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SEPA-Broschüre - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV

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www.ddiv.de Eine starke GemeinschaftMuster Nr. 15 – Mietvertragsklausel (Einzug zugunsten des vermietereigenen Kontos)§ 4 Mietzahlung(I)(II)(III)(IV)(V)(VI)(VII)(VIII)Die Miete ist monatlich im Voraus bis spätestens dritten Werktag des Monats zu entrichten.Für die Rechtzeitigkeit <strong>der</strong> Zahlung ist <strong>der</strong> Eingang beim Vermieter maßgebend.Der Mieter ermächtigt den Vermieter, vertreten durch den bevollmächtigten Verwalter, diejeweils gültige Bruttomiete vom Konto des Mieters bei <strong>der</strong> .............................(Bank),IBAN .........................., BIC ............................, im Wege <strong>der</strong> <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift gemäßAnlage 8 zu diesem Vertrag zugunsten des Kontos des Vermieters einzuziehen.Die gleiche Zahlungsweise gilt für Nachfor<strong>der</strong>ungen aus Betriebskostenabrechnungen sowiefür Rücklastgebühren.Rückzahlungen erfolgen ebenfalls auf das vorgenannte Konto.Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bankverbindung sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.Weist das Konto des Mieters mehrmals keine ausreichende Deckung auf, ist <strong>der</strong> Vermieterberechtigt, von <strong>der</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschrift keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Mieter hat danndie Zahlungsfor<strong>der</strong>ungen selbständig und rechtzeitig an den Vermieter zu zahlen.Bei Zahlungsverzug darf <strong>der</strong> Vermieter für jede schriftliche Mahnung 1,50 Euro pauschalierteMahnkosten erheben. Die For<strong>der</strong>ung eines höheren Schadens durch den Vermieter sowie <strong>der</strong>Nachweis des Entstehens eines nur geringeren o<strong>der</strong> keines Schadens durch den Mieter mit<strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> Reduzierung bzw. des Entfalls <strong>der</strong> Schadenersatzfor<strong>der</strong>ung bleibenausdrücklich vorbehalten.Anlage 8 sind dann die unter 2.2.1.2 dargestellten Muster Nr. 12 (Seite 32) und Muster Nr. 13 (Seite33) für die Erteilung eines <strong>SEPA</strong>-Mandates o<strong>der</strong> das von <strong>der</strong> Hausbank zur Verfügung gestellteFormblatt.Von einer Einbindung des Mandates selbst in den Vertragstext ist abzuraten, um dieses separatarchivieren und auf Anfrage des Zahlungsdienstleisters im Original vorlegen zu können. Zumindestmüsste bei Einbindung in den Vertrag ein deutlich sichtbarer Rahmen um den Mandatstext gezogenwerden.Wie aus den vorstehenden Ausführungen auch deutlich wird, überwiegen in rein vertragstechnischerHinsicht aus Sicht des Auftraggebers (Eigentümers, Vermieters) gerade für den Fall desVerwalterwechsels die Vorteile <strong>der</strong> Variante des Direkteinzuges auf das vermietereigene Konto, weildann <strong>der</strong> Mieter bei einem Verwalterwechsel nicht zur Neuerteilung von Lastschriftmandaten bewogenwerden muss.<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher <strong>Immobilienverwalter</strong> (April 2013) [ 35 ]

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