12.07.2015 Aufrufe

Infodienst Nr. 68 - Pfarramt für Ausländerarbeit

Infodienst Nr. 68 - Pfarramt für Ausländerarbeit

Infodienst Nr. 68 - Pfarramt für Ausländerarbeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Infodienst</strong> Asyl in Rheinland-PfalzSeptember 2006AsylrechtAsylrechtOberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz- Pressestelle -Pressemeldung vom 02.11.2005 <strong>Nr</strong>. 57/2005Terminsaufhebung in den Berufungsverfahren überden Widerruf einer AsylanerkennungDas Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat heute den aufFreitag, den 4. November 2005, 9:25 Uhr, Sitzungssaal I,anberaumten Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den insgesamt sechs Berufungsverfahren politischerFlüchtlinge aus dem Irak über den Widerruf ihrer Anerkennung als Asylberechtigte aufgehoben und die mündlicheVerhandlung wiedereröffnet. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ausweislich einer Pressemitteilung vomgestrigen Tag in einem Urteil vom 1. November 2005 (BVerwG 1 C 21.04) die Frage, unter welchen Voraussetzungeneine Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nach einem Regimewechsel zu widerrufen ist, rechtsgrundsätzlichentschieden hat, hält der Senat eine erneute Erörterung der Sache mit den Beteiligten für erforderlich. Ein neuerTermin zur mündlichen Verhandlung wird von Amts wegen bestimmt und rechtzeitig bekannt gegeben.Beschlüsse vom 2. November 2005, Aktenzeichen: 10 A 10795/05.OVG u.a.Pressemeldung vom 04.09.2006 <strong>Nr</strong>. 32/2006OVG: Schiiten im Irak nicht mehr politisch verfolgtNach dem Sturz von Saddam Hussein werden Schiiten im Irak nicht mehr politisch verfolgt.Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Im Jahre 2000 stellte das damalige Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge fest, dass die Klägerwegen politischer Verfolgung nicht in den Irak abgeschoben werden dürfen. Im Oktober 2004 widerrief das Bundesamtfür Migration und Flüchtlinge diese Entscheidung. Die hiergegen erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgerichtabgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.Die für die Annahme einer politischen Verfolgung der Kläger maßgeblichen Umstände hätten sich erheblich verändert.Anlass für ihre Flucht aus dem Irak im Jahre 2000 sei die Gegnerschaft der schiitischen Bevölkerung zuSaddam Hussein und dessen damaligen Regime gewesen. Nach dem Sturz des früheren Diktators sei eine Verfolgungder Kläger zwischenzeitlich jedoch ausgeschlossen, so das Oberverwaltungsgericht.Urteil vom 11. August 2006; Aktenzeichen 10 A 10783/05.OVG23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!