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aktiv ERZBISTUM - Ehrenamt im Internet

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<strong>ERZBISTUM</strong> <strong>aktiv</strong> 2/2012 THEMA<br />

KIRCHENVERWALTUNG<br />

Mehr als Geld zählen<br />

Am 18. November werden <strong>im</strong> Erzbistum Bamberg die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Auch wenn viele Kirchenverwaltungen<br />

ihre Aufgabe ohne großes öffentliches Aufsehen erfüllen, ist dieses Gremium für die Pfarrei ein wichtiges<br />

und unverzichtbares Gremium. Wenn die Pfarrei mit der Kommune über Zuschüsse etwa für eine Kirchenrenovierung<br />

oder für den Betrieb des Kindergartens verhandelt, sitzt die Kirchenverwaltung mit am Tisch.<br />

Denn die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung nach<br />

innen und außen. Die Kirchenstiftung ist, grob gesagt, das<br />

Vermögen z.B. einer Pfarrei. Da jede Kirchenstiftung eine juristische<br />

Person ist, benötigt sie Menschen, die für die Kirchenstiftung<br />

handeln: die Kirchenverwaltung. Sie ist zuständig für<br />

Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal und somit das<br />

höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.<br />

Die Aufgaben der Kirchenverwaltungen sind in der Kirchenstiftungsordnung<br />

genau geregelt. Für jedes Bistum gibt es<br />

eine solche Ordnung. Die Kirchenverwaltung hat die Pflicht,<br />

das Kirchenstiftungsvermögen gewissenhaft und sparsam zu<br />

verwalten. Deshalb muss sie einen Haushaltsplan beschließen,<br />

über dessen Einhaltung wachen und am Ende die Jahresrechnung<br />

anerkennen. Die Kirchenverwaltung berät und beschließt<br />

Baumaßnahmen. Sie beantragt Zuschüsse und entscheidet über<br />

die Verwendung von Spenden. Der Kirchenverwaltung obliegen<br />

auch die Personalangelegenheiten. So schließt und kündigt sie<br />

KIRCHENVERWALTUNGSWAHL<br />

Jeder erwachsene Katholik<br />

darf mitbest<strong>im</strong>men<br />

Was ist für die Kirchenverwaltungswahl am 18. November zu beachten?<br />

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.<br />

Wer darf wählen?<br />

Wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer der römisch-katholischen<br />

Kirche angehört und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.<br />

In der jeweiligen Pfarrei hat man dann das <strong>aktiv</strong>e Wahlrecht, wenn<br />

man <strong>im</strong> Bereich dieser Kirchengemeinde den Hauptwohnsitz hat.<br />

Wer darf gewählt werden?<br />

Wählbar sind alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder, die<br />

kirchensteuerpflichtig sind. Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen<br />

ist, wer in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirchengemeinde<br />

oder der Kirchenstiftung steht. Nicht gewählt werden<br />

kann aber auch derjenige, der seiner Pflicht, Kirchensteuer oder<br />

Kirchgeld zu entrichten, offenkundig nicht nachkommt.<br />

Wie viele Kirchenverwaltungsmitglieder sind zu wählen?<br />

Der Pfarrer leitet als Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenverwaltung.<br />

Er ist geborenes Mitglied, muss also nicht gewählt werden.<br />

8<br />

Arbeitsverträge. Aber auch alle anderen Verträge schließt sie <strong>im</strong><br />

Namen der Kirchenstiftung.<br />

Durch diese Aufgaben unterscheidet sich die Kirchenstiftung<br />

klar vom Pfarrgemeinderat. Beide sind jeweils eigenständige<br />

Gremien. Liegt der Akzent der Kirchenverwaltung eindeutig<br />

auf Besitz und Rechtsverhältnissen, so übern<strong>im</strong>mt der Pfarrgemeinderat<br />

den eher inhaltlichen Part. Er berät und unterstützt<br />

den Pfarrer in der Seelsorge, gibt Anregungen für Gottesdienst<br />

und liturgische Feiern, fördert die sozialen und karitativen Aktivitäten<br />

der Pfarrei, gestaltet das Gemeindeleben mit und sucht<br />

Gläubige zur <strong>aktiv</strong>en Mitarbeit zu motivieren. Nach außen hin<br />

vertritt der Pfarrgemeinderat die Anliegen der Gläubigen in<br />

der Öffentlichkeit, meldet sich in politischen und gesellschaftlichen<br />

Fragen zu Wort. Auch soll er sich um die ökumenischen<br />

Kontakte kümmern. Hat die Kirchenverwaltung wichtige Entscheidungen<br />

zu treffen, hat sie zuvor den Pfarrgemeinderat<br />

anzuhören. KLAUS-STEFAN KRIEGER/ISABELLE THOMAS<br />

Wie viele Pfarrangehörige in die Kirchenverwaltung gewählt<br />

werden, richtet sich nach der Anzahl der Katholiken. Normalerweise<br />

umfasst die Kirchenverwaltung in Pfarreien mit bis zu<br />

2.000 Katholiken vier gewählte Mitglieder. In Gemeinden mit<br />

bis zu 6.000 Katholiken werden sechs Mitglieder und darüber<br />

hinaus acht Mitglieder gewählt. Für kleine Kirchengemeinden<br />

mit bis zu 1.000 Katholiken kann das Erzbischöfliche Ordinariat<br />

Bamberg auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes best<strong>im</strong>men,<br />

dass nur zwei Kirchenverwaltungsmitglieder gewählt<br />

werden. Der Antrag ist an die Erzbischöfliche Finanzkammer<br />

zu richten.<br />

Wer darf Wahlvorschläge machen?<br />

Jemanden für die Wahl in die Kirchenverwaltung vorschlagen,<br />

darf jeder Wahlberechtigte. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens<br />

fünf Wahlberechtigten unterschrieben sein. Die Vorschlä-

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