aktiv ERZBISTUM - Ehrenamt im Internet
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<strong>ERZBISTUM</strong> <strong>aktiv</strong> 2/2012 THEMA<br />
KIRCHENVERWALTUNG<br />
Mehr als Geld zählen<br />
Am 18. November werden <strong>im</strong> Erzbistum Bamberg die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Auch wenn viele Kirchenverwaltungen<br />
ihre Aufgabe ohne großes öffentliches Aufsehen erfüllen, ist dieses Gremium für die Pfarrei ein wichtiges<br />
und unverzichtbares Gremium. Wenn die Pfarrei mit der Kommune über Zuschüsse etwa für eine Kirchenrenovierung<br />
oder für den Betrieb des Kindergartens verhandelt, sitzt die Kirchenverwaltung mit am Tisch.<br />
Denn die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung nach<br />
innen und außen. Die Kirchenstiftung ist, grob gesagt, das<br />
Vermögen z.B. einer Pfarrei. Da jede Kirchenstiftung eine juristische<br />
Person ist, benötigt sie Menschen, die für die Kirchenstiftung<br />
handeln: die Kirchenverwaltung. Sie ist zuständig für<br />
Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal und somit das<br />
höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.<br />
Die Aufgaben der Kirchenverwaltungen sind in der Kirchenstiftungsordnung<br />
genau geregelt. Für jedes Bistum gibt es<br />
eine solche Ordnung. Die Kirchenverwaltung hat die Pflicht,<br />
das Kirchenstiftungsvermögen gewissenhaft und sparsam zu<br />
verwalten. Deshalb muss sie einen Haushaltsplan beschließen,<br />
über dessen Einhaltung wachen und am Ende die Jahresrechnung<br />
anerkennen. Die Kirchenverwaltung berät und beschließt<br />
Baumaßnahmen. Sie beantragt Zuschüsse und entscheidet über<br />
die Verwendung von Spenden. Der Kirchenverwaltung obliegen<br />
auch die Personalangelegenheiten. So schließt und kündigt sie<br />
KIRCHENVERWALTUNGSWAHL<br />
Jeder erwachsene Katholik<br />
darf mitbest<strong>im</strong>men<br />
Was ist für die Kirchenverwaltungswahl am 18. November zu beachten?<br />
Wir beantworten die wichtigsten Fragen.<br />
Wer darf wählen?<br />
Wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer der römisch-katholischen<br />
Kirche angehört und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.<br />
In der jeweiligen Pfarrei hat man dann das <strong>aktiv</strong>e Wahlrecht, wenn<br />
man <strong>im</strong> Bereich dieser Kirchengemeinde den Hauptwohnsitz hat.<br />
Wer darf gewählt werden?<br />
Wählbar sind alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder, die<br />
kirchensteuerpflichtig sind. Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen<br />
ist, wer in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirchengemeinde<br />
oder der Kirchenstiftung steht. Nicht gewählt werden<br />
kann aber auch derjenige, der seiner Pflicht, Kirchensteuer oder<br />
Kirchgeld zu entrichten, offenkundig nicht nachkommt.<br />
Wie viele Kirchenverwaltungsmitglieder sind zu wählen?<br />
Der Pfarrer leitet als Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenverwaltung.<br />
Er ist geborenes Mitglied, muss also nicht gewählt werden.<br />
8<br />
Arbeitsverträge. Aber auch alle anderen Verträge schließt sie <strong>im</strong><br />
Namen der Kirchenstiftung.<br />
Durch diese Aufgaben unterscheidet sich die Kirchenstiftung<br />
klar vom Pfarrgemeinderat. Beide sind jeweils eigenständige<br />
Gremien. Liegt der Akzent der Kirchenverwaltung eindeutig<br />
auf Besitz und Rechtsverhältnissen, so übern<strong>im</strong>mt der Pfarrgemeinderat<br />
den eher inhaltlichen Part. Er berät und unterstützt<br />
den Pfarrer in der Seelsorge, gibt Anregungen für Gottesdienst<br />
und liturgische Feiern, fördert die sozialen und karitativen Aktivitäten<br />
der Pfarrei, gestaltet das Gemeindeleben mit und sucht<br />
Gläubige zur <strong>aktiv</strong>en Mitarbeit zu motivieren. Nach außen hin<br />
vertritt der Pfarrgemeinderat die Anliegen der Gläubigen in<br />
der Öffentlichkeit, meldet sich in politischen und gesellschaftlichen<br />
Fragen zu Wort. Auch soll er sich um die ökumenischen<br />
Kontakte kümmern. Hat die Kirchenverwaltung wichtige Entscheidungen<br />
zu treffen, hat sie zuvor den Pfarrgemeinderat<br />
anzuhören. KLAUS-STEFAN KRIEGER/ISABELLE THOMAS<br />
Wie viele Pfarrangehörige in die Kirchenverwaltung gewählt<br />
werden, richtet sich nach der Anzahl der Katholiken. Normalerweise<br />
umfasst die Kirchenverwaltung in Pfarreien mit bis zu<br />
2.000 Katholiken vier gewählte Mitglieder. In Gemeinden mit<br />
bis zu 6.000 Katholiken werden sechs Mitglieder und darüber<br />
hinaus acht Mitglieder gewählt. Für kleine Kirchengemeinden<br />
mit bis zu 1.000 Katholiken kann das Erzbischöfliche Ordinariat<br />
Bamberg auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes best<strong>im</strong>men,<br />
dass nur zwei Kirchenverwaltungsmitglieder gewählt<br />
werden. Der Antrag ist an die Erzbischöfliche Finanzkammer<br />
zu richten.<br />
Wer darf Wahlvorschläge machen?<br />
Jemanden für die Wahl in die Kirchenverwaltung vorschlagen,<br />
darf jeder Wahlberechtigte. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens<br />
fünf Wahlberechtigten unterschrieben sein. Die Vorschlä-