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Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

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43. HandicapEin durch die Ausschreibung eines Wettbewerbes vorgesehener Ausgleich, um dieChancen <strong>der</strong> Bewerber soweit als möglich anzugleichen.44. BewerberJede natürliche o<strong>der</strong> juristische Person, die zu irgendeinem Wettbewerb genannt hatund die unbedingt im Besitz einer Bewerber-Lizenz <strong>der</strong> <strong>FIA</strong>, ausgestellt durch seinenASN, sein muss (vgl. Artikel 108, 110).45. FahrerJe<strong>der</strong>, <strong>der</strong> in irgendeinem Wettbewerb, welcher Art auch immer, ein Fahrzeug fährtund unbedingt im Besitz einer Fahrer-Lizenz <strong>der</strong> <strong>FIA</strong>, ausgestellt durch seinen ASN,sein muss (vgl. Artikel 108, 110).46. MitfahrerJede, außer dem Fahrer in einem Automobil beför<strong>der</strong>te Person, welche mit ihrer persönlichenAusrüstung mindestens 60 kg wiegt.47. Lizenza) Eine Lizenz ist eine Bestätigung <strong>der</strong> Registrierung, das je<strong>der</strong> natürlichen o<strong>der</strong>juristischen Person (Fahrer, Bewerber, Hersteller, Teams, Renn-Sportwarte,Veranstaltern, Rennstrecke etc.) ausgestellt wird, die, in welcher Eigenschaftauch immer, an Wettbewerben o<strong>der</strong> Rekordversuchen, welche unter dem vorliegenden<strong>Sportgesetz</strong> stehen, teilnimmt o<strong>der</strong> beteiligt ist. Es wird vorausgesetzt,dass <strong>der</strong> Lizenznehmer das Internationale <strong>Sportgesetz</strong> kennt und seineBestimmungen beachtet.Vom Grundsatz her sind alle Antragsteller, die gemäß vorliegendem <strong>Sportgesetz</strong>sowie den gültigen sportlichen und technischen Bestimmungen die Bedingungenfür die Ausstellung einer Lizenz erfüllen, in jedem Fall berechtigt,eine solche Lizenz zu erhalten.Niemand darf an einem Wettbewerb teilnehmen, einen Rekord aufstellen o<strong>der</strong>brechen, wenn er nicht Inhaber einer von seinem Heimat-ASN ausgestellten<strong>FIA</strong>-Lizenz o<strong>der</strong> von einem an<strong>der</strong>en ASN, mit <strong>der</strong> Genehmigung seines Heimat-ASN,ausgestellten FlA-Lizenz ist (siehe Art. 110). Ein Heimat-ASN ist <strong>der</strong>ASN des Landes, dessen Nationalität <strong>der</strong> Lizenznehmer besitzt.Im Falle eines professionellen Bewerbers o<strong>der</strong> Fahrers gemäß <strong>der</strong> Definitionin Artikel 18 des vorliegenden Gesetzes, kann <strong>der</strong> Heimat-ASN auch <strong>der</strong> ASNeines EU-Landes, in welchem <strong>der</strong> Lizenznehmer seinen rechtmäßigen Wohnsitzhat, sein.Eine internationale, von einem ASN ausgestellte <strong>FIA</strong>-Lizenz besitzt gemäßentsprechen<strong>der</strong> Stufe <strong>der</strong> jeweiligen Lizenz für internationale WertungsläufeGültigkeit, sofern diese im Internationalen Sport-Kalen<strong>der</strong> eingetragen sind.Ein Lizenzinhaber darf nur an einem internationalen Wertungslauf teilnehmen,wenn dieser im Internationalen Sport-Kalen<strong>der</strong> eingetragen ist.

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