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ProPhil - Philologenverband Sachsen

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Seit Mai (endlich) mehr Geld im Portemonnaie<br />

Endlich ist es nun auch in <strong>Sachsen</strong> soweit, nachdem<br />

bereits zum 1. Januar in den westlichen Bundesländern<br />

(außer Hessen) die Vergütung erhöht wurde.<br />

Wir bekommen endlich mehr Geld für unsere nicht<br />

immer leichte Arbeit.Ab 1.Mai diesen Jahres wird die<br />

Vergütung um 2,9 % angehoben.<br />

Wir alle haben gemerkt, dass unser Geld durch den<br />

verringerten Beschäftigungsumfang und die hohe<br />

Inflationsrate immer knapper wird und man sich oft<br />

sehr einschränken muss. Da hilft jeder Euro weiter.<br />

Berechnungsgrundlage für unsere Gehälter ist die<br />

seit 1.Januar geltende Anwendungstabelle West für<br />

die Lehrer, die unter den TV-L fallen.<br />

Tarifgebiet West – Anwendungstabelle ab 1.1.2008<br />

Wie Sie in der Tabelle Tarifgebiet West sehen, wurden<br />

die Beträge der einzelnen Entgeltstufen auf volle 5<br />

Euro aufgerundet, so dass die Erhöhung effektiv<br />

etwas mehr als die bereits erwähnten 2,9 % beträgt.<br />

Was auffällt, ist dass in den EG 11 bis EG 13 „krumme“<br />

Bezüge auftauchen.<br />

In <strong>Sachsen</strong> haben Gymnasiallehrer mit einem Abschluss<br />

der ehemaligen DDR die Studienratszulage<br />

nicht erhalten. So ist mit TV-L vereinbart worden, dass<br />

mit jeder Tariferhöhung die Entgelte in den Gruppen<br />

EG 13 bis EG 9 um jeweils ein Zehntel der 72 Euro<br />

hohen Zulage erhöht werden. So beträgt der Abstand<br />

zwischen EG 13 SR und EG 13 im Tarifgebiet West<br />

jetzt nicht mehr 72 Euro sondern „nur noch“ 72,00<br />

Euro - 7,20 Euro = 64,80 Euro. Für das Tarifgebiet Ost<br />

sind das bis zur Ost-West-Angleichung am 1.1.2010<br />

analog entsprechend 59,94 Euro.<br />

Für alle nach dem 31.10.2006 eingestellte Lehrer<br />

findet diese Tabelle sofort Anwendung .Alle anderen<br />

Kollegen haben bei der Überleitung vom BAT-Ost in<br />

den TV-L ihr damaliges Gehalt weitergezahlt bekommen.<br />

Damit wurden Sie zwischen zwei Stufen Ihrer<br />

Entgeltgruppe eingestuft. Das ist dann Ihre individu-<br />

elle Zwischenstufe, z.B. EG 13, Stufe 2+. Sie haben<br />

z.B. Oktober 2006 2936,10 Euro bei 100% Beschäftigungsumfang<br />

verdient. Dieser Wert ist Ihr individuelles<br />

Vergleichsentgelt. Die überwiegende Mehrheit<br />

bekommt aber jetzt nur den Betrag entsprechend<br />

des tatsächlichen Beschäftigungsumfanges auf das<br />

Konto überwiesen. Dieses Vergleichsentgelt wird nun<br />

am 1.Mai ebenfalls um 2,9% erhöht. Dabei ist zu<br />

beachten, dass das Tabellenentgelt nach der Anwendungstabelle<br />

West auf volle 5 Euro aufgerundet<br />

wird.<br />

Ebenso wird das auf 100% „Ost“ hochgerechnetes<br />

Vergleichsentgelt auf ein Vielfaches von 5 Euro auf-<br />

gerundet. Ihr neues Vergleichsentgelt beträgt dann<br />

nach der linearen Erhöhung bei 100% Beschäftigungsumfang<br />

3021,25 Euro. Der Zahlbetrag bei<br />

100% „Ost“ wäre dann aufgerundet 3025,00 Euro.<br />

Dazu kommen für alle in EG 13 ( nicht EG 13Ü) und<br />

EG11 6,66 Euro als erster von zehn Schritten an die<br />

Kollegen mit Studienratszulage.<br />

Beispiel:<br />

Beschäftigter in EG 13, ledig<br />

Bisheriges Vergleichsentgelt<br />

(100% „Ost“): 2.936,10 Euro<br />

Zzgl. Erhöhung um 2,9%: 3.021,25 Euro<br />

Aufrundung auf volle 5 Euro: 3.025,00 Euro<br />

Zzgl. Angleichung Studienratszulage 3.031,66 Euro<br />

