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Redaktion & Anzeigen - TSV Neuenstein

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§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

Im 2. Absatz könne wir lesen: “Jedes über 16 Jahre alte Mitglied ist berechtigt, an der<br />

Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts an<br />

Hauptversammlungen teilzunehmen.”<br />

Der Kommentar:<br />

Das wäre schön, wenn die Bude mal wieder brechend voll wäre. Gemeint sind die<br />

Hauptversammlungen des <strong>TSV</strong> <strong>Neuenstein</strong>, die jährlich im März stattfinden. Vielleicht wusste den<br />

vorangegangenen Wortlaut nicht jedes über 16 Jahre alte Mitglied. Hier sind alle angesprochen,<br />

die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kommen Sie zu den Hauptversammlungen, beteiligen<br />

sich aktiv am Vereinsleben, entscheiden Sie mit und tun etwas für die Gemeinschaft. Nur wer<br />

seine Meinung offen mitteilt, d.h. in Hauptversammlungen äußert, hat auch das Recht, den<br />

Verein zu kritisieren und Maßnahmen zu Verbesserungen herzuleiten.<br />

§ 9 Hauptversammlung<br />

“Anträge zur Hauptversammlung können vom Vorstand und jedem Mitglied gestellt werden.<br />

Sie müssen spätestens 5 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich mit Begründung beim 1.<br />

Vorsitzenden eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und<br />

beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die<br />

Dringlichkeit anerkennen.” Diese Passage können Sie im 4. Absatz des Paragraphen nachlesen.<br />

Der Kommentar:<br />

Hätten Sie’s gewusst, jedes Mitglied kann einen Antrag stellen. Sie können also auch hier aktiv<br />

ins Vereinsleben einschreiten. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und beteiligen sich daran.<br />

§ 15 Strafbestimmungen<br />

Absatz 2 regelt die Ordnungsstrafen. “Der Vorstand kann Ordnungsstrafen (Verweise,<br />

Verwarnungen und Sperrungen) gegen jeden Vereinsangehörigen, der sich gegen die Satzung,<br />

das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins vergeht, verhängen.”<br />

Der Kommentar:<br />

Leider muss es diesen Passus auch geben. Es ist schade, wenn sich ein Mitglied so verhält, dass<br />

es ausgeschlossen, verwarnt oder für den Spielbetrieb gesperrt wird. Der Verein hat schon das<br />

Recht, seine Ehre zu verteidigen. In der Vergangenheit hatte der <strong>TSV</strong> <strong>Neuenstein</strong> wenig Anlass in<br />

dieser Weise vorzugehen - Gott sei Dank!<br />

Diese Bestandteile der Satzung sind jedoch nur Bruchstücke. Haben Sie weitere Fragen, dann<br />

wenden Sie sich an einen Verantwortlichen des Vereins oder direkt an die Geschäftsstelle des <strong>TSV</strong><br />

<strong>Neuenstein</strong>.<br />

Rainer Gaukel<br />

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