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06_2011 - Swissmechanic

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SOZIALES6. IV-Revision, 2. Massnahmenpaket:letzter Schritt zur nachhaltigen Sanierungder InvalidenversicherungDer Bundesrat hat die Botschaftzum zweiten Massnahmenpaketder 6. Revision der Invalidenversicherungzu Handen des Parlamentsverabschiedet. Mit dieser«IV-Revision 6b» erfüllt er dessenAuftrag, die IV insbesonderemit Einsparungen zu sanieren.Das Massnahmenpaket stellt sicher,dass die IV ab Ende der befristetenMehrwertsteuererhöhung,also ab 2018, finanziell aufeigenen Beinen steht. Die Revision6b zielt überdies darauf ab,bis 2025 die Schulden der IVbeim AHV-Fonds vollständig zurückzu zahlen, also bis zu einerPhase, in welcher die AHV aufgenügend Liquidität angewiesensein wird. Die Revision 6bsoll 2015 in Kraft treten.Die IV-Revision 6b ist das letzte Element desMassnahmenplans zur vollständigen Sanierungder IV:• Dank der 4. und 5. IV-Revision wurde die Anzahlder neuen IV-Renten seit 2003 um 47%gesenkt, und das Defizit der IV wurde stabilisiert.• Von <strong>2011</strong> bis Ende 2017 verschafft dieZusatzfinanzierung der IV-Einnahmen vonmehr als 14 Milliarden Franken (Startkapitalaus dem AHV-Fonds, befristete Erhöhung derMehrwertsteuer, Übernahme der Schuldzinsendurch den Bund), welche das Defizit vor -übergehend beseitigen und es erlauben, dieMassnahmen der dritten und letzten Sanierungsetappe,der 6. IV-Revision, sozial vertretbarumzusetzen.• Die 6. IV-Revision schliesslich hat gemässAuftrag des Parlaments die nachhaltige Sanierungder Invalidenversicherung insbesonderedurch eine Senkung der Ausgaben zumZiel. Gemäss den neusten finanziellen Projektionenerlauben es die Mehreinnahmenund die Minderausgaben der IV zusammenmit den Massnahmen des ersten Pakets (IV-Revision 6a; vom Parlament am 18. März<strong>2011</strong> verabschiedet), das von 2019 bis 2025erwartete Defizit um rund 750 Mio. Frankenjährlich zu reduzieren. Mit der nun dem Parlamentvorgelegten IV-Revision 6b soll dieRechnung der IV vollständig und nachhaltigausgeglichen werden und ihre Schulden beider AHV sollen bis 2025 getilgt werden. Dievorgesehenen Massnahmen intensivierendie Prävention und Eingliederung und nehmenSystemanpassungen vor, um bestehendeFehlanreize zu eliminieren.Die Revision 6b sieht die folgenden Elementevor. Zur Sanierung der IV werden aber auchMassnahmen auf Verordnungs- und Weisungsebeneergriffen, die nicht Bestandteil der nunverabschiedeten Botschaft sind.Stufenloses RentensystemDas geltende System mit vier fixen Rentenstufenführt zu Schwelleneffekten, welche die Eingliederungsbemühungenunterlaufen. Es be -straft IV-Rentner/innen, wenn sie eine Erwerbstätigkeitaufnehmen oder ihr Arbeitspensum ineinem Ausmass erhöhen, das zu einer tieferenRentenstufe führt, weil der Rentenverlust oftgrösser ist als das zusätzlich erzielte Einkommen.Vorgeschlagen wird darum ein stufenlosesModell in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad.Einerseits setzt dies einen wesentlichenAnreiz für Rentner/innen, ihre Erwerbsfähigkeitso weit als möglich zu steigern, und anderseitsermöglicht es Einsparungen auf den Renten.Da ab einem gewissen Invaliditätsgrad die verbleibendegeringe Erwerbsfähigkeit kaum ausgenutztwerden kann, soll ab einem IV-Gradvon 80% eine ganze Rente ausbezahlt werden(heute ab 70%). Für 55-jährige und ältere Versichertewird der Besitzstand gewahrt. Damitdie vorliegende Änderung ihre positive Wirkungvoll entfalten kann, wird das stufenloseRentensystem auch in der 2. Säule für Neurenteneingeführt.– durchschnittliche jährliche Entlastung(2015–2025): 150 Mio. FrankenVerstärkte EingliederungDie Früherfassung und die auf Menschen mitpsychischen Problemen ausgerichteten Integrationsmassnahmen,die mit der 5. IV-Revisioneingeführt wurden, werden erweitert undflexibler ausgestaltet. Eine eingliederungsorientierteBeratung und Begleitung der Versichertenund der Arbeitgebenden verstärkt diePrävention von Invalidität. Mit der Einführungdes Personalverleihs werden Menschen mit Behinderungfür Arbeitgebende attraktiver, dadiesen das Risiko einer solchen Anstellunggrösstenteils abgenommen wird. Dieses Massnahmenbündeldürfte die Eingliederungsrateinsbesondere von Versicherten mit psychischenProblemen erhöhen. Zudem haben die Versichertenkünftig nur Anspruch auf eine Rente,wenn sie nicht mehr eingliederungsfähig sindund ihre Erwerbsfähigkeit mit medizinischerBehandlung nicht wieder hergestellt, erhaltenoder verbessert werden kann.– durchschnittliche jährliche Entlastung (unterBerücksichtigung der notwendigen Investitionen;2015–2025): 50 Mio. FrankenAnpassung der ElternrenteBezüger/innen einer IV-Rente erhalten für jedesKind bis 18 Jahre, oder bis 25 Jahre wennes in Ausbildung ist, zusätzlich zu ihrer Renteeine Elternrente. Diese beträgt heute 40% derInvalidenrente. Das Ersatzeinkommen zurKompensation der Kinderkosten, die invalideEltern zu tragen haben, wurde ursprünglichhauptsächlich von der IV abgedeckt. Seit Einführungder Elternrenten sind jedoch weitereLeistungen für Rentner/innen mit Kindernhinzu gekommen (berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen,Familienzulagen). Im Vergleichmit Äquivalenzskalen, die in der Schweizund im Ausland angewendet werden, wird dergeltende Ansatz der IV als hoch betrachtet. Ausdiesen Gründen soll er von 40% auf 30% derInvalidenrente herabgesetzt werden. Bei derInkraftsetzung bereits laufende Elternrentenwerden erst nach 3 Jahren angepasst.– durchschnittliche jährliche Entlastung(2015–2025): 120 Mio. FrankenAnpassung der Übernahme vonReisekostenReisekosten, die sich wegen einer von der IV finanziertenHeilbehandlung oder anderen Eingliederungsmassnahmeergeben, werden nachheutiger Praxis zu grosszügig von der Versicherungvergütet. Mit der Neuregelung wird dieKostenübernahme wieder auf die vom Gesetzgeberursprünglich vorgesehene Leistung begrenzt,das heisst auf die Übernahme der behinderungsbedingtenund aufgrund einer Eingliederungsmassnahmeeffektiv notwendigenKosten.– durchschnittliche jährliche Entlastung(2015–2025): 20 Mio. FrankenPersonalbedarfFür die Verstärkung der Eingliederung und wegendes neuen Rentensystems wird der Personalbedarfder IV-Stellen steigen. Zum einenwerden sie zusätzliche Aufgaben übernehmen,30 SWISSMECHANIC 6/<strong>2011</strong>

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