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Planungsleitfaden für nachhaltige Landesgebäude - Vorarlberg

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<strong>Planungsleitfaden</strong>für <strong>nachhaltige</strong>Landesgebäude


InhaltsverzeichnisEinleitung ........................................................................................................... 4Richtungsweisende Rahmenbedingungen.......................................................... 51. Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen ....................................... 71.1 Verwendungshinweise für den <strong>Planungsleitfaden</strong>......................................................................71.1.1 Aufgaben des <strong>Planungsleitfaden</strong>s.........................................................................................71.1.2 Der <strong>Planungsleitfaden</strong> als Instrument in einem umfassenden Qualitätsmanagement .......81.1.3 Anwendungsbereich .............................................................................................................91.1.4 Prozessbeschreibung ......................................................................................................... 101.1.5 Objektlebenszyklus (Objektphasen) .................................................................................. 121.1.6 Beteiligte an öffentlichen Bauvorhaben – integrierte Planung......................................... 131.1.7 Projektmanagement .......................................................................................................... 131.2 Bedarfsdefinition...................................................................................................................... 151.3 Überblick: Kriterien in den Projektphasen ............................................................................... 161.3.1 Entwicklungsphase ............................................................................................................ 161.3.2 Vorbereitungsphase........................................................................................................... 171.3.3 Vorentwurf......................................................................................................................... 181.3.4 Entwurf .............................................................................................................................. 211.3.5 Ausführungsphase ............................................................................................................. 231.3.6 Inbetriebnahme und Evaluierung, Abschlussphase........................................................... 241.4 Gesamtbeurteilung................................................................................................................... 261.5 Lebenszykluskosten.................................................................................................................. 271.6 Energiemanagement und Energiebuchhaltung........................................................................ 282. Technische Anforderungen .......................................................................... 292.1 Energietechnische Anforderungen........................................................................................... 292.1.1 Gesamtenergiebedarf........................................................................................................ 292.1.2 Energieausweis .................................................................................................................. 292.1.3 Heizwärmebedarf HWB BGF ................................................................................................. 302.1.4 Heiztechnikenergiebedarf ................................................................................................. 312.1.5 Endenergiebedarf .............................................................................................................. 322.1.6 Primärenergiebedarf und CO 2 -Emissionen........................................................................ 322.1.7 Energieeinspeisung in Netze.............................................................................................. 332.2 Gebäudetechnische Anforderungen ........................................................................................ 342.2.1 Sommertauglichkeit........................................................................................................... 34


EinleitungMit dem Prozess ENERGIEZUKUNFT <strong>Vorarlberg</strong> hat sich das Land auf den Weg zur Energieautonomiebegeben.Dem entsprechen auch die Zielvorgaben der EU mit der klaren Aussage, dass den öffentlichenGebäuden eine besondere Bedeutung zukommt.Der Hochbau des Landes <strong>Vorarlberg</strong> bekennt sich zu dieser Vorbildfunktion.Dies bedeutet, dass jede Sanierung, jeder Neubau eines Landesgebäudes so optimiert wird, dassim Lebenszyklus den o.a. Zielen möglichst weitgehend entsprochen werden kann.Für dieses ambitionierte Vorhaben rücken nun, neben den technischen Anforderungen, vor allemder Prozess, die Abwicklung der Projekte, das Zusammenspiel der Fachdisziplinen und dieQualitätssicherung ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Dieser Leitfaden beschreibt die wesentlichenPunkte dafür.4 Richtungsweisende Rahmenbedingungen


Richtungsweisende RahmenbedingungenEnergiekonzept 2010Im Jahr 2001 wurden im Energiekonzept 2010 Ziele, Leitlinien und Maßnahmen für dasinzwischen vergangene Jahrzehnt formuliert und seither Schritt für Schritt umgesetzt.Die wesentlichen Aussagen des Energiekonzeptes für Aktivitäten im Hochbau lassensich wie folgt zusammenfassen und behalten ihre Gültigkeit auch in nächster Zukunft:Das Land <strong>Vorarlberg</strong> strebt eine <strong>nachhaltige</strong> Energieversorgung an, die langfristigdurch maximale Energieeffizienz und Einsatz heimischer erneuerbarer Energieträgerin eine Energieautonomie münden soll.Maßnahmen werden ambitioniert, realistisch, umsetzungsorientiert und in Kooperationmit allen Beteiligten und Betroffenen erarbeitet.Das Land räumt Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich hohe Priorität ein.Das im Jahr 2003 erstellte Pflichtenheft „Energetische Kriterien für Landesgebäude“und dessen Anwendung stellte in der Umsetzung einen wichtigen Schritt dar.Energiezukunft <strong>Vorarlberg</strong>Im Jahr 2009 wurde die Energieautonomie als langfristiges Ziel vom <strong>Vorarlberg</strong>erLandtag beschlossen. Mit dem Programm „Energiezukunft <strong>Vorarlberg</strong>“ wurde zur Unterstützungein breiter partizipativer Prozess gestartet, der sich mit Potenzialen, Perspektiven,Handlungsmöglichkeiten und Kommunikationsstrategien auf dem Weg zurEnergieautonomie beschäftigt und Lösungen aufzeigt.Richtungsweisende Rahmenbedingungen 5


Dabei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:■■■■Derzeit wird knapp 1/3 des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energieträgern gedecktDer Energiebedarf lässt sich insgesamt (Gebäude, Sachgüterproduktion und Mobilität)um ca. 2/3 senkenDer Einsatz erneuerbarer Energieträger lässt sich insgesamt um ca. 1/3 steigernAls Zeitraum für die tatsächliche Verwirklichung der Energieautonomie wird einZeitraum von 30 bis 40 Jahren veranschlagtEnergieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energieträger in Landesgebäuden, sowohlals absoluter Beitrag zu den quantitativen Zielen, als auch als entscheidender Impulsfür alle Akteure durch die Vorbildwirkung des Landes, wurden als strategisch bedeutsameSchwerpunkte erkannt und formuliert.Europäische GebäuderichtlinieAm 8. Juli 2010 ist die neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäudenin Kraft getreten (Richtlinie 2010/31/EU). Bis 2020 sollen demnach neu errichteteund bestehende Gebäude „fast keine Energie“ mehr benötigen (das entspricht praktischdem Standard „Passivhaus“) und den Restenergiebedarf möglichst aus in der Nähe verfügbarenerneuerbaren Quellen decken.Die energietechnische Optimierung des Gebäudebestandes soll damit zur Speerspitzeauf dem Weg zur angestrebten Energieautonomie werden. Der Vorbildwirkung der öffentlichenVerwaltung bei der Energieeffizienz von Gebäuden wird dabei besonderesAugenmerk geschenkt:„Der öffentliche Sektor in den Mitgliedstaaten sollte auf dem Gebiet der Gesamtenergieeffizienzvon Gebäuden eine Vorreiterrolle übernehmen, und daher sollten die nationalenPläne für Gebäude, die von Behörden genutzt werden, ehrgeizigere Ziele vorsehen.“(Art. 21)6 Richtungsweisende Rahmenbedingungen


1. Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen1.1 Verwendungshinweise für den <strong>Planungsleitfaden</strong>1.1.1 Aufgaben des <strong>Planungsleitfaden</strong>sDie hier angeführten Vorgaben:■■Nachhaltige Gebäude – im Sinne von ökologischen, ökonomischen und sozialenAspektenNiedrigstenergiegebäude – „Ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienzaufweist. Der fast bei null liegende oder sehr geringe Energiebedarf solltezu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlichEnergie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Näheerzeugt wird – gedeckt werden“ 1■Versorgung mittels erneuerbarer EnergieträgerDie Vorgaben sollen durch die Umsetzung dieses Leitfadens bei allen anfallenden Neu-,Zu- und Umbauten sowie Sanierungen im Bereich des Hochbaus angestrebt, und, unterBerücksichtigung der Kostenoptimierung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude,verwirklicht werden. Gegebenenfalls werden dazu auch internationale Richtlinienoder Normen herangezogen.Die Umsetzung dieser Zielsetzungen sieht im Leitfaden die Detaillierung einzelner Anforderungenund Nachweise unter Bezugnahme auf weitere Kriterienkataloge des Landesbzw. des Bundes vor.Die Anforderungen orientieren sich an der guten Planungs- und Baupraxis und sinddurch eine Vielzahl gebauter Beispiele abgesichert.Da in den letzten Jahren eine Vielzahl von Werkzeugen zur Ermittlung und Bewertungvon Kennzahlen zur energetischen Ausprägung von Gebäuden entwickelt und getestetwurden, versucht der Leitfaden bewusst, auf bewährte Systeme zurückzugreifen. Demgegenüber gibt es einen Nachholbedarf in der Definition und Beschreibung jener Prozesseund Verantwortlichkeiten, in deren Rahmen diese Werkzeuge eingesetzt werden1 RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienzvon Gebäuden, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:153:0013:0035:DE:PDFAllgemeine und prozessorientierte Anforderungen 7


sollen. Durch den Leitfaden soll ein Gesamtgerüst dargestellt werden, welches allen Beteiligteneine klare und nachvollziehbare Abwicklung der jeweiligen Vorhaben ermöglichensoll.Hauptwerkzeug in allen Projektphasen sollte ein Gebäudebewertungssystem sein. FolgendeAnforderungen des Gebäudebewertungssystems müssen jedenfalls geprüft werden:■■■■Ökologische Ziele (Materialwahl und Raumluftqualität)WirtschaftlichkeitsbetrachtungenMobilität (Fahrrad-Abstellplätze)Rechnerische Nachweise des Energiebedarfs1.1.2 Der <strong>Planungsleitfaden</strong> als Instrument in einem umfassenden QualitätsmanagementIn der umfassenden Gebäudebewertung mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird in Österreichder Begriff „Total Quality Management“ (TQM) verwendet. Damit wird deutlich,dass die Entwicklung von Kriterienkatalogen zwar ein wesentlicher Bestandteil ist, derallein aber nicht ausreicht, um die angestrebte Gebäudeperformance insgesamt sicherzustellen.TOTAL: Steht für alle Beteiligte (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Gesellschaft) in bereichs-und funktionsübergreifendem Zusammenhang.QUALITY: Durch die Betrachtung der Qualität der geleisteten Arbeit, der ablaufendenProzesse und des gesamten Unternehmens als System, entsteht die Qualität der Produkte.MANAGEMENT: Zeigt die umfassende Bedeutung der Führungsqualität zur Festlegungder Qualitätspolitik und zur Erreichung der Qualitätsziele. Allerdings werden auch dieAnforderungen an eine ausreichende Team- und Lernfähigkeit sowie Beharrlichkeit allerMitarbeiter deutlich hervorgehoben.8 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


