12.07.2015 Aufrufe

Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

149. Pflichten <strong>der</strong> Richtera) Startrichter (vgl. Artikel 95).b) ZielrichterBei Wettbewerben, in denen es darauf ankommt, die Reihenfolge festzustellen,in <strong>der</strong> die Teilnehmer die Ziellinie durchfahren, wird ein Zielrichter ernannt,<strong>der</strong> mit dieser Feststellung beauftragt ist.c) SachrichterBei Wettbewerben, in denen es darauf ankommt zu entscheiden, ob ein Fahrereine Linie berührt o<strong>der</strong> überfahren hat o<strong>der</strong> nicht, o<strong>der</strong> bei welchem es gilt,eine an<strong>der</strong>e Tatsache nach <strong>der</strong> in den Bestimmungen <strong>der</strong> Ausschreibung vorgesehenenArt zu entscheiden, werden einer o<strong>der</strong> mehrere Sachrichter ernanntund damit beauftragt, eine o<strong>der</strong> mehrere dieser Entscheidungen zu treffen.Die Sachrichter zu diesen Punkten müssen benannt und ihre Namen an<strong>der</strong> Offiziellen Aushangtafel veröffentlicht werden.d) RichtergehilfenFür jeden Richter kann ein Gehilfe ernannt werden, um ihn zu unterstützeno<strong>der</strong> im Notfall ganz zu ersetzen; falls es zwischen beiden aber zu keiner Ü-bereinstimmung kommt, wird die endgültige Entscheidung von dem Schiedsrichtergetroffen.e) Videoanlagen o<strong>der</strong> elektronische SystemeDie Sportkommissare können jede geeignete Videoanlage o<strong>der</strong> jedes geeigneteelektronische System als Entscheidungshilfe verwenden. Die Entscheidungen<strong>der</strong> Sportkommissare können gegenüber den SachrichterentscheidungenVorrang haben.f) ProtesteGegen Entscheidungen eines Ziel- o<strong>der</strong> Sachrichters über Fragen, mit <strong>der</strong>enEntscheidung sie offiziell beauftragt sind, sind keine Proteste zulässig.Die Entscheidungen dieser Sachrichter sind endgültig, aber sie stellen nichtfür sich allein eine Wertung dar, denn sie sind unabhängig von den Bedingungen,unter welchen die Fahrer die Strecke zurückgelegt haben.g) IrrtümerWenn ein Richter glaubt, einen Irrtum begangen zu haben, so kann er ihn berichtigen,wobei diese Berichtigung von den Sportkommissaren genehmigtwerden muss.h) Zu beurteilende TatsachenDie Ausschreibung des Wettbewerbes muss angeben, welche Tatsachen vonden Sachrichtern beurteilt werden sollen (siehe c) weiter oben).i) ProtokolleAm Schluss <strong>der</strong> Veranstaltung muss je<strong>der</strong> Richter dem Rennleiter ein Protokollseiner Erklärungen einreichen.150. Pflichten <strong>der</strong> HandicaperDie Handicaper müssen nach Nennungsschluss das Handicap gemäß den Bestimmungen<strong>der</strong> Ausschreibung festlegen. Sie müssen angeben, ob ein Handicap aufgrund<strong>der</strong> Leistung in einem vorherigen Wettbewerb geän<strong>der</strong>t werden muss.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!