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Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) - Autocross-EM

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94. Strafen für FehlstartMan spricht von einem Fehlstart, wenn ein unter <strong>der</strong> Aufsicht des Starters stehen<strong>der</strong>Teilnehmer vor dem vereinbarten Zeichen den ihm zugewiesenen Platz verlässt.Bei einem Gruppenstart wird je<strong>der</strong> Fahrer, <strong>der</strong> einen Fehlstart verursacht hat, automatischmit einer Strafzeit von einer Minute bestraft, welche <strong>der</strong> Gesamtzeit, die erzum Zurücklegen <strong>der</strong> Renndistanz gebraucht hat, hinzugefügt wird. Diese Bestrafungwird sofort seinem Boxenteam gemeldet.Bei einem Einzelstart, bei dem keine automatische Zeitnahme erfolgt, wird je<strong>der</strong> Teilnehmer,<strong>der</strong> einen Fehlstart verursacht hat, automatisch mit einer Strafsekunde belegt,die zu <strong>der</strong> Zeit, die er für das Zurücklegen <strong>der</strong> vorgeschriebenen Strecke benötigt,hinzugezählt wird.Falls es in <strong>der</strong> Ausschreibung vorgesehen ist, können die Sportkommissare die obengenannten Strafen erhöhen und/o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Strafen (z.B. stop/go, Boxengassen-Durchfahrt usw.) anwenden, dies aber nur in den im vorab in <strong>der</strong> Ausschreibungfestgesetzten Grenzen.95. StartrichterEiner o<strong>der</strong> mehrere Schiedsrichter können von den Veranstaltern eines Wettbewerbeseingesetzt werden, um den Start zu überwachen. Diese Richter melden demRennleiter sofort die von ihnen festgestellten Fehlstarts.96. LäufeEin Wettbewerb kann aus mehreren Läufen bestehen, bei welchen das Zusammenlegen<strong>der</strong> Gruppen vom Organisationsausschuss festgelegt und im Programm veröffentlichtwerden muss. Die Zusammensetzung <strong>der</strong> Läufe kann erfor<strong>der</strong>lichenfalls geän<strong>der</strong>twerden, aber nur von den Sportkommissaren.97. Tote RennenIm Falle eines toten Rennens, d. h. bei vollständig gleicher Platzierung (ex aequo)müssen sich die betreffenden Bewerber den ihrem Platz im Gesamtklassement zufallendenPreis und den o<strong>der</strong> die folgenden vorgesehenen Preise teilen. Die Sportkommissarekönnen aber, wenn alle betreffenden Bewerber und Fahrer zustimmen,einen neuen Wettbewerb für die in Frage kommenden Fahrer allein durchführen unddie Bedingungen für diesen neuen Wettbewerb festsetzen. In keinem Fall darf aber<strong>der</strong> ursprüngliche Wettbewerb wie<strong>der</strong>holt werden (vgl. Art. 178).Kapitel VIIRekorde – Allgemeine Bestimmungen98. GerichtsbarkeitJe<strong>der</strong> ASN entscheidet über die Anerkennungsgesuche von Rekorden, die in seinemGebiet aufgestellt wurden.Die <strong>FIA</strong> entscheidet über die Anerkennungsgesuche von internationalen Rekordeno<strong>der</strong> Weltrekorden; diese Gesuche müssen ihr durch die beteiligten ASN vorgelegtwerden.

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