1.1.3 AnwendungsbereichDer Leitfaden soll in allen Neubau- und Sanierungsvorhaben von Hochbauten im Besitzdes Landes <strong>Vorarlberg</strong> verpflichtend und entsprechend dem gesamtheitlichen Ansatzeiner integrierten Planung eingesetzt werden.Der Leitfaden■■■■■■■■■■■beschreibt die Zielsetzungen des Landes,zeigt anzustrebende konkrete Planungsziele auf und weist bei konkurrierendenZielen auf Prioritäten des Landes für die Auswahl der Planungsziele hin,fordert Erklärungen zur Auswahl der Planungsziele und nachvollziehbare schriftlicheFestlegungen zu den Planungszielen und Nachweisen,dient als Grundlage für die Überprüfung von Ausschreibungen,betrifft alle am Planungs- und Bauprozess Beteiligten und gibt Hinweise wie dievernetzte Planung organisiert werden soll,definiert die Kontrolle der Zielerreichung (Protokolle und Nachweise),beschreibt das umfassende Dokument des Landeshochbaus, in dem die Planungsstrategie,Planungsziele und Nachweise sowie alle Abweichungen dokumentiertund genehmigt sind (Protokoll),impliziert ein Dokument, in dem die Planungsstrategie, Planungsziele und Nachweisedokumentiert sind (Projektprotokoll). Abweichungen müssen dem Hochbaugemeldet und genehmigt werden,definiert, welche Dokumente in Form eines Betriebsprotokolls anzulegen sind(Instandhaltungen, Energiebuchhaltung, Soll-Ist Vergleich),legt fest, welche Toleranzgrenzen im Betrieb und wie die Verantwortlichkeit fürAbweichungen zu definieren sind,empfiehlt im Allgemeinen fehlertolerante und bewährte Lösungen gegenüber risikoreichen(Landeshochbauten sollen Vorbildwirkung für die breite Umsetzunghaben und nicht vorrangig technologische Pilotprojekte sein).Der Erfolg des Systems ist abhängig von der Verpflichtung aller Ebenen und Funktionenim Planungs- und Bauprozess. Das Vorgehen entsprechend dem Leitfaden ist daherAllgemeine und prozessorientierte Anforderungen 9


ei Planungsverträgen mit dem Land als Vertragsbestandteil zu fixieren (Bsp. Architekten,Haustechnikplaner, Bauphysik).In den Verträgen sind projektspezifische Formulierungen hinsichtlich der Folgen vonAbweichungen vorzunehmen. Die Formulierungen sollen die Abgrenzung des denkbarenSchadens, sowie die Fixierung des Weges zur Bestimmung der Verantwortlichkeit(Kostentragungsregel) und der Schadensersatzpflicht beinhalten.SanierungDie Sanierung ist hier von Maßnahmen zur Instandhaltung zu unterscheiden. Eine Sanierungliegt vor, wenn die Gebäudehülle eines gesamten Gebäudetraktes erneuertwird. Eine Teilsanierung soll immer Teil eines Gesamtkonzeptes sein, wobei die Fertigstellungauch erst in späteren Jahren erfolgen kann. Die Grenzwerte gelten daher auchbei Teilsanierungen sinngemäß für definierbare Gebäudeteile und sollen sicherstellen,dass nach Fertigstellung die geforderte Qualität erreicht wird.NeubauEin Niedrigstenergiegebäude ist in jedem Fall anzustreben, wodurch die Ziele derEnergieautonomie 2050 unterstützt werden.Bei Neuerrichtung von Objekten sind diese grundsätzlich mit Wärmeversorgungen aufBasis erneuerbarer Energieträger auszustatten bzw. an vorhandene Wärmenetze anzuschließen.Sollte die Neuerrichtung oder Umrüstung (Sanierung) auf erneuerbare Energieträgeraus technischen Gründen (Brennstofflogistik, Platzbedarf, erhebliche bauliche Mehraufwendungenetc.) oder durch überhöhte Preisvorstellungen der Wärmeanbieter nichtmöglich sein, ist ein geeigneter Nachweis darüber zu erbringen.1.1.4 ProzessbeschreibungDie Tabelle 1 zeigt, wie sich der Leitfaden in den Prozess eines Bauvorhabens von derPlanung bis zum Betrieb einfügt und an welchen Schnittstellen er dabei die Arbeit desHochbaus unterstützt. Die verantwortlichen MitarbeiterInnen des Hochbaus sind Pro-10 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


zesseigner der energetischen Optimierung aller Bauvorhaben im Sinn eines umfassendenProzess- und Qualitätsmanagements.Die Grafiken konzentrieren sich auf die im Leitfaden zusammengefassten Bereiche undmachen keine Aussagen über den gesamten Ablauf eines Bauvorhabens. Dabei sind dreiEbenen zu unterscheiden, welche eng mit den Aufgaben des Hochbaus verknüpft sind:Bedarfsdefinition: Diese stellt, nach der Empfehlung zum Bauvorhaben durch denHochbau, den ersten Schritt des Planungsprozesses dar. In der Bedarfsdefinition werdendie Rahmenbedingungen und Empfehlungen für den Planungsprozess entwickeltund in einem Dokument formuliert. Dieses Dokument ist die Basis für die technischeBedarfsplanung in der Entwicklungsphase.Planungsverträge: In den Planungsverträgen werden verbindliche Vorgaben für Planungund Ausführung des Bauvorhabens formuliert.Planungsprotokoll: Im Planungsprotokoll (Vorentwurf- und Entwurfsbeschreibung)wird entweder die Einhaltung der Vorgaben bestätigt oder es werden entsprechendeAbweichungen dokumentiert und begründet. Planungsverträge und Planungsprotokollsind jene Dokumente, mit denen der Hochbau den Planungsprozess begleitet. Die Planungsbegleitungsetzt sich, gemäß dem Baufortschritt, nahtlos in die Qualitätssicherungder Ausführung sowie die Kontrolle und Dokumentation des energetischen Verhaltensdes Gebäudes fort.Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen 11


Projektphase Anforderung Verantwortlichkeit LeitfadenEntwicklung Ziele definieren EigentümerAnforderungen(IIIb, LVV, KHBG etc.)Vorbereitung Definitionen Projektentwicklung KonkretisierungVorentwurf Klarstellung Projektentwicklung Vorgaben/VariantenEntwurf Konkretisierung Projektentwicklung NachweiseAusführung Detaillierung Bauabwicklung Ausschreibung undQualitätssicherungAbschluss Optimierung Bauabwicklung ÜbergabeTabelle 1: Art der Anforderungen für die verantwortliche Stelle, Zuständigkeiten imBereich des Hochbaus und Bezug zum Leitfaden in den einzelnen Projektphasen, lautÖNORM B 1801-1.Abkürzungen:IIIb ..........Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abteilung VermögensverwaltungLVV .........Landesvermögen-Verwaltungsgesellschaft mbHKHBG .....<strong>Vorarlberg</strong>er Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH1.1.5 Objektlebenszyklus (Objektphasen)Der Hochbau verwendet in der Projektabwicklung die ÖNORM B 1801 Bauprojekt- undObjektmanagement, Teil – 1 Objekterrichtung und Teil 2 – Objektfolgekosten. Der Teil 1wird für die Planung und Gliederung von Qualität, Kosten, Termine sowie für die Gliederungder Dokumentation bei Baumaßnahmen in allen Projektphasen der Objekterrichtungangewendet. In Ergänzung bezieht sich der Teil 2 auch auf die Darstellung undGliederung der Folgekosten. Durch die Berücksichtigung beider Teile werden die Lebenszykluskosteneines Objektes dargestellt.12 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


1.1.6 Beteiligte an öffentlichen Bauvorhaben – integrierte PlanungWie im Kapitel Objektphasen bereits ersichtlich, sind verschiedene Personen, Körperschaften,Organisationen etc. an der Planung, Errichtung und späteren Nutzung beteiligt.Diese Beteiligten an einem öffentlichen Bauvorhaben tragen dabei verschiedeneVerantwortungen, haben unter Umständen auch verschiedene Zielvorstellungen undsind mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet (z.B. Bauherr, Planer, Nutzer,Anrainer).Die Erfassung aller an einem Projekt Beteiligten dient in der Hauptsache der Erstellungeiner Projekt-Aufbauorganisation, aus der alle Kompetenzen und Hierarchien der einzelnenProjektpartner (Projektleitung, Bauausschuss, Behörden, Unternehmer etc.) ablesbarsind.Das möglichst frühe Wissen um alle Beteiligten ist aber auch deshalb von großer Bedeutung,da allfällige auftretende Hindernisse, wie z.B. externe Genehmigungsverfahren(behördliche Bewilligungen) oder auch organisationsinterne Genehmigungsschritte(z.B. Gemeinderatsbeschlüsse) oder zusätzliche Verfahren durch Projektgegner,durch Rechte Dritter etc. vorausgeplant werden und unter anderem gegebenenfallsin die Kosten- und Terminplanung einfließen können.1.1.7 ProjektmanagementDer Hochbau übernimmt das Projektmanagement sowie auch etliche Rechte und Pflichtengegenüber den anderen am Projekt Beteiligten. Dazu zählen jedenfalls beispielsweisedie folgenden in der Regel nicht delegierbaren Leistungen bzw. Aufgaben:■■■■■■■BauherrenvertretungSetzen der obersten ProjektzieleMittelbereitstellung (Finanzierung, Zahlungsfluss)Definitive Entscheidung zu Planungsphasen, Abnahmen etc.KonfliktmanagementWahrnehmung einer zentralen ProjektanlaufstelleProjektbezogene RepräsentationspflichtenAllgemeine und prozessorientierte Anforderungen 13


Der Hochbau entscheidet auch, ob und welche Bauherrenaufgaben im Rahmen des Gesamtprozessesdelegiert werden. Werden Bauherrenaufgaben delegiert, so ist sicherzustellen,dass der <strong>Planungsleitfaden</strong> von allen Verantwortlichen entsprechend demAnwendungsbereich eingesetzt wird.Zu den delegierbaren Leistungen bzw. Bauherrenaufgaben mit direktem Bezug zu Fragender Energieeffizienz und Energieträgerwahl zählen beispielsweise:■■■■■■■■■■■■■Klärung der Aufgabenstellung sowie Koordinierung und Überwachung desGrundlagenprogramms vom ersten Schritt der Planung bis zur BaufertigstellungKlärung der Voraussetzung für den Einsatz von Planern, Klärung der SchnittstellenVertragsbearbeitung mit Planern und AusführendenAufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und ZahlungsplänenKoordinierung und Kontrolle der ProjektbeteiligtenFortschreibung der PlanungszieleKoordinierung und Bearbeitung von GenehmigungsverfahrenVersicherungsbearbeitung (Bauwesen, Haftpflicht etc.)Kostenermittlung, Kostenverfolgung, KostenkontrolleKlärung der OrganisationsstrukturDefinition, Sicherstellung und Überwachung von QualitätsvorgabenDokumentation des GesamtprojektesTerminplanung, Terminüberwachung etc.In einem Projekthandbuch, als Teil der Projektsteuerung bzw. der Projektabwicklung,sind schließlich alle Objektphasen, die Projektbeteiligten und deren Funktionen sowiederen Tätigkeiten und Leistungen, die für das Erreichen der Ziele erforderlich sind,festgeschrieben. Ebenso werden auf Basis dieses Handbuches alle Vorgänge entsprechendnachvollziehbar protokolliert und dokumentiert. Für die Integration der Qualitätskriterienwird die Führung eines Planungsprotokolls vorgeschlagen.14 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


1.2 BedarfsdefinitionDie wichtigsten Entscheidungen über den Energieverbrauch eines Objektes fallen vorBeginn der Planungsarbeiten von Neubauten und Sanierungen und liegen in der Verantwortungdes Auftraggebers.In der Entwicklungsphase müssen die Ziele festgelegt und in der Vorbereitungsphasedurch Vorgaben und Zielwerte konkretisiert werden. Ein zentrales Dokument für dieOrientierung in dieser Phase ist die OIB Richtlinie 6.Eine Bedarfsdefinition ist generell im Sinne einer Prüfpflicht vorzusehen und bildet dieGrundlage für die technische Bedarfsplanung.Die Bedarfsdefinition liefert Aussagen zur■■■■Notwendigkeit des Projektes,Den Alternativen (z.B. Umnutzungen, andere Standorte etc.),der technischen Machbarkeit möglicher Lösungsansätze (Varianten) underste Aussagen zu den Lebenszykluskosten (Investitionen).Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen 15


