aktiv ERZBISTUM - Ehrenamt im Internet
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Kirchenverwaltungswahl<br />
ge müssen bis 15. Oktober be<strong>im</strong> Wahlausschuss (s.u.) eingehen.<br />
Die Wahlvorschläge müssen spätestens vier Wochen<br />
(20. Oktober) vor dem Wahltag durch Aushang <strong>im</strong> Bereich der<br />
Kirche – allgemein zugänglich und gut sichtbar – veröffentlicht<br />
werden. Am ersten Sonntag nach Veröffentlichung dieser Wahlliste<br />
(21. Oktober) ist <strong>im</strong> Rahmen der Gottesdienste auf die veröffentlichte<br />
Wahlliste hinzuweisen .Die Wahlliste muss mindestens<br />
drei Wochen lang aushängen, d.h. bis zum 11. November.<br />
Wie wird gewählt?<br />
Die Wahl ist gehe<strong>im</strong>. Jeder Wähler hat so viele St<strong>im</strong>men, wie Mitglieder<br />
der Kirchenverwaltung zu wählen sind. Er kann aber jedem<br />
Kandidaten nur eine St<strong>im</strong>me geben; Häufeln ist nicht möglich.<br />
Am Wahltag muss ausreichend Gelegenheit zur Wahl sein,<br />
vor allem vor und nach den Gottesdiensten. Der Wahlraum ist<br />
mindestens drei Stunden ununterbrochen offen zu halten. Zum<br />
Wahltag 18. November zählt die Zeit vor und nach einer etwaigen<br />
Vorabendmesse am 17. dazu.<br />
Wer ist gewählt?<br />
Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten St<strong>im</strong>men erhalten.<br />
Ihre Reihenfolge ergibt sich aus der St<strong>im</strong>menzahl. Bei<br />
St<strong>im</strong>mengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten<br />
Bewerber sind in der Reihenfolge der erhaltenen St<strong>im</strong>men<br />
Ersatzleute (Nachrücker).<br />
Das Wahlergebnis wird spätestens am zweiten Sonntag<br />
nach dem Wahltermin durch Verkündigung und/oder Aushang<br />
bekannt gegeben, diesmal spätestens am 2. Dezember. Dabei ist<br />
die St<strong>im</strong>menzahl der einzelnen Bewerber zu nennen.<br />
Wer organisiert die Wahl?<br />
Den gesamten Ablauf der Wahl von deren Ankündigung bis<br />
zur Bekanntgabe des Ergebnisses leitet ein Wahlausschuss. Er<br />
besteht aus dem Pfarrer, zwei von der Kirchenverwaltung und<br />
zwei vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Er muss<br />
spätestens acht Wochen vor dem Wahltermin gebildet werden,<br />
diesmal also bis zum 24. September. Der Wahlausschuss führt<br />
die Aufsicht über die Wahl, mindestens zwei Mitglieder müssen<br />
während der Wahlzeit <strong>im</strong> Wahlraum anwesend sein. Sie registrieren<br />
die Wähler und nehmen die St<strong>im</strong>mzettel entgegen. Am<br />
Ende der Wahlzeit zählen sie die St<strong>im</strong>men aus.<br />
Wie lange dauert die Amtszeit?<br />
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden auf sechs Jahre<br />
gewählt. Die am 18. November 2012 gewählten Mitglieder beginnen<br />
ihre Amtszeit am 1. Januar 2013.<br />
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden zu Beginn<br />
der Amtszeit durch den Kirchenverwaltungsvorstand auf die<br />
gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die Wahrung<br />
der Verschwiegenheit (in Personalangelegenheiten, bezüglich<br />
Steuergehe<strong>im</strong>nis, kirchliches Meldewesen, Datenschutz) per<br />
Handschlag verpflichtet.<br />
Wer wählt den Kirchenpfleger?<br />
Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger.<br />
Zentrale Aufgabe des Kirchenpflegers ist die Kassen-<br />
und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens. Die<br />
Kirchenverwaltung meldet die Wahl des Kirchenpflegers an die<br />
<strong>ERZBISTUM</strong> <strong>aktiv</strong> 2/2012<br />
Für die Kirchenverwaltung kandidiere ich, weil<br />
... ich meine persönlichen und beruflichen Fähigkeiten einbringen<br />
will<br />
... ich gerne zusammen mit anderen Verantwortung übernehme<br />
... ich ein neues Aufgabenfeld entdecken möchte<br />
... ich mich gerne ehrenamtlich engagiere<br />
... ich Sorge tragen will für die organisatorischen Rahmenbedingungen<br />
unserer Pfarrei<br />
... ich das Ansehen der Kirche am Ort mitprägen kann<br />
... das mein Beitrag als Christin oder Christ sein kann<br />
... ich von anderen als vertrauenswürdige Person geschätzt<br />
werde<br />
kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde und beschließt über die<br />
Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit.<br />
Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand<br />
bei der Erledigung seiner Aufgaben. Er bereitet insbesondere<br />
die Erstellung der ordentlichen Haushaltspläne als auch die<br />
Jahresrechnung vor. Der Kirchenpfleger hat darauf zu achten,<br />
dass Einkünfte rechtzeitig und vollständig erhoben und Ausgaben<br />
nur soweit und nicht früher geleistet werden, als sie zur<br />
wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind.<br />
Der Kirchenverwaltungsvorstand verfügt über die Weisungshoheit<br />
gegenüber dem Kirchenpfleger. Für die Abwicklung der<br />
Bankgeschäfte hat die Kirchenverwaltung dem Kirchenpfleger<br />
Zeichnungsvollmacht über die Bankkonten zu erteilen.<br />
Mit wem lassen sich Detailfragen klären?<br />
Die genauen Regeln für die Kirchenverwaltungswahl sind festgelegt<br />
in der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der<br />
gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen<br />
(Erz)Diözesen in der Fassung vom 1. Januar 2012. Sie steht zum<br />
Download <strong>im</strong> <strong>Internet</strong> z.B. auf folgender Seite bereit: http://<br />
www.erzbistum-muenchen.de/Page022063.aspx<br />
Informationen zur Wahl: www.kirchenverwaltungswahl.de.<br />
Ansprechpartner für die Kirchenverwaltungswahl <strong>im</strong> Erzbis tum<br />
Bamberg sind:<br />
Finanzdirektor Mathias Vetter<br />
Erzbischöfliche Finanzkammer<br />
Domplatz 3, 96049 Bamberg, Tel.: (0951) 50 22 40<br />
E-Mail: mathias.vetter@erzbistum-bamberg.de<br />
Klaus Hofmann<br />
Leiter Revisionsabteilung<br />
Domplatz 3, 96049 Bamberg, Tel.: (0951) 50 27 20<br />
E-Mail: klaus.hofmann@erzbistum-bamberg.de<br />
Rechtsdirektor Dr. Johannes Siedler<br />
Stabstelle Weltliches Recht des Generalvikariats<br />
Domplatz 4, 96049 Bamberg, Tel.: (0951) 50 22 82<br />
E-Mail: johannes.siedler@erzbistum-bamberg.de<br />
KLAUS-STEFAN KRIEGER/ISABELLE THOMAS<br />
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