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aktiv ERZBISTUM - Ehrenamt im Internet

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Kirchenverwaltungswahl<br />

ge müssen bis 15. Oktober be<strong>im</strong> Wahlausschuss (s.u.) eingehen.<br />

Die Wahlvorschläge müssen spätestens vier Wochen<br />

(20. Oktober) vor dem Wahltag durch Aushang <strong>im</strong> Bereich der<br />

Kirche – allgemein zugänglich und gut sichtbar – veröffentlicht<br />

werden. Am ersten Sonntag nach Veröffentlichung dieser Wahlliste<br />

(21. Oktober) ist <strong>im</strong> Rahmen der Gottesdienste auf die veröffentlichte<br />

Wahlliste hinzuweisen .Die Wahlliste muss mindestens<br />

drei Wochen lang aushängen, d.h. bis zum 11. November.<br />

Wie wird gewählt?<br />

Die Wahl ist gehe<strong>im</strong>. Jeder Wähler hat so viele St<strong>im</strong>men, wie Mitglieder<br />

der Kirchenverwaltung zu wählen sind. Er kann aber jedem<br />

Kandidaten nur eine St<strong>im</strong>me geben; Häufeln ist nicht möglich.<br />

Am Wahltag muss ausreichend Gelegenheit zur Wahl sein,<br />

vor allem vor und nach den Gottesdiensten. Der Wahlraum ist<br />

mindestens drei Stunden ununterbrochen offen zu halten. Zum<br />

Wahltag 18. November zählt die Zeit vor und nach einer etwaigen<br />

Vorabendmesse am 17. dazu.<br />

Wer ist gewählt?<br />

Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten St<strong>im</strong>men erhalten.<br />

Ihre Reihenfolge ergibt sich aus der St<strong>im</strong>menzahl. Bei<br />

St<strong>im</strong>mengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten<br />

Bewerber sind in der Reihenfolge der erhaltenen St<strong>im</strong>men<br />

Ersatzleute (Nachrücker).<br />

Das Wahlergebnis wird spätestens am zweiten Sonntag<br />

nach dem Wahltermin durch Verkündigung und/oder Aushang<br />

bekannt gegeben, diesmal spätestens am 2. Dezember. Dabei ist<br />

die St<strong>im</strong>menzahl der einzelnen Bewerber zu nennen.<br />

Wer organisiert die Wahl?<br />

Den gesamten Ablauf der Wahl von deren Ankündigung bis<br />

zur Bekanntgabe des Ergebnisses leitet ein Wahlausschuss. Er<br />

besteht aus dem Pfarrer, zwei von der Kirchenverwaltung und<br />

zwei vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Er muss<br />

spätestens acht Wochen vor dem Wahltermin gebildet werden,<br />

diesmal also bis zum 24. September. Der Wahlausschuss führt<br />

die Aufsicht über die Wahl, mindestens zwei Mitglieder müssen<br />

während der Wahlzeit <strong>im</strong> Wahlraum anwesend sein. Sie registrieren<br />

die Wähler und nehmen die St<strong>im</strong>mzettel entgegen. Am<br />

Ende der Wahlzeit zählen sie die St<strong>im</strong>men aus.<br />

Wie lange dauert die Amtszeit?<br />

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden auf sechs Jahre<br />

gewählt. Die am 18. November 2012 gewählten Mitglieder beginnen<br />

ihre Amtszeit am 1. Januar 2013.<br />

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden zu Beginn<br />

der Amtszeit durch den Kirchenverwaltungsvorstand auf die<br />

gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die Wahrung<br />

der Verschwiegenheit (in Personalangelegenheiten, bezüglich<br />

Steuergehe<strong>im</strong>nis, kirchliches Meldewesen, Datenschutz) per<br />

Handschlag verpflichtet.<br />

Wer wählt den Kirchenpfleger?<br />

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger.<br />

Zentrale Aufgabe des Kirchenpflegers ist die Kassen-<br />

und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens. Die<br />

Kirchenverwaltung meldet die Wahl des Kirchenpflegers an die<br />

<strong>ERZBISTUM</strong> <strong>aktiv</strong> 2/2012<br />

Für die Kirchenverwaltung kandidiere ich, weil<br />

... ich meine persönlichen und beruflichen Fähigkeiten einbringen<br />

will<br />

... ich gerne zusammen mit anderen Verantwortung übernehme<br />

... ich ein neues Aufgabenfeld entdecken möchte<br />

... ich mich gerne ehrenamtlich engagiere<br />

... ich Sorge tragen will für die organisatorischen Rahmenbedingungen<br />

unserer Pfarrei<br />

... ich das Ansehen der Kirche am Ort mitprägen kann<br />

... das mein Beitrag als Christin oder Christ sein kann<br />

... ich von anderen als vertrauenswürdige Person geschätzt<br />

werde<br />

kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde und beschließt über die<br />

Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit.<br />

Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand<br />

bei der Erledigung seiner Aufgaben. Er bereitet insbesondere<br />

die Erstellung der ordentlichen Haushaltspläne als auch die<br />

Jahresrechnung vor. Der Kirchenpfleger hat darauf zu achten,<br />

dass Einkünfte rechtzeitig und vollständig erhoben und Ausgaben<br />

nur soweit und nicht früher geleistet werden, als sie zur<br />

wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind.<br />

Der Kirchenverwaltungsvorstand verfügt über die Weisungshoheit<br />

gegenüber dem Kirchenpfleger. Für die Abwicklung der<br />

Bankgeschäfte hat die Kirchenverwaltung dem Kirchenpfleger<br />

Zeichnungsvollmacht über die Bankkonten zu erteilen.<br />

Mit wem lassen sich Detailfragen klären?<br />

Die genauen Regeln für die Kirchenverwaltungswahl sind festgelegt<br />

in der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der<br />

gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen<br />

(Erz)Diözesen in der Fassung vom 1. Januar 2012. Sie steht zum<br />

Download <strong>im</strong> <strong>Internet</strong> z.B. auf folgender Seite bereit: http://<br />

www.erzbistum-muenchen.de/Page022063.aspx<br />

Informationen zur Wahl: www.kirchenverwaltungswahl.de.<br />

Ansprechpartner für die Kirchenverwaltungswahl <strong>im</strong> Erzbis tum<br />

Bamberg sind:<br />

Finanzdirektor Mathias Vetter<br />

Erzbischöfliche Finanzkammer<br />

Domplatz 3, 96049 Bamberg, Tel.: (0951) 50 22 40<br />

E-Mail: mathias.vetter@erzbistum-bamberg.de<br />

Klaus Hofmann<br />

Leiter Revisionsabteilung<br />

Domplatz 3, 96049 Bamberg, Tel.: (0951) 50 27 20<br />

E-Mail: klaus.hofmann@erzbistum-bamberg.de<br />

Rechtsdirektor Dr. Johannes Siedler<br />

Stabstelle Weltliches Recht des Generalvikariats<br />

Domplatz 4, 96049 Bamberg, Tel.: (0951) 50 22 82<br />

E-Mail: johannes.siedler@erzbistum-bamberg.de<br />

KLAUS-STEFAN KRIEGER/ISABELLE THOMAS<br />

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