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Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

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a) Ein Vermerk, dass die Veranstaltung den Bestimmungen des vorliegenden<strong>Sportgesetz</strong>es und für den Fall, dass ein solches vorhanden ist, dem NationalenSportreglement unterliegtb) Ort und Datum <strong>der</strong> Veranstaltungc) Kurze Beschreibung und Zeitplan <strong>der</strong> geplanten Wettbewerbed) Name <strong>der</strong> Bewerber und Fahrer sowie die Startnummern, welche die Fahrzeugetragen (im Falle von „Pseudonymen“ müssen diese in Anführungszeichenangegeben sein)e) Das Handicap, falls ein solches gegeben wirdf) Eine genaue Liste <strong>der</strong> für jeden Wettbewerb ausgeschriebenen Preiseg) Die Namen <strong>der</strong> Sportkommissare und des Rennleiters.68. NennungenDurch die Nennung wird zwischen dem Bewerber und dem Organisationssausschuss(vgl. Artikel 25) ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag kann gemeinsam unterzeichnetwerden o<strong>der</strong> sich aus dem Briefwechsel ergeben. Er verpflichtet den Bewerberan dem Wettbewerb, für den er seine Nennung abgegeben hat, teilzunehmen,ausgenommen im Falle ordnungsgemäß festgestellter höherer Gewalt. Er verpflichtetden Organisationsausschuss, dem Bewerber gegenüber alle beson<strong>der</strong>enBedingungen <strong>der</strong> Nennung zu erfüllen unter dem einzigen Vorbehalt, dass <strong>der</strong> Bewerbersein Möglichstes getan hat, um an dem in Frage stehenden Wettbewerb loyalteilzunehmen.69. Einhaltung <strong>der</strong> NennungenJe<strong>der</strong> Streitfall zwischen einem Bewerber und dem Organisationsausschuss, eineNennung betreffend, wird von dem ASN entschieden, <strong>der</strong> den Organisationsausschuss(vgl. Artikel 25) genehmigt hat, unbeschadet des Rechts auf Berufung, fallses sich um einen ausländischen Bewerber handelt. Wenn das Urteil nicht vor demTermin des in Frage stehenden Wettbewerbs gesprochen werden kann, so werdendie Bewerber, welche genannt haben, o<strong>der</strong> Fahrer, welche die Verpflichtung in dembetreffenden Wettbewerb zu starten, übernommen haben, dann aber nicht daran teilnehmenbzw. starten, sofort international suspendiert (vorläufiger Lizenzentzug), fallssie nicht eine Kaution stellen, <strong>der</strong>en Höhe in jedem Land jeweils von dem zuständigenASN festgesetzt wird.Die Zahlung dieser Kaution bedingt nicht, dass <strong>der</strong> Bewerber o<strong>der</strong> Fahrer einenWettbewerb durch einen an<strong>der</strong>en ersetzen kann (vgl. Artikel 124).70. Annahme von NennungenWenn <strong>der</strong> zuständige ASN die Genehmigung für eine Veranstaltung erteilt hat, kann<strong>der</strong> Organisationsausschuss Nennungen entgegennehmen.Die endgültigen Nennungen müssen auf ordnungsgemäßen von dem Organisationsausschussgelieferten Formularen eingereicht werden; sie müssen Namen und Anschriften<strong>der</strong> Bewerber und gegebenenfalls <strong>der</strong> genannten Fahrer sowie <strong>der</strong>en Lizenznummernenthalten.Jedoch können die Ausschreibungen noch eine Frist für die Benennung <strong>der</strong> Fahrerfestsetzen.

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