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Planungsleitfaden für nachhaltige Landesgebäude - Vorarlberg

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2.3 Ökologische AnforderungenDie Optimierung wesentlicher Gesundheitsaspekte hat entweder direkte energetischeAuswirkungen (maximale Tageslichtnutzung senkt den Strombedarf für die Beleuchtungund die Kühllast) oder wirkt sich indirekt auf die Erreichung der Gesamtziele aus(z.B. Senkung des Energieaufwandes für die Baukonstruktion).2.3.1 TageslichtversorgungEs muss eine komplette Tageslichtversorgung angestrebt werden, im Zweifelsfall istder Nachweis der Tageslichtversorgung im Gebäude wie folgt zu ermitteln:a) Tageslichtsimulation für das Gebäude oder für einzelne Gebäudeteileoderb) Berechnung des mittleren Tageslichtfaktors für das Gebäude.Die Tageslichtsimulation ist anhand des Berichts, der die genannten Mindestanforderungenenthält, nachzuweisen.Der Tageslichtfaktor beschreibt die Beleuchtungsstärke des Tageslichts im Gebäude alsAnteil zur Beleuchtungsstärke unter freiem Himmel. Der mittlere Tageslichtfaktor fürdas gesamte Gebäude ist auf Basis der Planunterlagen und der Berechnungsmethode zuermitteln.Der Nachweis ist anhand der Berechnung und der Kennzeichnung von unterschiedlichenZonen bei unterschiedlichen Fassadeneigenschaften in Plänen darzustellen. DieAnforderungen werden im Zuge der Vorbereitungsphase festgelegt.Normativer Verweis: ÖNORM EN 15193: 01.01.2008. Energetische Bewertung von Gebäuden– Energetische Anforderungen an die BeleuchtungTechnische Anforderungen 45

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