Das neue Vergleichentgelt beträgt somit 3.031,66<br />

Euro bei 92,5% des „West“-Gehaltes.<br />

Am 1. November 2008 steigen alle die Kollegen, die<br />

eine individuelle Zwischenstufe besitzen in die nächste<br />

Stufe auf. In unserem Beispiel würde der Lehrer<br />

dann in die Stufe 3 der EG 13 aufsteigen. Seine Vergütung<br />

beträgt dann ab 1. November 2008 3085,06<br />

Euro. Für alle, die sich in einer individuellen Zwi-<br />

<strong>ProPhil</strong><br />

schenstufe befinden gibt es damit effektiv zwei<br />

Gehaltserhöhungen in diesem Jahr. Für alle, die<br />

bereits jetzt sich in einer individuellen Endstufe<br />

befinden, gibt es (leider) nur die lineare Erhöhung<br />

um 2,9% in diesem Jahr.<br />

Alle, die den vollen Verheiratetenzuschlag bei der<br />

Überführung in den TV-L bekommen haben, müssen<br />

diese neuen Vergleichsentgelte natürlich mit dem<br />

entsprechenden Teilzeitfaktor multiplizieren. Bei<br />

einem Beschäftigungsumfang von 21,5/26 wäre das<br />

der Faktor 0,8269. Diejenigen, die auf den ungekürzten<br />

hälftigen Verheiratetenzuschlag Anspruch haben,<br />

müssen diesen bei der Berechnung des Zahlbetrages<br />

EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5<br />

15 3.485,00 3.870,00 4.015,00 4.530,00 4.920,00<br />

14 3.150,00 3.500,00 3.705,00 4.015,00 4.490,00<br />

13 SR 2.900,00 3.225,00 3.400,00 3.740,00 4.210,00<br />

13 2.835,20 3.160,20 3.335,20 3.675,20 4.145,20<br />

11 2.440,20 2.715,20 2.920,20 3.230,20 3.680,20<br />

Inkl. Abzug von (Vollzeit) 64,80 für Lehrer in EG 13 bis EG 9. Kein Abzug in EG 13 SR (Lehrer mit Anspruch auf volle Zulage bzw. Tätig als Studienrat)<br />

Tarifgebiet Ost ab 1. Mai 2008 – Anwendungstabelle (92,5% des Tarifgebietes West)<br />

vor der Multiplikation des Vergleichsentgeltes mit<br />

dem Teilzeitfaktor subtrahieren und danach wieder<br />

addieren.<br />

Mit dem Novembergehalt wird aber auch die Jahressonderzahlung<br />

überwiesen. Alle von 2003 bis zum<br />

31.10.2006 eingestellten Kollegen erhalten dann<br />

erstmals diese Zahlung in voller Höhe nach TV-L.<br />

Sie beträgt 30 % in der EG 14,45% in der EG 13 und<br />

60% in der EG 11 des Durchschnittverdienstes der<br />

Monate Juli, August und September. Bitte beachten<br />

Sie dabei eventuelle Veränderungen des Beschäftigungsumfanges<br />

in diesem Zeitraum, da am 1. 8. das<br />

neue Schuljahr beginnt. Im Dezember wird es aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach nochmals die 1 % des Leistungsentgeltes<br />

geben. Als Zahlbetrag werden dann<br />

12% des ständigen Bestandteile des Septembergehaltes<br />

mit dem Dezembergehalt überwiesen.<br />

EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5<br />

15 3.224,00 3.580,00 3.714,00 4.190,00 4.551,00<br />

14 2.914,00 3.238,00 3.427,00 3.714,00 4.153,00<br />

13 SR 2.683,00 2.983,00 3.145,00 3.460,00 3.894,00<br />

13 2.623,06 2.923,06 3.085,06 3.400,06 3.834,06<br />

11 2.257,06 2.512,06 2.701,06 2.988,06 3.404,06<br />

Inkl. Abzug von (Vollzeit) 59,94 (92,5 % von 64,80) für Lehrer in EG 13 bis EG 9<br />

Kein Abzug in EG 13 SR (Lehrer mit Anspruch auf volle Zulage bzw. Tätig als Studienrat).<br />

Strukturausgleich ab 1. November 2008<br />

Für einige jüngere Kollegen gibt es den Strukturausgleich<br />

ab dem 1.November 2008. damit sollen unbillige<br />

Härten durch den neuen TV-L für bestimmte Personengruppen<br />

vermieden werden.<br />

Soweit nicht anders ausgewiesen, beginnt die Zah-<br />

<strong>ProPhil</strong> 2/2008<br />

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