12.07.2015 Aufrufe

Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein solcher Wertungslauf muss von dem ASN genehmigt sein, <strong>der</strong> in Ausnahmefällendiese Genehmigung mehreren Clubs erteilen kann, welche gemeinsam die Organisationdieses Wettbewerbs durchführen.21. Rallyes und Cross-Country Rallyesa) Rallye <strong>der</strong> 1. Kategorie (sportlicher Wettbewerb):Straßenwettbewerb mit vorgegebener Durchschnittsgeschwindigkeit, <strong>der</strong> ganzo<strong>der</strong> teilweise auf öffentlichen Straßen durchgeführt wird. Eine Rallye hat entwe<strong>der</strong>eine Streckenführung, <strong>der</strong> alle Fahrzeuge folgen müssen, o<strong>der</strong> mehrereStreckenführungen, die an einem vorher festgelegten Punkt zusammentreffenund wobei danach eine gemeinsame Streckenführung folgen kann.Die Fahrtstrecke(n) kann/können eine o<strong>der</strong> mehrere Wertungsprüfungen einschließen,d. h. Fahrten auf für den Normalverkehr gesperrten Straßen, welchezusammen im Allgemeinen für die Erstellung des Gesamtklassementsmaßgebend sind.Der (Die) Streckenteil(e), <strong>der</strong> (die) nicht als Wertungsprüfungen durchgeführtwerden, wird/werden „Verbindungsstrecke(n)“ genannt.Auf diesen Verbindungsstrecken darf die Höchstgeschwindigkeit keinen Wertungsfaktorfür die Wertung abgeben.Die Rallyes <strong>der</strong> 1. Kategorie müssen im Internationalen Sportkalen<strong>der</strong> in <strong>der</strong>Sektion „Zuverlässigkeitsfahrten“ eingetragen sein. Hierzu können Fahrer, dievon <strong>der</strong> <strong>FIA</strong> als Grand Prix-Fahrer klassifiziert wurden, zugelassen werden.Werden bei einer Rallye Wertungsprüfungen mit einer Länge von mehr als 10% <strong>der</strong> Gesamtstrecke auf permanenten o<strong>der</strong> temporären Rennstreckendurchgeführt, ist die Teilnahme von „GP“-Fahrern abhängig von <strong>der</strong> Eintragung<strong>der</strong> Veranstaltung in den Rundstreckenkalen<strong>der</strong> als I+-Veranstaltung.Die gleichzeitige Eintragung in den Veranstaltungskalen<strong>der</strong> für Rallyes kannaufrechterhalten werden, falls die Veranstalter es wünschen.Veranstaltungen, die zum Teil dem Normalverkehr offenstehende Straßen benutzen,jedoch Wertungsprüfungen auf permanenten o<strong>der</strong> temporären Rennstreckenvon mehr als 20 % <strong>der</strong> Gesamtstreckenlänge einschließen, könnennicht in die Sektion „Zuverlässigkeitsfahrten“ des Internationalen Sportkalen<strong>der</strong>seingeschrieben werden und müssen wie Rundstreckenrennen behandeltwerden.Fahrzeuge, die zu Internationalen Rallyes <strong>der</strong> ersten Kategorie zugelassensind:Die Leistung <strong>der</strong> Fahrzeuge ist für alle Internationalen Rallyes auf ungefähr300 PS beschränkt. Die <strong>FIA</strong> hat zu je<strong>der</strong> Zeit und unter allen Umständen alleMaßnahmen zu ergreifen, um diese Leistungsbegrenzung durchzusetzen.Nur Fahrzeuge, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, dürfen an InternationalenRallyes teilnehmen:– Tourenwagen <strong>der</strong> Gruppe A ohne die Evolutionen, die im Homologationsnachtragfür den Rallyesport ausgeschlossen sind.– Produktionswagen (Gruppe N)Tourenwagen <strong>der</strong> Gruppe A und Produktionswagen <strong>der</strong> Gruppe N dürfen unterden nachfolgend aufgeführten Bedingungen noch für eine weitere Dauervon vier Jahren nach Ablauf <strong>der</strong> Homologation an internationalen Rallyes,ausgenommen Läufe zur Rallye-Weltmeisterschaft, teilnehmen, jedoch ohne

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!