und Immobilienwirtschaft bietet sie spezialisierte Dienstleistungen im Zusammenhang mit<strong>der</strong> automatisierten Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs und entsprechen<strong>der</strong> Beratung sowieGeldanlageprodukte. Über 2.700 Kunden Geschäftspartner mit mehr als 7 Millionen verwalteterEinheiten nutzen diese Angebote zum Teil seit Jahrzehnten.Kontakt:Jörg MatheisWohnungswirtschaft - Business DevelopmentPaulinenstraße 15 | 65189 WiesbadenTel: Di-Do: 0611 348-2979 | Tel: Mo+Fr: 06132 434683E-Mail: Joerg.Matheis@Aareal-Bank.comInternet: www.Aareal-Bank.com*** Aareal Bank AG ist Kooperationspartner ***des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> e.V. (DDIV)<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 49 ]