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SEPA-Broschüre - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV

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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft2.2.2. Ankündigung des erstmaligen Einzugs bei NeuverträgenDer Vermieter bzw. Verwalter als Zahlungsempfänger ist verpflichtet, den zahlenden Mieterspätestens 14 Tage vor dem erstmaligen Gebrauch des Lastschriftmandates nochmals geson<strong>der</strong>t zuinformieren.Daher empfiehlt es sich für den Neuabschluss von Mietverträgen, den Mieter zur ersten Mietzahlungper Barzahlung o<strong>der</strong> Überweisung zu verpflichten, um den sonst anfallenden Zeitverzug zuvermeiden.Muster Nr. 16 – Ankündigung bei erstmaligem Einzug auf verwaltereigenes TreuhandkontoSehr geehrte/r [Mieter/in],für die Erfüllung <strong>der</strong> Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag vom …... über die Wohnung ..........erteilten Sie uns schriftlich am ............... ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat.Fortan werden wir daher die laufende monatliche Gesamtmiete einschließlich <strong>der</strong> Betriebskostenvorauszahlungenin Höhe von <strong>der</strong>zeit .......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem uns hierbekannten Konto bei <strong>der</strong> ...............................(Bank), IBAN ........................., BIC ............................unter Angabe unserer eigenen Gläubigeridentifikationsnummer ...................... sowie <strong>der</strong> für diesenMietvertrag geltenden Mandatsreferenz ........................... belasten. Sofern es sich hierbei um einenFeiertag o<strong>der</strong> ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am nächsten Werktag.Die erste Belastungsbuchung wird für die Miete ................. am ......................... erfolgen.Soweit eine Lastschrift über eine an<strong>der</strong>e For<strong>der</strong>ung wie eine Betriebskostennachzahlung o<strong>der</strong> nachÄn<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> monatlichen Miete erfolgt, werden Sie jeweils 14 Tage vorher über die Belastunginformiert, damit Sie rechtzeitig für eine hinreichende Kontodeckung Sorge tragen können.Falls sich Ihre Bankverbindung än<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die uns bekannten Daten unzutreffend sein sollten,informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um unnötige Kosten für Rücklastgebühren zu vermeiden.Für eventuelle Rückfragen stehen wir je<strong>der</strong>zeit gern zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen ............................<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 36 ]

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