Titel Leben 2003 A4 - Victoria Versicherung AG
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16 L<strong>AG</strong>EBERICHT<br />
Die <strong>Leben</strong>sversicherung im Jahr <strong>2003</strong><br />
Gute Ausgangslage<br />
für die Pensionskasse<br />
Von der staatlichen Förderung für die<br />
betriebliche Altersversorgung profitiert<br />
besonders die Pensionskasse. Über 90%<br />
aller neuen betrieblichen Lösungen werden<br />
über diesen Durchführungsweg abgewickelt.<br />
Die Pensionskasse ist heute als<br />
Träger einer betrieblichen Versorgung oder<br />
als Bestandteil eines betrieblichen Versorgungskonzepts<br />
unentbehrlich. Der Gesetzgeber<br />
ist aufgefordert, die Flexibilität dieses<br />
Durchführungsweges zu stärken. Hierzu<br />
gehört insbesondere die steuerliche Flankierung<br />
des geplanten Rechtsanspruchs auf<br />
Übertragung.<br />
Weitere Reformschritte in der<br />
Alterssicherung notwendig<br />
Die unterschiedlichen Entwicklungen bei<br />
der staatlich geförderten privaten und betrieblichen<br />
Altersversorgung zeigen, dass<br />
der dringend notwendige Übergang zu mehr<br />
eigenverantwortlicher kapitalgedeckter<br />
Altersversorgung von den Bürgern zwar<br />
angenommen, aber noch nicht in der erforderlichen<br />
Breite umgesetzt wird. Zugleich<br />
werden die Probleme der Sozialversicherung<br />
immer offensichtlicher. Als Reaktion<br />
wurde im Auftrag der Bundesregierung<br />
Ende 2002 eine Reformkommission unter<br />
Leitung des Wirtschaftsprofessors Bert<br />
Rürup gebildet. Aufgabe der »Kommission<br />
für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung<br />
der sozialen Sicherungssysteme« (»Rürup-II-<br />
Kommission«) war es, langfristig tragfähige<br />
Vorschläge zur Reform der Renten-, Krankenund<br />
Pflegeversicherung zu erarbeiten.<br />
Ende August <strong>2003</strong> legte die Kommission<br />
ihre Vorschläge vor. Sie plädiert für eine<br />
schrittweise Anhebung des gesetzlichen<br />
Renteneintrittsalters ab 2011 von 65 auf<br />
67 Jahre. Ein vorgezogener Rentenbezug<br />
soll bei entsprechenden Abschlägen erhalten<br />
bleiben. Durch einen Nachhaltigkeitsfaktor<br />
in der Rentenanpassungsformel soll<br />
dem zukünftigen Verhältnis von geringer<br />
werdenden Beitragszahlern zu mehr Rentnern<br />
ab 2005 Rechnung getragen werden.<br />
Als Folge würde das gesetzliche Rentenniveau<br />
weiter absinken. Als kurzfristige Entlastungsmaßnahme<br />
für die Rentenkassen<br />
befürwortet die Kommission die Verschiebung<br />
der nächsten Rentenanpassung um ein<br />
halbes Jahr. Zudem soll die Schwankungsreserve<br />
möglichst bald aufgestockt werden<br />
und dann deutlich über einer Monatsausgabe<br />
an gezahlten Renten liegen.<br />
Fördermaßnahmen zum Ausgleich<br />
der Renteneinschnitte<br />
Den Leistungseinschnitten stellt die Rürup-<br />
II-Kommission Maßnahmen zur Förderung<br />
der kapitalgedeckten Altersversorgung<br />
gegenüber. Insbesondere die »Riester-<br />
Rente« soll deutlich gestärkt werden. Hierzu<br />
wird die sofortige Anhebung des förderfähigen<br />
Höchstbeitrags auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />
der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung vorgeschlagen. Der förderberechtigte<br />
Personenkreis ist zusätzlich<br />
auf alle Steuerpflichtigen auszuweiten. Zur<br />
Vereinfachung des Zulagenverfahrens soll<br />
insbesondere der Mindesteigenbetrag pauschaliert<br />
werden.<br />
Gleichbehandlung von Renten<br />
und Pensionen<br />
Mit Reformvorhaben der Bundesregierung<br />
befasste sich auch die »Sachverständigenkommission<br />
zur Neuordnung der steuerrechtlichen<br />
Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen<br />
und Altersbezügen« (»Rürup-I-<br />
Kommission«). Anlass für die Arbeit der<br />
Kommission war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom März 2002. Danach<br />
war die unterschiedliche Behandlung von<br />
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
und Beamtenpensionen verfassungswidrig.<br />
Bis spätestens zum 1. Januar<br />
2005 soll der Gesetzgeber verfassungskonforme<br />
Regelungen schaffen.<br />
Die Ergebnisse der Rürup-I-Kommission<br />
liegen seit März <strong>2003</strong> vor. Darin wird vorgeschlagen,<br />
durchgängig zur nachgelagerten<br />
Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen/Bezüge<br />
überzugehen. In diesem<br />
Zusammenhang wurde für Altersvorsorgeprodukte<br />
ein »Drei-Schichten-Modell« entwickelt:<br />
Basisversorgung, kapitalgedeckte<br />
Zusatzversorgung, Kapitalanlageprodukte.<br />
Diese sollen in der Auszahlungsphase<br />
steuerpflichtig sein; in der Ansparphase<br />
werden die Beiträge steuerlich unterschiedlich<br />
behandelt.<br />
Zur Basisversorgung sollen Leistungen aus<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung und<br />
aus berufsständischen Versorgungen sowie<br />
aus neu zu entwickelnden privaten kapitalgedeckten<br />
Leibrentenversicherungen<br />
gehören. Letztere dürfen insbesondere<br />
nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht<br />
kapitalisierbar sein. Die Beiträge zu den<br />
Produkten der Basisversorgung sollen<br />
steuerlich abziehbar sein. Unter kapitalgedeckte<br />
Zusatzversorgung fallen die schon<br />
jetzt nach dem Einkommensteuergesetz geförderten<br />
Produkte zur privaten Altersversorgung<br />
sowie Produkte der betrieblichen<br />
Altersversorgung. Vorgesehen ist auch die<br />
Einbeziehung der Direktversicherung in die<br />
steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG.<br />
Zu den steuerlich nicht geförderten Kapitalanlageprodukten<br />
sollen nicht nur reine<br />
Bankprodukte, sondern auch Kapitallebensversicherungen<br />
gehören.