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Planungsleitfaden für nachhaltige Landesgebäude - Vorarlberg

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1.1.3 AnwendungsbereichDer Leitfaden soll in allen Neubau- und Sanierungsvorhaben von Hochbauten im Besitzdes Landes <strong>Vorarlberg</strong> verpflichtend und entsprechend dem gesamtheitlichen Ansatzeiner integrierten Planung eingesetzt werden.Der Leitfaden■■■■■■■■■■■beschreibt die Zielsetzungen des Landes,zeigt anzustrebende konkrete Planungsziele auf und weist bei konkurrierendenZielen auf Prioritäten des Landes für die Auswahl der Planungsziele hin,fordert Erklärungen zur Auswahl der Planungsziele und nachvollziehbare schriftlicheFestlegungen zu den Planungszielen und Nachweisen,dient als Grundlage für die Überprüfung von Ausschreibungen,betrifft alle am Planungs- und Bauprozess Beteiligten und gibt Hinweise wie dievernetzte Planung organisiert werden soll,definiert die Kontrolle der Zielerreichung (Protokolle und Nachweise),beschreibt das umfassende Dokument des Landeshochbaus, in dem die Planungsstrategie,Planungsziele und Nachweise sowie alle Abweichungen dokumentiertund genehmigt sind (Protokoll),impliziert ein Dokument, in dem die Planungsstrategie, Planungsziele und Nachweisedokumentiert sind (Projektprotokoll). Abweichungen müssen dem Hochbaugemeldet und genehmigt werden,definiert, welche Dokumente in Form eines Betriebsprotokolls anzulegen sind(Instandhaltungen, Energiebuchhaltung, Soll-Ist Vergleich),legt fest, welche Toleranzgrenzen im Betrieb und wie die Verantwortlichkeit fürAbweichungen zu definieren sind,empfiehlt im Allgemeinen fehlertolerante und bewährte Lösungen gegenüber risikoreichen(Landeshochbauten sollen Vorbildwirkung für die breite Umsetzunghaben und nicht vorrangig technologische Pilotprojekte sein).Der Erfolg des Systems ist abhängig von der Verpflichtung aller Ebenen und Funktionenim Planungs- und Bauprozess. Das Vorgehen entsprechend dem Leitfaden ist daherAllgemeine und prozessorientierte Anforderungen 9

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