1.3 Überblick: Kriterien in den Projektphasen1.3.1 EntwicklungsphaseKriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauGesamtgebäudeoptimierungNachhaltigkeitOptimale Gesamt-Performance-> QualitätszielGebäudebewertungssysteme(z.B. Kommunalgebäudeausweis<strong>Vorarlberg</strong> – KGA; klima:aktivGebäude, TQB),die in der Folge erforderlichenNachweise sind in KriterienkatalogenbeschriebenEntscheidung, welches Gebäudebewertungssystem;Anforderungen als Planungszielefestlegen;Möglichst hohe Bewertunganstreben;Bei Verwendung des KGA werdenin der Generalsanierungmind. 700 Punkte und im Neubaumind. 800 Punkte als Zielangestrebt.Niedrigstenergie-StandardBeschreibung des Objektes;Mögliche Sanierungsstrategien:-> QualitätszielSanierung: Klärung der „technischenMachbarkeit“ in VariantenNeubau: Vorgabe NiedrigstenergieStandardWerte für unterschiedlicheAnforderungenLebenszykluskostenoptimierungEntscheidungskriterium istLebenszykluskostenziel;Variante mit optimalen LZKfestlegen-> KostenzielVereinfachte Berechnungender Lebenszykluskosten mitstandardisierten Verfahrenund AnnahmenVorgabe der Randbedingungenund des BerechnungstoolsVersorgungsbeitragregionalVorgabe des Landes-> QuantitätszielGrößenordnung möglicherLieferung von Strom, Wärme inbestehende bzw. neu zu schaffendeNetze (Wärmebedarf,Immission);Vorprüfung Grundwassernutzung16 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


1.3.2 VorbereitungsphaseKriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauGesamtgebäudeoptimierungNachhaltigkeitDefinition einer Qualitätsstufeder Gesamtgebäudeoptimierung(z.B. Mindestpunktezahl)-> QualitätsrahmenOptimierung der Prozess- undPlanungsqualität; (z.B. Architektenwettbewerb)Ökologisch optimierte Auswahlvon Baustoffen und Bauteilen,OI3-Index;Vermeidung von umwelt- undgesundheitsgefährdendenMaterialien; Sicherung derInnenraumqualität;Einsatzmöglichkeiten fürnachwachsende RohstoffePlanerauswahl:Erfahrung im <strong>nachhaltige</strong>nBauen;Vorgabe, dass Berechnung nachWirkungskategorien (PEB,GWP, AP) mit Energieausweisprogrammen;Bilanzgrenze inkl. Zwischenwändeund alle Geschosse,Hinweis auf Ökobilanz bei hohemEinsatz von MetallenHeizwärmebedarfHWBKühlenergiebedarfKB*Festlegung eines HWB- undeines KB* ZielsBeurteilung in dieser PhaseEnergieausweisprogramm(vereinfachtes Verfahren) mitBerücksichtigung der SommertauglichkeitHWB hat hohe Priorität, beimNichterreichen der Zielwertegenaue Begründung (A/V Verhältnisggf. prüfen).Raum- und FunktionsprogrammAnforderungenPrüfen der rechtlichen AnforderungenTageslichtversorgungSteigerung der visuellenBehaglichkeit durch Erhöhungdes Anteils an natürlicherBelichtung (nach Möglichkeit)sowie Reduktion desAnteils der Beleuchtungsenergieam Endenergiebedarf.Flächenvergleich mit Normenund VorgabenAnforderung und Nachweisfestlegen;Nutzerprofil festlegen;gewünschte Technologien (z.B.Lichtlenkung)IntegriertePlanungVerträge mit Bezug zum<strong>nachhaltige</strong>n BauenFür Vergabe auch Zuschlagskriteriumerfolgreiche ProjekteVertragserstellungAllgemeine und prozessorientierte Anforderungen 17


1.3.3 VorentwurfKriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauGesamtgebäudeoptimierungNachhaltigkeitNachweisBericht mit Abschätzung derStärken und Schwächen desProjektes und Varianten inGebäudebewertungssystemLebenszykluskosten(LZK)Variante mit optimalen LZKfeststellenLebenszykluskosten-Prognose;z.B. ÖNORM M 7140 / VDI2067 / ISO 15686-5; Randbedingungenfür die Wirtschaftlichkeitsberechnungen,Bericht mit Abschätzung derStärken und Schwächen desProjektes und Varianten in LZKPrognosen;Vorgaben Randbedingungen;Festlegung von Rahmenkalkulationen;Richtwerte auf PH Niveau;Berücksichtigung regionaleWertschöpfung;Standard keinesfalls schlechterals Kostenoptimum;Lebensdauerkataloge (IBO, TUGraz)HeizwärmebedarfHWBNachweisBerechnung und Festlegungvon U-Werten und Konstruktionen;Prüfen von Rahmenbedingungenwie A/V Verhältnis, etc.PrimärenergiebedarfPEBNachweisBerechnung mit Annahmen zuTGA: Referenzausstattung oderbesserEv. Gebäudesimulation;Angaben über spezielle StromverbraucherEnergiebedarf,erneuerbar gedecktVorgabePrüfung von Alternativen, Darstellungder Möglichkeiten imProjektVorgabe entsprechend EnergiezukunftThermischeSolaranlageErwartete DeckungsbeiträgeBerechnung mit geeignetemProgramm mit regionalen Klimadatenunter Berücksichtigungder örtlichen Verschattung;Zeichnerische Darstellung derLage und Fläche der Solarmodulesowie SpeicherDatenblatt der gewählten Module/ Komponenten, Abnahmeprotokollvorhanden18 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


Kriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauPV Anlage Erwartete Erträge (kWh) Berechnung mit geeignetemProgramm mit regionalenKlimadaten unter Berücksichtigungder örtlichen Verschattung;Zeichnerische Darstellung derLage und Fläche der SolarmoduleWärmepumpe JAZ > 4 Gegebenenfalls Abklärung derMöglichkeiten (Abwärme-,Grundwassernutzung etc.)Plausibilität und VollständigkeitüberprüfenFern-/Nahwärme;WärmenetzAnschlussGegebenenfalls Verfügbarkeitsüberprüfung,ZeitfaktorAnschlusspflicht festlegen;ggf. Initiale für Mikronetz;Biomasse Effizientes Heizsystem Abschätzung Jahresnutzungsgradin Systemkombinationenminimale Emissionen z.B. CO,NOx und Staub (Prüfberichtbzw. Umweltzeichen)Plausibilität und VollständigkeitüberprüfenSicherheitBrandabschnitte GebäudesicherheitskonzeptBrandabschnitte festlegen;Anforderungen an das GebäudesicherheitskonzeptLüftungsanlageLuftwechsel, SFP, Wärmerückgewinnungs-grad,Luftqualität(CO 2-Steuerung/Feuchte), (Einzelraum) RegelungNachweis der Machbarkeit inden Planungsunterlagen (geeigneteSystemwahl, Platzbedarf);Detaillierte Vorgaben an dieTGAAnforderungen an die Komfortklassenach ÖN EN ISO 7730Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen 19


Kriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauSommertauglichkeitAnforderungen an die Komfortklassedefinieren3 – 6 K unter Außentemperatur;ÖN B 8110-3, im Rahmen derBerechnung bzw. dynamischerGebäudesimulationenFestlegen der erforderlichenNachweise;Wärmemanagement z.B. vonServerräumen einfordernKühlbedarf KB*Vermeidung eines außeninduziertenKühlbedarfsTageslichtTageslichtsimulation oder Berechnungdes mittleren Tageslichtfaktors,Tageslichtsimulation oderNachweis laut klima:aktiv Bürogebäude(Kriterium B 1.3 Tageslichtversorgung)BeleuchtungOptimierung der installiertenLeistung, SteuerungFlächenspezifisch erforderlicheBeleuchtungsstärke, installierteLampenleistung und Art derSteuerungnotwendige raum- bzw. zonenweiseBeleuchtungsstärkein Lux einfordernBehaglichkeitAnforderungen an die KomfortklasseBeschreibung der Bedingungenfür thermische Behaglichkeit(ÖN EN ISO 7730:1994)Festlegung der Komfortbedingungen20 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


1.3.4 EntwurfKriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauGesamtgebäudeoptimierungNachhaltigkeitLebenszykluskostenHeizwärmebedarfHWBNachweis PHPP und/oder OIB Festlegen ob zusätzliche BerechnungHeiztechnikenergiebedarfSpeicher- undZirkulationsverlusteLeitungsführung, Dämmung(Leitungen und Armaturen(mind. gemäß OIB RL6));Nachweis Zirkulationsverluste,minimieren unter Beachtungdes Legionellenschutzes;Speicherkonzepte verlustminimierendPrimärenergiebedarfPEBNachweisNachweisGebäudebewertungssystem;Vorzertifikat erstellenBerechnung mit entsprechenderMethodeStand der Bewertung prüfenund ggf. korrigierenMethode festlegenMinimierungMinimierungNachweisCO 2 Emission Ziel Neubau: Klasse A++: CO 2BGF, SK ≤ 8 kg/m²a nach OIBRL6 (2011)Anforderung festlegen (Sanierung)Energieeinspeisungin NetzeErwarteter Beitrag zur EnergieautonomieSommertauglichkeitKühlbedarfBezug zur BedarfsdefinitionNachweisVermeidung eines außeninduziertenKühlbedarfsRohrnetzberechnung,;Hocheffizienzpumpen;Wärmepumpengütesiegel;Stromzähler und EnergiebuchhaltungKonversionsfaktoren entsprechendOIB RL6 (2011)Konversionsfaktoren entsprechendOIB RL6 (2011)kWh Strom/a;kWh Wärme/aDarstellung der Strategie zurMinimierung des Kühlbedarfs,Nachweis: (ÖNORM B 8110-3oder PHPP), ggf. Simulation(z.B. bei Bauteilaktivierung);Nachweis Grenzwert: KB*max:0,50 kWh/m³a;Komfortklasse entsprechendÖN EN ISO 7730Vorgaben bzgl. ZählerZirkulationsbedarf festlegenRaumprogramm ggf. bzgl. Vermeidungvon Kühllastspitzenverändern, Nachtlüftung;Nachweis überprüfen (AnnahmenAbschattung)Komfortanforderungen definieren:Klasse entsprechendÖN EN ISO 7730;Überprüfen, ob entsprechendeMaßnahmen zur Minimierungdes Kühlbedarfes getroffenwurdenAllgemeine und prozessorientierte Anforderungen 21


Kriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauBedarfsermittlungWarmwasserPlanung derwind- und luftdichtenGebäudehülleGebäudehüllewärmebrückenoptimiertBeleuchtung:Regelung, Leistung,TageslichtsteuerungAnforderungen, Methode zurOptimierung und Zielwertevereinbaren, z.B. LENI (LightingEnergy Numeric Indicator) undELI (Ergonomic Lighting Indicator)AbwärmenutzungLüftungsanlageRealistische DimensionierungLuftdichtigkeitstest: Neubaun50 < 0,6; Sanierung < 1,0Mittlerer U-Wert durchWärmebrücken max. 0,05W/m²K erhöhtMax. zul. spez. Leistungswerte/m²oder LENI [kWh/m²a]Bei Kühlanlagen >10 kWKälteleistung pro GebäudeAbwärmenutzung vorsehenGrenzwerte und weiterefestgelegte AnforderungenWenn Warmwasserbedarf >10kWh/m² (BGF) oder >10.000kWh/a, dann Solarthermie fürdie Deckung des WW-BedarfsFestlegung der Luft-WinddichteebenenAbschätzung mittels Wärmebrückenkatalogen,Methodesiehe klima:aktiv BürogebäudeEnergieausweis Nichtwohngebäude;SIA 380/4;Siehe KommunalgebäudeausweisServerräume zonieren, Abwärmein Lüftungssystem fürWRGPrüfzeugnis des Lüftungsgerätes,Nachweis Druckverlust(Rohrnetz), max. 100 – 200 Pa,Feuchterückgewinnung, keineBefeuchtung, SFP Wert, Dichtheitsklasseverstärkt fordern,WRG Verfahren, Hybride Kühlung(Grundwasser)U-Werte Richtwerte für Bauteile Richtwerte für Neubau undSanierung, Nachweise für alleBauteileMonitoringkonzeptPlanungPlanunterlagen zur Ausführungdes Monitoringkonzeptsnach Gebäudeerrichtung;HKLS-Schema mit Darstellungder Zähleinrichtungen.Bedarfsklärung (wo ist WWerforderlich) bzw. Standard-NutzwärmebedarfKontrolle der Planunterlagen,ob Dichtekonzept ersichtlichKontrolle der Planungsunterlagen,Details durchgezeichnet,Psi Werte für WärmebrückenberechnungErklärung einfordern, welcheder Kriterien Komfortlüftungerfüllt wurden, insbesonderePrüfzeugnis des Lüftungsgerätes,Schallgrenzwerte;Nachweis DruckverlustberechnungSFP WertNachweis für alle Bauteile22 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


Kriterium Anforderung Methode/Nachweis LandeshochbauMonitoringSicherstellung der vertraglichvereinbarten Qualitäten,BetriebsoptimierungInformation und Einschulung,entsprechend qualifizierterGebäudewart;Vergleich der Monitoring-Ergebnisse mit den Planwerten,ggf. Verbesserung vorAblauf der GewährleistungsfristveranlassenSystemvorgabeDokumentationGebäudedokumentation;WartungsverträgeVorgabe des DatenformatesEinschulungHaustechnik, Betrieb,ReinigungProtokollNachkontrolleÜbergabe an dieNutzerFrüherer Zeitpunkt (bei Abnahme)Gewerksweise Übergabe, UnterlagenTabelle 2: Kriterien im ÜberblickHinweis: Die im Leitfaden beschriebenen Ziele und Maßnahmen dienen zur Optimierungder Phase Objektnutzung und werden durch laufendes Monitoring evaluiert. Darüberhinaus sind bereits in der Planung Überlegungen anzustellen, wie die Demontagedes Objektes (siehe Objektbeseitigung ÖN B1801-2) im Sinne der Ressourcenschonungerfolgen kann. Einige Anforderungen sind auf den folgenden Seiten genauer erläutert.Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen 25


1.4 GesamtbeurteilungIn jedem Fall ist eine gesamtheitliche Beurteilung von Gebäuden und Bauvorhaben hinsichtlichder energetischen und ökologischen Kriterien durchzuführen. Das entsprechendeDokument ist die Basis für Planung und Evaluierung von Ausführung undGebäudenutzung.Für eine Gesamtbeurteilung stehen mehrere Systeme zur Verfügung, es soll das demObjekt am meisten entsprechende System gewählt werden (Phase 1):Die Kriterien des Kommunalgebäudeausweises sind Prozess- und Planungsqualität,Energie und Versorgung, Gesundheit und Komfort sowie Baustoffe und Konstruktionen.Durch die Nutzung dieses Gebäudeausweises kann der Erfahrungsaustausch zwischenlandes- und kommunalen Bauvorhaben intensiviert werden. Mittelfristig ist dadurcheine Steigerung der Planungs- und Ausführungsqualität im Sinn des Total-Quality-Managements zu erwarten.Die klima:aktiv Gebäudestandards sind Qualitätsnachweise für Gebäude, zu den Kriterienzählen Energie, Ökologie und Behaglichkeit zur Dokumentation und Bewertungneu gebauter und sanierter Gebäude. Download der klima:aktiv Kriterienkataloge:www.bauen-sanieren.klimaaktiv.atWeitere Gebäude-Zertifizierungssysteme: ÖGNI, TQB, LEED, BREEAM.Zu beachten ist, dass auch bei Anwendung von Gebäudebewertungssystemen die Mindestanforderungendes <strong>Planungsleitfaden</strong>s gelten.Entsprechende Anforderungen vom Hochbau als Planungsziel festgelegt werden:■■■Deklaration des Projektes mit einem GebäudebewertungssystemNachweisliche OptimierungErreichen eines bestimmten QualitätsniveausDie Überprüfung der Nachweise auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgt durch denHochbau.26 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


1.5 LebenszykluskostenZiel ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der gewählten Variante im Lebenszyklus.Die Lebenszykluskosten sind gemäß ÖNORM M 7140 / VDI 2067 / ISO 15686-5 zu ermitteln.Annahmen für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen:■■Betrachtungszeitraum baulicher Maßnahmen (Dämmung, Fenster etc.): 40 JahreBetrachtungszeitraum haustechnischer Maßnahmen (Heizsystem, Kühlung,Elektroinstallation, etc.): 20 Jahre■ Allgemeine Inflationsrate: 3 %■ Preissteigerung Energie (Energieträger): allgemein 5 %, Biomasse 3 %■Basis sind die aktuellen Energiekosten am Standort, diese sind in den Berechnungenauszuweisen■ Hypothekarzinssatz: 5,5 %■ Kalkulatorische Kosten für Emissionen: 25€/to CO 2Bei der Abschätzung der Wirtschaftlichkeit sind zunächst die Mehrkosten ohne Fördermaßnahmenzugrunde zu legen, in einem zweiten Schritt sind etwaige Fördermittel zubenennen und zu berücksichtigen. Die Gliederung der Lebenszykluskosten und die Bildungvon Kennzahlen ist entsprechend ÖNORM 1801-2: Bauprojekt- und Objektmanagement,Teil 2: Objekt-Folgekosten vorzunehmen.Als Instrument zur wirtschaftlichen Optimierung energieeffizienter Gebäude oder fürSanierungen steht der Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechner „econ calc“ inklusiveHandbuch zur Verfügung. Dieses excel-tool kann zur Wirtschaftlichkeitsberechnung füreinzelne Energieeffizienzmaßnahmen und zum Vergleich von Gebäudevarianten in unterschiedlicherenergetischer Qualität eingesetzt werden.Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen 27


1.6 Energiemanagement und EnergiebuchhaltungDie Bauten müssen auf das Energiemanagement des Landes ausgerichtet sein. Dies istBestandteil des Objektmanagements.Wesentliche Beiträge für eine günstige Energie Performance leisten:■■■Anwendung kooperativer Planungsmethoden (frühzeitige Klärung der Nutzeranforderungen)Monitoringkonzept, Planunterlagen zur Ausführung des Monitoringkonzeptsnach Gebäudeerrichtung. Die Ausstattung mit Subzählern ist mit der EnergieverbrauchsdatenerfassungabzustimmenLastmanagement, wenn ein entsprechendes Verhältnis von Stromverbrauch/max. Leistungsabnahme (h/a) zu erwarten istVorkehrungen für Qualitätssicherung im Betrieb:■■Übergabe einer Gebäudedokumentation inkl. aller Abnahmeprotokolle, z.B. EinregulierungHeizsystem, HKLS-Schema mit Darstellung der ZähleinrichtungenLaufende Qualifikation der BetreuerEnergiebuchhaltung■■■Einbindung in die laufende Energiebuchhaltung des LandesVergleich der Ergebnisse aus der Energiebuchhaltung mit den PlanwertenBetriebsoptimierung, wenn die Ergebnisse der Energiebuchhaltung Verbrauchswerteergeben, die nicht mit den Planungszielen übereinstimmen28 Allgemeine und prozessorientierte Anforderungen


2. Technische Anforderungen2.1 Energietechnische Anforderungen2.1.1 GesamtenergiebedarfEntsprechend der Europäischen Gebäuderichtlinie ist ein minimaler Gesamtenergiebedarfanzustreben. Besonders in öffentlichen Gebäuden ist dem Beleuchtungs- unddem Kühlenergiebedarf mindestens dieselbe Aufmerksamkeit zu widmen wie demHeizenergiebedarf. Optimierungsmaßnahmen in allen Bereichen sind von Beginn desPlanungsprozesses an aufeinander abzustimmen.2.1.2 EnergieausweisEs gelten die Bestimmungen der OIB RL 6.Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 bestehtaus zwei Seiten sowie einem Anhang. Im Energieausweis selbst sind auf der ersten Seitedie folgenden Werte farblich markiert und relativ zur Klassifizierung dargestellt:Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf und CO 2 Emissionen, sowie der Gesamtenergieeffizienz-Faktor(Vergleich des Endenergiebedarfs mit einem Referenzwert). Im Anhangsind detailliert anzugeben:■■■■■Die verwendeten Normen und RichtlinienDie angewendeten normgemäßen VereinfachungenDie verwendeten sonstigen HilfsmittelNachvollziehbare Ermittlung der geometrischen, bauphysikalischen und haustechnischenEingabedatenEmpfehlung von Maßnahmen – ausgenommen bei Neubau – deren Implementierungden Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlichzweckmäßig istTechnische Anforderungen 29


2.1.3 Heizwärmebedarf HWB BGFDer Heizwärmebedarf HWB BGF wird durch Berechnung ermittelt und gibt an, welcheWärmemenge im langjährigen Mittel den Räumen des Gebäudes zugeführt werdenmuss, um eine vorgegebene Soll-Raumtemperatur sicherzustellen.Soll-Raumtemperaturen (EN ISO 7730):Büro 21 °C +/- 1 °CHörsaal 21 °C +/- 1 °CGangbereich 19 °C +/- 1 °CDuschräume 24 °C +/- 1 °CKonferenzräume 21 °C +/- 1 °CWerkstätten 20 °C +/- 1 °CDie Raumtemperatur von Büros, Aufenthaltsräumen und Konferenzzimmern soll ansommerlichen Hitzetagen mindestens 3 °C aber nicht mehr als 6 °C unter der Außentemperaturliegen.Die Anforderung an den spezifischen Heizwärmebedarf orientieren sich an der EuropäischenGebäuderichtlinie, die konkrete Anforderung sowie die entsprechenden Nutzungsprofile(Nutzerbedarfsprogramm sh. HO-BS) für ein Projekt werden im Zuge derGrundlagenermittlung bzw. im Vorprojekt als Planungsziel festgelegt.Die Ermittlung des Heizwärmebedarfs des Gebäudes erfolgt nach dem Rechenverfahrender ÖNORM B 8110-6 bzw. durch Übernahme der Ergebnisse des Energieausweises.Für den Nachweis ist das „vereinfachte Verfahren“ nicht ausreichend, einNachweis mit speziellen Programmen wie z.B. Passivhaus Projektierungspaket (PHPP2007) ist entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers erforderlich.30 Technische Anforderungen


