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Blauer Ratgeber „Lungenkrebs“ - Deutsche Krebshilfe eV

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52 Lungenkrebs Lungenkrebs 53<br />

behandlung hängt<br />

vom erkrankungsstadium<br />

ab<br />

tumor möglichst<br />

vollständig entfernen<br />

tumorausdehnung<br />

lässt sich erst<br />

bei der operation<br />

genau erkennen<br />

therapie des nicht­kleinzelligen lungenkarzinoms<br />

Wie zuvor auf Seite 34 erwähnt, werden als nicht-kleinzellige<br />

Karzinome alle Lungenkrebserkrankungen zusammengefasst,<br />

bei denen die mikroskopische Untersuchung keine kleinzelligen<br />

Anteile zeigt.<br />

Die Behandlung dieser Form des Lungenkrebses hängt von dem<br />

Stadium ab, in dem die Erkrankung festgestellt wird: Bei 25 bis<br />

30 Prozent aller Betroffenen ist die Operation die Therapie der<br />

ersten Wahl. In den fortgeschrittenen Stadien IIIA und IIIB kommt<br />

bevorzugt die Strahlenbehandlung zum Einsatz; aber selbst<br />

dann kann in bestimmten Fällen noch operiert werden, wenn die<br />

Voraussetzungen günstig sind. Im weit fortgeschrittenen Stadium<br />

IV mit Fernmetastasen wird die Chemotherapie, zum Teil<br />

ergänzt durch die Strahlenbehandlung, eingesetzt.<br />

operation<br />

Die – möglichst vollständige – operative Entfernung der Geschwulst<br />

bietet die höchste Heilungschance und gilt daher beim<br />

operablen nicht-kleinzelligen Lungenkrebs bis hin zum Stadium<br />

T 3N 1M 0 als Therapie der ersten Wahl. In diesen Stadien ist die<br />

Operation allen anderen Therapieverfahren überlegen. Bei dem<br />

Eingriff folgt der Chirurg dem Prinzip „so radikal wie nötig, so<br />

funktionsschonend wie möglich“, das heißt er ist bestrebt, den<br />

Tumor möglichst vollständig zu entfernen und dabei die Funktion<br />

der Lunge so gut wie möglich zu erhalten.<br />

Verfügt ein Betroffener über sehr gute Leistungsreserven seiner<br />

Lunge und ist die Tumormasse relativ klein, kann auch in<br />

fortgeschritteneren Stadien der Erkrankung operiert werden.<br />

Allerdings müssen die behandelnden Ärzte, wenn sie sich in<br />

Absprache mit dem Betroffenen für einen chirurgischen Eingriff<br />

entscheiden, immer berücksichtigen, dass kein noch so ausführ-<br />

operation mehr<br />

oder weniger<br />

umfangreich<br />

chemotherapie<br />

bei befallenen<br />

lymphknoten<br />

liches Untersuchungsprogramm eine genaue Klassifikation der<br />

Erkrankung vor der Operation erlaubt. Erst während der Operation,<br />

wenn die Ärzte die Tumorausdehnung im wahrsten Sinne<br />

des Wortes in Augenschein nehmen können, sind sie in der Lage,<br />

eine sichere Stadienzuordnung vorzunehmen. Dementsprechend<br />

kann der Chirurg auch erst in diesem Augenblick das Operationsverfahren<br />

und dessen Ausmaß genau festlegen.<br />

So kann es erforderlich sein, dass er einen ganzen Lungenflügel<br />

entfernen muss, obwohl er auf der Basis aller Befunde vor Beginn<br />

der Operation davon ausging, dass er nur einen Lungenlappen<br />

entfernen muss. Trotz sorgfältiger Diagnostik kann sich<br />

während der Operation sogar herausstellen, dass ein chirurgischer<br />

Eingriff eigentlich gar nicht möglich und sinnvoll ist. In<br />

einem solchen Fall muss die Operation dann sogar abgebrochen<br />

werden. Später wird in diesen Fällen stattdessen eine Strahlentherapie<br />

– meist in Verbindung mit einer Chemotherapie – durchgeführt.<br />

Doch zurück zu den Lungentumoren, die operiert werden können.<br />

Je nach Ausbreitung der Erkrankung gelten als operative Standardverfahren<br />

die Entfernung eines Lappens (Lobektomie), die<br />

Entfernung von zwei Lappen (Bilobektomie) oder die Entfernung<br />

eines ganzen Lungenflügels (Pneumonektomie). Die teilweise<br />

Entfernung eines Lungenlappens (Lappenteilresektion) kommt dagegen<br />

nur in Ausnahmefällen vor. Wenn möglich sollte Betroffenen,<br />

die ein erhöhtes Risiko haben, die Wegnahme eines ganzen<br />

Lungenflügels erspart bleiben. Bei ihnen sollte stattdessen eine<br />

so genannte organsparende Operation durchgeführt werden.<br />

Immer dann, wenn die Untersuchung des operativ entfernten Gewebes<br />

ergibt, dass Lymphknoten von Krebszellen befallen sind<br />

(Lymphknotenmetastasen), sollte nach der Operation eine Chemotherapie<br />

erfolgen (adjuvante Chemotherapie). Solche befalle

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