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Titel Leben 2003 A4 - Victoria Versicherung AG

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14 L<strong>AG</strong>EBERICHT<br />

Die <strong>Leben</strong>sversicherung im Jahr <strong>2003</strong><br />

Im April <strong>2003</strong> wurde die endgültige Fassung<br />

des so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes<br />

verabschiedet. Bis auf die Einschränkungen<br />

bei der Geltendmachung des<br />

Körperschaftsteuerguthabens, die durch die<br />

Einführung eines Moratoriums sogar noch<br />

verschärft wurden, waren die meisten der<br />

ursprünglich geplanten Mehrbelastungen<br />

darin nicht mehr enthalten. Diese wurden<br />

im Rahmen der weiteren Gesetzgebungsvorhaben,<br />

auf die sich der Vermittlungsausschuss<br />

am 16. Dezember <strong>2003</strong> endgültig<br />

verständigt hat, dann allerdings zum Teil<br />

doch noch umgesetzt. Hervorzuheben sind<br />

hier vor allem die mit dem so genannten<br />

Korb-II-Gesetz eingeführte Beschränkung<br />

des Verlustausgleichs (so genannte Mindestbesteuerung)<br />

sowie die Verschärfungen<br />

bei der Gesellschafterfremdfinanzierung.<br />

Beide Regelungen können steuersystematisch<br />

nicht überzeugen.<br />

Für <strong>Leben</strong>s- und Krankenversicherungsunternehmen<br />

enthält das so genannte Korb-II-<br />

Gesetz mit der Änderung des Besteuerungssystems<br />

eine für die <strong>Versicherung</strong>swirtschaft<br />

äußerst bedeutsame Regelung. Diese Änderung<br />

beseitigt die systemwidrigen Auswirkungen<br />

der Unternehmenssteuerreform auf<br />

die <strong>Leben</strong>s- und Krankenversicherungsunternehmen,<br />

die aus dem Zusammenwirken<br />

der steuerlichen Abzugsfähigkeit der<br />

Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

(RfB) einerseits und der<br />

steuerlichen Nichtberücksichtigung von<br />

Erträgen und Aufwendungen aus der Beteiligung<br />

an anderen Kapitalgesellschaften<br />

andererseits resultierten. Die Änderung ist<br />

grundsätzlich ab dem Jahr 2004 anzuwenden;<br />

den Unternehmen wurde jedoch das<br />

Wahlrecht eingeräumt, die Neuregelung –<br />

beschränkt auf 80% der betroffenen Erträge<br />

und Aufwendungen – bereits einheitlich<br />

für die Jahre 2001 bis <strong>2003</strong> anzuwenden (so<br />

genanntes Blockwahlrecht). Aufgrund dieser<br />

systematisch nicht begründbaren und<br />

erst zum Ende des Vermittlungsverfahrens<br />

eingefügten Beschränkung werden die<br />

oben beschriebenen Verzerrungen nur zum<br />

Teil beseitigt, was bei vielen Unternehmen<br />

zu erheblichen Steuerbelastungen führt.<br />

Insgesamt ist die Ausgestaltung der Neuregelung<br />

somit als wenig befriedigend<br />

anzusehen.<br />

Solides Wachstum<br />

der <strong>Leben</strong>sversicherung<br />

Die Entwicklung des <strong>Leben</strong>sversicherungsgeschäfts<br />

in Deutschland war von gegenläufigen<br />

Tendenzen geprägt. Kaum vorhandene<br />

Einkommenszuwächse bei weiterhin<br />

hoher Steuer- und Abgabenbelastung eröffneten<br />

den Bürgern nur einen geringen<br />

finanziellen Spielraum für stärkere eigenverantwortliche<br />

Altersvorsorge. Angesichts<br />

der offenkundigen Probleme der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung und des daraus<br />

resultierenden sinkenden Versorgungsniveaus<br />

gewinnt aber die kapitalgedeckte<br />

Vorsorge immer stärker an Bedeutung.<br />

Im Ergebnis entwickelte sich die <strong>Leben</strong>sversicherung<br />

– wie schon in den Vorjahren –<br />

weiter positiv. Mit Beitragseinnahmen in<br />

Höhe von 67 (65) Mrd. € wurde das Vorjahresniveau<br />

um 3,6% übertroffen, inklusive<br />

der Pensionskassen lag die Steigerungsrate<br />

bei 4,5%. Dabei hat das Einmalbeitragsgeschäft<br />

erneut kräftig zugelegt, aber auch<br />

die <strong>Versicherung</strong>en mit laufender Beitragszahlung<br />

erlebten – nicht zuletzt aufgrund<br />

der hohen Anpassungen bei dynamischen<br />

<strong>Leben</strong>sversicherungen – einen kräftigen<br />

Wachstumsschub. Rückläufig entwickelte<br />

sich hingegen der Absatz förderfähiger<br />

<strong>Leben</strong>sversicherungen: Die seit 2001 bestehende<br />

und als »Riester-Rente« bezeichnete<br />

zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge<br />

leidet weiterhin unter der komplexen Ausgestaltung.<br />

Die betriebliche Altersvorsorge<br />

entwickelte sich dagegen insgesamt sehr<br />

positiv.<br />

Wieder kräftig erhöhte<br />

Leistungsauszahlungen<br />

Die Auszahlungen der <strong>Leben</strong>sversicherer an<br />

ihre Kunden stiegen gegenüber dem Vorjahr<br />

um 14% auf 64 Mrd. €. Diese Leistungen<br />

entsprechen zirka 33% der Rentenausgaben<br />

der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung.<br />

1990 hatte dieser Anteil noch<br />

unter 20% gelegen. Hier spiegelt sich die<br />

über Jahre kontinuierlich gestiegene<br />

Bedeutung der <strong>Leben</strong>sversicherung für die<br />

private Altersvorsorge wider.<br />

Unveränderter Reformbedarf<br />

Die Altersvorsorge in Deutschland steht<br />

wie in den anderen westlichen Industrieländern<br />

auch weiter vor besonderen Herausforderungen.<br />

Im Zuge des demographischen<br />

Wandels ist durch das Umlageverfahren der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung bei vertretbarer<br />

Belastung der Aktivengeneration<br />

keine angemessene Absicherung im Alter<br />

mehr erzielbar. Um künftige Generationen<br />

von Beitragszahlern nicht zu überfordern,<br />

müssen Leistungseinschränkungen vorgenommen<br />

werden. Die Maßnahmen der Rentenreform<br />

2001 weisen zwar in die richtige<br />

Richtung; sie haben aber, wie heute deutlich<br />

erkennbar ist, zu keiner nachhaltigen<br />

Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

geführt.<br />

»Riester-Rente« erfüllt<br />

Erwartungen nur zum Teil<br />

Mit der Rentenreform traten ab 2002 Regelungen<br />

in Kraft, die zu einem langsameren<br />

Anstieg der Renten und damit zu einem<br />

niedrigeren Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

führen. Dies sollte durch<br />

spezielle private Rentenversicherungen<br />

(»Riester-Renten«) kompensiert werden,<br />

deren Abschluss durch staatliche Zuschüsse<br />

gefördert wird. Die Förderung besteht<br />

zunächst in staatlichen Zulagen, einer<br />

Grundzulage sowie einer Kinderzulage für<br />

jedes kindergeldberechtigte Kind. Zudem<br />

werden die aus dem Netto-Einkommen

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