2.1.4 HeiztechnikenergiebedarfDie Potenziale zur Minimierung des Heiztechnikenergiebedarfs sind zu nutzen. Die folgendenHinweise stellen keine Planungsziele im eigentlichen Sinn dar, sollen aber inder Planung berücksichtigt werden und dienen auch Ansatzpunkte für die erwarteteQualitätssicherung:■ Heizlastberechnung nach ÖNORM EN 12831 und H 7500■■■■■■■■Speicher- und Zirkulationsverluste: Kurze Leitungslängen, Bedarf für Zirkulationprüfen, ggf. zeitweise Abschaltung, Leitungsdämmung im unbeheizten BereichRohrnetzberechnung zur Dimensionierung des Heizverteilsystems und der UmwälzpumpenDie Förderhöhe sowie die vorgesehene Regelungsart der Pumpe werden gemäßder Rohrnetzberechnung sowie den Gebäudeanforderungen vom Fachmann eingestelltEs sind i.A. drehzahlgeregelte Pumpen der Energieeffizienzklasse A einzusetzen.Dokumentierter hydraulischer Abgleich des HeizungssystemsOptimierung des Speicherkonzeptes für Wärme und Kälte(Warm-)wassersparende Armaturen und Sanitärinstallationen: AusschreibungMax. …l/min; Überprüfung (Messgefäß)Alle Heizkörper sind mit Behördenkappen (verriegelbare Thermostatköpfe) auszustattenund auf die vorgegebenen Werte zu fixierenNennweiteInnendurchmesser DN der Rohrleitungenin mmMindestdickeder DämmschichtZieldickebis DN 25 25 mm 30 mmDN 32 30 mm 40 mmDN 40 40 mm 50 mmTabelle 3: Empfohlene Dämmdicken für Leitungender DämmschichtDie Rohrleitungen im Außenbereich sind mit flexiblen, feuchtigkeitsbeständigenDämmstoffen zu dämmen.Technische Anforderungen 31


2.1.5 EndenergiebedarfDer Endenergiebedarf (EEB) des Gebäudes wird anhand des OIB-Leitfadens „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ und der Normenreihe ÖNORM H 5055 bisH 5059 ermittelt und ist entsprechend der Vorgaben im Energieausweis ausgewiesen.Um den EEB im Betrieb gering zu halten sind Maßnahmen zu setzen, die auch den Beleuchtungs-und Betriebsstrombedarf minimieren.Die Festlegung der Raumtemperaturen erfolgt in der Phase der Grundlagenermittlung(siehe Wärme- und Kühlenergiebedarf).2.1.6 Primärenergiebedarf und CO 2 -EmissionenDie Optimierung des Primärenergiebedarfes verfolgt die Zielsetzung, den globalenEnergieverbrauch zu reduzieren, wobei die gesamte Kette der Energiebereitstellungeinbezogen wird. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt insbesondere die bei Herstellungund Verteilung der Energieträger entstehenden Verluste und zeigt die Vorteileregionaler erneuerbarer Energieträger auf. Entsprechende Zielwerte für einen maximalenPrimärenergieeinsatz werden für das Projekt als Planungsziele in der Grundlagenermittlungfestgelegt.Die Umrechnung in einen Primärenergiebedarf PEB erfolgt durch die Multiplikation dereinzelnen Energieverbräuche mit dem Konversionsfaktor des jeweiligen Energieträgers.Dabei ist insbesondere auf die Unterscheidung zwischen direktem Energieeinsatzund der Hilfsenergie, die üblicherweise mit elektrischer Energie bereitgestellt wird, zuachten. Als Primärenergie- und CO 2-Faktoren sind die Konversationsfaktoren der OIBRichtlinie 6 zu verwenden, unter Berücksichtigung der folgenden Bedarfe: Heizung,Kühlung, Warmwasserbereitung, Hilfsstrom für Heizung, Warmwasserbereitung, ggf.Solarthermie, Hilfsstrom Lüftung, Beleuchtung, EDV-Ausstattung und sonstige Stromanwendungen.Die Ziel- und Grenzwerte für CO 2-Emissionen sind laut Kommunalgebäudeausweis einzuhalten.32 Technische Anforderungen


2.1.7 Energieeinspeisung in NetzeLandesgebäude, welche nach den vorliegenden Kriterien errichtet werden, können alsmeist größere Objekte in einigen Fällen als Energielieferant für angrenzende Objekteoder zur Einspeisung in kommunale Netzwerke dienen. Mögliche Rahmenbedingungensind: Verfügbare Abwärme aus Kühlung oder Stromerzeugung, verfügbare Überkapazitätenaus der Nutzung erneuerbarer Energieträger. Durch effiziente und erneuerbareEnergieversorgung kann dadurch ein zusätzlicher positiver Effekt erzielt werden.Der erwartete Beitrag zur Energieautonomie wird in der Grundlagenermittlung als Planungszielfestgelegt.Technische Anforderungen 33


2.2 Gebäudetechnische Anforderungen2.2.1 SommertauglichkeitAusreichender baulicher sommerlicher Wärmeschutz ist sicherzustellen. Einfache Low-Tech Lösungen sind anzustreben. Der Nachweis erfolgt gemäß ÖNORM B 8110-3 undist dem Auftraggeber vorzulegen.Vereinbarungsgemäß können auch Nachweise im Rahmen des PHPP bzw. dynamischerGebäudesimulationen vorgelegt werden.Wo dieses einfache Verfahren keine entsprechenden/eindeutigen Ergebnisse liefert,müssen durch dynamische Gebäudesimulation alle Einflussgrößen des thermischenKomforts mittels anerkannter Programme berechnet werden.Möglichkeit der natürlichen Belüftung, NachtlüftungEin Ziel ist die Reduktion des Energieeinsatzes für Lüftungsanlagen durch optimalenEinsatz von natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) zur Lufterneuerung sowie die Forcierungdes Einsatzes der Nachtlüftung zur Reduktion der Kühllasten im Gebäude.Die Möglichkeit natürlicher Belüftung ist in der Gebäudeplanung in einer frühen Planungsphasezu berücksichtigen.Als Nachweis sind die Berechnung der natürlich belüftbaren Flächen und der Anteil ander gesamten Nettogrundfläche vorzulegen.Erforderliche Unterlagen und Informationen für die Überprüfung des Nachweises sind:■■■■■■FassadenkonzeptFassadenschnittÖffnungsflächen und Öffnungswinkel der unterschiedlichen FensterartenAnsichten des GebäudesGesamte Nettogrundfläche des GebäudesOrganisatorische Maßnahmen und Abklärung möglicher Einschränkungen, wieBrandschutz, Einbruchsschutz etc. zur Sicherstellung insbesondere der Nachtlüftung34 Technische Anforderungen


2.2.2 KühlbedarfZiel ist die Herstellung der geforderten Innenraumklimabedingungen mit minimalemEnergieaufwand. Die Gebäude sind im Regelfall so zu planen, dass der von außen induzierteKühlbedarf entfällt und Kühllasten minimiert werden.Unter passiver Kühlung versteht man Maßnahmen, die ohne den aktiven Einsatz technischerGeräte und Elektrizität auskommen. Beispiele: Nachtkühlung, Schwerkraftlüftungin Kombination mit Verschattungseinrichtungen.Hybride Kühlung funktioniert mittels einer relativ geringen Antriebsenergie. Beispiele:Free Cooling (Brunnenwasser, Erdreichwärmetauscher, freie Nachtlüftung ventilatorgestütztohne zusätzliches Kälteaggregat)Bei aktiver Kühlung wird mit erheblichem Technik- und Energieeinsatz das Gebäudegekühlt. Diese Systeme sind grundsätzlich zu vermeiden.Die Möglichkeiten der passiven Kühlung sollen daher vorrangig ausgeschöpft werden,danach ist der Aufwand für hybride zu optimieren.Die Ermittlung eines außeninduzierten Kühlbedarfs des Gebäudes erfolgt nach dem Rechenverfahrender ÖNORM B 8110-6 bzw. durch Übernahme der Ergebnisse des Energieausweisesfür Nicht-Wohngebäude (KB*).Der Kühltechnik-Energiebedarf ist gemäß ÖNORM H 5058 Gesamtenergieeffizienz vonGebäuden zu ermitteln, je nach Anwendungsbereich sind geeignete Effizienzkennwertebei der Planung der Anlagen zu berücksichtigen.Anforderung an den außeninduzierten Kühlbedarf:Ziel ist, die Sommertauglichkeit gemäß ÖNORM B 8110-3 einzuhalten, wobei dietatsächlichen inneren Lasten zu berücksichtigen sind (sh. OIB RL6),oderden maximal zulässigen außeninduzierte Kühlbedarf KB*V, NWGsan, max pro m³Bruttovolumen (Nutzungsprofil Wohngebäude, Infiltration n x = 0,15) nachzuweisen,d.h. KB* Zielwert: 0 kWh/m³a, max. 0,5 kWh/m³a.Technische Anforderungen 35


2.2.3 Kühlung von RechenzentrenWährend durch entsprechende Maßnahmen und Anpassungen der IT-Landschaft (Einsatzsparsamerer Geräte, Virtualisierung, Umstellung auf Blade-Center, Nachtabschaltungen,...)Einsparungen beim Verbrauch erzielt werden, lässt sich der Energieaufwandzur Abfuhr der Verlustwärme nur durch eine Optimierung der Kühlung minimieren:■■■■■Gezielte Luftführung in den RacksWarmgang-Kaltgang-AnordnungEinhausung von Kalt- oder WarmgangIntegrierte Einhausung durch Erweiterung der RacktiefeReduzierung von Hindernissen im Doppelboden2.2.4 Kompressionskälteanlage zur aktiven Kühlung von Gebäuden oder Bereitstellungvon ProzesskälteIn der Planungsphase soll bereits auf das Erreichen einer möglichst energieeffizientenBetriebsweise der Kälteanlage geachtet werden. Dies ist insbesondere auch im Teillastbereichzu berücksichtigen.2.2.5 WärmepumpeBei der Errichtung von Wärmepumpen sind folgende Anforderungen einzuhalten:■■■■■Der Heizwärmebedarf ist bei Sanierungen kleiner als 70 kWh/m²a ausgehendvon einem A/V Verhältnis von 0,8Wärmepumpen mit der Energiequelle Abluft: Der Heizwärmebedarf darf20 kWh/m²a nicht übersteigenDie maximal zulässige Vorlauftemperatur des Heizsystems im Auslegungszeitpunktbeträgt 40°CDie zulässigen Entzugsleistungen nach VDI 4650 sind einzuhaltenDie erforderliche Jahresarbeitszahl (JAZ) für den Heizbetrieb beträgt mindestens4,036 Technische Anforderungen


■Eine Berechnung der Jahresarbeitszahl mit dem Programm JAZcalc der „QualitätsgemeinschaftWärmepumpen“ ist vorzulegenWärmepumpen sind mit einer Solaranlage, insbesondere zur Sicherstellung günstigerJAZ bei Warmwasserbereitung, zu kombinieren. Nur in begründeten Ausnahmefällenkann auf die thermische Solaranlage verzichtet werden. Diese Ausnahmen sind:■■■■■Wenn dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist (gilt nur bei Sanierungen)Aus baurechtlichen Gründen nicht möglich ist (z.B. Denkmalschutz)Bei Anschluss an eine Biomasse NahwärmeversorgungWenn eine wesentliche Nutzung in den Sommermonaten Juli und August nichtgegeben istBei zu geringer SonneneinstrahlungEs ist eine Einrichtung zur Erfassung und Darstellung der gesamten Wärmeproduktionder Anlage sowie ein separater Stromzähler zu installieren.Es sollen halogenfreie Kältemittel verwendet werden oder nachgewiesen werden, dassdie Nachfüllmenge jährlich weniger als 1% beträgt.Für die Installation ist ein zertifizierter Wärmepumpeninstallateur, Qualifikation entsprechendISO 17024 (Nachweis einer Ausbildung bei AIT oder gleichwertig) empfehlenswert.2.2.6 AbwärmenutzungAbwärme ist zu minimieren, in der Folge ist eine Abwärmenutzung nach Möglichkeitvorzusehen. Bei Kühlanlagen ab10 kW Kälteleistung pro Gebäude ist jedenfalls eine Abwärmenutzungvorzusehen. Die Optimierung von Serverräumen ist bereits in der Vorbereitungsphasezu behandeln (z.B. Serverräume zonieren, Abwärme in Lüftungssystemzur Wärmerückgewinnung), siehe auch Kapitel Kühlung von Rechenzentren.Technische Anforderungen 37


