Redaktion & Anzeigen - TSV Neuenstein
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§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
Im 2. Absatz könne wir lesen: “Jedes über 16 Jahre alte Mitglied ist berechtigt, an der<br />
Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts an<br />
Hauptversammlungen teilzunehmen.”<br />
Der Kommentar:<br />
Das wäre schön, wenn die Bude mal wieder brechend voll wäre. Gemeint sind die<br />
Hauptversammlungen des <strong>TSV</strong> <strong>Neuenstein</strong>, die jährlich im März stattfinden. Vielleicht wusste den<br />
vorangegangenen Wortlaut nicht jedes über 16 Jahre alte Mitglied. Hier sind alle angesprochen,<br />
die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kommen Sie zu den Hauptversammlungen, beteiligen<br />
sich aktiv am Vereinsleben, entscheiden Sie mit und tun etwas für die Gemeinschaft. Nur wer<br />
seine Meinung offen mitteilt, d.h. in Hauptversammlungen äußert, hat auch das Recht, den<br />
Verein zu kritisieren und Maßnahmen zu Verbesserungen herzuleiten.<br />
§ 9 Hauptversammlung<br />
“Anträge zur Hauptversammlung können vom Vorstand und jedem Mitglied gestellt werden.<br />
Sie müssen spätestens 5 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich mit Begründung beim 1.<br />
Vorsitzenden eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und<br />
beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die<br />
Dringlichkeit anerkennen.” Diese Passage können Sie im 4. Absatz des Paragraphen nachlesen.<br />
Der Kommentar:<br />
Hätten Sie’s gewusst, jedes Mitglied kann einen Antrag stellen. Sie können also auch hier aktiv<br />
ins Vereinsleben einschreiten. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und beteiligen sich daran.<br />
§ 15 Strafbestimmungen<br />
Absatz 2 regelt die Ordnungsstrafen. “Der Vorstand kann Ordnungsstrafen (Verweise,<br />
Verwarnungen und Sperrungen) gegen jeden Vereinsangehörigen, der sich gegen die Satzung,<br />
das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins vergeht, verhängen.”<br />
Der Kommentar:<br />
Leider muss es diesen Passus auch geben. Es ist schade, wenn sich ein Mitglied so verhält, dass<br />
es ausgeschlossen, verwarnt oder für den Spielbetrieb gesperrt wird. Der Verein hat schon das<br />
Recht, seine Ehre zu verteidigen. In der Vergangenheit hatte der <strong>TSV</strong> <strong>Neuenstein</strong> wenig Anlass in<br />
dieser Weise vorzugehen - Gott sei Dank!<br />
Diese Bestandteile der Satzung sind jedoch nur Bruchstücke. Haben Sie weitere Fragen, dann<br />
wenden Sie sich an einen Verantwortlichen des Vereins oder direkt an die Geschäftsstelle des <strong>TSV</strong><br />
<strong>Neuenstein</strong>.<br />
Rainer Gaukel<br />
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