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Florian Ernst<br />

Fachanwalt für Miet-<br />

und Wohnungseigentumsrecht<br />

Der Rechtstipp<br />

Notnagel Eigenbedarf?<br />

Vermieter von Wohnungen gelangen<br />

oft an den Punkt, an dem sie ihre<br />

Mieter los werden möchten. Um<br />

ein Wohnraummietverhältnis kündigen<br />

zu können, benötigt der Vermieter – von<br />

wenigen Ausnahmen abgesehen – einen<br />

Kündigungsgrund. Relativ einfach ist die Situation, wenn der Mieter<br />

nicht zahlt. Dies hat der Vermieter selbstverständlich nicht zu<br />

dulden. Schwieriger ist es hingegen, wenn der Mieter pünktlich<br />

zahlt und auch sonst gegen seine vertraglichen Pflichten nicht<br />

verstößt. Vermieter von Wohnungen kommen dann gerne auf die<br />

Idee, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Dies ist möglich und vom<br />

Gesetz in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt. Bei einer solchen Eigenbedarfskündigung<br />

ist jedoch Einiges zu beachten.<br />

Zunächst muss der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen<br />

benötigen. Bereits bei der Frage des Familienangehörigen<br />

lässt sich trefflich darüber streiten, wer hierunter fällt.<br />

Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dies beispielsweise<br />

auch für einen Schwager gilt, sofern zwischen ihm und<br />

dem Vermieter ein besonders enger Kontakt besteht (BGH, Az. VIII<br />

ZR 247/08). Letztlich kommt es darauf an, wie eng der Kontakt in<br />

der Tat ist. Ebenso muss der Vermieter beachten, dass die Gründe<br />

für die Eigenbedarfskündigung bereits in dem Kündigungsschreiben<br />

aufgeführt werden. Bloße Angaben wie, es werde wegen Eigenbedarfs<br />

gekündigt, reichen nicht aus. Eine solche Kündigung<br />

ist bereits aus formalen Gründen unwirksam.<br />

Zu warnen ist vor Kündigungen, bei welchen der Eigenbedarf nur<br />

vorgeschoben wird. Die Praxis zeigt, dass einzelne Vermieter gerne<br />

auf diesen Notnagel zurückgreifen, um unliebsame Mieter los<br />

zu werden. Eine Kündigung, welche mit einem nicht bestehenden<br />

Eigenbedarf begründet wird, ist rechtsmissbräuchlich und damit<br />

unwirksam. Gefahr besteht für den Vermieter selbst dann, wenn<br />

der Mieter auf Grund einer solchen Kündigung auszieht. Sollte sich<br />

nach Auszug herausstellen, dass kein Eigenbedarf vorlag, kommen<br />

K 09/05 19.10.2005 13:24 Uhr <strong>Seite</strong> 25<br />

Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber seinem früheren<br />

Vermieter in Betracht. Zu denken sind hier an Umzugskosten<br />

sowie doppelt gezahlte Miete. Selbst wenn der Eigenbedarf zum<br />

Zeitpunkt der Kündigung bestand, später jedoch weggefallen ist,<br />

weil beispielsweise der Familienangehörige doch eine andere<br />

Wohnung gefunden hat, kann der Vermieter verpflichtet sein, dies<br />

seinem Mieter mitzuteilen. Unterlässt er dies, kommen wiederum<br />

Schadensersatzansprüche Rote-Teufel-News<br />

des Mieters in Betracht.<br />

So gern die Eigenbedarfskündigung als Notnagel herhalten muss,<br />

so genau müssen beide <strong>Seite</strong>n überprüfen, ob die Voraussetzungen<br />

hierfür vorliegen. Der Sportlichen<br />

Vermieter muss die Gründe in seinem<br />

Schreiben detailliert aufführen, da er andernfalls Gefahr läuft, dass<br />

die Kündigung unwirksam ist. Kaum etwas ist ärgerlicher als wenn<br />

der Vermieter erst ein Erfolge Jahr später im Prozess und feststellt, dass sein<br />

Kündigungsschreiben nicht ausreichend war. Hier gilt es, sich bereits<br />

soziale im Vorfeld anwaltlich Kompetenz<br />

beraten zu lassen. Gleiches gilt für den<br />

Mieter. Dieser muss die im Kündigungsschreiben angegebenen<br />

„Im Gründe Augenblick sorgfältig läuft überprüfen. bei uns alles Sofern in die Zweifel richtige an Richtung.“ dem Eigenbedarf<br />

Peter aufkommen, Surbach, Präsident kann es sinnvoll der Fußballabteilung sein, diese auch der SSG nach O9, Auszug ist noch<br />

überprüfen zu lassen.<br />

zufrieden. Grund für seine Zufriedenheit ist sicherlich das erfolgreiche<br />

Florian Auftreten Ernst ist der Fachanwalt Verbandsliga-Kicker für Miet- und unter Wohnungseigentums-<br />

Leitung von<br />

Trainer recht Lars in der Leese. Kanzlei In der Leonhard Meisterschaft & Imig, hält man Kontakt zur<br />

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