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Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

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Jedes Auslassen o<strong>der</strong> Hinzufügen, das seiner Natur nach geeignet ist, einen Zweifelin <strong>der</strong> öffentlichen Meinung hervorzurufen, kann Anlass zu Bestrafungen <strong>der</strong> für dieWerbung verantwortlichen Person sein.Vor dem Ende des letzten Laufs einer <strong>FIA</strong>-Meisterschaft, eines FlA-Cups, einer <strong>FIA</strong>-Trophy o<strong>der</strong> <strong>FIA</strong>-Challenge darf keine Werbung bezüglich des Gewinns dieser Meisterschaft,Cups, Trophy o<strong>der</strong> Challenge gemacht werden, außer mit dem Zusatz:„Vorbehaltlich <strong>der</strong> offiziellen Veröffentlichung <strong>der</strong> Resultate durch die <strong>FIA</strong>“.Diese Bestimmungen sind auch für den Gewinn eines Laufs zu einer <strong>FIA</strong>-Meisterschaft, eines <strong>FIA</strong>-Cups, einer <strong>FIA</strong>-Trophy o<strong>der</strong> FlA-Challenge anzuwenden.Das beson<strong>der</strong>e <strong>FIA</strong>-Logo <strong>der</strong> jeweiligen Meisterschaft, des Cups, <strong>der</strong> Trophy o<strong>der</strong>Challenge muss in dieser Werbung enthalten sein.Je<strong>der</strong> Verstoß gegen diese Bestimmung kann zu einer Strafe führen, die von <strong>der</strong> <strong>FIA</strong>gegen einen Bewerber, einen Automobil-Hersteller, Fahrer, ASN o<strong>der</strong> Firma ausgesprochenwerden kann, welche für die Veröffentlichung <strong>der</strong> Werbung verantwortlichist.Je<strong>der</strong> Einspruch o<strong>der</strong> jede Anfechtung hinsichtlich <strong>der</strong> Bezeichnung eines Fahrzeuges,dessen Bestandteile von verschiedenen Konstrukteuren geliefert sind, ist, fallsdiese Konstrukteure ihren Sitz im Lande eines ASN haben, einer durch den ASN ernanntenJury zu unterbreiten.Haben jedoch die Konstrukteure ihren Sitz in verschiedenen Län<strong>der</strong>n, so wird dieJury von <strong>der</strong> <strong>FIA</strong> ernannt.Im letzteren Falle besteht die Jury aus je einem Vertreter <strong>der</strong> betreffenden Län<strong>der</strong>und aus einer gleichen Anzahl Vertretern aus den Reihen unbeteiligter Län<strong>der</strong>.Kapitel XSportwarte132. Liste <strong>der</strong> SportwarteDie folgenden Personen heißen „Sportwarte“ und können Helfer haben:Sportkommissare, Rennleiter,Renndirektor,Rennsekretär,Zeitnehmer,Technische Kommissare,Abnahme-Kommissare, Boxenaufsichtspersonal,Streckenbeobachter, Streckenposten,Zielrichter,Sachrichter,Handicaper,Starter.133. ÜberwachungsrechtAbgesehen von den in Artikel 132 vorgesehenen Sportwarten kann je<strong>der</strong> ASN denMitglie<strong>der</strong>n seiner Sportkommission das persönliche Recht erteilen, ihre Landsleutebei allen in einem beliebigen Land nach dem vorliegenden Gesetz durchgeführtenWettbewerben zu überwachen und gegebenenfalls die Interessen ihrer Landsleutegegenüber den Veranstaltern zu vertreten.134. Aufbau <strong>der</strong> Organisation Sportwartea) Unerlässliche Sportwarte

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