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ALPINE Geschäftsbericht 2011 - ALPINE Bau GmbH

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4.11 Forderungen<br />

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu Nennwerten bilanziert. Für erkennbare<br />

Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen. Fremdwährungsforderungen werden mit dem am<br />

Bilanzstichtag gültigen Devisenmittelkurs bewertet.<br />

Die Forderungen sind als Kredite und Forderungen im Sinne des IAS 39 einzuordnen. Diese werden somit<br />

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.<br />

In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind Wertpapiere enthalten, die als zu Handelszwecken<br />

gehalten eingestuft und deshalb erfolgswirksam zum Fair Value bewertet worden sind.<br />

4.12 Derivative Instrumente<br />

Derivative Instrumente werden zur Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Die<br />

Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei offizielle Kurse und Zinssätze der OeNB<br />

herangezogen werden und zusätzlich Bewertungen von Banken angefordert werden. Sofern das Derivat<br />

in einer effektiven Cashflow Hedge Beziehung designiert ist, erfolgt der Ausweis des beizulegenden<br />

Zeitwertes direkt im Eigenkapital, andernfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung. Sofern das Derivat<br />

in einer effektiven Fair Value Hedge Beziehung designiert ist, erfolgt der Ausweis in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung, gegenläufig zum abgesicherten Grundgeschäft.<br />

4.13 zahlungsmittel und zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Bankguthaben.<br />

4.14 Arbeitnehmerverpflichtungen<br />

4.14.1 Leistungsorientierte Versorgungspläne<br />

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter bei österreichischen Konzernunternehmen,<br />

die vor dem 31. Dezember 2002 in ein Dienstverhältnis eintraten, im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt<br />

eine einmalige Abfertigung durch den Dienstgeber. Die Höhe der Abfertigung richtet<br />

sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.<br />

Bei der betrieblichen Altersvorsorge in unseren Schweizer Gesellschaften handelt es sich um leistungsorientierte<br />

Vorsorgepläne. Im Wesentlichen sind alle Verpflichtungen an Versicherungen ausgelagert.<br />

Dadurch steht der entsprechenden Rückstellung ein Planvermögen gegenüber.<br />

Weiters bestehen Pensionszusagen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern und in einzelnen<br />

Konzerngesellschaften die Verpflichtung, Mitarbeitern Pensionszuschüsse zu gewähren.<br />

Die Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen werden unter Anwendung der Methode der laufenden<br />

Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) bewertet und auf den Barwert abgezinst. Bei der<br />

Bewertung finden zukünftige Gehaltssteigerungen Berücksichtigung. Versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste, die zehn Prozent des höheren Betrags aus dem beizulegenden Zeitwert der<br />

leistungsorientierten Verpflichtungen des Konzerns und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens<br />

übersteigen, werden erfolgswirksam über die erwartete durchschnittliche Restarbeitszeit der an<br />

dem Plan partizipierenden Arbeitnehmer verteilt.<br />

ANHANG<br />

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