2.2.7 WarmwasserbedarfAlle Sanitärräume, Einzelwaschtische, Büros, Klassenzimmer und Werkstätten werdennur mit Kaltwasser ausgestattet. Warmwasser kommt nur in ausgewiesenen Putzräumen,Teeküchen, Dusch- und Waschräumen vor.Wenn der Warmwasserbedarf >10 kWh/m² (BGF) oder >10.000 kWh/a, dann ist jedenfallsSolarthermie für die Deckung des WW-Bedarfs vorzusehen, sofern entsprechendeSolarerträge am Standort realisiert werden können.Die Solaranlagen sind für eine mindestens 50 %-ige Bedarfsdeckung des Energiebedarfesder Warmwasserbereitung zu dimensionieren. Als Basis für die 50 %-ige Bedarfsdeckungist jener Energiebedarf zu sehen, der zur Erwärmung des erforderlichenKaltwassers (ohne Verlustbedeckung) notwendig ist.Der Einsatz einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung darf nur dann entfallen, wennbereits 70 % der Energie (im Sommerbetrieb Juni bis August) aus erneuerbaren Energieträgernerzeugt wird und auch keine betriebswirtschaftliche Amortisation (ohne externeKosten) gegeben ist.Für alle weiteren Anlagen ist nur dann eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung zuberücksichtigen, wenn über die Sommermonate Juni bis September eine überwiegendeGebäudenutzung oder ein entsprechender Warmwasserbedarf nachgewiesen wird.Für Bürogebäude bzw. Gebäude mit einem äußerst geringen spezifischen Energiebedarfder Warmwasserbereitung ist eine dezentrale Warmwasserbereitung auszuführen.Der Warmwasserverbrauch wird häufig zu hoch angesetzt. Dieser Fehler tritt auchdann auf, wenn der jahreszeitliche Unterschied nicht berücksichtigt wird. Zu hohe Verbrauchsannahmenführen vor allem bei Solaranlagen zu überdimensionierten, tendenziellunrentableren Anlagen.38 Technische Anforderungen


Gebäudetyp Warmwasserbedarf Temperatur VerminderterSommerbedarfin ProzentEignung fürsolare WW-BereitungKrankenhäuserBürogebäude100 – 300 l/Tag, Bett 60° - 90% +++10 – 40 l/Tag, Person 45° +Schulen (bei 250 Tagen/a)Ohne DuschanlagenMit DuschanlagenSportanlagen mit Duschanlagen5 – 15 l/Tag, Schüler30 – 50 l/Tag, Schüler50 – 70 l/Tag, Schüler45°45°45°+/- 0Tabelle 4: Richtwerte Warmwasserbedarf ,Quelle: Recknagel,2007, S. 1728.+++2.2.8 Wassersparende Armaturen und Sanitärinstallationen bei Neubau■■■Durchflussbegrenzer oder Durchflusskonstanthalterwassersparende Spülkästen oder Druckspülerwassersparende Urinalanlagen, ev. zeitgesteuerte Duschautomaten2.2.9 Speicher- und ZirkulationsverlusteNachweis der Wärmeverlustleistung von Speichern mit folgenden Annahmen:■ Mitteltemperatur am Aufstellort unbeheizt: 10 °C■Mitteltemperatur am Aufstellort beheizt: 20 °C (bis 25 °C)■ Mittlere Speichertemperatur: 55 °C■ Max. zulässige Wärmeverlustleistung: 100 l: 32 W; 500 l: 81 W; 1000 l 122 W;2000 l: 185 WZwischenwerte können interpoliert werden.Technische Anforderungen 39


2.2.10 Thermische SolaranlageDie Möglichkeiten der Solarthermie inkl. Gebäudeintegration werden in der Vorbereitungsphasegeklärt.Nachweis:■■■■Berechnung mit geeignetem Programm mit regionalen Klimadaten unter Berücksichtigungder örtlichen VerschattungDatenblatt der gewählten Module / Komponenten; Solar KeymarkZeichnerische Darstellung der Lage und Fläche der SolarmoduleAbnahmeprotokoll2.2.11 PV AnlageDie Möglichkeiten der PV Nutzung inkl. Gebäudeintegration werden in der Bedarfsdefinitiongeklärt.Nachweis:■■■Berechnung mit geeignetem Programm mit regionalen Klimadaten unter Berücksichtigungder örtlichen VerschattungDatenblatt der gewählten Module / KomponentenZeichnerische Darstellung der Lage und Fläche der Solarmodule2.2.12 LüftungsanlageLüftungsanlagen sollen höchstmögliche Akzeptanz von Seiten der Nutzer erzielen undenergieeffizient arbeiten. Die Luftmenge in Klassen und Büros müssen an den hygienischenLuftwechsel angepasst werden.Die speziellen Anforderungen bzgl. Luftwechsel, SFP, Wärmerückgewinnungsgrad,Luftqualität (CO 2-Steuerung/Feuchte), (Einzelraum)Regelung werden festgelegt. DieEinhaltung der Dichtheitsklasse ist durch Prüfung gemäß ÖNORM nachzuweisen. Elektromotorenmit besten Wirkungsgradklassen, zudem ist auf energieeffiziente Regelbarkeitder Motoren ist zu achten.40 Technische Anforderungen


Der Nachweis der vereinbarten Anforderungen erfolgt über das zu vereinbarende Abnahmeprotokoll.2.2.13 DruckluftDie Konzeptionierung von Druckluftanlagen muss den Erfordernissen des Betriebs Rechnungtragen und gleichzeitig soll ein möglichst sparsamer Einsatz von Druckluft angestrebt werden.2.2.14 BeleuchtungEin möglichst geringer Energieaufwand für die Beleuchtung ist in der Planung anzustreben:■■■■■■Weitgehende Tageslichtnutzung bereits in der Vorentwurfsphase: möglichststurzfreier Einbau der Fenster sowie moderate Raumtiefen (5 bis 6 m); ggf. Einsatzvon Lichtlenkung und BlendschutzAuslegung der Beleuchtung auf die ÖNORM EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten“für verschiedene Raumnutzungen vorgegebenen Beleuchtungsstärken.Dabei kann auch statt einer flächigen Ausleuchtung, mit den vorgegebenenBeleuchtungsstärken, eine arbeitsplatzorientierte Beleuchtung geplant werdenLeuchtmittel mit hoher Lichtausbeute (> 80 Im/Watt), Leuchtenbetriebswirkungsgrad> 70 %Beleuchtungssteuerungen; automatisierte Abschaltung bei Abwesenheit sowietageslichtabhängiges Dimmen; für eine hohe Akzeptanz sollte der Nutzer die Automatikjedoch überstimmen können. Trennung der Stromkreise für fensternaheund fensterferne BeleuchtungDie Anforderungen an die flächenspezifische installierte Lampenleistung bei verschiedenenNennbeleuchtungsstärken werden laut KommunalgebäudeausweisausgelegtDie Art der Beleuchtungssteuerung ist im Einvernehmen mit dem Auftraggebervorzusehen: präsenzabhängige Ein- und Ausschaltung; präsenzabhängige Aus-Technische Anforderungen 41


schaltung und manuelle Einschaltung; tageslichtabhängige Ein- und Ausschaltung;tageslichtabhängige Ausschaltung und manuelle EinschaltungNachweis:Es ist zu dokumentieren, auf welcher Grundlage die Minimierung des elektrischenEnergieaufwandes für Beleuchtung durchgeführt wurde und es sind entsprechende Effizienzkennwerteanzugeben. Der Energieaufwand für Beleuchtung ist im Energieausweismöglichst genau einzugeben. Der flächenspezifische Energiebedarf für Beleuchtungist als Lighting Energy Numeric Indicator LENI laut EN 15193 auszuweisen.2.2.15 U-Wert VorgabenBei der Sanierung einzelner Bauteile sind die U-Wert Vorgaben gemäß OIB, RL6, Art.15a einzuhalten.2.2.16 Wind- und luftdichte Ausführung der GebäudehülleAnforderung: n50 ≤ 0,6 h -1 ; die Werte sind durch Luftdichtheitstests nach EN 13829nachzuweisen. Dabei ist mindestens eine Testreihe mit Unter- und mit Überdruckdurchzuführen. In begründeten Fällen sind bei Sanierungen geänderte Anforderungenmöglich.Die Messung soll möglichst für das Gesamtgebäude erfolgen. Ist dies nicht möglich, sosind auch Tests in einzelnen Gebäudeabschnitten zulässig. Der Gesamtwert für das Gebäudeist als volumengemittelter Durchschnittswert der Gebäudeabschnitte zu bilden.42 Technische Anforderungen


2.2.17 Gebäudehülle wärmebrückenoptimiertDie Vorgehensweise, Zuschläge für Wärmebrücken pauschal zu berücksichtigen, ist füreine optimierte Gebäudehülle nicht ausreichend, gefordert ist daher folgender Nachweis:■Zeichnerische Darstellung aller relevanten Anschlussdetails■ Rechnerischer Nachweis: wärmebrückenbedingte Erhöhung des mittleren U-Wertes der Gebäudehülle ≤ 0,05 W/(m²K)2.2.18 Haushaltsgeräte, KaffeemaschinenHaushaltsgeräte (z. B. Kühlschränke, Geschirrspüler, usw.) werden nach dem Stand derTechnik mit der höchsten verfügbaren Energieeffizienz angeschafft. Entscheidungskriteriumsind die Energieeffizienzklassen nach der jeweils geltenden EU-Verordnungzur Energiekennzeichnung von Produkten (EU-Effizienzlabel). Abweichungen sind zulässig,wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen. Abweichungensind zu begründen und schriftlich festzuhalten. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeitsind die Gesamtkosten aus den Anschaffungskosten und Betriebskosten über 15Jahre zu vergleichen.Solange für Kaffeemaschinen noch kein EU-Energieeffizienzlabel existiert, sind nur Geräteanzuschaffen, die über eine automatische Abschaltfunktion verfügen. Bei der Inbetriebnahmesind die Geräte so einzustellen, dass diese sich nach einer Zeit von 30 bis60 Minuten in einen verbrauchsgünstigen Zustand versetzen oder sich ganz vomStromnetz trennen. Vorhandene Maschinen ohne Abschaltfunktion sind nachts und amWochenende vom Stromnetz zu trennen. Bei der Anschaffung von Filterkaffeemaschinensind Modelle mit einer Isolierkanne zu bevorzugen.Technische Anforderungen 43


