Titel Leben 2003 A4 - Victoria Versicherung AG
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14 L<strong>AG</strong>EBERICHT<br />
Die <strong>Leben</strong>sversicherung im Jahr <strong>2003</strong><br />
Im April <strong>2003</strong> wurde die endgültige Fassung<br />
des so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes<br />
verabschiedet. Bis auf die Einschränkungen<br />
bei der Geltendmachung des<br />
Körperschaftsteuerguthabens, die durch die<br />
Einführung eines Moratoriums sogar noch<br />
verschärft wurden, waren die meisten der<br />
ursprünglich geplanten Mehrbelastungen<br />
darin nicht mehr enthalten. Diese wurden<br />
im Rahmen der weiteren Gesetzgebungsvorhaben,<br />
auf die sich der Vermittlungsausschuss<br />
am 16. Dezember <strong>2003</strong> endgültig<br />
verständigt hat, dann allerdings zum Teil<br />
doch noch umgesetzt. Hervorzuheben sind<br />
hier vor allem die mit dem so genannten<br />
Korb-II-Gesetz eingeführte Beschränkung<br />
des Verlustausgleichs (so genannte Mindestbesteuerung)<br />
sowie die Verschärfungen<br />
bei der Gesellschafterfremdfinanzierung.<br />
Beide Regelungen können steuersystematisch<br />
nicht überzeugen.<br />
Für <strong>Leben</strong>s- und Krankenversicherungsunternehmen<br />
enthält das so genannte Korb-II-<br />
Gesetz mit der Änderung des Besteuerungssystems<br />
eine für die <strong>Versicherung</strong>swirtschaft<br />
äußerst bedeutsame Regelung. Diese Änderung<br />
beseitigt die systemwidrigen Auswirkungen<br />
der Unternehmenssteuerreform auf<br />
die <strong>Leben</strong>s- und Krankenversicherungsunternehmen,<br />
die aus dem Zusammenwirken<br />
der steuerlichen Abzugsfähigkeit der<br />
Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
(RfB) einerseits und der<br />
steuerlichen Nichtberücksichtigung von<br />
Erträgen und Aufwendungen aus der Beteiligung<br />
an anderen Kapitalgesellschaften<br />
andererseits resultierten. Die Änderung ist<br />
grundsätzlich ab dem Jahr 2004 anzuwenden;<br />
den Unternehmen wurde jedoch das<br />
Wahlrecht eingeräumt, die Neuregelung –<br />
beschränkt auf 80% der betroffenen Erträge<br />
und Aufwendungen – bereits einheitlich<br />
für die Jahre 2001 bis <strong>2003</strong> anzuwenden (so<br />
genanntes Blockwahlrecht). Aufgrund dieser<br />
systematisch nicht begründbaren und<br />
erst zum Ende des Vermittlungsverfahrens<br />
eingefügten Beschränkung werden die<br />
oben beschriebenen Verzerrungen nur zum<br />
Teil beseitigt, was bei vielen Unternehmen<br />
zu erheblichen Steuerbelastungen führt.<br />
Insgesamt ist die Ausgestaltung der Neuregelung<br />
somit als wenig befriedigend<br />
anzusehen.<br />
Solides Wachstum<br />
der <strong>Leben</strong>sversicherung<br />
Die Entwicklung des <strong>Leben</strong>sversicherungsgeschäfts<br />
in Deutschland war von gegenläufigen<br />
Tendenzen geprägt. Kaum vorhandene<br />
Einkommenszuwächse bei weiterhin<br />
hoher Steuer- und Abgabenbelastung eröffneten<br />
den Bürgern nur einen geringen<br />
finanziellen Spielraum für stärkere eigenverantwortliche<br />
Altersvorsorge. Angesichts<br />
der offenkundigen Probleme der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung und des daraus<br />
resultierenden sinkenden Versorgungsniveaus<br />
gewinnt aber die kapitalgedeckte<br />
Vorsorge immer stärker an Bedeutung.<br />
Im Ergebnis entwickelte sich die <strong>Leben</strong>sversicherung<br />
– wie schon in den Vorjahren –<br />
weiter positiv. Mit Beitragseinnahmen in<br />
Höhe von 67 (65) Mrd. € wurde das Vorjahresniveau<br />
um 3,6% übertroffen, inklusive<br />
der Pensionskassen lag die Steigerungsrate<br />
bei 4,5%. Dabei hat das Einmalbeitragsgeschäft<br />
erneut kräftig zugelegt, aber auch<br />
die <strong>Versicherung</strong>en mit laufender Beitragszahlung<br />
erlebten – nicht zuletzt aufgrund<br />
der hohen Anpassungen bei dynamischen<br />
<strong>Leben</strong>sversicherungen – einen kräftigen<br />
Wachstumsschub. Rückläufig entwickelte<br />
sich hingegen der Absatz förderfähiger<br />
<strong>Leben</strong>sversicherungen: Die seit 2001 bestehende<br />
und als »Riester-Rente« bezeichnete<br />
zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge<br />
leidet weiterhin unter der komplexen Ausgestaltung.<br />
Die betriebliche Altersvorsorge<br />
entwickelte sich dagegen insgesamt sehr<br />
positiv.<br />
Wieder kräftig erhöhte<br />
Leistungsauszahlungen<br />
Die Auszahlungen der <strong>Leben</strong>sversicherer an<br />
ihre Kunden stiegen gegenüber dem Vorjahr<br />
um 14% auf 64 Mrd. €. Diese Leistungen<br />
entsprechen zirka 33% der Rentenausgaben<br />
der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung.<br />
1990 hatte dieser Anteil noch<br />
unter 20% gelegen. Hier spiegelt sich die<br />
über Jahre kontinuierlich gestiegene<br />
Bedeutung der <strong>Leben</strong>sversicherung für die<br />
private Altersvorsorge wider.<br />
Unveränderter Reformbedarf<br />
Die Altersvorsorge in Deutschland steht<br />
wie in den anderen westlichen Industrieländern<br />
auch weiter vor besonderen Herausforderungen.<br />
Im Zuge des demographischen<br />
Wandels ist durch das Umlageverfahren der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung bei vertretbarer<br />
Belastung der Aktivengeneration<br />
keine angemessene Absicherung im Alter<br />
mehr erzielbar. Um künftige Generationen<br />
von Beitragszahlern nicht zu überfordern,<br />
müssen Leistungseinschränkungen vorgenommen<br />
werden. Die Maßnahmen der Rentenreform<br />
2001 weisen zwar in die richtige<br />
Richtung; sie haben aber, wie heute deutlich<br />
erkennbar ist, zu keiner nachhaltigen<br />
Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
geführt.<br />
»Riester-Rente« erfüllt<br />
Erwartungen nur zum Teil<br />
Mit der Rentenreform traten ab 2002 Regelungen<br />
in Kraft, die zu einem langsameren<br />
Anstieg der Renten und damit zu einem<br />
niedrigeren Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
führen. Dies sollte durch<br />
spezielle private Rentenversicherungen<br />
(»Riester-Renten«) kompensiert werden,<br />
deren Abschluss durch staatliche Zuschüsse<br />
gefördert wird. Die Förderung besteht<br />
zunächst in staatlichen Zulagen, einer<br />
Grundzulage sowie einer Kinderzulage für<br />
jedes kindergeldberechtigte Kind. Zudem<br />
werden die aus dem Netto-Einkommen