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Titel Leben 2003 A4 - Victoria Versicherung AG

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16 L<strong>AG</strong>EBERICHT<br />

Die <strong>Leben</strong>sversicherung im Jahr <strong>2003</strong><br />

Gute Ausgangslage<br />

für die Pensionskasse<br />

Von der staatlichen Förderung für die<br />

betriebliche Altersversorgung profitiert<br />

besonders die Pensionskasse. Über 90%<br />

aller neuen betrieblichen Lösungen werden<br />

über diesen Durchführungsweg abgewickelt.<br />

Die Pensionskasse ist heute als<br />

Träger einer betrieblichen Versorgung oder<br />

als Bestandteil eines betrieblichen Versorgungskonzepts<br />

unentbehrlich. Der Gesetzgeber<br />

ist aufgefordert, die Flexibilität dieses<br />

Durchführungsweges zu stärken. Hierzu<br />

gehört insbesondere die steuerliche Flankierung<br />

des geplanten Rechtsanspruchs auf<br />

Übertragung.<br />

Weitere Reformschritte in der<br />

Alterssicherung notwendig<br />

Die unterschiedlichen Entwicklungen bei<br />

der staatlich geförderten privaten und betrieblichen<br />

Altersversorgung zeigen, dass<br />

der dringend notwendige Übergang zu mehr<br />

eigenverantwortlicher kapitalgedeckter<br />

Altersversorgung von den Bürgern zwar<br />

angenommen, aber noch nicht in der erforderlichen<br />

Breite umgesetzt wird. Zugleich<br />

werden die Probleme der Sozialversicherung<br />

immer offensichtlicher. Als Reaktion<br />

wurde im Auftrag der Bundesregierung<br />

Ende 2002 eine Reformkommission unter<br />

Leitung des Wirtschaftsprofessors Bert<br />

Rürup gebildet. Aufgabe der »Kommission<br />

für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung<br />

der sozialen Sicherungssysteme« (»Rürup-II-<br />

Kommission«) war es, langfristig tragfähige<br />

Vorschläge zur Reform der Renten-, Krankenund<br />

Pflegeversicherung zu erarbeiten.<br />

Ende August <strong>2003</strong> legte die Kommission<br />

ihre Vorschläge vor. Sie plädiert für eine<br />

schrittweise Anhebung des gesetzlichen<br />

Renteneintrittsalters ab 2011 von 65 auf<br />

67 Jahre. Ein vorgezogener Rentenbezug<br />

soll bei entsprechenden Abschlägen erhalten<br />

bleiben. Durch einen Nachhaltigkeitsfaktor<br />

in der Rentenanpassungsformel soll<br />

dem zukünftigen Verhältnis von geringer<br />

werdenden Beitragszahlern zu mehr Rentnern<br />

ab 2005 Rechnung getragen werden.<br />

Als Folge würde das gesetzliche Rentenniveau<br />

weiter absinken. Als kurzfristige Entlastungsmaßnahme<br />

für die Rentenkassen<br />

befürwortet die Kommission die Verschiebung<br />

der nächsten Rentenanpassung um ein<br />

halbes Jahr. Zudem soll die Schwankungsreserve<br />

möglichst bald aufgestockt werden<br />

und dann deutlich über einer Monatsausgabe<br />

an gezahlten Renten liegen.<br />

Fördermaßnahmen zum Ausgleich<br />

der Renteneinschnitte<br />

Den Leistungseinschnitten stellt die Rürup-<br />

II-Kommission Maßnahmen zur Förderung<br />

der kapitalgedeckten Altersversorgung<br />

gegenüber. Insbesondere die »Riester-<br />

Rente« soll deutlich gestärkt werden. Hierzu<br />

wird die sofortige Anhebung des förderfähigen<br />

Höchstbeitrags auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />

der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung vorgeschlagen. Der förderberechtigte<br />

Personenkreis ist zusätzlich<br />

auf alle Steuerpflichtigen auszuweiten. Zur<br />

Vereinfachung des Zulagenverfahrens soll<br />

insbesondere der Mindesteigenbetrag pauschaliert<br />

werden.<br />

Gleichbehandlung von Renten<br />

und Pensionen<br />

Mit Reformvorhaben der Bundesregierung<br />

befasste sich auch die »Sachverständigenkommission<br />

zur Neuordnung der steuerrechtlichen<br />

Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen<br />

und Altersbezügen« (»Rürup-I-<br />

Kommission«). Anlass für die Arbeit der<br />

Kommission war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom März 2002. Danach<br />

war die unterschiedliche Behandlung von<br />

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

und Beamtenpensionen verfassungswidrig.<br />

Bis spätestens zum 1. Januar<br />

2005 soll der Gesetzgeber verfassungskonforme<br />

Regelungen schaffen.<br />

Die Ergebnisse der Rürup-I-Kommission<br />

liegen seit März <strong>2003</strong> vor. Darin wird vorgeschlagen,<br />

durchgängig zur nachgelagerten<br />

Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen/Bezüge<br />

überzugehen. In diesem<br />

Zusammenhang wurde für Altersvorsorgeprodukte<br />

ein »Drei-Schichten-Modell« entwickelt:<br />

Basisversorgung, kapitalgedeckte<br />

Zusatzversorgung, Kapitalanlageprodukte.<br />

Diese sollen in der Auszahlungsphase<br />

steuerpflichtig sein; in der Ansparphase<br />

werden die Beiträge steuerlich unterschiedlich<br />

behandelt.<br />

Zur Basisversorgung sollen Leistungen aus<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung und<br />

aus berufsständischen Versorgungen sowie<br />

aus neu zu entwickelnden privaten kapitalgedeckten<br />

Leibrentenversicherungen<br />

gehören. Letztere dürfen insbesondere<br />

nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht<br />

kapitalisierbar sein. Die Beiträge zu den<br />

Produkten der Basisversorgung sollen<br />

steuerlich abziehbar sein. Unter kapitalgedeckte<br />

Zusatzversorgung fallen die schon<br />

jetzt nach dem Einkommensteuergesetz geförderten<br />

Produkte zur privaten Altersversorgung<br />

sowie Produkte der betrieblichen<br />

Altersversorgung. Vorgesehen ist auch die<br />

Einbeziehung der Direktversicherung in die<br />

steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG.<br />

Zu den steuerlich nicht geförderten Kapitalanlageprodukten<br />

sollen nicht nur reine<br />

Bankprodukte, sondern auch Kapitallebensversicherungen<br />

gehören.

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