2.2.19 Alte Kühl- und GefriergeräteErfahrungsgemäß kann der Stromverbrauch älterer Kühl- und Gefriergeräte oft unbemerktstark ansteigen. Für über 10 Jahre alte Kühl- und Gefriergeräte sind zweijährlichStromverbrauchsmessungen durchzuführen und zu dokumentieren. Bei sehr hohenStromverbrauchswerten ist ein vorzeitiger Austausch gegen ein hocheffizientes Gerätzu prüfen.2.2.20 Nutzung von privaten Geräten am ArbeitsplatzAuch für die Nutzung von privaten Geräten gelten die ambitionierten Anforderungenhinsichtlich Energieeffizienz und energiebewusster Nutzung. Dies geschieht unter derBedingung, dass nur hocheffiziente Geräte zum Einsatz kommen und die Geräte energiebewussteingesetzt werden. Vor dem Einsatz privater Geräte ist zu prüfen, ob nichtin der Nähe ein Gerät vorhanden ist, das mitgenutzt werden kann.Für alle Gerätearten, bei denen die EU-Energieeffizienzlabels verpflichtend sind, ist diejeweils beste Energieeffizienzklasse der Maßstab. Alle MitarbeiterInnen sind für einenenergiesparenden Umgang auch mit den eigenen Geräten verantwortlich.2.2.21 BürogeräteDer Einkauf von Bürogeräten (Computer, Drucker, usw.) erfolgt über den Bereich IT.Dabei ist die Energieeffizienz der Geräte eines der Hauptkriterien bei der Beschaffungvon Neugeräten.44 Technische Anforderungen


2.3 Ökologische AnforderungenDie Optimierung wesentlicher Gesundheitsaspekte hat entweder direkte energetischeAuswirkungen (maximale Tageslichtnutzung senkt den Strombedarf für die Beleuchtungund die Kühllast) oder wirkt sich indirekt auf die Erreichung der Gesamtziele aus(z.B. Senkung des Energieaufwandes für die Baukonstruktion).2.3.1 TageslichtversorgungEs muss eine komplette Tageslichtversorgung angestrebt werden, im Zweifelsfall istder Nachweis der Tageslichtversorgung im Gebäude wie folgt zu ermitteln:a) Tageslichtsimulation für das Gebäude oder für einzelne Gebäudeteileoderb) Berechnung des mittleren Tageslichtfaktors für das Gebäude.Die Tageslichtsimulation ist anhand des Berichts, der die genannten Mindestanforderungenenthält, nachzuweisen.Der Tageslichtfaktor beschreibt die Beleuchtungsstärke des Tageslichts im Gebäude alsAnteil zur Beleuchtungsstärke unter freiem Himmel. Der mittlere Tageslichtfaktor fürdas gesamte Gebäude ist auf Basis der Planunterlagen und der Berechnungsmethode zuermitteln.Der Nachweis ist anhand der Berechnung und der Kennzeichnung von unterschiedlichenZonen bei unterschiedlichen Fassadeneigenschaften in Plänen darzustellen. DieAnforderungen werden im Zuge der Vorbereitungsphase festgelegt.Normativer Verweis: ÖNORM EN 15193: 01.01.2008. Energetische Bewertung von Gebäuden– Energetische Anforderungen an die BeleuchtungTechnische Anforderungen 45


2.3.2 Ökologisch optimierte Auswahl von Baustoffen und BauteilenOI3-IndexDer OI3 Index ist zu ermitteln, Optimierungen insbesondere durch Auswahl und effizienteDimensionierung von Baukonstruktionen. Die Bewertung ist für die wesentlichenBauteile durchzuführen: Außenwandkonstruktion, Dachkonstruktion, Boden-/Deckenkonstruktion, Innenwandkonstruktion, Fenster- und Außentüren.Die Bewertung erfolgt entsprechend dem Massenauszug nach folgenden ökologischeMaßzahlen bzw. Wirkungskategorien: Primärenergieinhalt nicht erneuerbar (PEI ne),Treibhauspotenzial (GWP), Versauerungspotenzial (AP).Die Vermeidungsgebote und Empfehlungen zur Reduktion umweltbelastender Materialiensind zu beachten.Vermeidung folgender treibhauswirksamer und umweltbelastender Materialien:■■■■■HFKW-haltige Wärmedämmstoffe für Gebäude, Haustechnik (inkl. Montageschaum);bei Rückbau alter XPS oder PU Platten sachgerechte EntsorgungIn Kältemitteln für Wärmepumpen, Kältemaschinen etc.PVC in Fenstern, Türen, Lichtschächten, Fußböden, Randleisten, TapetenPVC in Wasser-, und Zuluftrohren im Gebäude, AbdichtungsbahnenHolz aus Primärwald (Tropen, Nord- u. Südamerika, Asien); Hölzer mit FSC-Siegelzulässig46 Technische Anforderungen


Empfehlungen:■■■■■■■■■■■■■Holz aus der RegionUmweltstandards für Bauprodukte: z.B. Österreichisches UmweltzeichenElektroinstallation halogenfrei – Kabel, Rohre, Verteilerkasten, SchalterPU freie WärmedämmplattenFassadenkleber und Verputze mit minimalem Kunststoffanteil ohne BiozideKeine organisch-chemischen HolzschutzmittelWärmedämmung der Fugen mit Stopfmaterialien oder DichtungsbändernOberflächenbehandlung schadstoffarmBitumenvoranstriche lösemittelfreiMetallgrundierungen schwermetallfreiWand- und Deckenanstriche, Tapetenkleber Lösemittel-, biozid- und weichmacherfreiMetall- und Holzanstriche schadstoffarmVerfugungen mit essigsäurevernetztem SilikonAusschreibung mit ökologischen LeistungsbeschreibungenDie o.a. Vermeidungsgebote und Empfehlungen sind in den Leistungsbeschreibungenzu spezifizieren.Beispiel:a) Emissionsarme Bodenbeläge – Verlegewerkstoffe entsprechend EMICODE EC1Verlegewerkstoffe (Vorstriche, Grundierungen, Spachtelmassen, Klebstoffe etc.)müssen den Anforderungen EC1 entsprechen. Vorschlag zur Ausschreibung:Der Klebstoff ist nach EMICODE EC1 ”sehr emissionsarm” der GemeinschaftEmissionskontrollierter Verlegewerkstoffe e.V. oder gleichwertigem eingestuft.Der EMICODE stuft Produkte nach ihrer Belastung der Raumluftqualität in dreiEmissionsklassen ein (EC1,2,3). Gemessen wird die Summe aller flüchtigen organischenVerbindungen.Technische Anforderungen 47


) emissionsarme Oberflächenbehandlungc) Komfortlüftung optimiert ausgeführtd) Elektrobiologische Installation bei entsprechenden Anforderungen z.B. in Schlafbereichenvon HeimenDie o.a. Vermeidungsgebote und Empfehlungen sind in den Leistungsbeschreibungenentsprechend zu spezifizieren. Kriterien für eine bauökologisch optimierte Ausschreibungvon kommunalen Bauvorhaben wurden im Projekt "Ökologisch Bauen und Beschaffenin der Bodenseeregion" entwickelt.ChemikalienmanagementVor Arbeitsbeginn wird mit den ausführenden Firmen eine Bauproduktenliste („VereinbarteBauprodukte“) erstellt. Dabei reichen die ausführenden Firmen mindestenszwei Wochen vor Arbeitsbeginn eine vollständige Liste aller für die Bauausführungvorgesehenen Bauprodukte und allfällige erforderliche Nachweise für die ökologischeMindestqualität ein. Alle eingesetzten Bauprodukte müssen von einem externen Konsulentenoder einem unabhängigen internen Fachspezialisten/in kontrolliert und freigegebenwerden. Parallel zu den verpflichtenden Kontrollen der Bauleitung müssen mindestensdreimal unangekündigte Kontrollen der Baustelle durchgeführt werden. Aufder Baustelle dürfen ausschließlich die in der Liste angeführten Bauprodukte gelagertund verwendet werden. Die vereinbarten Bauprodukte dürfen auf der Baustelle ausschließlichin Originalverpackung vorkommen.Nachweis: Zu Projektabschluss erhält der Auftraggeber einen Endbericht über die gesetztenMaßnahmen als Dokumentation.2.3.3 Naturnahe Entwässerung von NiederschlagswasserZur Versickerung von Niederschlagsabflüssen soll die Reinigungswirkung der belebten,bewachsenen Bodenzone gegenüber unerwünschten Stoffen genutzt werden.Vorgaben für eine betriebsbegleitende Pflege und Unterhaltung, inkl. geeignete Wirkungs-und Funktionskontrollen zur Prüfung der Reinigungs- und Rückhaltekapazitätder Sickerstrecke sind zu erstellen.48 Technische Anforderungen


Empfehlung: Dachbegrünung, Entsiegelung von Freiflächen (Schotterrasen, wasserdurchlässigeRasengittersteine, Rasenziegel oder Rasenwaben, Drainasphalt, begrünteVersickerungsmulden, etc.)2.3.4 MobilitätsmanagementBei Sanierungen und Neubauten von Gebäuden ist das Thema Mobilität bereits in derPlanung mit einzubinden. Dies betrifft im Speziellen folgende Punkte:■■■■■■■■Schaffung von Radabstellplätzen nahe an GebäudenInfrastruktur für Umkleideräume, Duschen und Stauraum für FahrradbekleidungenLademöglichkeiten für E-bikesVisualisierungen von Mobilitätsthemen in Eingangsbereichen mit Infoterminalsoder Zeiterfassungsterminals (Abfahrtszeiten / gleichzeitige Bewerbung internerAktionen und Veranstaltungen)Planung der Ein- und AusfahrtenParkplatzplanungParkplätze für BehindertePlanung von Besprechungsräumen, insbesondere für die Ausstattung von Telefon-und Videokonferenzen (Kamera, Beamer, Laptop usw.)Technische Anforderungen 49


BegriffsbestimmungenAP: Acidification Potential, Versäuerungspotenzial aus Prozessen der Energieumwandlung (z.B.Rauchgase) in Relation zu 1 kg SO 2 (lokale Wirkungsgröße).Art. 15a-BVG: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a der Bundesverfassungüber Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen;in diesen finden sich u.a. Mindestanforderungen für den HWB im Rahmen von Neubau undSanierung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden.Charakteristische Länge (lc): Verhältnis von Bruttorauminhalt zu Gesamtoberfläche eines Gebäudes,Maß für die Kompaktheit und damit für den Einfluss der Architektur und der Gebäudegrößeauf den Energiebedarf. Je nach Größe und Gliederung der Oberfläche liegt die charakteristischeLänge zwischen ca. 1 m 3 /m 2 (klein und stark gegliedert) und 3 m 3 /m 2 (große und kompakt).Oft wird auch der Kehrwert, das A/V Verhältnis, in der Literatur erwähnt.COP: Coefficient of Performance, Maß für die thermische Effizienz von Wärmepumpen im Heizbetrieb(Erzeugte Wärme in kWh/aufgewendete elektrische Energie in kWh während einerZeitperiode); ist stark von der Differenz der Temperaturen von Wärmequelle und Heizmediumabhängig.Ecosoft: Excel Werkzeug des österreichischen Instituts für Baubiologie und -ökologie zur Optimierungder ökologischen Qualität von Baukonstruktionen und Gebäuden auf Basis von bis zufünf Wirkungskategorien sowie zur Ermittlung des Ökoindikators OI3(www.ibo.at/de/ecosoft.htm).ELI (Ergonomic Lighting Indicator): Verfahren zur Quantifizierung von Lichtqualität in fünfParametern (Sehleistung, Erscheinungsbild, Sehkomfort, Vitalität, Individualität und Flexibilität),das von Zumtobel entwickelt wurde. Die Darstellung erfolgt als Spinnennetzgrafik.EMICODE EC1: GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe undBauprodukte e.V. Verlegewerkstoffe, die mit dem GEV-Zeichen EMICODE EC1 ® als „sehr emissionsarm“gekennzeichnet sind, tragen dazu bei, Raumluftbelastungen zu reduzieren.Energieausweis: Es gelten die Bestimmungen der OIB RL 6.Energiebuchhaltung: Die erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen des Pflichtenheftes wirdmit Hilfe der Energiebuchhaltung des Landes <strong>Vorarlberg</strong> laufend überwacht.Energiezukunft: Der von der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung 2009 beauftragte Prozess zur Entwicklungund Gestaltung einer zukunftsfähigen Energieversorgung. In einigen Punkten des Leit-50 Begriffsbestimmungen


