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Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

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ergeben können. Die Fédération Internationale Motocycliste übt dieselben Befugnissefür Fahrzeuge mit 1, 2 o<strong>der</strong> 3 Rä<strong>der</strong>n aus.Für den Kart-Bereich kann die <strong>FIA</strong> jährlich ihre internationale Sporthoheit an jedeanerkannte Organisation delegieren, die die internationalen Kartaktivitäten im Motorsportunter genauer Beachtung des vorliegenden <strong>Sportgesetz</strong>es und <strong>der</strong> <strong>FIA</strong>-Reglements regelt.2. <strong>Internationales</strong> <strong>Sportgesetz</strong>Die <strong>FIA</strong> hat das vorliegende Internationale <strong>Sportgesetz</strong> (das Gesetz) erstellt, um diezuvor angeführten Befugnisse in einer fairen und gerechten Form auszuüben. Sinnund Zweck des vorliegenden <strong>Sportgesetz</strong>es mit seinen Anhängen ist es, den internationalenMotorsport zu för<strong>der</strong>n und zu erleichtern. Es wird nicht angewendet, um einenWettbewerb o<strong>der</strong> die Teilnahme eines Bewerbers zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu erschweren,es sei denn, die <strong>FIA</strong> hält dies zur Sicherstellung einer sicheren, fairen undordnungsgemäßen Durchführung von Motorsport für erfor<strong>der</strong>lich.3. Nationale Regelung des AutomobilsportsJe<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>FIA</strong> zugehörige nationale Club o<strong>der</strong> Verband stimmt dem vorliegendenGesetz zu und ist verpflichtet, es zu beachten. In Anbetracht dieser Zugehörigkeitund dieser Verpflichtung wird für jedes Land nur ein Club bzw. ein Verband, im NachfolgendenASN genannt, als alleiniger Träger <strong>der</strong> internationalen Sporthoheit von <strong>der</strong><strong>FIA</strong> anerkannt, welcher berechtigt ist, das vorliegende Internationale Gesetz zur Anwendungzu bringen und den Automobilsport in allen unter <strong>der</strong> Autorität seines eigenenLandes liegenden Gebieten zu überwachen.4. Ausübung <strong>der</strong> Sporthoheit in den TerritorienNicht autonome Territorien eines Staates unterliegen <strong>der</strong> Sporthoheit, die von demASN ausgeübt wird, welcher den entsprechenden Staat bei <strong>der</strong> <strong>FIA</strong> vertritt.5. Delegation <strong>der</strong> sportlichen VollmachtenJe<strong>der</strong> ASN hat das Recht, die sportlichen Vollmachten, die ihm durch das vorliegendeGesetz zugeteilt sind, einem o<strong>der</strong> mehreren an<strong>der</strong>en Clubs seines Landes ganzo<strong>der</strong> teilweise zu delegieren, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung <strong>der</strong> <strong>FIA</strong>.6. Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> DelegationEin ASN kann diese Delegation wi<strong>der</strong>rufen, wenn er die <strong>FIA</strong> über den Wi<strong>der</strong>ruf inKenntnis setzt.7. Nationale WettbewerbsbestimmungenJe<strong>der</strong> ASN kann Nationale Wettbewerbsbestimmungen aufstellen, welche <strong>der</strong> <strong>FIA</strong>vorgelegt werden müssen.

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