fadens wird auf dort formulierte Grundsätze Bezug genommen.GWP: Global Warming Potenzial, Treibhauspotenzial im Vergleich mit CO 2 (bezogen auf 100Jahre), daher auch die Einheit „CO 2 – Äquivalente“ (globale Kenngröße).Heizwärmebedarf (HWB): Nutzenergiebedarf für Raumwärme, üblicherweise bezogen auf diekonditionierte Bruttogeschoßfläche (Gebäudekenngröße zur Beschreibung der thermischenQualität in der Heizperiode). Die Ermittlung des Heizwärmebedarfs des Gebäudes erfolgt nachdem Rechenverfahren der ÖNORM B 8110-6 bzw. durch Übernahme der Ergebnisse des Energieausweisesfür Nicht-Wohngebäude, sofern nicht ein Nachweis gemäß PHPP als ausreichendvereinbart ist. In der OIB RL6 sind Grenzwerte für den HWB angegeben.Heizlast: Die Ermittlung der Heizlast erfolgt gemäß ÖNORM EN 12831. Die Annahmen bzgl.Raumtemperaturen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Im Passivhaus Projektierungspaketwird die Heizlast davon abweichend für zwei gewählte Wetterbedingungenermittelt.JAZcalc: Excel Programm zur Ermittlung der Effizienz einer Wärmepumpenanlage. JAZcalc ermitteltdie Jahresarbeitszahl (JAZ) unter Normbedingungen. In <strong>Vorarlberg</strong> ist die Verwendungdes Programms als Nachweis für die geforderte JAZ verpflichtend vorgeschrieben, um Förderungenzu erhalten.klima:aktiv Bürogebäude: Kriterienkatalog für Dienstleistungs- und Bürogebäude, Energieinstitut<strong>Vorarlberg</strong> in Zusammenarbeit mit e7, IBO und TU Graz im Auftrag des BMLFUW.Kommunalgebäudeausweis: In diesem Dokument wird die energetische und ökologische Performancebei einer Generalsanierung bzw. bei einem Neubau in folgenden Kategorien bewertet:Prozess- und Planungsqualität, Energie und Versorgung, Gesundheit und Komfort, Baustoffe undKonstruktion.Komfortklasse: Ein Verfahren zur analytischen Bestimmung und Interpretation der thermischenBehaglichkeit (Ermittlung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischenBehaglichkeit) ist in der ÖN EN ISO 7730 beschrieben.Kontrollierte Be-/Entlüftung: Raumlufttechnische „Zu- und Abluftanlagen“ sind gemäß OIBRichtlinie 6 bei ihrem erstmaligen Einbau oder bei ihrer Erneuerung mit einem System zurWärmerückgewinnung auszustatten. Dabei sind hygienische Standards zu berücksichtigen. Fürdie Ausschreibung bzw. Auftragsvergabe ist die konkrete Definition der Anforderungen erforderlich,um bestmögliche Akzeptanz der Nutzer sowie einen energieeffizienten Betrieb zu ermöglichen,eine „normgemäße“ Auslegung ist nicht ausreichend.Begriffsbestimmungen 51


Kühlbedarf (KB): Nutzenergiebedarf für Raumkühlung, üblicherweise bezogen auf die konditionierteBruttogeschoßfläche (Gebäudekenngröße zur Beschreibung der thermischen Qualität imSommer) In der OIB RL 6 vorgeschrieben sind wahlweise der Nachweis gemäß ÖNORM B8110/3 oder die Einhaltung eines Grenzwertes von 1 kWh/m 2 BGF.Jahr für Neubauten und 2kWh/m 2 BGF und Jahr für umfassende Renovierung.Lighting Energy Numeric Indicator (LENI): Flächenspezifischer Energiebedarf für Beleuchtung.Der LENI ist in der EN 15193 definiert.Niedrigstenergiegebäude: Die Vorgabe der Europäischen Gebäuderichtlinie – Energy Performanceof Buildings Directive (recast), 2010/31/EU lautet “A nearly zero energy building is abuilding that has a very high energy performance. The nearly zero or very low amount of energyrequired should be covered to a very significant extent by energy from renewable sources.” Diedeutsche Fassung der Gebäuderichtlinie übersetzt den englischen Begriff mit „Niedrigstenergiegebäude“.In der ÖNORM B 8110-1 liegt eine Definition des Niedrigstenergiegebäudes vor, dieallerdings nicht alle Aspekte der EU Vorgabe umfasst. Aus diesem Grund müssen Anforderungenin Zusammenhang mit dem Begriff Niedrigstenergiegebäude weiter spezifiziert werden.OI3 Index: Wirkungsorientierte Klassifizierung von Baukonstruktionen zur Unterstützung einerökologischen Baustoffwahl.OIB RL 6: Österreichisches Institut für Bautechnik, Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“(Ausgabe Oktober 2011). Vorschlag der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Harmonisierungder bautechnischen Vorschriften bezüglich Energieeinsparung und Wärmeschutz; seit2011 gültig für alle „konditionierten“ Gebäude (somit auch für die Landesgebäude, für die dervorliegende Leitfaden gedacht ist); Berechnungen gemäß dem OIB Leitfaden „EnergietechnischesVerhalten von Gebäuden“. Zentrales Element der RL6 sind Vorgaben (Empfehlungen) fürZielwerte des Heizwärme- und Kühlbedarfs in Abhängigkeit der charakteristischen Länge desGebäudes.Nicht-Wohngebäude (NWG): Klassifizierung jener Gebäudetypen in der OIB RL 6, für welchedie Berechnungsverfahren zur Anwendung kommen und entsprechende Vorgabewerte in Abhängigkeitder charakteristischen Länge des Gebäudes angegeben werden.1) Bürogebäude2) Kindergarten und Pflichtschulen3) Höhere Schulen und Hochschulen4) Krankenhäuser52 Begriffsbestimmungen


5) Pflegeheime6) Pensionen7) Hotels8) Gaststätten9) Veranstaltungsstätten10) Sportstätten11) Verkaufsstätten12) Hallenbäder13) Sonstige konditionierte GebäudeÖkologische Kriterien für Materialien: Die ökologischen Kriterien für das Produktmanagementwerden in die standardisierten Leistungsbeschreibungen integriert. In der Vertragsvergabeim Anschluss an die Ausschreibung sind die sich aus den in der Ausschreibungdefinierten ökologischen Mindeststandards ergebenden Pflichten der Auftragnehmer in Verträgenfestzuschreiben (z. B. Genehmigungs-, Berichtspflichten). Kriterienkataloge für Ausschreibungen,die im Rahmen des Bauproduktmanagements angewandt werden können, bieten vorallem die beiden folgenden Programme: „Ökologisch Bauen und Beschaffen in der Bodenseeregion(oeg)“ [Ökoleitfaden 2007] sowie „Ökokauf Wien“ AG 08 Innenausstattung [Ökokauf Wien].Diese Kriterienkataloge enthalten auch weitere ökologische Kriterien, die nicht Gegenstand desvorliegenden Kriteriums im Rahmen von klima:aktiv Gebäuden sind. Wenn nicht ohnehin einerder beiden Kriterienkataloge angewandt wird, steht alternativ eine Auswahl an raumluftrelevantenAusschreibungskriterien auf der baubook klima:aktiv-Plattform für Kriterien und Produktezur Verfügung (basierend auf dem oeg-Kriterienkatalog).Passivhaus Standard: Es gilt die Definition des Passivhaus Institutes (www.passiv.de)Passivhaus Projektierungspaket [PHPP]: Die Nachweismethode PHPP dient der Bewertungvon Gebäuden, die deutlich höhere Einsparungen gegenüber den Mindestanforderungen der OIBRL 6 anstreben und Passivhausniveau erreichen.Planungsziel: Die Festlegung von Planungszielen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers,diese werden in Architektenverträgen definiert. Die Klärung der Planungsziele kann in Zusammenarbeitmit Architekten, Fachplanern und anderen Experten erfolgen.Planungsstrategie: Gestaltung des Planungsprozesses, Auswahl der TechnologienBegriffsbestimmungen 53


Sanierung: Eine Sanierung liegt vor, wenn Teile eines Gebäudes erneuert werden. Jede Teilsanierungsoll immer Teil eines Gesamtkonzeptes sein, wobei die Fertigstellung auch erst in späterenJahren erfolgen kann. Die Anforderungen gelten daher auch bei Teilsanierungen sinngemäßfür definierbare Gebäudeteile und sollen sicherstellen, dass nach Fertigstellung die geforderteQualität erreicht wird.SFP (specific fan power): Die spezifische Ventilatorleistung ist eine wichtige Kenngröße zurBeurteilung der energetischen Effizienz des Ventilators in der jeweiligen Anlage. Dieser europaweitgültige Kennwert wird durch die ÖNORM EN 13779 über die elektrische Leistungsaufnahmebeim maximalen Volumenstrom (Auslegungspunkt) definiert. Einheit ist W/[m³/s] bzw.kW/[m³/h]. Gibt es sowohl bei der Zu- als auch bei der Abluft einen Ventilator, sind die Anschlussleistungenzu addieren, während bei den Volumenströmen der Mittelwert herangezogenwird. Durch den SFP-Wert wird die Gesamteffizienz des Ventilators inklusive Antrieb definiert.Allerdings spielt dabei auch die Konfiguration der Gesamtanlage – insbesondere die in der Anlagegegebenen Druckverluste – eine Rolle.Solar Keymark: Freiwilliges Zertifizierungssystem für thermische Solarkollektoren, das vonESTIF (European Solar Thermal Industry Federation) und CEN (European Committee for Standardization)entwickelt wurde.Vernetzte Planung: Komplexe Planungsziele werden nicht allein über eine Abfolge von Einzelschrittenerreicht. Die Phasen werden durch mehrere Problemlösungszyklen überlagert, dieeinen Lernprozess darstellen, bei dem das Wissen über die Lösungen mit der Zeit zunimmt(Zielsuche – Lösungssuche – Bewertung und Entscheidung).Vertragliche Abwicklung von Bauleistungen: Für die vertragliche Abwicklung von Bauleistungenist die ÖNORM B 2110 die wesentliche Grundlage. Gemeinsam mit anderen, im Vertraganzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN technischen Inhalts und Werkvertragsnormen der SerieÖNORM B 22xx und H 22xx) regelt sie die gleich bleibenden eindeutigen Festlegungen vonmodernen Bauverträgen. Damit kann eine vollständige Beschreibung und eindeutige Festlegungvon Bauleistungen erzielt werden.Wirkungskategorien: Wirkungsabschätzung im Zusammenhang mit einer Lebenszyklusbetrachtung(Ökobilanz), derzeit werden für Hochbauprojekte mit dem OI3 Index dreiWirkungskategorien ausgewiesen Primärenergie (PEB oder PEI), Beitrag zum Treibhauseffekt(GWP), Beitrag zum sauren Regen (AP).54 Begriffsbestimmungen


ImpressumAmt der <strong>Vorarlberg</strong>er LandesregierungAbteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft (VIIc)Römerstraße 15 | 6901 Bregenz | E: hochbau@vorarlberg.at | I: www.vorarlberg.at/hochbauGestaltung Deckblatt: Servicestelle für Text- und BildgestaltungRedaktionDI Johannes FechnerDI Johannes HaasIng. Martin SchatzmannBregenz, September 2012

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